Wenn wir schon beim Sozialwohnungsbau sind, dann ist ein Aspekt, dass der Kreis derjenigen Haushalte, die überhaupt berechtigt sind, solch einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, um in den Genuss einer Sozialwohnung zu kommen – wenn sie denn vorhanden sind –, im Moment relativ klein ist; denn die Einkommensgrenzen sind extrem niedrig.
mit einer ersten Verordnung, die in Kraft getreten ist, und zwar durch das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes. Es gibt ja die Möglichkeit, dass die Länder kraft Verordnung die Einkommensgrenze anheben bzw. verändern können. Davon wurde mit einer Steigerung von 15 % Gebrauch gemacht. Das macht aber unseren Antrag nicht überflüssig, denn wir verlangen eine 40-prozentige Steigerung.
Ich kann es kurz in Zahlen darlegen: Für einen EinPersonen-Haushalt liegt die Grenze mit der geänderten Verordnung derzeit in Sachsen bei 13 800 Euro im Jahr. Das ist ein sehr geringes Einkommen, um überhaupt in den Genuss zu kommen. Die Grenzen zu denjenigen, die sowieso schon staatliche Unterstützung – zum Beispiel im Bereich Harz IV – bekommen, sind nicht so wahnsinnig unterschiedlich. Wir müssen an all die Schwellenhaushalte, an Geringverdiener, klassisch an die Alleinerziehenden, die Probleme haben, denken. Dort müssen wir ran. Diese 13 800 Euro sind die derzeit gültige Grenze, und nach unserem Antrag würde das auf 16 800 Euro angehoben werden. Sie sehen, dass wir damit noch lange nicht in Bereichen sind, in denen man von Wohlstand sprechen kann. Aber es wäre schon mal ein deutliches Plus.
Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 20 700 Euro jetzt nach neuer Verordnung, und unsere Forderung sind 25 200 Euro. Bei einem Drei-Personen-Haushalt – vielleicht klassisch ein Alleinerziehender mit zwei Kindern oder die klassische Kleinfamilie, die mit noch geringem Einkommen ins Leben startet – sind es jetzt neu 25 990 Euro Familieneinkommen und nach unserer Forderung 31 640 Euro.
An diesen Beträgen sehen Sie: Das sind keine hohen Einkommen, aber das ist aus unserer Sicht das Minimum, ab welcher Höhe man solch einen Wohnberechtigungsschein bekommen sollte. Uns ist völlig klar: Diese Anhebung allein wird das Problem nicht lösen, sondern wir müssen parallel dazu endlich im Sozialwohnungsbau vorankommen.
Wir haben es heute bereits an anderen Stellen gehört: Man muss nicht das eine tun und das andere lassen, sondern man muss manchmal verschiedene Dinge gleichzeitig tun. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde durch Herrn Kollegen Günther eingebracht. Jetzt spricht für die CDUFraktion unser Kollege Oliver Fritzsche.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Günther, Sie haben es ja in Ihrer Rede dargestellt, dass bereits gehandelt wurde. Es wäre nur schön,
wenn Sie in Ihrer Pressemeldung die Zahlen entsprechend anpassen würden. Dort ist es nicht erfolgt und es sind noch die anderen Grenzen enthalten, die den Abstand größer erscheinen lassen.
Nun zur Ausgangslage. In Sachsen werden auf der Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit der Sächsischen Einkommensgrenzenverordnung an
Personen mit geringem Einkommen Wohnberechtigungsscheine erteilt, die dazu berechtigen, entsprechend in der Miethöhe beschränkten und mit sogenannten Belegungsrechten versehenen sozialen Wohnraum zu mieten.
Das System hat sich in der Praxis bewährt und die Städte nutzen es. Teilweise differenzieren sie auch innerhalb der Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine. In Leipzig beispielsweise wird ein weißer, ein gelber und ein grüner Wohnberechtigungsschein, je nach unterschiedlichen Einkommensgrenzen und anderen Situationen, ausgestellt.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die bestehende Praxis – ich formuliere es einmal so – zu hinterfragen, stellt aber auch eine klare Forderung in Richtung der Einkommensgrenzen, die zur Erteilung der Wohnberechtigungsscheine notwendig sind, und will diese erhöhen.
Die CDU-Fraktion hält es in erster Linie für notwendig, die bereits erfolgte Erhöhung der Einkommensgrenzen in ihrer Wirkung abzuwarten, da die Staatsregierung – darauf ist Herr Günther bereits eingegangen – von der Verordnungsermächtigung nach § 9 Abs. 3 Wohnraumförderungsgesetz Gebrauch gemacht hat und mit Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern die Einkommensgrenze bereits veröffentlicht hat. Diese ist bereits in Kraft getreten, und es hat sich eine entsprechende Erhöhung ergeben.
Der CDU-Fraktion ist bislang nicht bekannt, dass es größere Probleme dahin gehend gibt, dass Haushalte trotz eines erteilten Wohnberechtigungsscheines keine Wohnung anmieten konnten. Im Moment stellt es sich so dar, dass das auch – insbesondere in der Stadt Leipzig – über die kommunale Wohnungsbaugesellschaft relativ gut ausgesteuert werden kann. Die CDU-Fraktion steht insgesamt für Maß und Mitte.
Die im Antrag geforderte Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines für Bezieher von niedrigem bis mittlerem Einkommen ist aus unserer Sicht bereits heute in Sachsen gegeben.
Auch ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen: die Familie mit zwei Kindern. Nach der jetzt gültigen Regelung würde die Einkommensgrenze bei 31 280 Euro liegen. Gewisse Pauschalen sind aus steuerlicher Sicht schon abgezogen, ebenso verschiedene Frei- und Abzugsbeträge hinsichtlich der Kinder. Insofern nähert sich das schon einem Netto an. Insoweit ist das aus unserer Sicht nicht als zu gering zu erachten. Wir sollten noch ein Stück weit abwarten, wie es sich in der Praxis bewährt.
An dieser Stelle noch einen Satz zum Thema sozialer Wohnungsbau, der unmittelbar mit dem Thema Wohnberechtigungsschein zusammenhängt. Ein Phänomen des sozialen Wohnungsbaues ist, wenn er etabliert ist, die Fehlbelegung, der leider auch aus politischer Sicht nur schwer beizukommen ist, da sich an fast keiner Stelle die Fehlbelegungsabgabe durchsetzen konnte. Deshalb leben in vielen Fällen – es ist ja ein positiver Effekt, dass sich Einkommen auch steigern – nicht mehr die tatsächlich sozial Bedürftigen in dem häufig über mindestens 15 Jahre gebundenen sozialen Wohnungsbau.
Wenn wir uns einmal die demografische Entwicklung im Freistaat anschauen, auch Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie im Bereich der Einkommensentwicklung, und dies mit den perspektivischen Fehlbelegungen in Verbindung bringen, dann ist abzusehen, dass wir dabei in eine gewisse Dynamik hineinlaufen könnten, also eine gewisse Fehlbelegung billigend in Kauf nehmen. Dies geschieht beim sozialen Wohnungsbau des Öfteren, dennoch muss man sich dieser Problematik stellen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, das Verständnis für dieses Thema ein wenig zu schärfen.
Herr Günther, damit komme ich noch einmal zu Ihrem Ausgangspunkt, da Sie das Thema, das nach Ihren Worten ein Baustein ist, eingeführt haben. Wir möchten aus der Sicht der CDU-Fraktion, wenn es um das bezahlbare Wohnen geht, lieber und erfolgversprechender über andere Bausteine in diesem Bereich reden. Das Thema Bauen und Baukosten gehört in diesen Bereich, aber auch die Eigentumsförderung; denn im Umland der Städte oder auch im ländlichen Raum ist es zum Teil durchaus möglich, um diese Einkommensgrenzen herum mit entsprechender Unterstützung Eigentum zu bilden. Ich weise dazu auf unsere Richtlinie „Familienwohnen“ hin, die jungen Familien ermöglicht, Wohneigentum zu bilden. Das ist auch mit dem Blick auf das Alter ein Vorteil und sollte in der Diskussion eine stärkere Beachtung finden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigungsscheine zu erhöhen. Dies ist auch zwingend notwendig, deshalb danken wir Ihnen für die Einbringung dieses Antrags.
In den Großstädten Leipzig und Dresden sind die Miethöhen so hoch, dass zum Teil selbst erwerbstätige Menschen in finanzielle Not geraten können und bereits auch schon in Not geraten sind. In Chemnitz haben wir das Problem der „Wuchermieten“ zum Glück noch nicht. Zusätzlich brauchen wir in Sachsen aber mehr Sozialwohnungen – Sie sind schon darauf eingegangen –, denn die 11 623
Wohnungen mit Miet- und Belegbindung reichen bei Weitem trotz demografischem Wandel perspektivisch definitiv nicht aus. Immerhin hat das auch die Staatsregierung erkannt und will künftig 41,5 Millionen Euro in 1 125 neue Sozialwohnungen investieren. Das heißt, wir haben dann 12 748 Sozialwohnungen, wobei man sich fragen wird und muss, ob das genügt.
Daher hätten wir uns gewünscht, dass im Antrag gerade auch angesichts der steigenden Baukosten eine Erhöhung des Budgets für den Bau von Sozialwohnungen – mehr als die 1 125 – gefordert worden wäre. Zusätzlich hätten wir auch gern die Forderung nach einer längeren Mietraumbindung im Antrag gehabt, um auch die Zahl der Sozialwohnungen entsprechend zu erhöhen, wie Sie es in Ihrem Antrag, den Sie bereits erwähnten, „Sozialen Wohnungsbau in Sachsen endlich ermöglichen statt verhindern“, bereits getan haben.
Aber Sie sagten, dass es mehrere Instrumente gebe. Dies ist eines davon. Hier schließt sich der Kreis, deshalb war es auch für mich bemerkenswert, dass die Staatsregierung zum Teil 1 Ihres Antrags keine Auskunft erteilen konnte, dass sie keinerlei Kenntnis darüber hat, wie viele Wohnberechtigungsscheine ausgegeben wurden; und nicht zu wissen, ob die aktuell 11 623 Sozialwohnungen genügen oder nicht, hat aus meiner Sicht relativ wenig mit verantwortungsvoller Sozialpolitik zu tun.
Denn wie will man wissen und wie kann man sich hier hinstellen und sagen, „das brauchen wir alles nicht“, wenn man überhaupt keine Daten dazu erfasst? Aktuell wird an der Sozialberichterstattung gearbeitet. Dabei hätte man doch annehmen dürfen, dass Zahlen zu Sozialwohnungen und Wohnberechtigungsscheinen zu finden seien. Warum dazu nichts zu finden ist oder, falls doch, Sie in der Stellungnahme eine Antwort verweigern, bleibt demnach Ihr Geheimnis. Das können Sie, Herr Staatsminister, aber gern in Ihrer Rede erklären.
Wir stimmen dem Antrag zu, da wir ebenfalls der Meinung sind, dass sich auch erwerbstätige Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen zum Beispiel in den Ballungsgebieten Wohnraum leisten können müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den GRÜNEN-Antrag zur Erhöhung der Einkommensgrenzen bei Wohnberechtigungsscheinen. Aber
eigentlich ist das Thema viel größer, das klang gerade auch schon an. Es geht um die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum in den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt für alle Menschen, die Schwierigkeiten
Ich schicke eines vorweg: Ich halte den Antrag für unausgegoren und in der jetzigen Form für erledigt. Er greift auch viel zu kurz. Sie haben es selbst netter formuliert, aber im Grunde ist es so. Ich finde es dennoch wichtig, dass wir darüber diskutieren, da ich denke, dass sich der Landtag mit den Problemen auf den regionalen Wohnungsmärkten in Sachsen und der Aktualität der verschiedenen Instrumente, die wir haben und einsetzen müssen, beschäftigen muss.
Wie ist die Situation? Kurz gesagt: sehr unterschiedlich. Wir haben auf der einen Seite die ländlichen Regionen, auf der anderen Seite die Ballungsräume und auf dem Weg dahin auch Chemnitz und Umland, in den ländlichen Regionen gekennzeichnet von Schrumpfung, Wegzug und einer höheren Leerstandsituation, und in den Ballungsräumen sinkenden Leerstand, steigende Mieten, aber eben auch anziehenden Wohnungsbau.
Wichtig ist, dass wir durch die richtigen wohnungspolitischen Instrumente in weiten Bereichen versuchen, die negativen Entwicklungen aufzufangen. Im ländlichen Raum geht es natürlich darum, wie wir durch gute Wohnungspolitik Haltefaktoren, insbesondere für junge Menschen, schaffen können. Ich finde den eingeschlagenen Weg, den wir in Sachsen gehen, mit dem Förderprogramm für Familien, aber auch für barrierearme Wohnungen sehr richtig.
Was wir perspektivisch noch brauchen, ist eine Weiterführung der Abrissförderung, aber auch eine Ermöglichung eines Teilabrisses, was momentan noch schwierig ist. Ich bin auch sehr dafür, zu diskutieren, ob wir Wege finden können, wie die teils überalterten Wohnungsbestände bei kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen in den Mittelstädten so modernisiert werden können, dass die Mieten nicht sprunghaft steigen und die Unternehmen dadurch nicht in wirtschaftliche Bedrängnis kommen.
Meine Damen und Herren, das Hauptthema dieser Debatte ist aus meiner Sicht aber der fehlende bezahlbare Wohnraum in den Ballungsräumen. Als SPD wollen wir nicht, dass Mieter mit geringem Einkommen an die Ränder der Orte oder in bestimmte Stadtteile abgedrängt werden. Es ist offensichtlich, dass wir dafür in den Großstädten deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum brauchen.
Die bisherige Bautätigkeit hinkt dem Bevölkerungswachstum hinterher. Dabei denke ich nicht nur an Wohnungen für die Menschen, die Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein bekommen können. Nein, wenn wir eine gute Durchmischung in den Stadtteilen erreichen oder halten wollen, müssen wir auch Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze nach dem Wohnraumfördergesetz in den Blick nehmen, also Schwellenhaus