Protocol of the Session on January 31, 2018

und heute endlich angehen. Stimmen Sie unserem Antrag in seiner Neufassung zu.

Dazu jetzt mehr. Der vorliegende Änderungsantrag enthält im Wesentlichen drei Änderungen.

Erste Änderung: Unter Ziffer 1 haben wir entsprechend den dürftigen Ausführungen der Staatsregierung wie folgt angepasst: Es genügt, wenn sich der Antragsteller in einer Gemeinde befindet, die den grenznahen Raum zumindest tangiert, um die örtliche Bestimmbarkeit zu erfassen.

Zweite Änderung: Zudem möchten wir den Regierenden zur Schaffung der Förderrichtlinie vier Monate mehr Zeit einräumen. Die Stellungnahme der Staatsregierung vom 15. Januar 2018 hat gezeigt, dass hier noch reichlich Informations- und Beratungsbedarf besteht.

Die dritte wesentliche Änderung besteht in der Streichung der ursprünglichen Ziffer 4 des eingebrachten Antrages. Wir können uns politisch vortrefflich darüber streiten, ob eine rückwirkende Förderung für Unternehmen, die bereits in Sicherheitstechnik investiert haben, nicht ein wichtiges politisches Signal bzw. eine sinnvolle und aufmerksame Korrektur vergangener Fehler ist. Wir sind jedenfalls dieser Meinung und würden dies auch gern tun, und zwar schon deshalb, weil dieser Fehler seit Jahren angemahnt wird und die Politik mit der Öffnung aller Grenzen und dem Abbau von Polizeistellen nicht nur die fehlende Förderung der Sicherheit, sondern auch die eben genannten Fehlerquellen zu vertreten hat.

(André Barth, AfD: Genau!)

Andererseits gibt die Staatsregierung eindeutig zu erkennen, dass sie zu einer Korrektur der fehlenden Förderung nicht gewillt ist. Das allein ist zwar noch lange kein Grund für eine Antragsänderung, aber in der Tat kann über die haushaltsrechtliche Zulässigkeit der unter Ziffer 4 genannten Maßnahmen gestritten werden. Das haben wir in der Fraktion schon ausführlich getan.

Ob etwas rechtswidrig ist oder nicht, sollte die Staatsregierung lieber nicht vorgeben. Sonst dürften Sie – wie heute in der Regierungserklärung ausgeführt – den Breitbandausbau nicht zu 100 % fördern. Warum? Auf Ihrer Homepage erklären Sie genau diese 100- %-Förderung für rechtswidrig. Weiterhin wundert es mich, dass eine rückwirkende Förderung von Kommunen beim Breitbandausbau nicht gegen Haushaltsrecht verstoßen soll.

Im Ergebnis unserer Diskussion möchten wir an diesem Punkt heute keinen juristischen Grabenkampf eröffnen und damit die anderen Antragsziele gefährden. Wir sind nicht beratungsresistent.

Uns kommt es maßgeblich darauf an, sächsische Unternehmen heute für die Zukunft fit zu machen und ihrem Sicherheitsbedarf Rechnung zu tragen. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht und freuen uns auch diesmal auf Ihre gewohnte Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Heidan. Bitte sehr, Herr Heidan, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prof. Boris Kositzke aus Tübingen gab 2007 im Deutschlandfunk ein Interview zum Thema Populismus. Nach diesem Interview kann man sicher auch Ihren Antrag einordnen und deuten, meine Damen und Herren von der AfD. Der Professor sagte sinngemäß, dass die populistische Rhetorik leicht zu erkennen ist. Sie arbeiten mit vielen Schlagworten, mit begrifflichen Zuspitzungen, mit drastisch-provokativen Formulierungen, die den politischen Mitbewerber durchaus alt aussehen lassen, mit möglichst einprägsamen kräftigen sprachlichen Bildern.

(Zuruf von der AfD: Andere nennen das Rhetorik!)

All das macht Ihr Antrag nicht gerade. Aber er vermittelt dem unbeteiligten Bürger doch etwas, nämlich: Es gibt entlang der Grenze nach Ost- und Südeuropa eine hohe Kriminalität, und dadurch leiden die Wirtschaftsunternehmen in Sachsen.

(André Wendt, AfD: Genauso ist es!)

Das stimmt einfach nicht.

Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber Ihr Antrag ist nach meinem Dafürhalten ganz schön dünn, weil die Angaben, die Sie darin verwenden, einfach nicht stimmen. Die Statistik spricht eine andere Sprache. Mit falschen Aussagen provozieren Sie. Damit gewinnen Sie immer. Was bleibt bei dieser Diskussion? Hier ist es ein fader Beigeschmack. Das ist von Ihnen beabsichtigt.

Arbeiten wir einmal mit den Fakten. Was sagt die Kriminalstatistik von 2016? Die Kriminalitätsbelastung in den Landkreisen Bautzen und Görlitz ist zum Beispiel weiter zurückgegangen. Das weist die jüngst vorgestellte polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen für das Jahr 2016 aus. Die Fallzahlen haben in der Oberlausitz den tiefsten Stand der vergangenen zehn Jahre erreicht. Im Zehnjahresvergleich ist ein Rückgang der Straftaten um über 15 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote auf mehr als 60 %. Das ist – wie ich denke – ein herausragender Wert, den der jetzige Innenminister sicherlich ausbauen will und bei dem der vorige CDU-Minister eine gute Grundlage gelegt hat.

Wir stehen als CDU für die Sicherheit unserer Bürger und für die Sicherheit der damit verbundenen Wirtschaft, meine Damen und Herren.

Erinnern wir uns bitte daran, welche gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen in den letzten Jahren zum Beispiel im Zusammenspiel mit der Handwerkskammer Dresden und dem Polizeipräsidenten erarbeitet wurden. Vielleicht wird mein Kollege Hartmann in der zweiten Runde noch darauf eingehen.

Aber kommen wir zurück zu Ihrem Antrag. Ich finde es schon etwas putzig, wenn Sie darin unter Punkt 1 formuliert haben, dass nur Firmen die Kostensenkung für die Beschaffung präventiver Sicherheitstechnik in Anspruch nehmen können, die ihren Firmensitz in einer Entfernung von 30 Kilometern von der Bundesgrenze haben. Was machen Sie zum Beispiel, wenn eine Firma 30,5 Kilometer entfernt ist?

Die höchste Kriminalitätsrate weist zurzeit, wenn Sie sich die Kriminalstatistik einmal richtig angeschaut hätten, die Stadt Leipzig aus. Wie wollen Sie das den dortigen Firmen verklickern, meine Damen und Herren, dass sie derartige Technik nicht gefördert bekommen, und es wird trotzdem eingebrochen und gestohlen? Was machen Sie, wenn Firmen über Internetkriminalität größeren Schaden erleiden? Gilt dann etwa auch Ihre 30-Kilometer-Schutzzone, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben? Sie machen es auch nicht besser – Herr Beger, Sie haben es zu Ihrem Änderungsantrag schon kundgetan –, wenn Sie es auf gemeindenahe Unternehmen richten, die ihren Firmensitz im Grenzbereich haben. Ihr Änderungsantrag macht es nicht besser.

Das Wirtschaftsministerium hat schon längst gemeinsam mit der Polizei Sachsen Förderungen entwickelt, die wesentlich zur Sicherheit der Unternehmen beigetragen haben. Sie können gern in der Begründung der Staatsregierung nachlesen, welche Möglichkeiten für Unternehmen bestehen, oder Sie nehmen selbst einmal eine Beratung in Anspruch, meine Damen und Herren. Diese werden allerdings für die AfD mit Sicherheit nicht gefördert, sondern Sie müssen selbst leisten, wenn Sie zu sinnvollen Anträgen etwas erklärt haben wollen und hier bestehen wollen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag aus guten Gründen ab.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – André Barth, AfD: Das ist aber schade!)

Das war Herr Heidan. Er sprach für die CDU-Fraktion. Nun gibt es eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Wippel, AfD-Fraktion; bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Heidan, Sie haben jetzt eindrücklich bewiesen, dass Sie unseren Antrag nicht gelesen und nicht verstanden haben und auch vom Thema Kriminalitätsstatistik keine Ahnung haben.

Ich möchte Ihnen kurz begründen, wie ich zu dieser scheinbar vermessenen Aussage komme. Sie haben gerade die Zahlen der PKS referiert. Das ist richtig. Sie werfen aber alles in einen Topf, auch die Zahlen, die mit einem Rückgang an Straftaten zu tun haben, zum Beispiel durch illegale Grenzübertritte. Natürlich gab es im vergangenen Jahr einen Rückgang. Genauso werfen Sie auch das Schwarzfahren und sonstige kleine Delikte in diesen

Topf. Dies hat aber überhaupt nichts mit dem hier zur Beratung stehenden Gegenstand zu tun, nämlich mit den von der Kriminalität betroffenen Unternehmen. Dort sieht das Ganze nämlich anders aus. Ich empfehle Ihnen, in den Detailbereichen der Statistik nachzusehen.

Im Übrigen haben Sie uns vorgeworfen, dass wir nur auf den Firmensitz abstellen würden. Das stimmt nicht. In unserem Antrag – das können Sie nachlesen – steht „Betriebsstätte“, weil wir ausdrücklich nicht auf den Firmensitz abstellen, da es Betriebsstätten gibt, die sich in dem Bereich von 30 Kilometern befinden.

Eine Sache noch: Sie haben die Notwendigkeit unseres Änderungsantrages abgelehnt. Ich sage: Doch, er ist notwendig, weil wir der Staatsregierung entgegenkommen müssen; denn offensichtlich ist sie nicht in der Lage, zu einem Antrag die Adresse zum Beispiel bei Google einzugeben – ohne Werbung dafür machen zu wollen –, um zu schauen, ob der Standort wirklich 30 Kilometer von der Grenze entfernt ist. Deshalb haben wir hier auf die Gemeinden mit Berührung mit dem Grenzverlauf und 30 Kilometer Abstand abgestellt.

Im Übrigen kann unser Sächsisches Polizeigesetz mit diesem Bereich arbeiten, und auch die Bundeszollverwaltung konnte das. Ich weiß nicht, warum es die Staatsregierung nicht kann.

Herr Wippel, die Redezeit für die Kurzintervention ist abgelaufen.

Ich bin fertig.

(Beifall bei der AfD)

Das war die Kurzintervention. Nun wird durch den Redner reagiert. Bitte, Herr Kollege Heidan.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wippel, die CDU-Landtagsfraktion und das CDU-geführte Innenministerium stehen für die Sicherheit aller Wirtschaftsunternehmen in Sachsen, und wir wollen keine Unterscheidung zwischen Entfernungen oder Bundesaußengrenzen zum restlichen Land haben.

(Carsten Hütter, AfD: Sie haben den Antrag nicht verstanden, Herr Heidan!)

Allein schon aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich darf noch einmal erinnern: Laut Meldung der Polizeidirektion Görlitz sind die Wohnungseinbrüche und Diebstähle im Vergleich zum Vorjahr um circa 20 % zurückgegangen.

(Carsten Hütter, AfD: Wir reden doch gar nicht von Wohnungen!)

Die anderen Aspekte, die Sie gerade genannt haben, was Grenzverletzungen und Asylmissbrauch betrifft, hat die Bundespolizei aufgegriffen. Das hat aber mit den Dingen,

die Sie für die Unternehmen in Anspruch nehmen – was ja für deren Sicherheit durchaus richtig ist, es zu tun –, überhaupt nichts zu tun. Die Wohnungseinbrüche sind um 3 000 zurückgegangen.

(Sebastian Wippel, AfD: Es geht nicht um Wohnungen und nicht um Boden und Keller!)

Wohnungseinbrüche und Diebstahl, lesen Sie es! Nehmen Sie sich einfach einmal die Zeit, die Kriminalstatistik noch einmal richtig zu lesen, dann werden Sie zu der gleichen Erkenntnis kommen wie wir.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU – Carsten Hütter, AfD: Wirtschaftsbetriebe, Herr Heidan, Gewerbebetriebe! – André Wendt, AfD: Wirtschaftsbetriebe!)

Das waren Kurzintervention und Reaktion darauf. Wir fahren in der Rednerliste vor. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, meine Herren: Sowohl Herr Wippel als auch Herr Heidan haben ihre Kenntnisse über die Polizeiliche Kriminalstatistik vortrefflich verbergen können. Meinen herzlichen Glückwunsch zu dieser Tat! Fakt ist: Auch Sie, Herr Wippel, haben es nicht verstanden, ansonsten hätten Sie einmal nachgelesen