und weil nicht davon auszugehen ist, dass dieser Angestellte sein Wissen noch irgendwie zum Vorteil der Firma anwenden könnte.
Warum aber bietet die Staatsregierung dennoch Sprachkurse für Menschen an, wenn sie das Erlernte nie werden anwenden können,
Sie wollen eigentlich überhaupt niemanden abschieben. Sie tun sich wahrlich schwer damit. Die geringen Abschiebezahlen belegen es.
Sie wollen auch, dass der Zustrom weiter anhält. Die offenen Grenzen sind ein Indiz dafür. Hypermoralismus und vermutlich auch die Geringschätzung des originär Eigenen sind die Ursachen.
Um das Ziel einer multikulturellen und grenzenlosen Gesellschaft zu erreichen, wollen Sie Fakten schaffen. Denn es kann doch schlecht jemand abgeschoben werden, der sich Mühe gibt, der an einem Sprachkurs teilnimmt und diesen sogar erfolgreich absolviert. Aber wissen Sie, was die Teilnahme und das erfolgreiche Absolvieren angeht, gelingt ihnen das anscheinend doch nicht so recht, denn sonst würden Sie ganz sicher mit den Ergebnissen prahlen.
Man muss sich die Frage stellen, warum die Sprachkursträger überhaupt angewiesen werden, genaue Zahlen zu Anmeldungen, Abbruchquoten und bestandenen Prüfungen zu liefern, wenn die Staatsregierung keine Statistiken darüber führt. Entweder ist das überflüssige Bürokratie zum Nachteil des Steuerzahlers oder aber die Zahlen werden nicht ausgewertet oder veröffentlicht, weil man das Ergebnis schon kennt – ebenfalls zum Nachteil des Steuerzahlers.
Man ahnt sicherlich die Zahlen, denn der Bund liefert ja welche. Selbst von jenen, die voraussichtlich länger hierbleiben dürfen, beenden weit unter 50 % erfolgreich einen Sprachkurs. Der Rest kommt irgendwann einfach nicht mehr oder schafft es erst gar nicht.
(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Woher wissen Sie das alles? – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt doch gar keine Statistik!)
Wie ist es dann wohl erst bei Asylbewerbern, die gar keine Aussicht auf einen Aufenthaltstitel haben? Warum stellt sich bei Ihnen, Herr Ministerpräsident – er ist leider nicht da –, Frau Staatsministerin, niemand diese Frage? Tun Sie es nicht, um den Koalitionsfrieden nicht noch weiter zu strapazieren? Oder glauben Sie mittlerweile auch an das Mantra der LINKEN, dass Deutschland ein reiches Land sei und das Geld deshalb mit vollen Händen für Hunderttausende
(Zuruf: Eins zu eins NPD-Parolen! – Zurufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und des Staatsministers Christian Piwarz)
Wenn Sie das trotz Kinder- oder Altersarmut, Investitionsstau in Krankenhäusern, maroden Schulen, einem ausgedünnten ÖPNV, Niedrigzinsen und TARGET2Salden fast in Millionenhöhe tatsächlich glauben, dann ist es nur folgerichtig, dass es Ihnen völlig wurscht ist, dass über 9 Millionen Euro Steuergelder pro Jahr ineffizient und nicht zielführend verbrannt werden.
Fazit: Finanziell zu rechtfertigen sind diese Sprachkurse nicht, schon gar nicht, wenn es nicht einmal Rückschlüsse auf Erfolg oder Misserfolg gibt.
Nur noch ein Wort an die CDU: Selbst der ehemalige Innenminister Thomas de Maizière hat diese Praktiken kritisiert und nahm damit Bezug auf die gleichen Regelungen des Berliner Senats unter Rot-Rot-Grün.
Das war Herr Kollege Wendt, er hat den Antrag für die AfD-Fraktion eingebracht. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kiesewetter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die einbringende Fraktion begehrt mit dem Antrag unter anderem ja die Bewertung des Erfolgs – oder aus ihrer Sicht: des Misserfolgs – der Sprachkurse nach unserer Richtlinie Integrative Maßnahmen. Ohne das beantragte Ergebnis abzuwarten, sollen die Sprachkurse darüber hinaus kurzerhand ausgesetzt werden. Sie nehmen das Ergebnis aus Ihrer Sicht vorweg. Zudem wird eine komplette Evaluierung der Richtlinie angestrebt. Zu weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Antrag.
Ich möchte mich dem Thema aber seriös nähern, von daher lohnt es sich, einen Blick auf die Historie und in die einschlägigen Rechtsvorschriften, die uns in diesem Bereich begleiten, zu werfen, aber auch in den Bereich der Sprachwissenschaften.
Klar ist, dass der Bund im Bereich des Aufenthaltsrechts die Gesetzgebungskompetenz hat. Das erste Mittel der
Klar ist auch: Wir haben uns im Koalitionsvertrag 2014 hier in Sachsen zu einem Landessprachprogramm bekannt, weil wir wollen, dass Menschen, welche von den Regelangeboten des Bundes nicht profitieren, die Möglichkeit zum Spracherwerb erhalten. Das betrifft zuvörderst Personen, die mindestens einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und die eben keinen Anspruch auf den Integrationskurs des Bundes besitzen.
Unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit ist das auch sinnvoll; denn viele, die aus humanitären Gründen zu uns gekommen sind, werden längerfristig bei uns bleiben, ob mit Anerkennung und Aufenthaltstitel oder eben als Geduldete und damit auch mit nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn eine längere Verweildauer absehbar ist, ist es sinnvoll, den Spracherwerb zu fördern, um elementare Sprachanwendung zu ermöglichen,
um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben zu ermöglichen und damit eben auch Konfliktpotenzial zu mindern.
Im Antrag kritisieren Sie den Erfolg oder den angeblichen Misserfolg der Landessprachkurse und begründen Ihre Vermutung mit der Übertragung der Feststellung des Bundesrechnungshofs zu Kursen, die die Bundesagentur nach § 421 SGB III als sogenannte Einstiegskurse in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt hat. Ziel dieser Kurse war es, unter den Bedingungen des Jahres 2015 möglichst vielen Menschen die Gelegenheit zu geben, erste Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. In der Bundesagentur wurde dabei abgewogen zwischen der Frage nach konkreten qualitativen Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung und Durchführung der Kurse, die die Umsetzung allerdings tendenziell verzögert hätten, und der Notwendigkeit, die es damals gab, das Programm angesichts des dringenden Bedarfs zeitnah zu starten.
Der Bundesrechnungshof hat ferner deutlich gemacht, dass bei aller Kritik, die Sie auch in der Begründung des Antrags nennen, das Engagement der BA zu den Einstiegskursen zu würdigen ist. Das hat er im Ergebnis der Prüfung auch so festgestellt. Die Prüfung ist abgeschlossen. Der Verweis auf die Aussagen des Bundesrechnungshofs im Zusammenhang mit den Landessprachkursen greift an dieser Stelle also ein Stück weit zu kurz und ist eben auch unvollständig.
Jetzt kommen wir zum Bereich der Sprachwissenschaften. Im Antrag werden zudem die Erfolgsaussichten und die Erfolgsquoten beim Erreichen der einzelnen Sprachniveaustufen und die hohe Quote der Kurswiederholer kritisiert. Die Hinterfragung, ob und inwieweit Sprachkurse in Form und Ausgestaltung in integrationsrechtlicher Hinsicht erfolgreich sind, ist nicht neu. Zu dieser Frage gibt es bezüglich der Integrationskurse des Bundes,
die Sie ja als Vergleichsmaßstab für die Landeskurse heranziehen, bereits eine ganze Reihe von Untersuchungen. Das BAMF hat bereits in den Jahren 2006 und 2011 entsprechende Studien zur Wirksamkeit und zum Erfolg der Integrationskurse in Auftrag gegeben, zuletzt in Form des Integrationspanels, also einer großen Längsschnittstudie zur Wirksamkeit von Integrationskursen.
Die getroffenen Feststellungen lassen sich aber eben auch ohne Probleme auf die Landessprachkurse übertragen, unabhängig von den beiden Personenkreisen, die je nach Zugangsregelung von Landeskursen oder Integrationskursen profitieren. Als Besonderheit der Integrationskurse und der Landessprachkurse fällt die Heterogenität der Teilnehmer ins Auge, die jeden „normalen“ Sprachkurs weit übertrifft.
Also Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Bildungshintergründe, mit unterschiedlichen Gründen, ihre Heimat zu verlassen, teils traumatisiert, teils voller Vorfreude auf das, was kommt, mit unterschiedlichem sprachlichem Vorwissen und mit unterschiedlichen Zielen und Verpflichtungen absolvieren einen Kurs mit einheitlichem Curriculum, mit einheitlichen Lehrwerken und mit einheitlichem Abschlusstest. Es ist klar, dass diese große Heterogenität, die wir dort in den Zusammensetzungen der Kurse haben, einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg jedes Einzelnen, auf die Erfolgsquoten hat und zunächst besondere Anforderungen an das Curriculum und die Methoden der Sprachvermittlung bringt. Im Ergebnis steht fest: Die kritische Revision der Zahlen des BAMF stärkt in erster Linie das Argument für mehr zielgruppenorientierte Kurse für Teilnehmer mit spezifischem Förderbedarf.