Protocol of the Session on March 14, 2018

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der Abg. Aline Fiedler, CDU, und der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Jalaß, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren und AfD! Im vorliegenden Antrag wird die Staatsregierung ersucht, dem Landtag zur Zwischenbilanz der Studierendenwerke zu berichten. Grundsätzlich nicht uninteressant, aber was soll berichtet werden? Sie wollen wissen, wie sich die Zuschüsse in den letzten fünf Jahren entwickelt haben. Ganz ehrlich, dann schauen Sie in den Haushaltsplan. Was sehen wir da? Die

Zuschüsse wurden in den letzten Jahren erhöht. Herzlichen Glückwunsch!

Die Zuschüsse sind vom Land erst wieder seit 2015 auf die Höhe von 10 Millionen Euro angehoben worden. Damit kommen die Studentenwerke aber gerade einmal so über die Runden. Mehr noch, bis zu dieser überfälligen Erhöhung lief jahrelang alles auf Verschleiß. Das wirkt bis heute nach. Im Gegensatz dazu mussten zwangsläufig die Semesterbeiträge stetig steigen, damit – beispielsweise in Dresden – sinkende Studierendenzahlen, Tariferhöhungen oder eine fehlende Dynamisierung der Infrastrukturvorhaltekosten kompensiert werden können. Auch in Leipzig droht nun eine erneute Erhöhung.

Die Studierenden werden also immer mehr belastet, weil die staatlichen Zuschüsse schlicht nicht reichen. Interessanter ist aber, was in diesem Antrag nicht erfragt wird, nämlich beispielsweise die Strategie, wie die Studentenwerke mit der nach wie vor geplanten Absenkung der Studierendenzahlen umgehen werden und welche Maßnahmen aus Sicht der Studierendenwerke notwendig wären, um weiterhin alle Angebote aufrechterhalten zu können. Wenn allein 10 000 Studierende wegfallen und damit deren Semesterbeiträge, sind das eben einmal knapp 2,3 Millionen Euro weniger bei den Studentenwerken. Die jedoch müssen ihre Angebote weiterhin vollständig komplett vorhalten – außer es werden gleich ganze Hochschulstandorte geschlossen. Aber das kann nun wirklich nicht gewollt sein.

Jetzt aber zum Knackpunkt: In Punkt IV des Antrags fordert die Koalition, mit den Studentenwerken eine mehrjährige Vereinbarung zu den Zuschüssen, um Planungssicherheit zu gewährleisten, eine Vereinbarung bis 2020 oder länger. Was soll diese Vereinbarung denn enthalten? Es ist doch so, dass sich die Studentenwerke schon jetzt Gedanken machen müssen, wie sie agieren sollen, wenn die Studierendenzahlen sinken, und diese Verluste müssen kompensiert werden. Die Studentenwerke erhalten aber zurzeit nur so viele finanzielle Mittel, um wenigstens den Istzustand zu erhalten. Von Investitionen, Sanierung oder gar Neubauten im großen Umfang können wir hier noch gar nicht reden.

CDU-Kollege Patt wies heute auf die Gefahr der Verschuldung aus unterlassener Instandhaltung hin. Fakt ist doch, dass die Koalition hier versucht, über einen unscheinbaren Berichtsantrag die Zustimmung zur Einrichtung von Zielvereinbarungen mit den Studentenwerken zu ermogeln, und das ist schon ziemlich dreist. Sollte nämlich unter den sogenannten Vereinbarungen mit den Studentenwerken ein ähnliches Vorgehen, wie es bei den Hochschulen aktuell durchgeführt wird, gemeint sein, dann aber gute Nacht und kein Bett; denn von Vereinbarungen kann da keine Rede sein.

Die Verhandlungen finden doch nicht auf Augenhöhe statt. Den Hochschulen werden bereits im Vorfeld finanzielle Sanktionen angedroht, sollten sie die Vereinbarung nicht unterzeichnen. Das klingt nach bzw. das ist Erpressung. Hinzu kommen Sanktionen in Form von finanziel

len Einbußen bei Nichterreichen der Ziele. Wie beispielsweise die Antwort auf meine Kleine Anfrage zu den Zielvereinbarungen von 2014 bis 2016 zeigt, sind das für die sächsischen Hochschulen erhebliche Verluste. Vor allem für die kleinen Hochschulen hat das große Auswirkungen, und das soll nun das Vorbild für den Umgang mit den Studentenwerken sein.

Warum sollen die Vereinbarungen mit der Staatsregierung abgeschlossen werden? Man sieht schon an der Form des Berichtsantrages, dass da mehr neoliberale Meinung mitschwingt, als Ahnung vorherrscht. Wäre es denn nicht zielführender, wenn diejenigen, die die Entwicklung an den Hochschulen vor Ort ausbaden, auch die Vereinbarungen mit den Studentenwerken treffen? Schließlich geht es nicht nur um die Studierendenzahlen, sondern auch um Bereiche wie die psychosoziale Beratung, Inklusion, Studieneingangs- und -ausgangsphase, Beratung bei Studienabbruch oder die Möglichkeiten, neue Methoden und Strategien auszuprobieren, zum Beispiel mit Blick auf digitale Beratungsangebote, aufsuchende Beratung, Konflikte bei Vorlesungen, gegenüber Mensastoßzeiten etc.

Also: Wenn Vereinbarungen mit den Studentenwerken abgeschlossen werden sollen, sollte man vielleicht aus den bekannten Fehlern lernen. Erstens. Die Verhandlungen müssen auf Augenhöhe geführt werden. Zweitens. Die Vereinbarungen sollten mit den Hochschulen abgeschlossen werden. Drittens. Wenn Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Mittelvergabe getroffen werden sollen, müssen diese Mittel den Studentenwerken und im Übrigen auch den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und viertens: Grundsätzlich muss man hier erst einmal feststellen – das hat Herr Mann gerade gesagt –, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Grundlage für solche Zielvereinbarungen mit den sächsischen Studentenwerken gibt.

Hier bin ich dann im Sinne eines Berichtes tatsächlich sehr gespannt, wie das aussehen soll. Ich und meine Fraktion – wir können diesem Wolf-im-Schafspelz-Antrag also so nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und die AfDFraktion, bitte. Herr Abg. Weigand.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin erleichtert, dass man in Sachsen noch „Studentenwerke“ sagt. Wenn ich da in andere Bundesländer schaue wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin – dort wird mit Steuergeldern Ideologie betrieben –, sind wir hier in Sachsen Gott sei Dank noch davor bewahrt.

(Zurufe der Abg. René Jalaß, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Ja, Herr Lippmann, Sie können erst einmal über Ihre sexuellen Orientierungen nachdenken, und dann können Sie Ihre Meinung noch einmal sagen.

(Unruhe im Saal)

Was hat das jetzt – –

Aber wenn es – –

Würden Sie sich bitte etwas mäßigen! Das hat jetzt mit dem Thema gar nichts zu tun.

(Unruhe im Saal – Valentin Lippmann, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Ich komme ja gleich zum Antrag.

Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Doch!)

Es tut also gut, wenn die SPD dabei ist, wenn die Gelder erhöht werden. Das können wir auch begrüßen. Wenn ich dann wieder hineinschaue wie in den Bildungsplan, ist es etwas ärgerlich.

Aber zum Antrag: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht. Politik sollte transparent sein. Die Leute wollen wissen, was mit dem Geld passiert,

(René Jalaß, DIE LINKE: Das steht im Haushaltsplan!)

mit den jährlichen Ausgaben. Das kann man auch transparent machen, wenn es abgefragt wird.

Leider ist das bei manchen Anfragen, die wir stellen, beispielsweise zu Sprachkursen von Asylbewerbern mit schlechter Bleibeperspektive, nicht möglich zu eruieren. Das ist hier erfreulicherweise besser. Weiterhin ist es sinnvoll, dass wir uns die Wohnraumsituation in Sachsen anschauen. Da haben wir Nachholbedarf. Die Studentenzahlen in Deutschland steigen kontinuierlich exorbitant, die Wohnheimplätze leider wenig in diesem Zusammenhang. Wenn man das auf Sachsen bezieht, lagen im letzten Wintersemester die Ablehnungsquoten zum Teil bei 45 %. Da stehen die Studenten natürlich auf der Straße. Das darf und soll nicht so weitergehen.

Deswegen fordern wir Sie auf, im Rahmen dieser Erhebung darüber nachzudenken, eine Unterstützung der Wohnungsbaugesellschaften durchzuführen, eine Entbürokratisierung zu schaffen, damit auch private Investoren in den Wohnungsbau einsteigen; die Kommunen zu ermutigen, Bauland auszuschreiben; auch den öffentlichen Nahverkehr auszubauen, damit wir den Speckgürtel

um die Universitätsstädte herum mitnehmen, sodass diese besser erreichbar sind.

Wir müssen weiterhin den Akademisierungswahn stoppen; die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen ist ein Erfolgsmodell in Sachsen. Aber das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten gefährdet den Nachwuchs in diesen Ausbildungsberufen. Das führt im Endeffekt zum Ausbluten des Mittelstandes und der Handwerksbetriebe. Wenn wir mit den Studentenzahlen wieder auf ein vernünftiges Niveau zurückkehren, dann wird sich auch die Wohnraumsituation entspannen. Die Devise sollte lauten: Klasse statt Masse.

Es bleibt unsererseits zu hoffen, dass nach Vorlage der Daten die richtigen Schlüsse gezogen werden. Deswegen werden wir dem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Fraktion GRÜNE; Herr Lippmann, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle zu Beginn der Debatte fest, Herr Mann, Frau Fiedler: Das sind ja alles wichtige Themen, ich habe allerdings irgendwie das Gefühl, Sie wollten mal über die Studentenwerke reden und haben nur diesen Antrag gefunden, weil vieles von dem, was richtig ist, da nicht unbedingt drinsteht. Es ist ein reiner Berichtsantrag. Aber es ist ja zulässig, das entsprechend zu erweitern.

Aber lassen Sie uns an der Stelle das Pferd mal von hinten aufzäumen. Ich fange mit dem einzigen Punkt in Ihrem Antrag an, der ein tatsächliches Handeln einfordert, nicht nur einen Bericht. Die Staatsregierung – das ist schon mehrfach angesprochen worden – soll mehrjährige Zielvereinbarungen mit den Studentenwerken anstreben, um Planungssicherheit zu gewährleisten. An sich ein guter Gedanke und auch kein neuer. Meine Fraktion hat das auch in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert und im Koalitionsvertrag von 2014 steht es ebenso drin. Bisher ist es nur nicht umgesetzt. Es ist gut, dass das kommt.

Interessant ist allerdings, was Sie unter mehrjährig verstehen. Die Begründung erklärt uns dann nämlich, dass sie mit diesen mehrjährigen Vereinbarungen bis 2020 gelten solle, damit die Planungssicherheit erhöht wird. Ich weise darauf hin, dass wir uns im ersten Quartel des Jahres 2018 befinden. Selbst wenn die Staatsregierung das Ansinnen noch in diesem Jahr erfolgreich zum Abschluss bringen würde – da darf man manchmal bei der Staatsregierung Zweifel haben, ob das am Ende alles so schnell geht, Frau Staatsministerin –, hätten Sie eine Zielvereinbarung, die zwei Jahre gültig ist. Zufälligerweise ist das dann die Zeit, für die auch der nächste Doppelhaushalt Bestand haben wird. Das heißt, mit Ihrer Zielvereinbarung erhalten dann die Studentenwerke ungefähr genauso viel Planungssi

cherheit wie im Beschluss durch den Doppelhaushalt, nämlich sage und schreibe zwei Jahre. Das ist aus unserer Sicht zu wenig und geht am eigentlichen Ziel und Versprechen auch weit vorbei.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie es mit den mehrjährigen Zielvereinbarungen ernst nehmen, hätten Sie es bei der letzten Änderung des Hochschulgesetzes berücksichtigen müssen. Herr Mann, der Gesetzgeber ist immer noch der Landtag. Ich würde mich bei diesen Fragen nicht zu sehr auf die Staatsregierung verlassen. Man kann als Landtag auch selber viel tun. Am Ende sind wir diejenigen, die das Gesetz beschließen. Von daher eine Anregung in diese Richtung; denn ohne gesetzliche Ermächtigung wird sich jede Staatsregierung schwer damit tun, Vereinbarungen zu schließen, die länger als eine Haushaltsperiode dauern.

Nun komme ich auf Ihren Bericht zu sprechen. Ich halte Ihnen zugute, dass Sie prinzipiell fast das gesamte Leistungsspektrum, das die Studentenwerke erbringen, und die finanziellen Rahmenbedingungen abfragen. Ich sage „fast“, denn was im Antrag ein bisschen untergeht und unserer Fraktion wichtig ist, ist das Thema der psychosozialen Beratung, die die Studentenwerke erbringen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie dem auch noch Raum eingeräumt hätten, insbesondere wie sich der Beratungsbedarf entwickelt hat, wie viel davon durch laufende Zuschüsse abgedeckt und wie viel aus den studentischen Beiträgen gestemmt werden muss.

Es gibt zwei entscheidende Fehlstellen. Das Erste ist, dass nicht klar wird, welchem Zweck der Zwischenbericht am Ende dienen soll. Wenn es darum geht, eine Grundlage für die nahen Haushaltsverhandlungen zu schaffen, hätten Sie sagen müssen, bis wann die Staatsregierung diesen Bericht vorlegen soll. Die Ministerien arbeiten bekanntermaßen jetzt an der Vorbereitung des Doppelhaushalts. Viel Zeit ist auch nicht, bis er den Landtag in erster Beratung erreichen wird. Kurzum, so ein Bericht ist durchaus dringlich. Wenn er, wie möglicherweise zu unterstellen ist, später eintrudeln könnte, und das wäre wahrlich nicht das erste Mal, dass wichtige Berichte erst nach den Haushaltsverhandlungen eintrudeln oder behandelt werden – der Evaluationsbericht zum Thema Personalkommission im Freistaat Sachsen hat uns da einiges gelehrt –, dann bringt Ihnen das Ganze für die Debatte nichts.

Das Zweite ist, Ihr Antrag, wenn man dem Titel glauben will, möchte eine Zwischenbilanz der sächsischen Studentenwerke erreichen. Eine Zwischenbilanz ist nach unserer Auffassung mehr als eine reine Auflistung, wofür die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel verwendet und welche Leistungen dafür erbracht wurden. Zu einer politischen Bilanz gehört vielmehr, dass man Dinge beleuchtet, die nicht oder nicht ausreichend geleistet werden konnten und warum. Dazu wäre es nötig, dass Sie sich darstellen lassen, welche Mittel die Studentenwerke ursprünglich mal für die kostendeckende Erbringung dieser Leistungen beantragt hatten und was sie tatsächlich

bewilligt und am Ende auch ausbezahlt bekommen haben. Welche Auswirkungen hatte es beispielsweise, dass von den 10 Millionen Euro für Investitionen, die die Studentenwerke für 2017 und 2018 beantragt hatten, nur 4 Millionen Euro bewilligt wurden? Welche Ersatzinvestitionen beispielsweise in den Mensen mussten verschoben werden?