Protocol of the Session on March 14, 2018

Mit unserem Antrag wollen wir genau die Mitbestimmung stärken. Uns geht es nicht darum, per Gesetz irgendetwas zu verbieten, sondern – wenn Sie den Antrag genau gelesen haben – per Gesetz zu erzwingen, dass Betriebsräte in diesem Fall eine Mitbestimmung haben und dass ein realistischer, rechtlich durchsetzbarer Einfluss garan

tiert ist. Das ist es, worauf unser Antrag zielt. Wenn Sie tatsächlich die Stellung von Betriebsräten stärken wollen, wenn Sie tatsächlich die betriebliche Mitbestimmung, die in unseren Augen keine Gefahr für den Standort, sondern ein Standortvorteil ist, stärken wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wer der Drucksache 6/12101 seine Zustimmung geben möchte, der zeigt das bitte an. – Die Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist die Drucksache dennoch nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Bürgernahe Breitbandversorgung in Sachsen

Drucksache 6/12102, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: zunächst die AfD-Fraktion, dann die CDU, die LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird.

Wir beginnen mit der AfD-Fraktion; Herr Abg. Beger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ab sofort können die Bürger in den Gebäuden der Landesregierung und in den Landesbehörden das Internet kostenfrei nutzen. Das gehört zur Digitalisierung des Landes“, so der Digitalisierungsminister. – Das las ich zu meiner großen Freude in einer Pressemitteilung vom Oktober 2017, doch leider stammt diese nicht aus Sachsen, sondern aus Schleswig-Holstein.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Schade! Aber nur die Ruhe, meint die Staatsregierung. Seitdem im vergangenen Jahr die Störerhaftung abgeschafft wurde, verfolgt sie derartige Ansätze in anderen Ländern aufmerksam. Ich wiederhole: Unsere Staatsregierung verfolgt derartige Ansätze aufmerksam. So deren Antwort auf unseren Antrag zum kostenlosen WLAN in sächsischen Behörden.

Was kann ich mir unter „aufmerksamer Verfolgung“ vorstellen? Wie lange soll die Verfolgung dauern? Mit welchen Zielen wird überhaupt verfolgt? Was für eine alberne Antwort! Rechtlich ist die Sache durch, technisch machbar. Also los, wir brauchen endlich Lösungen, meine Damen und Herren! Diese Antwort ist nicht nur peinlich, sie ist einfach nur peinlich ehrlich. Denn es entlarvt, dass es an Konzepten und an Kompetenzen auf höchster Ebene fehlt.

Ich schließe hier gern zwei weitere Beispiele an. Zu unserem Antrag im letzten Mai-Plenum wurde behauptet: „Um Probleme der kommunalen Liquidität aufzufangen, hat die Staatsregierung daher die Versorgung mit Breitband als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert und auf diesem Wege auch für Kommunen eine Finanzierung ihrer Eigenanteile mittels Kreditaufnahme ermöglicht.“ – Diese Antwort stammt vom 11. Mai 2017.

Nach etlichen weiteren Nachfragen zu diesem Thema gab die Staatsregierung im November 2017 dann endlich zu, dass eine entsprechende Haushaltsvorschrift, die den Breitbandausbau als Daseinsvorsorge definiert, erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Das heißt, im Mai 2017 war also in Sachsen von der groß angekündigten Daseinsvorsorge rechtlich noch gar nichts umgesetzt. So werden wir hier veralbert, so schaut es aus.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Ja!)

Über die Aufnahme von Krediten zum Breitbandausbau herrscht bis heute gänzliche Unkenntnis – siehe Stellungnahme der Staatsregierung zu Ziffer 2.3 und Ziffer 2.4 des vorliegenden Antrages. So weit die Erfolglosigkeit der Konzepte.

Ein weiteres Beispiel ist die Hundert-Prozent-Förderung der Kommunen beim Breitbandausbau. Hier muss wohl jemand im Wirtschaftsministerium auf der Tastatur ausgerutscht sein. Im Jahr 2017 zog der Wirtschaftsminister noch durchs Land und verkündete, eine HundertProzent-Förderung sieht das Europarecht nicht vor.

(Dirk Panter, SPD: Mensch, Mensch, Mensch!)

Auf der Homepage des SMWA wurde zudem vor Kurzem darauf hingewiesen, dass eine derartige Förderung vom EU-Beihilferecht ausgeschlossen sei. Zu diesen Aussagen heißt es mittlerweile: „Zur Veröffentlichung der nicht autorisierten Passage kam es aufgrund redaktionaler bzw. technischer Fehler. Im Übrigen gibt die Aussage zur EUbeihilferechtlichen Unzulässigkeit einer Förderung mit 100 % nicht die Auffassung des SMWA wieder.“ Ja, diese Auffassung war von Anfang an unseriös. Wir verwiesen stets auf entsprechende Förderrichtlinien aus NordrheinWestfalen, die eine Hundert-Prozent-Förderung beim Breitbandausbau für finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum vorsehen. – So viel zur Sachkompetenz im SMWA – aber besser spät als nie.

Kritik an dieser Ahnungs- und Hilflosigkeit in der Staatsregierung hilft den sächsischen Bürgern leider nur bedingt weiter. Deshalb möchte ich das Augenmerk hier auf einen

ganz anderen Aspekt richten: die Bezahlbarkeit des schnellen Internets.

In anderen Ländern sind hohe Bandbreiten bekanntlich nicht nur verfügbar, sondern werden auch genutzt. Folglich gibt es Angebote, die sich die Menschen leisten wollen und leisten können. Wie sieht es aber hierzulande aus? Wir haben einen Monopolisten, an dem der Staat zu knapp einem Drittel beteiligt ist. Die Kommunen können mittlerweile dankbar sein, wenn dieser Monopolist davon absieht, konkurrierende Unternehmen bei Erschließungsmaßnahmen zu behindern. Das heißt dann Wohlverhaltenskontext.

Wo steht in Stein gemeißelt, dass dieser Monopolist ein exklusives Recht zur Markenkundung hat? Sollten wir das nicht ändern? Marktwirtschaft braucht Wettbewerb. Mit anderen Worten: Wettbewerb ist die beste Medizin gegen Fantasielosigkeit und Bequemlichkeit. Nur Wettbewerb schafft Innovation, höhere Qualität, bessere Produkte zu günstigeren Preisen.

Die Staatsregierung hingegen gibt in ihrer Antwort Ziffer 3.1 ganz klar zu, dass es keine günstigeren Preise geben wird – DigiNetz-Gesetz hin oder her.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag zu! Er benennt die drängenden Probleme und zeigt sowohl rechtlich als auch technisch machbare Lösungen, die spürbare Verbesserungen für unsere Bürger bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Rohwer; bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kommt ein Antrag von der AfD daher, der überschrieben ist mit „Bürgernahe Breitbandversorgung in Sachsen“. Herr Beger, nun habe ich ja gedacht, Sie erklären uns einmal, was Sie damit meinen. Was ist denn, bitte, eine bürgernahe Breitbandversorgung?

(André Barth, AfD: Das, was es flächendeckend nicht gibt!)

Wenn es das ist, was die Staatsregierung verfolgt – nämlich dass wir an jedem Haus in diesem Freistaat Sachsen ein Glasfaserkabel haben werden –, dann verstehe ich Ihren Antrag nicht; denn die Staatsregierung erklärt schon seit geraumer Zeit, dass genau das ihr Ziel ist. Was soll also Ihr Antrag jetzt befördern? Dass das Zeit braucht und dass wir das natürlich auch in die Erde bekommen müssen, weiß wohl jeder hier in diesem Raum. Insofern frage ich mich, was dieser Antrag bewirken soll, wo wir hinkommen sollen.

Wenn ich Ihre Rede noch einmal Revue passieren lasse, Herr Beger, dann nehmen Sie einzelne kleine Bausteine heraus und sagen, es ist alles Mist. Sie verstehen das alles nicht. Sie von der AfD machen das alles viel besser. Aber

die Dinge, die strukturiert laufen, die vorangehen, die lassen Sie weg.

Nehmen wir einmal das Beispiel zehnprozentiger Eigenanteil der Kommunen, den Sie zum Schluss angesprochen haben. Da ist also in einem großen Teil in Sachsen Folgendes vonstatten gegangen: Bürgermeister – manchmal ist es sogar besser, wenn sich der Landrat aufgemacht hat – haben sich mit ihren kommunalen Familien aufgemacht, Anträge beim Bund gestellt und bekommen für die jeweilige Fördermaßnahme 60 % Förderung.

Der Freistaat Sachsen hat gesagt, das kofinanzieren wir mit 30 %. Wir sind also bei 90 % insgesamt – 10 % Eigenanteil. Jetzt wollen Sie in Ihrer Anfrage wissen, wie die 10 % jetzt finanziert werden, wie viele Kommunen Kreditanträge geschrieben haben.

Jetzt frage ich Sie: Haben Sie das wirklich ernst gemeint? Die Staatsregierung verkündet seit einer ganzen Weile – seit dem Jahreswechsel –, dass der zehnprozentige Anteil jetzt auch vom Freistaat Sachsen übernommen wird. Wieso muss ich dann noch wissen, wie viele Kredite aufgenommen wurden? Das ist also eine Frage, die völlig sinnlos ist. Das steht aber in Ihrem Antrag. Sie haben gerade dafür geworben. Wir sollen das unterschreiben. Das ist eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verwaltung, aber damit kommen wir keinen einzigen Meter voran. Dadurch ist kein einziger Meter Glasfaserkabel in die Erde gekommen. Das sind AfD-Anträge!

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich habe gedacht, Sie bringen noch einen Änderungsantrag. Ich habe immer geschaut, ob noch etwas kommt. Nein, es ist aber nichts gekommen.

Dann schreiben Sie – ich zitiere kurz: „… über die Bereitstellung von ausreichenden Finanzmitteln und anderen Instrumenten weiter zu forcieren“. Damit meinen Sie, dass der Breitbandausbau weiter forciert werden soll. Ich habe Ihnen gerade berichtet, dass die Finanzmittel vorhanden sind. Ich kenne keine Situation, in der im Haushalts- und Finanzausschuss nicht postwendend die Kofinanzierung des Freistaates Sachsen erfolgt ist. Was sind dann bitte „andere Instrumente“? Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben es nur im Antrag stehen, weil es wahrscheinlich gut klingt. Aber gut klingen ist nicht gut gemacht – wieder ein Punkt, weshalb wir diesem Antrag nicht zustimmen können.

Sie sprechen in Ihrem Antrag zu Recht das DigiNetzGesetz an, ein aus meiner Sicht weiteres wichtiges Element zum Erreichen des Zieles, damit wir flächendeckend Glasfaserkabel in Sachsen liegen haben. Aber darin, dass das noch nicht vollständig umgesetzt ist, gebe ich Ihnen recht. Hier haben wir noch Nachholbedarf. Da will ich auch nichts beschönigen, habe aber den Eindruck, dass das vonseiten des SMWA bereits im LASuV gezielt vorangetrieben wird. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde schon im Wirtschaftsausschuss berichtet, dass es diesen Plan geben und dass er uns vorgestellt wird, wenn er vorliegt. Aber wichtig ist, dass zuerst einmal daran

gearbeitet wird, wie das DigiNetz-Gesetz in jeder Baumaßnahme umgesetzt wird.

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte – und dann komme ich auch schon zum Schluss –, um vielleicht skizzenhaft dargestellt zu haben, warum Ihr Antrag nur Stückwerk ist und wir ihm nicht zustimmen können, ist, dass er nicht in Gänze gedacht ist. Sie gehen auf das Thema Kupferkabel und Vectoring ein. Heute wurde Frau Merkel zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt. Sie wissen, dass es eine Grundlage dafür gibt. Das ist der Koalitionsvertrag im Bund. In diesem Koalitionsvertrag ist niedergelegt, dass wir ab sofort nur noch Glasfaserkabel fördern. Warum soll ich also dann noch Vectoring fördern? Auch hier haben wir mittlerweile einen gemeinsamen Erkenntnisgewinn, aber ich finde das in Ihrem Antrag nicht wieder. Ich finde, wir sollten nicht weiter in die veraltete Kupfertechnologie investieren,

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

sondern gleich in den Glasfaserkabelausbau. Das ist auch der Stand des Bundes. Wir werden uns in Sachsen, denke ich, daran halten und darum kämpfen, dass wir das mit allen Kommunen umsetzen können.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich hoffe, mit diesen Punkten nachgewiesen zu haben, dass Ihr Antrag mittlerweile überaltert ist. Er ist überholt. Ich weiß nicht, wer ihn wann bei Ihnen in der Fraktion geschrieben hat. Wie gesagt, Sie hätten die Chance gehabt, das mit einem Änderungsantrag zu aktualisieren. Dann hätte ich meine Rede etwas anders gestalten müssen. Aber so, denke ich, ist es nachvollziehbar, die Ablehnung zu empfehlen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)