nämlich für diejenigen oberen 10 %, die sich einen ordentlichen Rechtsanwalt leisten können, um dagegen zu klagen.
Wir wollen keine Grundrechtseingriffe nach Bauchgefühl zulassen. Alles andere wäre der Sargnagel unserer Freiheit. Vor diesem Hintergrund brauchen wir zumindest die Informationen, um das ordentlich bewerten zu können. Nichts anderes steht in dem Antrag. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun ab über die Drucksache 6/8620. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen, aber Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt in der Reihenfolge CDU-Fraktion, DIE LINKE, SPD, AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Dr. Muster und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, Frau Abg. Fiedler. Frau Fiedler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Gründe, warum sich der Landtag erneut mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt und dies zur Beschlussfassung vorliegt. Das ist zum einen die Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen die Betrauungsnorm für die Rundfunkanstalten.
Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in wenigen Tagen, nämlich am 25. Mai, in Kraft. Wir haben heute schon eine ausführliche Debatte dazu gehabt. Zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit sichern wir mit dem vorliegenden Vertrag weiter den öffentlich-rechtlichen und privaten Hör- und Fernsehveranstaltern das sogenannte Medienprivileg zu. Das betrifft Maßnahmen vom Datenschutzrecht. Dafür gibt es gute Gründe; die braucht man auch.
Die Presse ist bei ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Aufgabe der Meinungsbildung zwingend auf die Verwendung personenbezogener Daten angewiesen. Journalistische Arbeit wäre ohne die Möglichkeit, personenbezogene Daten auch ohne Einwilligung der betroffenen Person zu erheben, zu speichern oder zu nutzen, nicht möglich.
Das Medienprivileg soll verhindern, dass der Datenschutz der freien journalistischen Tätigkeit entgegensteht. Geschützt werden damit nicht nur die Journalisten, sondern auch die Informanten.
Auswirkungen auf den MDR. In der Folge liegt uns heute in Bezug auf das Thema Datenschutz eine Änderung des MDR-Staatsvertrages vor. Darin werden das eben beschriebene Medienprivileg auf den MDR übertragen, die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken dem MDR ermöglicht und die finanzielle und personelle Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde geregelt.
In der Anhörung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen wurde deutlich, welch weites Feld der Datenschutz auch im Bereich der Medien ist. Es wird weiterhin Aufgabe der Medienpolitik bleiben, dies zu verfolgen. Deshalb kann durch uns heute nicht abschließend geklärt werden, ob es sinnvoll ist, das Medienprivileg in der Form, wie es von einigen Sachverständigen in der Anhörung gefordert wurde, beispielsweise auf die freien Blogger zu übertragen. Unserer Meinung nach bedarf dies noch einmal einer vertieften Debatte unter Abwägung der Pro- und Kontraargumente.
Zum zweiten Punkt, der Betrauungsnorm. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es in Artikel 106, dass für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, die europäischen Wettbewerbsregeln nicht gelten. ARD, ZDF und das Deutschlandradio werden mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun als Sendeanstalten eingestuft, die solche Dienstleistungen gemäß dem EUVertrag einbringen. Diese Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Sendenetzbetrieb und IT-Infrastrukturen. Damit können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal
ten das tun, was im Sinne der Beitragszahler ist: kooperieren und zusammenarbeiten, auch, um Kosten zu sparen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden Staatsverträgen unterstreichen wir erneut die besondere Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist auch richtig so. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den demokratischen Meinungsbildungsprozess in Deutschland, insbesondere durch unabhängige, frei verfügbare und wirtschaftlich unabhängige Informationen. Wir als Gesetzgeber geben ihm unter anderem auch mit den vorliegenden Staatsverträgen den notwendigen gesetzlichen Schutz und rechtliche Rahmenbedingungen.
Durch die verpflichtenden Rundfunkbeiträge legen wir aber auch als Gesellschaft zu Recht besonders hohe Maßstäbe an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Glaubwürdigkeit, Transparenz und Bürgernähe sind hierbei besonders wichtig. Hier sind auch die Sender gefordert. So sind auch weitere Anstrengungen, die Beiträge für die Bürger stabil zu halten, vonseiten der Rundfunkanstalten zu leisten, wobei ich sagen muss, dass der MDR hierzu beispielhafte Anstrengungen unternimmt.
Für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine gemeinsame Verantwortung von Gesetzgebern und Rundfunkanstalten. Wir leisten gern unseren Beitrag, deshalb werden wir den vorliegenden Staatsverträgen unsere Zustimmung geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Debatten zu Staatsverträgen sind ja immer so eine Sache. Im Grunde genommen sind sich die Ministerpräsidenten schon einig, und das Parlament soll jetzt irgendwie bestätigen.
Am 25. Mai 2018, das haben wir heute schon sehr oft gehört, tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das heißt, wir brauchen für den formalistischen Bereich Regelungen sowohl für die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksender sowie Rundfunk- und Fernsehmacher und -macherinnen als auch für all jene, die journalismusähnlichen Tätigkeiten nachgehen, wie Öffentlichkeitsarbeiter und -arbeiterinnen und Blogger und Bloggerinnen. Es geht um die Gewährleistung journalistischer Arbeit insgesamt. Dass dieser Bereich besondere Freiheiten genießt, dass es das Medienprivileg gibt, sollte unbestritten sein. Es ist integraler Bestandteil einer umfassenden, objektiven Berichterstattung. Ein Nein zu beiden Staatsverträgen, die heute vorliegen, ist demnach überhaupt nicht möglich; aber wir werden uns aus den folgenden Gründen dennoch enthalten:
Die Einwände, beispielsweise von Rechtsanwalt Mönikes aus Berlin aus der Anhörung im Sächsischen Landtag, ob journalismusähnliche Tätigkeiten ausreichend geschützt
sind, stehen immer noch im Raum, auch wenn es, wie zum Beispiel im Gutachten der Uni Leipzig, andere Auffassungen dazu gibt. Es gibt noch Unklarheiten, ob die Betrauungsnorm EU-rechtskonform ist. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Herr Schurig hat insbesondere beim MDR-Datenschutzstaatsvertrag Bedenken, die nicht einfach vom Tisch zu wischen sind. Staatsminister Schenk hat eingeräumt, dass es nicht ganz so unwahrscheinlich sei, dass bei den einzelnen Normen nachgesteuert werden müsse.
Ich möchte aber die heutige Debatte dennoch dazu nutzen, dafür zu werben, dass der leicht antiquiert wirkende MDR-Staatsvertrag generell novelliert, aber auch der Telemedienauftrag endlich zeitgemäß ausgestaltet wird – genau wie der generelle Auftrag der ÖffentlichRechtlichen und der Rundfunkbegriff. Diese müssen modernisiert werden. Dafür hat heute auch wieder Frau Prof. Karola Wille, die Intendantin des MDR, in der großen Runde zur deutschen Medienpolitik bei den Mittelsächsischen Medientagen dringend geworben; und sie war damit nicht allein.
Es geht weiterhin um die Diskussion, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der heutigen Zeit hat, um die Anpassung des Auftrages an Möglichkeiten der Digitalisierung und schließlich um die Anpassung zur Einhaltung der nötigen Staatsferne, wie das beim ZDF bereits erfolgt ist. Es geht dabei schlichtweg auch um Transparenz und Glaubwürdigkeit. Wir brauchen gerade in gesellschaftlich bewegten Zeiten, in denen Brüche durch die Gesellschaft gehen, konkurrenzfähige öffentlich-rechtliche Sender.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben nach dem Erscheinen des 21. KEF-Berichts nochmals die Öffentlich-Rechtlichen aufgefordert, Einsparpotenziale zu
finden. Wie sollen sie das aber in einer seriösen Art und Weise tun, wenn der Auftrag für die Zukunft derzeit gar nicht so klar ist? Damit muss Schluss sein; denn die vorgeschlagenen Kürzungen dürfen keinen Einfluss auf die Definition des Auftrags haben, sondern die Sender brauchen die Mittel, um ihren Auftrag jetzt und in Zukunft zu erfüllen. Es wird höchste Zeit, dass es in all diesen Bereichen endlich vorwärtsgeht; denn letztlich geht es um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und alle politischen Akteure und Akteurinnen sollten ein vitales Interesse daran haben, dass dieser ausgebaut wird. Nach nunmehr vier Jahren immer wieder aufflammender Debatten und Diskussionen sollten wir nun endlich zu Potte kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die notwendigen Debatten zu führen – Kollegin Feiks sagte es gerade –, das müssen wir sicher im Bereich der Medien noch in den nächsten Monaten tun. Was den heutigen Gegenstand betrifft, die beiden Staatsverträge, so müssen wir darüber wahrscheinlich keine großartigen Debatten führen, deshalb kann ich mich kurzfassen.
Kollegin Fiedler hat dankenswerterweise schon die wichtigsten Details genannt. Wir können uns natürlich noch mit der Kritik des Datenschutzbeauftragten beschäftigen, aber wir sollten vielleicht auch einfach konstatieren, dass wir im Bereich des Datenschutzes dringend eine Regelung brauchen, dass es dort noch Unklarheiten gibt, die zu regeln sind. Diese werden wir aber nicht in Sachsen klären, sondern an anderer Stelle; darin sind wir uns sicher einig. Deshalb ist es jetzt besser, die vorliegenden Regelungen in Kraft treten zu lassen, das Ganze positiv zu bescheiden und damit den Weg frei zu machen, damit wir die Datenschutz-Grundverordnung würdigen können.