Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Frist für Anträge
auf strafrechtliche Rehabilitierung politisch Verfolgter der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR über den 31. Dezember 2018 hinaus um zehn Jahr verlängert werden soll.
Hinzu treten inhaltlich Novellierungen der drei SEDUnrechtsbereinigungsgesetze. Dazu bedarf es einer entsprechenden Bundestags- und Bundesratsinitiative. Im Anhang heißt es richtig, dass sich viele ehemals politisch Verfolgte der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR weiterhin in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozial prekären Lage befinden und dass sie bisher nicht oder ungenügend unterstützt werden. Deshalb sollen verfolgten Gruppen, die bisher nicht oder völlig unzureichend unterstützt wurden, besser Berücksichtigungen finden.
Ich bin, wie Ihnen inzwischen bekannt sein dürfte, im Jahr 1988 selbst wegen Republikflucht verhaftet und zu 18 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden und kenne mich daher leider in Sachen politischer Verfolgung bestens aus. Ein Verfallsdatum darf es nicht geben.
Auch die anderen von mir aufgeführten Anliegen finden meine uneingeschränkte Zustimmung. In den Forderungen geht der Antrag jedoch nicht weit genug, denn es ist keine Rede davon, die bislang unterschiedliche Behandlung im Vergleich mit Opfern des Nationalsozialismus zu ändern. Die Opferpension für SED-Opfer ist im Allgemeinen geringer als die Ehrenpension für Verfolgte des NS-Regimes. Sind SED-Opfer also Opfer zweiter Klasse?
Zudem wird die Opferpension nicht einkommensunabhängig, sondern nur – ich zitiere – „nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit gewährt“. Das ist entwürdigend. Das muss geändert werden. Entschädigungen dürfen nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft, sondern müssen eine völlig selbstverständliche Leistung sein.
Im Antrag wird die Thüringer Sozialstudie von 2008 erwähnt. Sie belegt, in über 30 % der Fälle der Betroffenen mit Rehabilitierungsansprüchen aus allen drei Unrechtsbereinigungsgesetzen liegen die Einkommen überwiegend und insbesondere im höheren Alter unter der Armutsgefährdungsgrenze. Das ist in vielen Fällen den durch Gefängnis, Verfolgung und Stasi-Verhöre verursachten schweren gesundheitlichen und psychischen Schäden geschuldet.
welche lautet: „Wir fordern, das zurückgeführte Vermögen der SED zumindest zum Teil denen zur Verfügung zu stellen, die es mit erarbeitet haben, den politischen Häftlingen der SED, welche die billigen Exporte und hohen Gewinne durch ihre Zwangsarbeit erst möglich gemacht haben.“ – Warum? Als Häftling in Zeithain musste ich im Stahlwerk Riesa arbeiten. Der dort unter schwerster körperlicher Arbeit produzierte Stahl ging gegen Devisen unter anderem zu Krupp. Wir waren also nicht nur politisch Verfemte, sondern auch billige Arbeitskräfte für die DDR-Staatswirtschaft unter dem Kommando der SED. Daher ist es richtig, das SED-Vermögen in die Regelung einzubeziehen.
Weiterhin kritisieren wir, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage die deutschen Opfer politischer Haft außerhalb des Beitrittsgebietes, beispielsweise aus den früheren deutschen Ostgebieten, von der Opferpension ausgenommen worden sind. Sind das somit Opfer dritter Klasse? Auch das muss geändert werden.
Bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten habe ich einen Vorschlag: Nehmen Sie das Geld aus den diversen Agitations- und Kampfprogrammen gegen rechts, mit denen zum Teil linksradikale Organisationen gefördert werden, welche zudem noch den Sozialismus/Kommunismus und somit die Täter von damals verherrlichen.
Zu Recht heißt es weiterhin im Antrag: Einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung mit der kommunistischen Diktatur in Deutschland darf es auch über 25 Jahre nach dem Ende der DDR nicht geben.
Wir, die AfD-Fraktion, stehen für den Mut zur Wahrheit, gegen Geschichtsvergessenheit und fordern eine würdige Entschädigung für die damaligen Opfer.
Meine Damen und Herren! Der Antrag zeigt in die richtige Richtung, jedoch ist er für uns nicht umfassend genug. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten und zu gegebener Zeit einen verbesserten Antrag ins Plenum einbringen.
Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung; Herr Minister Gemkow.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fast 30 Jahre ist es jetzt her, dass die Bürgerinnen und Bürger in der DDR friedlich demonstriert und für ihre Rechte gekämpft haben. Umso bedeutender ist es, dass das damals begangene Unrecht und die Menschen, die darunter sehr gelitten haben, nicht in Vergessenheit geraten.
Deshalb hat der Freistaat Sachsen am 19. September 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes erneut in den Bundesrat eingebracht. Der neue Entwurf, mit dem wir die Rehabilitierung von Heimkindern in der ehemaligen DDR, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren, erleichtern bzw. überhaupt erst ermöglichen wollen und mit dem wir die Frist für die Beantragung der strafrechtlichen Rehabilitierung über das Jahr 2019 hinaus verlängern wollen, wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 3. November 2017 in den Bundestag eingebracht.
Darüber bin ich sehr froh; denn es besteht Handlungsbedarf, weil gegenwärtig noch sehr hohe Anforderungen an eine Rehabilitierung für die betroffenen Heimkinder gestellt werden. Sie haben zwar an sich einen Anspruch auf Entschädigungsleistung, müssen dafür aber den
Nachweis erbringen, dass die Unterbringungsanordnung selbst ein Akt der politischen Verfolgung war. Eine solche erfolgreiche Beweisführung gelingt ihnen regelmäßig nicht, weil die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet worden sind oder weil sie den wahren Verfolgungscharakter der Unterbringung verschleiern. Hinzu kommt, dass die Betroffenen selbst aufgrund ihres damaligen Alters an die Umstände ihrer Heimunterbringung meist keine Erinnerung mehr haben und ihre Eltern möglicherweise gar nicht mehr am Leben sind.
All das führt für die betroffenen ehemaligen Heimkinder dazu, dass ihnen gegenwärtig eine strafrechtliche Rehabilitierung in den meisten Fällen verwehrt bleibt. Das ist ein Missstand, den wir, die Sächsische Staatsregierung, nicht länger hinnehmen wollen, und ich hoffe deshalb, dass das Vorhaben im Deutschen Bundestag nun auch zeitnah seinen Fortgang finden wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Recht weisen die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag darauf hin, dass auch die Unterstützung von Opfern beruflicher oder verwaltungsrechtlicher Benachteiligung verbesserungswürdig ist; denn in der DDR erlitten viele Menschen politisch bedingte Nachteile bei Ausbildung und Beruf, deren Folgen bis heute nachwirken.
Auch aus Sicht der Staatsregierung ist es deshalb wünschenswert, für diese Betroffenen ebenfalls eine monatliche Unterstützungsleistung zu schaffen. Um diesem Ziel näherzukommen, stehen die betroffenen Häuser innerhalb der Staatsregierung schon in Kontakt. Ich bin mir sicher, dass unter der Federführung des dafür zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz bald ein geeigneter Weg zur Verbesserung der Situation der Betroffenen gefunden wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 31. Dezember 2019 läuft außerdem die Frist für die Antragstellung auf Rehabilitierung aus. Es sind aber noch heute nennenswerte Antragseingänge zu verzeichnen, und das wird nach Überzeugung der Staatsregierung sicherlich auch über den 31. Dezember 2019 hinaus der Fall sein. Deshalb wollen wir die Antragsfristen für die Rehabilitierungsleistungen aufheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin voller Hoffnung, dass der Bundesrat bei seiner morgigen Abstimmung diesen, auch unseren Empfehlungen folgen wird und die Bundesregierung damit gebeten wird, die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Antragsfristen unter anderem in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR zu schaffen.
Herr Staatsminister Gemkow sprach gerade für die Staatsregierung. Jetzt haben die einreichenden Fraktionen – –
che 6/12077 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 6/12077 beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Zuerst spricht für die einbringende AfD-Fraktion Frau Kollegin Wilke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab etwas Grundsätzliches: Unser Antrag „Unterricht für sächsische Schüler absichern – Ausländische Kinder und Jugendliche mit geringer Bleibeperspektive auf Heimkehr vorbereiten“ verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Sächsische Verfassung; denn weder das Recht auf Schule noch die Schulpflicht sind verletzt.
Nach Artikel 2 Abs. 1 Sächsische Verfassung gewährleistet das Land das Recht auf Schulbildung. Das betrifft natürlich alle Kinder und Jugendlichen, auch ausländische. Hierfür hat der Freistaat alle im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit verfügbaren Ressourcen einzusetzen.
Das bedeutet erstens Garantie und Absicherung des Unterrichtes gemäß Lehrplan und zweitens die Bereitstellung qualifizierter Lehrer in ausreichendem Maße. Bekanntlich klappt das schon lange nicht mehr. Das liegt allein an einer falschen Prioritätensetzung.
In den Regelschulen fehlen grundständig ausgebildete Lehrer, während für die sogenannte Integration erhebliche Ressourcen eingesetzt werden. Allein in den Vorbereitungsklassen sind Lehrkräfte im Umfang von 488 Vollzeitäquivalenten gebunden. Dahinter verbergen sich 803 Lehrkräfte, von denen 524 – das sind 65,25 % – grundständig als Lehrer ausgebildet sind. Bei Seiteneinsteigerquoten von über 50 % und einem Stundenausfall von fast 5 %, was allein für ein Schulhalbjahr über 500 000 Ausfallstunden sind, müssen wir feststellen, dass hier grundsätzlich etwas schiefläuft und deshalb dringend Abhilfe geschaffen werden muss. Wir haben zu wenige Lehrer. Diese müssen zuerst in unseren Regelschulen eingesetzt werden, und das auch schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben.
In den Vorbereitungsklassen für ausländische Schüler sollten stattdessen die fachsprachlich für Nichtmuttersprachler optimal ausgebildeten Lehrer für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache eingesetzt werden, die derzeit als Privatdozenten an Volkshochschulen oder privaten Sprach- und Nachhilfeschulen unterrichten.
Zu Punkt 2 unseres Antrags. Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten sieht dem Grunde nach eine dauerhafte Ansiedlung aller schulpflichtigen Ausländer in Sachsen vor. Dabei hat ein Großteil der seit 2015 ins Land Gekommenen gar keine Bleibeperspektive. Daher sollen diese Kinder und Jugendlichen mit geringer Bleibeperspektive in den Vorbereitungsklassen auf die Rückkehr in ihre Heimat vorbereitet werden. Ein Unterricht in der Heimatsprache, der auf einen Schulabschluss auf dem Niveau der Heimatländer vorbereitet, ermöglicht eine reibungslose Reintegration, dazu Deutsch und Englisch; denn wer diese Sprachen beherrscht, ist eine wichtige und gesuchte Arbeitskraft zum Beispiel in Afrika oder im bis vor Kurzem kriegsgebeutelten Syrien. Das, meine Damen und Herren, ist Entwicklungshilfe. Später in meinem Schlusswort will ich Ihnen dazu noch ein praktisches Beispiel nennen.
Jetzt kommen wir zu Punkt 3 unseres Antrags, zu den Schülern mit überwiegend guter Bleibeperspektive. Heutige Vorbereitungsschüler bekommen keine Noten, und es finden keine Leistungsüberprüfungen statt. Mittels der Niveaubeschreibung Deutsch als Zweitsprache wird den Lehrern lediglich ein Instrument gegeben, mit dem sie fortlaufend den Sprachstand der DaZ-Schüler einschätzen können. Die Verweildauer in den Vorbereitungsklassen und der vollständige Übergang in die Regelklassen bemisst sich nach abgesessenen Monaten – nicht nach überprüften Leistungen.
Das ändern wir mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung in Deutsch und einer Prüfung in den Kernfächern, bevor der vollständige Übergang in die Regelschulklassen erfolgt. Prüfungen und überprüfbare Leistungen von Schülern sind internationaler Standard und