Protocol of the Session on March 14, 2018

bewilligt und am Ende auch ausbezahlt bekommen haben. Welche Auswirkungen hatte es beispielsweise, dass von den 10 Millionen Euro für Investitionen, die die Studentenwerke für 2017 und 2018 beantragt hatten, nur 4 Millionen Euro bewilligt wurden? Welche Ersatzinvestitionen beispielsweise in den Mensen mussten verschoben werden?

Sie erkundigen sich zwar nach Maßnahmen zur Sanierung von studentischem Wohnraum, aber es findet sich kein Wort dazu, dass in Sachsen seit Jahren kein Projektzuschuss mehr für die Sanierung von Studentenwohnheimen gewährt wurde. Eine echte Zwischenbilanz hätte sich zumindest danach erkundigt, welche Sanierungen nicht durchgeführt werden konnten, weil dieser Zuschuss fehlt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen kann – das ist heute schon mehrfach ausgeführt worden – auf seine Studentenwerke mehr als stolz sein, denn ihre Arbeit trägt unmittelbar zum Studienerfolg und zur Attraktivität des Hochschulstandortes Sachsen bei. Sie bieten studentisches Wohnen zu sozial verträglichen Mieten. Sie garantieren die Essensversorgung der Studierenden. Sie halten Kinderbetreuung vor und beraten Studierende in schwierigen Situationen. Das sind alles Daueraufgaben, für die die Studentenwerke zu Recht Planungssicherheit einfordern. Die liefern sie mit Ihrem Antrag nicht, sondern täuschen so ein bisschen politisches Handeln vor.

Einem solchen Antrag können wir daher nicht unsere Zustimmung geben. Beim Berichtsteil sehen wir aber bei aller Kritik, dass wichtige Erkenntnisse zutage gefördert werden. Dem wollen wir uns nicht versperren, auch wenn – ich prognostiziere das schon mal – die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass er zum nächsten Haushalt zu spät kommen wird. Wir werden uns aus den genannten Gründen der Stimme enthalten.

Frau Präsidentin, wenn ich schon einmal hier vorn stehe, beantrage ich die Abgabe einer persönlichen Erklärung nach § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Richtigstellung des Vorwurfs des Kollegen Dr. Weigand.

(Beifall bei den GRÜNEN – Die Präsidentin stimmt sich mit dem Präsidium ab.)

Gibt es von den Fraktionen noch weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsministerin Frau Dr. Stange.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von 2014 zwischen CDU und SPD wurde festgestellt: „Studentenwerke sind das Rückgrat der sozialen Infrastruktur an den Hochschulstandorten und geben wichtige Impulse für das studentische Leben.“ Das war quasi der qualitative Ausdruck für das, was dann quantitativ geschehen ist. Deutlich wird dies durch die umfangreichen Aufgaben, die die Studentenwerke zugunsten der Studie

renden wahrnehmen. Ich will, obwohl Herr Lippmann das schon getan hat, noch einmal aus dem Hochschulgesetz zitieren.

Im Hochschulfreiheitsgesetz heißt es dazu: „Aufgabe der Studentenwerke ist die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studenten, insbesondere durch den Betrieb von Studentenwohnheimen und Verpflegungseinrichtungen. Die Studentenwerke berücksichtigen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die besonderen Bedürfnisse von Studenten mit Kindern, behinderten Studenten, ausländischen Studenten und fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie.“ Das ist der umfassende Aufgabenkatalog, auf den ich dann noch einmal zurückkomme.

Konkret bedeutet dies, dass die vier sächsischen Studentenwerke Chemnitz-Zwickau, Dresden, Freiberg und Leipzig etwa 102 000 Studierende an 23 sächsischen Hochschulen – dazu gehören die staatlichen und privaten Hochschulen – und an zwei Standorten die Berufsakademien in Dresden und Leipzig betreuen. Hierzu betreiben sie circa 40 Mensen und Cafeterias und bewirtschaften rund 16 000 Wohnheimplätze.

Mit diesen 16 000 Wohnheimplätzen können die sächsischen Studentenwerke rund 14 % der Studierenden eine Unterbringung in einem Wohnheim anbieten. Diese Unterbringungsquote liegt über dem Bundesdurchschnitt, die im Jahr 2016 9,7 % betrug. Im Jahr 2000 lag die bundesweite Unterbringungsquote noch bei 13,6 %. Sie ist in diesem Zeitraum von 2000 nach 2016, wie Sie sehen, gesunken, weil die Anzahl der Studierenden bundesweit sehr stark gestiegen ist, und zwar um 48 %, während sich die Anzahl der Wohnheimplätze nur um 5,5 % erhöht hat. Also müssen schlussendlich in der Regel in sächsischen Studentenwerken mit wenigen Ausnahmen keine Studierenden abgelehnt werden.

Ich bin froh, dass in Sachsen so viele Wohnheimplätze angeboten werden können und die Auslastung der Wohnheimplätze jeweils zu Beginn eines Wintersemesters bei nahezu 100 % liegt. Die hohe Nachfrage zeigt, dass der Bedarf an Studentenwohnheimplätzen besteht und das Angebot auch gern angenommen wird.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Aktivitäten der Bundesländer, Fördermittel für den Wohnheimbau zu akquirieren. Im gerade unterzeichneten Koalitionsvertrag des Bundes wurde so das Ziel aufgenommen, die Schaffung studentischen Wohnraums zu fördern. Wohlgemerkt, die Initiative ging einmal von den Bundesländern aus.

Die sächsischen Studentenwerke – Holger Mann hat es gesagt – benötigen vor allem finanzielle Mittel, um die vorhandene Substanz zu sichern. Noch immer gibt es Wohnheime, die auf dem Stand von vor 1990 sind und bisher keiner Erstsanierung unterzogen werden konnten. Die Wohnheime, die Anfang der Neunzigerjahre saniert wurden, müssen nun, nach mehr als 25 Jahren, erneut saniert werden. Insofern sind die Bindungsfristen von über 25 Jahren nicht sinnvoll; auch darauf wurde schon

hingewiesen. Bedingt ist dies natürlich einerseits durch die hohe Abnutzung und andererseits auch durch geänderte Bauvorschriften, die hier dringenden Handlungsbedarf begründen. Aus Eigenmitteln können die Studentenwerke dies nur teilweise finanzieren, und aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags sollen sie nur sozial angemessene Mieten verlangen. Somit können sie die für eine Sanierung benötigten Mittel nicht in vollem Umfang selbst erwirtschaften. Sie sind daher auf Fördermittel angewiesen. In Sachsen gibt es allerdings derzeit kein entsprechendes Förderprogramm. Insofern wären wir, wenn der Bund den Koalitionsvertrag umsetzt, hier schon einen ganzen Schritt weiter.

Ein zentraler Auftrag der Studentenwerke ist aber die Versorgung der Studierenden mit preiswertem Essen. Das ist übrigens der Grund, warum Studentenwerke neben dem Wohnen einstmals gegründet wurden. Die Mensen und Cafeterias werden durch Erlöse aus dem Essensverkauf und zum Teil aus den Semesterbeiträgen der Studierenden sowie aus dem Landeszuschuss finanziert. Dieser wurde 2015 für alle vier Studentenwerke von damals 6,4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro angehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zehn Jahren haben wir innerhalb der damaligen Landesregierung darüber diskutiert, ob die Landesmittel zur Finanzierung der Studentenwerke auf null gefahren werden. Wir konnten das damals verhindern, und ich bin froh, dass es dieses Mal im Koalitionsvertrag und dann auch in den Haushalten gelang, einen deutlichen Schritt zur Anhebung der Finanzierung der Studentenwerke zu gehen.

Mit den Landesmitteln werden ähnlich wie bei den Kantinen der Landesbediensteten auch die Infrastrukturvorhaltekosten ersetzt. Die Kosten für Personal und Wareneinsatz sind dann von den Studierenden aufzubringen. Da sich insbesondere durch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und durch steigende Kosten für die Wartungsarbeiten von Jahr zu Jahr eine Erhöhung der Infrastrukturvorhaltekosten ergibt, besteht seitens der Studentenwerke auch die Erwartung, dass der Landeszuschuss weiter steigt; das ist jüngst gerade artikuliert worden.

Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen jährlich 2 Millionen Euro bereit – dafür bin ich auch sehr dankbar –, um einen Teil des hohen Investitionsbedarfs in den Mensen zu decken. Damit wird beispielsweise gegenwärtig die Mensa in Freiberg brandschutztechnisch ertüchtigt und Küchentechnik in den Mensen in Dresden und Chemnitz erneuert. Wichtig ist, dass diese Investitionsmittel auch in den nächsten Jahren bereitgestellt werden können. Inwieweit dies im Doppelhaushalt 2019/20 verwirklicht werden kann, bleibt natürlich den Haushaltsverhandlungen und dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Mit weiteren Mitteln des Landeshaushalts werden ferner die Mensen Liebigstraße in Leipzig sowie die Neue Mensa auf der Bergstraße hier in Dresden saniert. Sie sehen also, das Land tut sehr wohl etwas, um diesem dringenden Handlungsbedarf zu entsprechen.

Dank der Unterstützung des Sächsischen Landtags, mehr Mittel für die Studentenwerke zur Verfügung zu stellen, konnte in den letzten Jahren vor allen Dingen im Bereich der sozialen Dienste eine erhebliche Qualitätsverbesserung realisiert werden. Indem etwa 10 % des Landeszuschusses, also jährlich ca. 1,1 Millionen Euro, für diesen Bereich eingesetzt werden, konnten die Kapazitäten für die soziale und psychosoziale Beratung sowie die Kinderbetreuungsangebote, die ja noch gar nicht so sehr lange zur Aufgabe der Studentenwerke gehören, erweitert werden. Zur Betreuung der Kinder von Studierenden, aber auch von Kindern der Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter betreiben die vier sächsischen Studentenwerke sieben Kindertagesstätten und bieten darüber hinaus vier weitere Betreuungsmöglichkeiten an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist eine Entwicklung der letzten zehn Jahre, die mittlerweile dazu geführt hat, dass es sogar so etwas wie eine Anspruchshaltung gibt, dass die Studentenwerke diese Betreuungsmöglichkeiten vorhalten mögen. Aufgrund der hohen Nachfrage errichtet das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau derzeit eine neue Kita in Chemnitz mit 100 Plätzen. In Freiberg wird eine vorhandene Kita erweitert. Diese Einrichtungen werden im Wesentlichen durch kommunale Zuschüsse und Elternbeiträge mitfinanziert.

Neben all diesen Aufgaben obliegt den Studentenwerken die staatliche Ausbildungsförderung sowie der Vollzug von Stipendienprogrammen; das ist meines Erachtens heute noch gar nicht genannt worden. Hierzu zählen die Graduiertenförderung, die Wiedereinstiegsstipendien

sowie die Förderung von Studienaufenthalten von Studenten aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, also die GeorgiusAgricola-Stipendien.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, welche Bandbreite an Aufgaben die Studentenwerke heute zu erfüllen haben. Diese Aufgaben sind in den letzten Jahren immer vielfältiger geworden. Die Studentenwerke sind gegenwärtig personell und finanziell besser aufgestellt als vor 2015. Sie sind vor allen Dingen solidarische Einrichtungen der Studierenden und erfüllen auch aus Sicht des Landes enorm wichtige soziale Aufgaben. Darüber gibt es auch keinen Dissens mehr. Möglich ist dies durch die Mitfinanzierung des Freistaates auf der Grundlage des vom Landtag beschlossenen Haushalts. Aber der größte Teil der Finanzierung der Studentenwerke wird durch die Einnahmen in Mensen, Cafeterias, Studentenwohnheimen sowie natürlich durch die Semesterbeiträge – deshalb solidarische Einrichtungen; Gründungsmythos – bestritten. Letztere mussten bei den Studentenwerken Chemnitz-Zwickau und Dresden bedauerlicherweise im Sommersemester 2018 erhöht werden – die Gründe wurden bereits genannt –, um die Wirtschaftspläne ausgleichen zu können. Im Durchschnitt liegen damit jetzt die Semesterbeiträge bei circa 77 Euro.

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle für das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studentenwerke, die sich täglich für die Studierenden

einsetzen. Mein Dank gilt aber auch, da die Studentenwerke selbstverwaltete Einrichtungen sind, den Verwaltungsratsmitgliedern und dort insbesondere den Studierenden, die zusammen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern die Verantwortung für die Studentenwerke tragen.

Vor zwei Jahren konnte ich diesen Dank an die Studentenwerke im Rahmen einer Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen der Studentenwerke im Freistaat Sachsen überbringen. Anlass war die Wiedereinrichtung der Studentenwerke durch eine vorläufige Satzung im Jahr 1991. Sie sind also ein relativ junges Kind, zumindest was die sächsische Geschichte angeht.

Die Studentenwerke geben den Studierenden aber auch ein Stück Heimat auf Zeit. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Studium und Familie. Wie wir gehört haben, sind viele überhaupt erst durch die guten Bedingungen bei den Wohnheimplätzen und durch kostengünstiges Mensaessen, das sie bis in die Abendstunden erhalten, in der Lage, ihr Studium auch in finanzieller Hinsicht zu bestreiten.

Aber die Studentenwerke leisten auch hinsichtlich der Internationalität und der Willkommenskultur einen ganz wichtigen Beitrag. Sie sind Botschafter für die deutsche Hochschullandschaft, und die ausländischen Studierenden nehmen das mit in die Welt. Durch eine erfolgreiche Integration von Studierenden aus anderen Ländern in das Studium und damit in die deutsche Kultur und die Gesellschaft kann zudem natürlich auch ein Beitrag zur Fachkräftegewinnung für Deutschland geleistet werden.

Eine Aufgabe, die die Studentenwerke im Interesse der Studierenden und auch für die Gesellschaft insgesamt tätigen: Neben ihrem sozialen Auftrag stellen sie einen beträchtlichen Wirtschaftsfaktor an ihren jeweiligen Standorten dar, indem sie natürlich auch Arbeitgeber sind, Waren umsetzen, Verpflegung anbieten und Wohnheimplätze vermieten. Mit ihren Gebäuden sind sie zudem auch städtebaulich präsent. Auch das sind Aspekte, die wir nicht vergessen sollten.

Ich bin mir sicher, dass die Studentenwerke auch künftig als Dienstleister mit sozialem Auftrag einen hohen Beitrag für die Hochschulstandorte in Sachsen leisten werden.

Ja, wir wollen sicherstellen, dass wir eine mehrjährige Vereinbarung mit den Studentenwerken abschließen, damit sie Planungssicherheit bekommen. Insofern bin ich den Antragstellern auch sehr dankbar, dass dieser Auftrag, der ja schon im Koalitionsvertrag verankert ist, noch einmal bestärkt wird. Wir führen Gespräche mit den Studentenwerken. Wir werden hoffentlich auch die gesetzlichen Hürden dafür nehmen, diesen Rahmen zu schaffen.

Es geht nicht um Zielvereinbarungen – die Sie gemeint haben, Herr Jalaß –, die mit den Hochschulen abgeschlossen wurden, sondern es geht, wenn Sie den Vergleich schon ziehen, um Planungssicherheit in Äquivalenz zur

Hochschulentwicklungsplanung und zur Zuschussvereinbarung. Das ist der Planungsrahmen – nicht die Zielvereinbarungen, die wir mit den Hochschulen abgeschlossen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche, dass der Landtag auch künftig hinter den Studentenwerken steht, denn sie sind nicht nur für die Studierenden von Bedeutung, sondern sind für uns an den Hochschulstandorten und in der Gesellschaft insgesamt als eine wichtige solidarische Einrichtung von großer Bedeutung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Dr. Rolf Weigand, AfD, steht am Mikrofon.)

Wünschen Sie das Wort zu einer Kurzintervention?

(Dr. Rolf Weigand, AfD, schüttelt den Kopf.)

Dann kann ich Ihnen im Moment nicht das Wort erteilen; es tut mir leid.

(Jörg Urban, AfD: Er möchte eine persönliche Erklärung abgeben!)

Ich kann jetzt nicht außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. Das tut mir leid.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Muss Ihnen nicht leidtun, Frau Präsidentin!)

Aber ich habe es registriert.

Meine Damen und Herren! Wir kommen noch zum Schlusswort. Das wird Herr Mann halten. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche effektiv die Zeit einzusparen, die andere hier zu für die Debatte nicht relevanten Gegenständen – wie ich finde, teilweise auch verzichtbar – verschwenden,

(Zuruf von der CDU)

und will auf Teile der Debatte antworten.

Zuerst zu Herrn Jalaß: Sie hatten kritisiert, dass die Absenkung der Studierendenzahlen auch Folgen für die Studierenden habe. Dem widersprechen wir überhaupt nicht. Genau deswegen führen wir die Debatte, genau deswegen muss man sich damit auseinandersetzen, genau deswegen habe ich in meinem Wortbeitrag das Beispiel Görlitz/Zittau erwähnt. Allein: Wir könnten über die Zahlen streiten. Nicht jeder Semesterbeitrag geht in vollem Umfang an die Studierendenwerke. Aber wir müssen ja keine Rechenübungen vollführen.

Massiv widersprechen möchte ich aber Ihrer Unterstellung, dieser Antrag sei ein „Wolf im Schafspelz“. Wenn Sie mit den Geschäftsführern der Studierendenwerke sprechen – und ich bin sehr froh darüber und glaube, darüber können auch die Staatsregierung und das Landesparlament froh sein, dass die Geschäftsführer inzwi