Protocol of the Session on June 27, 2018

dass die Stadt ihnen dann wesentlich mehr Geld zur Verfügung stellen musste, als sie es bis dahin getan hat?

Frau Falken, ich habe die Frage verstanden.

Die unterschiedliche Bezahlung in den Kommunen führt dazu, dass manche natürlich nicht wirklich davon leben können.

Frau Falken, ich habe Ihre Frage verstanden!

Ich habe sie aber noch nicht fertig ausgesprochen.

Frau Falken, das ist mir bekannt. Sie werden lachen, auch in Dresden gab es erfolgreichen Klagen von denselben Personen, von denen die drei Klagen stammen, die jetzt gescheitert sind. Nachdem es diese Klagen gab, hat die Stadt Dresden nämlich reagiert und hat die finanzielle Geldleistung für die Personalkosten genau auf das Niveau gehoben, auf dem es jetzt ist – was von denselben Personen wieder beklagt worden ist. Daraus resultierend habe ich zitiert, dass sich die Personalkosten „... damit in der Nähe der Kosten für angestellte Erzieher bewegen“; gemeint sind die Geldleistungen.

Wenn andere Kommunen und andere Tagespflegepersonen diesen Weg über Klagen gehen, weil sie eine andere Einigung nicht hinbekommen, ist das in Ordnung; das verurteile ich überhaupt nicht.

Aber eines ist klar, und deswegen konzentrieren wir uns in dem Antrag auf den Personalkostenansatz: Sie haben im Freistaat Sachsen insbesondere bei den Sachkosten und bei den Betriebsausgaben, fernab von Personalkosten, keine gleichen Verhältnisse. Sie haben keine gleichen Verhältnisse in Dresden im Vergleich zu Nordsachsen oder im Erzgebirge im Vergleich zu Leipzig.

Deshalb ist es ein Irrglaube zu denken, dass man damit irgendetwas erreichen könnte. Mit einer landeseinheitlichen Regelung über die Sachkosten würde man Tagespflegepersonen in Dresden möglicherweise bestrafen, weil in der Regel immer ein Durchschnitt gebildet wird, wohingegen man Tagespflegepersonen in ländlichen Gegenden damit stärker bevorzugen würde, als es angemessen wäre.

Deshalb kann es an dieser Stelle, weil es im Übrigen auch in der kommunalen Hoheit ist, keinen landeseinheitlichen Sachkosteneinsatz geben. Das ist mir noch einmal wichtig zu sagen. Die Tagespflege ist in der Koalition in guten Händen. Wir führen ständig die Dialoge und werden auch dafür sorgen. Das ist mir wichtig. Auch in der Diskussion, Herr Zschocke, um das Thema Vor- und Nachbereitungs

zeit können Sie sicher sein, dass wir die Tagespflegepersonen im Blick haben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Bitte. Eine Kurzintervention? – Ja.

Ich möchte einfach noch einmal zu meiner heißen Luft Stellung nehmen oder zu Ihrer heißen Luft, Herr Schreiber. Ich habe nicht gesagt, dass ich es irgendwie besser weiß, und ich habe auch nicht gesagt, dass man nichts prüfen oder bewerten darf. Was ich lediglich gesagt habe, ist, dass es, um etwas zu prüfen oder zu bewerten, nicht eines Antrages der Koalition bedarf, sondern ich denke, das ist ureigenes Handeln der Staatsregierung. Das könnte man auch auf anderem Wege klären.

(Patrick Schreiber, CDU: Wir sind keine Staatsregierung!)

Danke.

Herr Schreiber, möchten Sie darauf reagieren? – Gut, dann frage ich noch einmal, ob es noch Redebedarf aus den Fraktionen gibt. Wenn das nicht der Fall ist, Herr Staatsminister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte ist viel Wichtiges und viel Richtiges gesagt worden, insbesondere von den Vertretern der Koalitionsfraktionen.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Wenn Sie zugehört hätten, Herr Barth, würden Sie sogar meine Ausführungen bestätigen.

Ich will nur ganz deutlich machen, dass natürlich auch das Thema Kindertagespflege im Ministerium einen wichtigen Stellenwert hat und dass wir uns genauso, wie wir uns um die Kindertagesstätten kümmern, auch um die Kindertagespflegepersonen kümmern werden. Bevor ich jetzt meine Rede zu Protokoll gebe, möchte ich noch einmal ausdrücklich denjenigen, die in der Kindertagespflege im Freistaat Sachsen so hervorragende und gute Arbeit machen, danken.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wie gesagt, den Rest der Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich rufe noch das Schlusswort auf. Wird das noch gewünscht? – Das sieht nicht so aus. Ich lasse jetzt über die Drucksache abstimmen, wenn das in Ordnung ist. Wer der Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen; mit großer Mehrheit zugestimmt.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Im sächsischen Kita-Gesetz ist die Kindertagespflege als ein der Kindertageseinrichtung gleichrangiges Angebot für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern verankert. Da eine Tagesmutter oder ein Tagesvater nur bis zu fünf Kinder als feste Bezugsperson in einem familiennahen Umfeld betreut, ist die Kindertagespflege insbesondere für Kinder unter drei Jahren sehr gut geeignet. Davon habe ich mich im Rahmen des Aktionstages „Kindertagespflege in Sachsen“ im April selbst überzeugt.

In der sächsischen Kinderbetreuungslandschaft ist die Kindertagespflege ein unverzichtbarer Bestandteil und eine gute Alternative zur Kindertageseinrichtung. Tageseltern leisten eine hervorragende Arbeit. Dafür danke ich ihnen. Es sollte deshalb unsere Aufgabe sein, die Kindertagespflege in Sachsen weiter zu stärken.

Meine Damen und Herren! Das sächsische Kita-Gesetz lässt den Kommunen die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang sie Kindertagespflege anbieten. Deshalb ist die sächsische Kindertagespflegelandschaft so heterogen. Was wir also brauchen, ist zumindest eine Orientierung oder besser noch möglichst einheitliche Rahmenbedingungen.

Aus diesem Grund überarbeitet aktuell eine ExpertenArbeitsgruppe die „Empfehlung des Landesjugendamtes zu Leistungen der Kindertagespflege“; mit dem Ziel, in diesen Prozess alle relevanten Fragen einzubeziehen und fachliche Empfehlungen dazu auszusprechen. Dabei werden auch die im Antrag benannten Punkte Beachtung finden.

Meine Damen und Herren! Die Höhe der laufenden Geldleistung, auf die Kindertagespflegepersonen einen Anspruch haben, wird von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Diese Regelung des Bundesrechts gilt, solange Landesrecht nichts anderes bestimmt. In Sachsen ist landesrechtlich bestimmt, dass die Höhe der laufenden Geldleistung von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Jugendamt festgelegt wird.

Mehrere Klagen zur Höhe der laufenden Geldleistungen, insbesondere zur Höhe angemessenere Sachkosten und der leistungsgerechten Förderungsleistung, haben zu einer großen Unsicherheit bei den Kommunen geführt. Für die Stadt Dresden hat das zuständige Verwaltungsgericht am 20. Juni 2018 entschieden, dass Tagespflegepersonen in Dresden inzwischen ausreichend vergütet werden. Landesweit sind dennoch weitere Klagen anhängig. Unser gemeinsames Bestreben muss es deshalb sein, dieses Thema zu befrieden. Dazu wird mein Haus prüfen und bewerten, ob die Einführung eines landeseinheitlichen Personalkostensatzes zu empfehlen ist, welche Kosten dafür entstünden, und ob damit ein Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen verbunden wäre. Ebenso werden wir prüfen, inwieweit inklusive Angebote in der Kindertagespflege gestärkt und unterstützt werden können.

Gerade weil sich das Betreuungssetting der Kindertagespflege wesentlich von dem der Kindertageseinrichtung unterscheidet, kann sie für einzelne Kinder mit Behinderung oder mit drohender Behinderung gut geeignet und förderlich sein.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgung

im ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen!

Drucksache 6/11275, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Diskussion in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Abg. Schaper, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit etwa vier Jahren ist die CDU-/SPD-Regierung nun im Amt. Sie versprachen 2014 im Koalitionsvertrag, dass Sie eine wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen wollen. Davon sind wir nun leider immer noch weit

entfernt. Um Ihnen eine weitere Möglichkeit zu geben, die wohnortnahe medizinische Versorgung zumindest auf den Weg zu bringen, legen wir heute erneut einen Antrag vor. Die ablehnende Stellungnahme des Sozialministeriums überrascht mich. Dennoch muss ich einige Worte dazu verlieren.

Unter Punkt 1 haben wir vorgeschlagen, mit den maßgeblichen Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen

Kooperationsstrukturen aufzubauen. Sie sollen gemeinsam mit der Selbstverwaltung agieren, um die ärztliche

Versorgung zu verbessern. Sie lehnen das ab mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzlichen Rahmenbedingungen gebe, und stellen wie so oft auf die Selbstverwaltung ab. Da frage ich mich, warum Sie überhaupt das Ziel einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausgeben, wenn sie offenbar noch nicht einmal eine Möglichkeit sehen, mit den Betroffenen zusammenzuarbeiten. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlen denn oder verhindern es, dass Sie sich mit den Verantwortlichen des Gesundheitswesens zusammensetzen? Wer wenn nicht Sie ist für die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems eigentlich verantwortlich? Mit dieser Forderung sind wir übrigens nicht allein.

So forderte beispielsweise die Sächsische Landesärztekammer am letzten Samstag in einem Strategiepapier, dass – ich zitiere – „Gesundheitspolitiker gemeinsam mit allen Vertretern der Selbstverwaltung den Herausforderungen im medizinischen Bereich begegnen müssen“. In der „LVZ“ vom 12.12.2017 werden auch Sie, Frau Ministerin Klepsch, zitiert, dass Sie die Vorschläge aus dem Thesenpapier „Versorgung im Freistaat Sachsen im Jahr 2030“ mit der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft und der AOK PLUS prüfen wollten. Weiter heißt es, gemeinsames Interesse sei es, auch in Zukunft eine gute medizinische Versorgung in Sachsen zu gewähren. Das erfordere gemeinsame Anstrengungen und auch das Beschreiten neuer Wege.

Gemeinsame Anstrengungen und neue Wege – beides finden Sie in unserem Antrag. Trotzdem werden Sie ihn wieder ablehnen. Laut dem Artikel haben Sie auch gesagt, dass sich die Selbstverwaltung und die Krankenhausgesellschaft durch das Thesenpapier selbst mehr in die Pflicht nehmen würden. Bei allem Respekt – ich sehe in diesem Thesenpapier eher die Aufforderung an die Politik, endlich etwas zu unternehmen. Die Organe der Selbstverwaltung haben es nach vier Jahren satt, der Staatsregierung weiter beim Rumwursteln zuzuschauen, während die medizinische Versorgung immer stärker gefährdet wird.

Hören Sie doch bitte endlich auf zu behaupten, Sie würden Ihre gesetzlichen Kompetenzen überschreiten, wenn Sie die Verantwortlichen aller Bereiche, aller staatlichen Ebenen und aller ansonsten mit dem Thema Befassten in verbindlichen Arbeitsstrukturen zusammenholen, um die Probleme zu diskutieren und gemeinsam Lösungen anzugehen. Damit versuchen Sie nichts weiter, als sich billig aus der Verantwortung zu stehlen. Der Staat ist und bleibt in der Verantwortung für die medizinische Versorgung, auch wenn er die Leistungen dafür selbst nicht vorhält. Der Staat hat die Koordinierungs- und Steuerungsaufgabe bis hin zur Bedarfsplanung. Dass es hier klemmt, ist ja wohl unumstritten.