Protocol of the Session on June 28, 2018

Wenn dieser Weg auch nicht geht, müssen wir einen vierten Weg suchen oder einen fünften oder einen sechsten. Das machen wir gerade. Ich kann es ja sagen: Wir haben noch keine einheitliche Rechtsauffassung. Wir müssen weiter schauen, wie wir zusammenkommen. Es gibt jetzt einen Entwurf für das Artikelgesetz, der in der Anhörung ist. Da ergeben sich vielleicht noch einmal von den Externen wertvolle Hinweise, die uns zu einer Lösung führen könnten. Ich bleibe dabei: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Was ich in den letzten Wochen leider lernen musste, ist: Nicht überall wo ein Weg ist, ist auch ein Wille. Es wäre schön, wenn das nur ein Zwischenfazit bleibt und nicht das abschließende.

Ich will zum ersten Punkt noch etwas sagen. Sie wollen uns auffordern, den Lehrkräften Wertschätzung auszusprechen. Das ist alles überhaupt keine Frage. Da im Raum steht, dass wir nicht nur namentlich, sondern auch punktweise abstimmen, ist das logische Argument: Na ja, wenn ihr dem zweiten Punkt nicht zustimmen könnt, dann stimmt doch wenigstens dem ersten zu. Das tut doch nicht weh und es kostet nichts, den Lehrern mal Danke zu sagen. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen, mir würde das weh tun und es würde mich – ein bisschen groß gesprochen – meine Selbstachtung kosten, weil das die Politik des Freistaates Sachsen über viele Jahre war, den Dank

immer nur in Worten auszudrücken und nicht in Taten. Ich möchte das nicht.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei den LINKEN)

Ich verspreche Ihnen, dass der erste Absatz in einem Entschließungsantrag zum Artikelgesetz, über das wir am Jahresende reden werden, genau dieser Absatz sein wird, aber ich möchte nicht das tun, was wir vor 2014 gegenüber den Lehrkräften, der Polizei, den Justizvollzugsbeamten immer wieder getan haben, nämlich Danke sagen, aber Stellen streichen.

(Widerspruch der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Das hat sich 2014 geändert. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Sie wissen das. 2014 sind dann Taten gefolgt und wir hatten einen großen Stellenaufwuchs im Lehrerbereich und auch in den anderen Bereichen.

Das sind die beiden Gründe, warum wir dem Antrag derzeit nicht zustimmen können. Ich glaube, ich habe trotzdem deutlich gemacht, dass die Intention des Antrages nach wie vor eines unserer wichtigsten Anliegen ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Uwe Wurlitzer, fraktionslos, steht am Mikrofon.)

Als Nächste spricht Frau Kollegin Wilke für die AfD-Fraktion.

Moment, am Mikrofon 7 ist noch eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wurlitzer.

Liebe Frau Friedel, ich kann Ihre letzten Worte überhaupt nicht verstehen. Alle nasenlang gibt es im Parlament einen Antrag, wo wir uns bei den Herren und Damen für ihre Arbeit bedanken, die sie leisten, ohne dass wir den Leuten in irgendeiner Art und Weise einen finanziellen Vorteil verschaffen. Sie selber haben das auch schon mehr als einmal gefordert. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, dass Sie Ihre Selbstachtung verlieren würden, wenn Sie sich bei diesem Antrag unter dem ersten Punkt bei den Lehrerinnen und Lehrern bedanken. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Das war eine Kurzintervention. Wollen Sie reagieren? – Nein.

Dann können wir fortfahren in der Rednerreihung mit Frau Kollegin Wilke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den ersten Punkt Ihres Antrages mit der Danksagung an alle sächsischen Lehrer, die sich tapfer und aufopferungsvoll für die Aufrechterhaltung des Schulsystems eingesetzt haben, werden wir voll und ganz unterstützen. Dass ein feuchter Händedruck allein kaum ausreicht, wissen wir alle. Mit Punkt 2 ihres Antrages fordert DIE LINKE daher die Schließung der

Bruttolohnlücke zwischen angestellten und den künftig verbeamteten Lehrern.

Meine Damen und Herren! Auch die AfD-Fraktion setzt sich dafür ein, endlich Gerechtigkeit zwischen den Lehrern herzustellen. Im Grundsatz tragen wir das Ansinnen des Antrages voll mit. Wir werden uns allerdings enthalten müssen, weil der Antrag der LINKEN in diesem Punkt einen wesentlichen Fehler aufweist. DIE LINKE suggeriert der sächsischen Lehrerschaft, dass die Nettolohnlücke zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern so einfach mir nichts, dir nichts geschlossen werden könnte. Das ist schlichtweg eine falsche Aussage. Die Nettolohnlücke kann weder vom Landtag noch von der Staatsregierung geschlossen werden. Eine Berechnung der Differenz der Nettolöhne von angestellten und verbeamteten Lehrern ist praktisch unmöglich. Durch die Notwendigkeit der konkreten Einzelfallbetrachtung würde ein Arbeitsaufwand entstehen, der nicht zu bewältigen wäre. Verantwortlich dafür sind die Statusunterschiede zwischen Angestellten und Beamten. So viel zu den schlechten Nachrichten.

Jetzt zu den guten; zum Glück gibt es die AfD.

(Gelächter bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz – Beifall des Abg. André Wendt, AfD – Patrick Schreiber, CDU: Endlich kann ich wieder ruhig schlafen!)

Eine Angleichung ist möglich, zwar keine der Netto-, wohl aber eine der Bruttolohnlücke. Anhand der Pauschsätze für Personal im Freistaat Sachsen – –

(Unruhe im Saal)

Darf ich? – Anhand der Pauschsätze für Personal im Freistaat Sachsen ist es möglich, die Bruttodifferenz zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern zu berechnen. So kann man die Gesamtkosten abschätzen, die zur Schließung der Bruttolohnlücke erforderlich wären.

(Patrick Schreiber, CDU, und Valentin Lippmann, GRÜNE: Da kriegt der Beamte mehr Geld! – Staatsminister Christian Piwarz: Das ist ja irre!)

Wir haben uns diese Arbeit gemacht und kennen die Zahlen.

Ich muss vorankommen. – Im Rahmen der internen Haushaltsberatung wird die AfD-Fraktion auf Grundlage dieser Daten intensiv über die Schließung der Bruttolohnlücke beraten. Eines können wir schon vorwegnehmen: Mit den angekündigten 420 Millionen Euro, die aus dem 1,7-Milliarden-Euro-Deal allein für angestellte Lehrer bis zum Jahr 2023 zur Verfügung stehen sollen, werden wir nicht weit kommen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Tut mir leid; geht jetzt nicht.

Keine Zwischenfrage.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Weil Sie es nicht erklären können!)

Bei mehr als 16 000 Lehrern, die aus Altersgründen nicht verbeamtet werden können, bleibt für den einzelnen Lehrer nicht viel übrig. Das sind immerhin mehr als 50 % der sächsischen Lehrer. Dabei haben wir noch die Grundschullehrer ausgeklammert, die in anderen Bundesländern übrigens ohne Weiteres verbeamtet werden. Dafür bekommen sie in Sachsen die Entgeltgruppe 13, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Sie können sich an drei Fingern abzählen,

(Patrick Schreiber, CDU: Nein!)

dass die in Aussicht gestellten Mittel nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind.

Ich unterstelle den LINKEN diesmal keinen billigen Populismus, sondern sage einfach, der Antrag ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Dem Punkt 1 werden wir zustimmen und den Punkt 2 aus den genannten Gründen ablehnen. Wenn ein finanzieller Ausgleich gefordert wird, dann bitte nach den Regeln der Kunst und nicht ohne Sinn und Verstand.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Als Letzte in dieser Rednerreihe, bevor noch Frau Kollegin Kersten kommt, spricht Frau Kollegin Zais für die Fraktion der GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Handlungsprogramm zur Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen vom März 2018 muss nachgebessert werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer, GEW und Sächsischer Lehrerverband tragen ihren Protest aus gutem Grund auf die Straße, ins Ministerium und in den Landtag. Es ist richtig, dass wir heute erneut darüber debattieren.

Wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben uns in dieser Legislatur mehrfach positioniert. Wir gehörten zu denjenigen, die an der Gleichwertigkeit des Lehrerberufs unabhängig von der Schulart nie einen Zweifel gelassen und folgerichtig auch die Einstufung der Grundschullehrer in die Entgeltgruppe13 immer wieder auf die politische Agenda gesetzt haben. Dass diese große Gerechtigkeitslücke nun beseitigt wird, ist ein Erfolg. Es ist ein Erfolg der gesellschaftlich organisierten Lehrerschaft, der Eltern- und Schülervertretungen und auch der Opposition. Ich habe keinen Bock, mir diesen Erfolg kleinreden zu lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Wir haben die mangelnde Wertschätzung gegenüber den Lehrerinnen thematisiert. Wir haben eine neue Gesprächskultur zwischen Lehrerschaft und Kultusministeri

um gefordert und die Einbeziehung der Gewerkschaften angeregt.

Dass das erste Handlungspaket nicht die gewünschte Wirkung entfaltete, lag genau an der damaligen Verweigerungshaltung der Regierung und an ihrer Auffassung, die Lehrerschaft würde sich mit Brosamen zufriedengeben. Diese Haltung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat zu erheblichem Verzug bei der Verbesserung der Situation Sachsens im bundesweiten Wettbewerb um junge Lehrerinnen gesorgt.

Mit dem Handlungsprogramm vom März 2018 wurde ein längst überfälliger und trotzdem wichtiger Schritt getan. Die Botschaft, dass mit den geplanten Maßnahmen einschließlich der Verbeamtung vor allem neue Lehrkräfte gewonnen werden sollen, ist bei dem überwiegenden Teil der Lehrerinnen und Lehrer angekommen.

Ich bin davon überzeugt, liebe Kollegin Falken, dass es das falsche Signal ist, die Kräfte auf den Kampf gegen die Verbeamtung zu konzentrieren. Es ist falsch, die Beseitigung einer Nettolohnlücke zu fordern, die so, wie es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschrieben wird, nicht eintreten kann.

(Beifall des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Deshalb werden wir auch diesem Teil 2 des Antrags nicht zustimmen.

Der fehlende Nachteilsausgleich für die angestellten Lehrerinnen, die nicht selbst entscheiden können, ob sie Beamte werden oder nicht, ist das zentrale Thema in der mit Vehemenz und – gestatten Sie mir bitte diese Einfügung – sprachlich manchmal grenzwertig geführten Debatte.

Uns geht es um die Lehrerinnen, die das sächsische Bildungssystem seit Jahren erfolgreich getragen und gestaltet haben und mit dessen Erfolgen sich zu schmücken, Kollege Bienst, Sie nicht müde wurden.

Bei dieser Frage geht es nicht – ich widerspreche dem nochmals, liebe Conni Falken – um eine Zweiklassengesellschaft an den Schulen, sondern um Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Deshalb muss – das ist unsere feste Überzeugung – klar nachgebessert werden.