Protocol of the Session on June 28, 2018

(Lachen und Beifall bei der AfD)

Wir GRÜNE stellen uns dem entschieden entgegen und lehnen den Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN –

Das ist nicht mehr zu toppen,

was Sie uns da erzählen! – Zurufe von der AfD –

Melden Sie sich

doch zu Wort, wenn Sie was sagen wollen! –

Sie können

jetzt alles sagen, was Sie sagen wollen!)

Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen?

(Unruhe im Saal – Patrick Schreiber, CDU: Sie können sich jetzt für alles entschuldigen!)

Das sieht nicht so aus. Herr Urban, Sie wollen noch reden? Oder eine Kurzintervention? – Dann kommen Sie bitte.

(Marko Schiemann, CDU: Sie können alles richtigstellen, Herr Urban! Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD – Zurufe von der CDU)

Herr Urban, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde mir jetzt nicht die Zeit nehmen, auf all die kruden Vorwürfe einzugehen, die sich auf spekulative Weise mit Aussagen von einzelnen Parteimitgliedern der AfD auseinandersetzen.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Weil Sie das nicht können! Weil Sie einfach nicht in der Lage sind!)

Sie haben die Möglichkeit zur Zwischenfrage oder zur Kurzintervention.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Ich möchte noch einmal betonen: Die Regelungen zu gesetzlichen Feiertagen liegen in Deutschland in der Kompetenz der Bundesländer. Allein der Nationalfeiertag der Deutschen Einheit, der 3. Oktober, ist per Staatsvertrag durch den Bund bestimmt. Also ganz unabhängig davon, ob die Proklamation des Bundespräsidenten Lübke

heute Bestandskraft hat oder nicht, können wir den 17. Juni zum sächsischen Gedenktag beschließen.

Alle Redner haben trotz der Beschimpfungen gegenüber der AfD betont, welche Bedeutung sie dem 17. Juni für unsere Gesellschaft als Erinnerungstag beimessen. Welchen Wert messen Sie dem 17. Juni heute und hier in Sachsen bei? Das können Sie jetzt mit Ihrer Abstimmung zeigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dirk Panter, SPD: Das war aber dünn! Das war Wassersuppe! Meine Güte, ist das billig! – Zuruf des Abg. Wolfram Günther, GRÜNE)

Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister Prof. Wöller.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Gedenken an den Aufstand des 17. Juni 1953 schärft unser Bewusstsein dafür, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten. Am 15. Juni 1953 hatten die Bauarbeiter der Regierung in Ostberlin einen Brief geschrieben. Dieser Brief wurde nicht ernstgenommen. Am Vormittag des 16. Juni legten die Bauarbeiter ihre Kellen und ihre Hämmer auf die Seite und gingen auf die Straße. Es waren 64 Männer. Sie gingen an anderen Baustellen vorbei, und nach 100 Metern waren es 300. Es dauerte nicht lange, und es waren 4 000. Sie hatten noch Kalk an den Hosen, einige Zollstöcke in der Hand.

So standen Sie bald vor dem Haus der Ministerien. Aber keiner wollte sie empfangen. Die Bauarbeiter begannen zu streiken. Binnen Stunden griff der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitete sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus.

Die Lebensmittelversorgung war knapp, die Schlangen vor den Geschäften lang, die Arbeitsnormen hoch. Es waren aber die elementarsten Rechte jedes Volkes, die auch die Bürgerinnen und Bürger der DDR einforderten. „Kollegen reiht euch ein, wir wollen freie Menschen sein!“ skandierten die Sprechchöre. In Ostberlin und in 167 der 217 Stadt- und Landkreise der DDR wurde der Ausnahmezustand verhängt.

Am 17. Juni 1953 schlug sowjetisches Militär den Aufstand blutig nieder. Die SED verhaftete rund 13 000 Menschen. 125 Personen starben. Der Juni-Aufstand war

der Beginn anderer Aufstände in Ungarn und Polen 1956, in der Tschechoslowakei 1968 und in Polen 1980, und er mündete 1989/1990 in den Sturz der kommunistischen Herrschaftssysteme in Europa ein.

Die Bundesrepublik Deutschland erklärte am 4. August 1953 den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag, und zehn Jahre später, am 11. Juni 1963, erhob Bundespräsident Heinrich Lübke diesen Tag durch Proklamation zum nationalen Gedenktag.

Die Bundesrepublik hat den 17. Juni bis zur Wiederherstellung der deutschen Einheit im Jahre 1990 als Tag der deutschen Einheit begangen. Der Einigungsvertrag – Kollege Hartmann hat darauf hingewiesen – vom 29. September 1990 erklärt den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit und zum staatlichen Feiertag. Aber der 17. Juni bleibt als nationaler Gedenktag bestehen. An diesem Tag werden bundesweit die obersten Bundesbehörden, ihre Geschäftsbereiche und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt.

Wir schulden den Opfern des Aufstandes bleibendes Gedenken. Ein zusätzliches sächsisches Gesetz ist überflüssig. Daher empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist Gesetz zur Einführung des Gedenktages „Tag der Freiheit und Demokratie (17. Juni)“ im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der AfDFraktion. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich würde jetzt die zwei Artikel gleich zusammenlegen, wenn Sie nichts dagegen haben.

Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit sind die Artikel mehrheitlich abgelehnt worden. Wünschen Sie trotz Ablehnung noch Gesamtabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt zu den ersten Beratungen. Wir beginnen mit

Tagesordnungspunkt 7

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes

Drucksache 6/13676, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es gibt keine Ausssprache. Es spricht nur die einreichende Fraktion. Ich bitte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Dr. Maicher, den Gesetzentwurf einzubringen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 26. April dieses Jahres stellte Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange in einem Interview klar, dass es in dieser Legislatur keine Novelle des Hochschulgesetzes geben wird. Dabei weiß nicht nur die Ministerin, sondern wissen auch die Wissenschaftpolitikerinnen und -politiker der Koalition, dass gerade bei diesem Gesetz dringender Handlungsbedarf besteht.

Da ist zum einen die rechtliche Seite. Nachdem die letzte große Novelle im Jahr 2012 gegen massive Proteste von Hochschulleitungen und Studierenden durch das Parlament gepeitscht wurde, dauerte es nicht lange, bis erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aufkamen. Mehrere Gutachten des Juristischen Dienstes haben das in der Folge bekräftigt. Dazu kommen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu Hochschulgesetzen in anderen Bundesländern, die wir hier nicht ignorieren können, da sich ähnliche Regelungen auch im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz wiederfinden, zum Beispiel das Wahlverfahren von Hochschulleitungen und das Recht auf Mitbestimmung der Hochschulgremien.

Die andere Seite sind die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis. Ich verweise da auf die Verwerfungen bei den Hochschulleitungswahlen an der Uni Leipzig. Solche Gremienauseinandersetzungen können einer Hochschule insgesamt schaden. Genannt sei auch die fehlende Planungssicherheit für die Studierendenschaften, seit das Solidarsystem aufgekündigt wurde.

Aber das Gesetz entfaltet auch dort eine nachteilige Wirkung, wo es Regelungen offenlässt. Das zeigt sich besonders deutlich bei den Arbeitsverhältnissen des wissenschaftlichen Nachwuchses. Während der Freistaat eine Personaloffensive für den öffentlichen Dienst ankündigt, existieren im Hochschulgesetz noch nicht einmal Mindestvertragslaufzeiten für die Arbeitsverträge. Wenn die Entlohnung der Lehrbeauftragten tatsächlich angemessen wäre, wie es das Gesetz vorschreibt, würden sie mehr erhalten als zum Teil nur 15,20 Euro brutto pro Stunde.

Das sind nur einige Punkte, die zeigen, wie es im Hochschulgesetz knirscht.

Eine verantwortungsvolle Staatsregierung würde es sich zur Aufgabe machen, ein verfassungsrechtlich bedenkli

ches und inhaltlich überholtes Gesetz zu korrigieren. Aber das Gegenteil ist in Sachsen der Fall. Still ruht der See.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das machen wir nicht mit. Wir legen heute einen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Hochschulgesetz vor, das nebenbei auch noch die Fehler der Vergangenheit repariert.