Unser leitender Arbeitsmediziner, Herr Prof. Klaus Scheuch, hat dazu das Dresdner Modell der Lehrerbetreuung im Freistaat Sachsen entwickelt – übrigens einzigartig für alle Bundesländer – mit dem Fokus auf der zentralen Rolle der Betriebsärzte und deren Aufgabenspektrum. Im Mittelpunkt stehen die allen Lehrerinnen und Lehrern
angebotenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Sinne einer individuellen Gefährdungsanalyse. Besonderes Augenmerk liegt im Lehrerberuf neben der allgemeinen Prävention und Gesundheitsförderung auf der Früherkennung psychischer Beeinträchtigungen.
Über die arbeitsmedizinische Betreuung hinaus arbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Lehrerhauptpersonalrat und vor allem auch der Hauptschwerbehindertenvertretung an der weiteren Ausgestaltung eines umfassenden schulischen Gesundheitsmanagements. Wir wollen damit die Gesundheit und die Leistungskraft aller unserer Lehrkräfte nachhaltig fördern und zugleich auch die Qualitätsentwicklung vorantreiben. Denn, meine Damen und Herren, nur mit gesunden und motivierten Lehrerinnen und Lehrern gibt es guten Unterricht und damit auch gute Schule bei uns in Sachsen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zum Schlusswort, vorgetragen durch die Fraktion AfD. Bitte, Frau Kollegin Kersten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich hätte ich mir eine etwas wohlwollendere Beurteilung unseres Antrages gewünscht; aber gut, Sie können wahrscheinlich nicht anders.
(Beifall bei der AfD – Christian Piwarz, CDU: Wenn Sie bessere Anträge schreiben, wird das vielleicht noch!)
Ich will in meinem Schlusswort noch auf ein paar Punkte eingehen. Wenn Sie, Herr Bienst, sagen, dass 35 % ein kleiner Anstieg ist, dann sage ich, das ist schon aus mathematischer Sicht falsch. Natürlich haben wir Zahlen, das sind aber statistische Zahlen; sie geben eben keine Auskunft über Ursachen. Demzufolge können wir aus diesen Zahlen auch keine Handlungswege für uns ableiten.
Natürlich gibt es Gesundheitsberichte, Frau Falken, wie Sie das angedeutet haben. Es sind Zahlen da, aber die sind eben schon viele Jahre alt. Gerade das Thema Integration und Inklusion ist erst in den letzten Jahren ganz stark in den Schulen präsent, sodass wir schon aktuelle Zahlen bräuchten, um auch Handlungsoptionen zu finden.
Die rechtlichen Bedenken Ihrerseits, Frau Ministerin, gibt es, das ist ganz klar, aber man könnte das ja auch an ein externes Unternehmen übergeben, wie es gerade bei den Gesundheitsberichten erfolgt ist.
Was auch Ihre Erregung betrifft, Frau Falken, hinsichtlich Ihrer gewerkschaftlichen Arbeiten, kann ich sagen, dass
so eine Evaluation die Bereitschaft zur Mitarbeit der Lehrer voraussetzt. Dazu können wir in den Gesundheitsberichten lesen, dass die dort erfolgten Auskünfte auf eine Bereitschaft dieser Lehrer gestoßen sind. Die befragten Lehrerinnen und Lehrer haben bereitwillig Auskunft gegeben, sodass diese Evaluationen durchgeführt werden konnten.
Ich möchte mit einem Zitat des Herrn Steffen Flath enden – einem unserer früheren Staatsminister für Kultus. Dieses Zitat ist einem Vorwort einer dieser Gesundheitsberichte entnommen: „Lehrergesundheit ist nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein pädagogisches Thema. Wo Lehrerinnen und Lehrer sich wohlfühlen, wird es Schülerinnen und Schülern auch gut gehen. Eine hohe Qualität schulischen Lehrens und Lernens kann nur mit gesunden und motivierten Lehrerinnen und Lehrern
erreicht und fortentwickelt werden. Prävention und Gesundheitsförderung rückt daher aus gutem Grund immer stärker in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit.“
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/733 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die genannte Drucksache nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Wir beginnen mit der einbringenden Fraktion GRÜNE; Frau Jähnigen spricht zu uns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir die maximal möglichen Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 % von bisher möglichen 20 % begrenzen. Diese Möglichkeit haben die Länder seit den auf Bundesebene am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungen. Die Länder müssen dazu eine Rechtsverordnung für solche Gebiete erlassen, in denen – ich zitiere – „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist“.
Darum haben bereits jetzt die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden die Regierung gebeten. Schon elf Bundesländer haben die letzten 20 Monate genutzt und die Begrenzung der Bestandsmieterhöhung als wichtiges Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in bestimmten Gebieten eingeführt – übrigens quer durch sämtliche Regierungskonstellationen hinweg: vom CSUregierten Bayern bis hin zum rot-rot-regierten Brandenburg. Was passiert in Sachsen? Trotz der beiden größten Städte, die es betrifft, nichts.
Liest man sich die Stellungnahme von Innenminister Ulbig auf unseren Antrag durch, so scheint die Regierung mit Ihnen an der Spitze dieses Thema weiter aussetzen zu wollen. Dabei müsste sich bis in die CDU-Fraktion hinein
herumgesprochen haben, dass sich der Wohnungsmarkt in Sachsen sehr stark auseinanderentwickelt hat. Haben wir in den Landkreisen immer noch hohe Leerstände und niedrige Mieten, so haben wir in den beiden wachsenden Großstädten eine außerordentlich starke Verknappung des Angebotes und stark ansteigende Mieten auch im mittleren Segment – und das gerade in den letzten Jahren.
Betroffen sind besonders Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen – oft Menschen, die noch keine Sozialleistungen erhalten, aber unabhängig von Sozialleistungen bleiben wollen oder nicht umziehen wollen bzw. in Zeiten knappen Angebotes nicht unbedingt Wohnungen finden – zum Beispiel Familien oder alte Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Mittlerweile geht der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und auch der Mieterverein in Sachsen von einem marktrelevanten Leerstand von nur noch 3 % in Dresden aus und ich sage Ihnen als Dresdnerin: Die Tendenz ist fallend.
In Leipzig sind die circa 4 bis 5 % marktfähig leer stehender Wohnungen sehr ungleichmäßig über die Stadtteile und über die Bau-, Alters- und Ausstattungsklassen verteilt; aber auch dort sieht man, dass der Markt nicht mehr sehr viel hergibt. Laut aktuellem Mietatlas des privaten Anbieters Immonet stiegen 2014 die durchschnittlichen Angebotsmieten pro Quadratmeter in
Leipzig innerhalb eines Jahres um 5 % – von 5,44 auf 5,73 Euro kalt. In Dresden legten nach der gleichen Quelle die Mieten 2014 im Vergleich zum Vorjahr von 6,74 auf fast 7 Euro zu. In einigen Vierteln stiegen die Mieten fast um 10 % an.
Das muss uns nachdenklich stimmen. Da es in beiden Städten für viele Menschen immer schwerer wird, Wohnungen zu diesen aufgerufenen Neuvertragsmietpreisen zu bezahlen, ist es umso wichtiger, dass die Mieter in ihren bisherigen Wohnungen bleiben können und die Mietanstiege bei den Bestandsmieten wenigstens nach oben gedeckelt werden.
Im Wahlkampf hatten Sie, Herr Innenminister Ulbig, das Thema noch für sich entdeckt. Ich habe in unserem gemeinsamen Landtagswahlkampf vor Ort immer gesehen, was Sie als oberste Forderung formulierten: „Bezahlbar wohnen!“ Das war im Wahlkampf ein wichtiges Thema.
Aber wie setzen Sie das Versprechen nun eigentlich um? Bisher haben Sie ohne belastbares, gutes Zahlenmaterial behauptet, es gebe in Sachsen keinen Engpass an bezahlbarem Wohnraum, und die sachsenweite Durchschnittsmiete sei nicht gestiegen. Herr Minister, das glaube ich Ihnen sogar, wenn ich die Leerstände in Klein- und Mittelstädten berücksichtige – eine bedauerliche Situation!
Aber in den Großstädten ist es nun einmal anders. Diese Unterschiede müssen wir auch wahrnehmen. Mit Zahlen zu Durchschnittsmieten kommen wir insoweit überhaupt nicht weiter. Das ist eine sehr durchschaubare Täuschung, Herr Minister.
Es geht hier in der Tat um die Situation in den wachsenden Ballungsräumen, nicht um die in den Landkreisen.
In der Stellungnahme zu unserem Antrag lehnen Sie den Erlass der in Leipzig und Dresden begehrten Rechtsverordnung erneut ab, weil die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Ja, was fehlt denn noch an Information? Sind Sie mit den beiden Städten und ihren Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeistern nicht im Gespräch? Machen Sie das doch endlich klar, damit Sie die Dinge voranbringen! Wollen Sie als Innenminister Dienstleister für die Kommunen sein, oder wollen Sie Dinge, die vielleicht nicht in die Vorstellungswelt der CDU passen, einfach aussitzen?
In Dresden drängte der Stadtrat im Juli 2014 erneut auf eine entsprechende Verordnung. Seitdem aber ist immer noch nichts geschehen. Warum nur geht es in der Mehrzahl der anderen Bundesländer viel schneller voran als bei Ihnen? Warum sind die dortigen Landesregierungen aktiver und engagierter und arbeiten mit den Kommunen zusammen, anstatt deren Anliegen auszusitzen?
In Brandenburg, einem Land hier im Osten mit einer ähnlichen Situation – Ballungsraum Berlin/Potsdam –,
hatte das Ministerium die Wohnungsmarktdaten durch ein qualifiziertes und aktuelles Gutachten analysieren lassen. Es wurden die Gebiete ermittelt, in denen es zu wenige günstige Mietwohnungen gibt. 30 Gemeinden erfüllten die Voraussetzungen für eine Mietpreisbremse. Der daraus resultierende Verordnungsentwurf wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und denen der Mieter diskutiert und bereits im Sommer letzten Jahres eingeführt. Genauso ist in Schleswig-Holstein vorgegangen worden.
Auch Ihr Ministerium, Herr Minister Ulbig, hatte ein sogenanntes Mietgutachten beauftragt, das im April 2014 das Licht der Welt erblickte. Allerdings stammen die letzten – unkonkreten, groben – Erhebungen der Bestandsmieten darin aus dem Jahr 2010. Seitdem haben sich aber schon ein paar Preiserhöhungsspiralen gedreht. Guten Morgen, liebe Regierung! Der Mietmarkt hat das schon mehrfach überholt.