Protocol of the Session on March 14, 2018

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Brünler; bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag – das muss man den Einreichern lassen – hat einen durchaus neugierig machenden Titel „Bürgernahe Breitbandversorgung in Sachsen“ und, ja, ich gebe es zu, ich war gespannt, was die konkreten Vorschläge der AfD sind, den Breitbandausbau zu beschleunigen und bürgernäher zu machen.

Allerdings war die Enttäuschung beim Lesen groß: kein Wort dazu, kommunale oder nicht gewinnorientierte Betreibermodelle besser zu unterstützen, kein Wort dazu, Genehmigungsverfahren zu straffen. Oder anders gesagt: Im gesamten Antrag findet sich grundsätzlich kein einziger Vorschlag, keine einzige Forderung, die eine bürgernahe Breitbandversorgung im Freistaat voranbringen könnten. Das, meine Damen und Herren, macht es sehr

schwierig, sich mit Ihrem Antrag sachlich auseinanderzusetzen und darüber inhaltlich zu debattieren.

Ja, es ist richtig, Sachsen gehört beim Breitbandausbau zu den Schlusslichtern in Deutschland. Dass der damalige Ministerpräsident Tillich und sein Wirtschaftsminister Morlok in der letzten Legislaturperiode zwar gern davon sprachen, bundesweiter Vorreiter beim Netzausbau zu sein, aber dann nichts weiter unternommen haben, als fröhlich mit der roten Laterne zu winken in der Hoffnung, dass das Publikum zu überzeugen sei, da, wo Sachsen ist, ist per Definition vorn, und dann nicht merken, dass die Staatsregierung nur das Schlusslicht schwenkte – ja, das stimmt.

Die Infrastrukturpolitik der CDU-geführten Staatsregierung der letzten Jahre hat zu einer ernsten Gefahr für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates geführt. So konnte es nicht weitergehen. Aber darüber herrscht hier im Hohen Hause inzwischen erfreulicherweise Einigkeit, wie wiederholte Debatten zum Ausdruck brachten. Das noch einmal per Antrag zu beschließen bringt uns unter dem Strich nicht weiter, zumal wenn dem, wie bei Ihnen, keine konkreten Handlungsschritte folgen; denn es beantwortet nicht die Frage, wie nun eigentlich weiter?

Auch die zum Beschluss beantragte Aussage, dass an Glasfaserkabel unter dem Strich kein Weg vorbeiführt, ist inzwischen ein Allgemeinplatz. Das hat Kollege Rohwer bereits gesagt. Das scheint mittlerweile die aktuelle Staatsregierung auch erkannt zu haben und denkt über Wege nach, die Komplettübernahme des kommunalen Eigenanteils beim Breitbandausbau an Glasfaser zu binden. Hier hinkt Ihr Antrag der Realität sogar hinterher.

Was dann folgt, ist ein Berichtsantrag zur Arbeit des Breitbandkompetenzzentrums und zur Frage, welche Auswirkungen das DigiNetz-Gesetz auf Verbraucherpreise haben wird. Dabei verkennen Sie jedoch, dass Letzteres nicht das Problem ist. Vielmehr wohnt dem DigiNetzGesetz die Gefahr inne, dass es gar nicht erst zu wie auch immer gearteten Verbraucherpreisen kommt, weil in Einzelfällen durch das Gesetz der Breitbandausbau nicht beschleunigt, sondern verhindert wird. Was meine ich?

Telekommunikationsanbieter, denen ein Glasfaserausbau vor Ort bisher unrentabel erschien, können sich nun, wenn sich die Kommune zu einem Betreibermodell entschlossen hat, in die Baumaßnahmen einklagen und sich so eigene Tiefbaukosten sparen. Die Kommune wäre de facto gezwungen, ihren Konkurrenten bei der Verlegung zu berücksichtigen und so die eigenen Investitionen ad absurdum zu führen. Im Zweifelsfall passiert dann erst einmal gar nichts. Oder die Kommune entscheidet sich von vornherein gegen ein Betreibermodell und schreibt gleich an ein privatwirtschaftliches Unternehmen aus, um das Risiko abzuwälzen.

Aber Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Danach haben Sie nicht einmal gefragt. Das haben Sie offensichtlich nicht erkannt. Sie merken aber inzwischen hoffentlich, mit bürgernaher Breitbandversorgung hat auch das alles nichts zu tun.

Die mit dem Titel geweckte Erwartung und der Inhalt des Antrages passen beim besten Willen nicht zusammen. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Ihr Antrag ist im Kern substanzlos. Das ist Ihnen augenscheinlich selbst aufgefallen. Darum haben Sie als letzten Punkt noch fix vorgeschlagen, im Wartebereich von Finanzamt und Polizei WLAN-Router aufzustellen. Mit bürgernaher Breitbandversorgung hat allerdings auch das nichts zu tun. Vernünftigerweise werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und nun die SPDFraktion, Herr Abg. Mann. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Beger, ich habe mir die Mühe gemacht und Ihren Antrag wirklich mehrfach durchgelesen und mich doch gefragt, warum Sie heute das Plenum damit konfrontieren, weil mir nicht so richtig klar ist – spätestens nach der Stellungnahme der Staatsregierung –, wohin Sie eigentlich damit wollen. Ich will das gern konkret und am Text begründen.

(Zuruf von der AfD)

Sie haben einen umfangreichen Feststellungsteil, bei dem ich vorausschicken will, dass wir dem aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen können. Aber darin mischen sich Trivialitäten. Ich zitiere einmal: „Die Möglichkeiten und Instrumente für eine aktive effektive politische Gestaltung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind im Freistaat Sachsen nur unzureichend ausgeschöpft.“ Na klar kann man noch mehr Ressourcen in den Breitbandausbau geben. Natürlich können wir alle Mittel dort binden. Das hätte nur das Problem, dass wir dann kein Geld mehr für Soziales, für Sport, für innere Sicherheit oder Bildung hätten. Also, wohin wollen Sie mit dieser Feststellung?

Sie folgen im Feststellungsteil mit Dingen, von denen ich nur sagen kann – – Mit Verlaub gesagt: Das ist teilweise unmöglich, und ich will es ausführen, zum Beispiel im Punkt 3, dass die Staatsregierung über keine Information zur tatsächlichen Internetdurchschnittsgeschwindigkeit beim Bürger verfügt. Im Punkt 4 des Feststellungsteils gehen Sie über in – – Ich kann es nur Schwarzmalerei nennen, weil Sie beschreiben, wo Sachsen aus Ihrer Sicht leider nur steht, nämlich bei unterdurchschnittlichen Werten.

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre sieht, hätte man feststellen können, dass Sachsen in den letzten drei Jahren tatsächlich einen Aufholprozess hinter sich hat und wir drei Plätze im Bundesdurchschnitt gutgemacht haben. Wir haben uns als Freistaat, was Sie später in Ihrem Antrag auch kritisieren, um erhebliche Fördermittel bemüht und sind bei der Versorgung Zehntausender Haushalte vorangekommen. Die Kommunen haben die Förderzusagen in Millionenhöhe in der Hand, um mehr

Bürger ans Netz zu bringen. Bei Ihnen klingt das alles so, als würde die Welt untergehen.

Wenn ich mir Ihren Titel „Bürgernahe Breitbandversorgung“ ansehe, frage ich mich, ob Sie sich Ihren eigenen Antrag noch einmal durchgelesen haben. Die Staatsregierung wird nämlich darin aufgefordert zu ermitteln und anschließend zu berichten, mit welchen tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten der Nutzer im sächsischen Netz unterwegs ist. Darf ich mal fragen, wie Sie sich das vorstellen? Heißt das, wir schicken demnächst unsere Beamten ins Haus aller unserer Bürger und die fangen dann an, die Breitbandrate zu messen? Ist das mit bürgernaher Breitbandversorgung gemeint?

Ich kann es mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Ich glaube auch nicht, dass Sie das meinen. Aber mit Verlaub gesagt, Kollege Rohwer hat gerade schon deutlich gemacht, warum wir dafür unsere Ressourcen nun wirklich nicht einsetzen wollen und können. Das ist nun jenseits jeglicher Realität.

Zu guter Letzt: Ihr Antrag endet dann im dritten Teil in der Aufforderung, in Ansätzen, die so ein bisschen verschwörungstheoretisch sind, nämlich, dass das DigiNetzGesetz noch dazu da sein sollte, den Bürger zu belasten. Nein, das genaue Gegenteil ist der Fall, es soll den Breitbandausbau günstiger machen und es soll ihn beschleunigen.

Auch in diesem Teil stehe ich ein wenig verwundert da, ob Sie Ihre eigenen Anträge lesen. Noch im Dezember haben Sie uns hier mit einem Antrag zu Microtrenching konfrontiert und diesen als die Lösung des Breitbandausbaus in Sachsen vorgestellt, obwohl es derzeit genau ein Projekt gibt, wo dieses Verfahren verfolgt werden soll. Jetzt fragen Sie kritisch nach, ob denn die Ermöglichung dieses Verfahrens mehr Verwaltungsaufwand bringen könnte.

Also, wenn man nicht mal sich selber und das, was man vor nicht einmal einem halben Jahr hier im Plenum gefordert hat, ernst nimmt, dann nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Beger, können auch wir Sie nicht ernst nehmen. Und deswegen sage ich, das Beste an diesem Antrag ist die Alliteration im Titel. Deswegen will ich auch damit schließen: Dies ist ein abzulehnender Antrag.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Und nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Herr Abg. Lippmann. Bitte sehr, Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation beim Breitbandausbau ist weithin bekannt. Sachsen belegt im Vergleich der Bundesländer einen der letzten Plätze. Die digitale Kluft zwischen Stadt und Land ist enorm. In den Großstädten haben circa 80 % der Haushalte halbwegs zeitgemäße Internetanschlüsse, auf dem Land

sind es kaum 20 %. Hier bleiben Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen von den Chancen des digitalen Wandels abgeschnitten. Auch die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung kann man sicherlich als Flickwerk einstufen. Viele Landkreise und Kommunen befinden sich momentan in einer Ausbaustufe, von der wir jetzt schon wissen, dass ein Großteil der Anschlüsse in wenigen Jahren nicht mehr ausreichen wird. Das Ziel einer flächendeckenden Abdeckung mit 100-MBit-Zugängen bis 2025 wird auf diese Weise wahrscheinlich wie das 50MBit-Ziel für 2018 meilenweit verfehlt.

Und wo wir schon bei Meilen sind, es scheint mittlerweile wenigstens klar zu sein, dass wir Glasfaser brauchen und nicht erst ein Update auf kupferbasierte Technologie. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Staatsregierung eben nicht nur vom Anpacken redet, sondern auch handelt. Die bestehende Breitbandförderung muss einen Sprung nach vorn machen. Dafür muss es schnellstmöglich eine Finanzplanung in der Verknüpfung mit der Bereitstellung von Bundesmitteln geben.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags ist somit nicht falsch, aber er ist das Papier nicht wert, auf den er geschrieben wurde. Mal ganz ehrlich: Was ist auch von einer Fraktion zu erwarten, die, wie ihr geistreiches Geschenk an den neuen Ministerpräsidenten gezeigt hat, nicht einmal Glasfaser von einem Ethernet-Kabel unterscheiden kann? Der Breitbandausbau ist eine komplexe Herausforderung. Die AfD-Fraktion greift sich jetzt einige Dinge heraus. Insgesamt hilft der Antrag nicht weiter, weswegen auch wir ihm nicht zustimmen werden. Ich möchte das noch einmal kurz mit drei Punkten begründen. In der Feststellung im Punkt 1 fehlt der Mehrwert. Das haben jetzt schon alle gesagt.

Die Staatsregierung hat wesentliche Aspekte längst selbst zugeben müssen – von der Priorität von Glasfaser bis zum Hinterherhinken Sachsens beim Ausbau. Dass der Ausbauprozess finanziell mit anderen Instrumenten vorangebracht werden muss, ist ein sehr banaler Schluss. Genauso gut kann man feststellen, dass möglicherweise demnächst Frühling wird. Noch so eine Banalität ist die Betrachtung der tatsächlichen Datengeschwindigkeit. Natürlich ist es für die Nutzer sehr ärgerlich, wenn die Datenrate real viel geringer ist als der Spitzenwert im Vertrag der Anbieter verspricht. Aber was bringt uns eine solche Erhebung auch nur im Ansatz weiter? Es gibt doch schon genügend Indizien. Schauen Sie sich beispielsweise die Berichte der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung an.

Ich halte Ihre zentrale Forderung in Punkt 2.1 für abwegig. Wir brauchen keinen weiteren Beweis flächendeckend lahmer Leitungen, erst recht nicht, wenn die theoretisch erreichbaren Werte von den jetzt neu geförderten Anschlüssen in wenigen Jahren nicht mehr reichen werden.

Ihr Berichtsanliegen in Punkt 3 betrachte ich mit der Stellungnahme der Staatsregierung weitgehend als erledigt. Eine letzte Bemerkung zu Punkt 4. Selbstverständlich gehört WLAN-Versorgung zu einer modernen digita

len Infrastruktur. Das geht aber weiter als die Nutzbarkeit in staatlichen Behörden oder touristisch bedeutsamen Orten, wie bisher vom Freistaat gefördert. Das betrifft den ganzen öffentlichen Raum. Wir haben dazu detaillierte Vorschläge im vergangenen Jahr in einem Antrag zur Unterstützung von Freifunk vorgelegt und es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diesem die AfD-Fraktion damals nicht zugestimmt hat. Diesen Antrag braucht keiner. Wir lehnen ihn ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und nun Frau Abg. Kersten. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sosehr es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass das Thema Breitbandausbau wieder auf der Tagesordnung in diesem Hohen Haus steht, so täuscht der Titel dieses Antrags dennoch einen Inhalt vor, der mit seiner Annahme mitnichten erreicht würde. Eine bürgernahe Breitbandversorgung wird weder mit Feststellungen noch mit Berichten erreicht, um die es aber im Wesentlichen in dem vorliegenden Antrag geht.

Das Interessanteste an diesem Antrag ist allerdings die Stellungnahme der Staatsregierung, denn diese belegt eines: Trotz verfehlter Breitbanderschließungsziele, trotz wiederholter Mahnungen der Wirtschaft, trotz der großen Probleme der Kommunen bei der Erschließung ihrer Gemeinden mit schnellem Internet sieht sich die Staatsregierung weiterhin nur als Begleiter, Berater oder Seelsorger der Kommunen. Sie sieht sich nicht nur nicht in der Verantwortung etwas zu tun, sondern sie schiebt den Schwarzen Peter immer noch anderen zu. So können wir in der Antwort der Staatsregierung lesen, dass die Unternehmen in der Telekommunikationsbranche in den letzten Jahren nur unzureichend in Infrastruktur investiert haben. Wir können lesen, dass eines der wichtigsten Instrumente für den Breitbandausbau eigenartigerweise trotzdem der eigenwirtschaftliche Ausbau durch diese Unternehmen selbst bleibt. Und wir lesen sogar, wie soll es auch anders sein, dass auch die EU ihre Verhinderungsfinger im Spiel hatte.

Dass die Staatsregierung im Jahr 2018, wo Breitbandausbau ganz, ganz oben in der Prioritätenliste stehen müsste, wo er als Teil der Daseinsvorsorge eingestuft wurde, so eine Stellungnahme abgibt, ist ein Armutszeugnis par excellence.

(Beifall der Abg. Uwe Wurlitzer und Dr. Kirsten Muster, fraktionslos)

Doch nun konkret zu den einzelnen Antragspunkten. Punkt I. Was nützt uns die Feststellung, dass in Nordrhein-Westfalen der Breitbandausbau bedeutend weiter fortgeschritten ist, wenn klar ist, dass die dortigen Voraussetzungen gerade in Bezug auf die Bevölkerungsdichte und Besiedlungsstruktur in keiner Weise mit Sachsen

vergleichbar ist? Was nützt uns die Feststellung, dass Vectoring keine Technologie ist, die weiter gefördert werden sollte? Diese Feststellungen dürften allgemein bekannt sein. Was im Antrag fehlt, sind die daraus resultierenden Forderungen.

Punkt II ist ein Erhebungs- und Berichtsteil. Inwiefern die zu erhebende tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit zu einer bürgernahen Breitbandversorgung beiträgt, erschließt sich aus dem Antrag nicht. Auch das Wissen darüber wird an den Kosten nichts ändern. Ziel muss sein, überall maximale Breitbandgeschwindigkeiten zur Verfügung zu haben, unabhängig davon, ob diese der Endverbraucher nutzen will oder nicht. Das Nutzerverhalten wird sich in den nächsten Jahren rasant ändern. Das können wir heute noch gar nicht abschätzen.

Wirklich interessant sind allerdings die Fragen 3 und 4 in diesem Punkt II. Dass die Staatsregierung dazu keine Erkenntnisse hat, ist mehr als betrüblich.

Damit bin ich bei Punkt III. Selbstverständlich kann man alle Punkte abfragen und sie sind wahrscheinlich auch nicht uninteressant, sie führen aber nicht zu einem schnelleren Breitbandausbau, denn an den bestehenden Bundesgesetzen können wir in Sachsen wenig ändern. Die hier aufgeworfenen Fragen und die Stellungnahme der Staatsregierung zeigen ein mehr als kompliziertes Verfahren.

Zuletzt noch Punkt IV, die einzige inhaltliche Forderung des Antrags, die tatsächlich etwas mit einer Breitbandversorgung unserer Bürger zu tun hat. Freies WLAN überall, nicht nur in sächsischen Behörden sollte selbstverständlich als digitales Ziel gesetzt sein, natürlich neben Flugtaxis, die wir ja demnächst in Berlin oder Bayern wahrscheinlich nutzen können. Der Antrag bleibt hier jedoch plakativ und unkonkret. Es wird weder zwischen internem und öffentlichem WLAN differenziert, noch, an welchen Einrichtungen des Freistaates Sachsen dies überhaupt sinnvoll ist. Ich bezweifle, dass öffentliche WLANHotspots am Landgestüt Moritzburg oder an den Standorten der Landestalsperrenverwaltung stark nachgefragt werden.

Meine Damen und Herren! Der Breitbandausbau muss in Sachsen komplett neu aufgestellt werden. Weiter daran festzuhalten, die Verantwortung des Breitbandausbaus auf regionaler oder lokaler Ebene zu belassen, ist der falsche Weg. Da der vorliegende Antrag diesem Ziel nicht folgt, werden die fraktionslosen Abgeordneten diesem Antrag nicht zustimmen.