Protocol of the Session on January 31, 2018

Das ist Ihnen geglückt. Sie haben das Wort.

Danke sehr. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag, der verfassungsrechtlich aufgezogen wird, mit großem Interesse gelesen. Meines Erachtens reiten Sie hier von der Verfassungsrechtsseite her ein totes Pferd. Der Textbefund des Artikel 93 Abs. 2 gibt verfassungsrechtlich nicht allzu viel her; er scheint mir recht eindeutig zu sein: Mehrjährige Haushalte sind erlaubt. Die Zweijährigkeit ist ein guter Modus im Rahmen dessen, was man prognostizieren kann. Von daher brauchen wir das meines Erachtens in verfassungsrechtlicher Hinsicht an dieser Stelle nicht weiter zu vertiefen, zumal auch in Ihren eigenen Reihen aufseiten der Antragsteller gewisse Zweifel zu bestehen scheinen, inwiefern die Argumentation mit dem Verfassungsrecht überhaupt tragfähig ist.

Ich habe den Eindruck, es geht hierbei eher um die grundsätzliche haushaltspolitische Ausrichtung hier in Sachsen. Darüber wird natürlich an anderer Stelle noch intensiv zu debattieren sein. Ich will davor warnen, dass man dies miteinander vermischt.

Ich will nur ganz grundsätzlich einige Anmerkungen machen. Ich weiß zum Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen, da ich das ja selbst verhandelt habe – ich bin da gerade ein Seitenwechsler –, dass bei den BundLänder-Finanzbeziehungen eine hohe Stabilität im Zahlenwerk besteht. Ich habe diese Rechnungen alle selbst verhandelt; sie haben sich aufgrund der letzten Steuerschätzungen nicht stark verändert. Von daher liegt eine ganz stabile Grundlage vonseiten der Bund-Länder

Finanzbeziehungen für die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2019/2020 auch hinsichtlich dieses Themas vor.

Weiter sind das Thema der ÜPL und APL sowie das Thema Fonds genannt worden. Dazu kann ich ganz grundsätzlich sagen, da ich ja vom BMF komme: Das BMF hat bekanntermaßen nur Ein-Jahres-Haushalte. Dort ist das Instrument der ÜPL und APL nicht gänzlich unbekannt, um es einmal ganz vorsichtig auszudrücken, und auch Fonds gibt es auf Bundesebene, woran man schon sehen kann, dass all dies ganz normale Instrumente des Haushaltsvollzuges sind. Die Fonds sind vom Parlament legitimiert. Insofern warne ich davor, dies jetzt in irgendeinen Zusammenhang mit der Aufstellung von Doppelhaushalten zu stellen.

Um Folgendes geht es hierbei: Die sächsische Finanzpolitik ist außerordentlich erfolgreich und bundesweit anerkannt. Sie steht, was die Solidität angeht, mit an der Spitze. Das hat sicherlich auch etwas mit der Aufstellung von Doppelhaushalten zu tun, weil sie eine Verlässlichkeit in die Finanzpolitik bringen, die den Haushalten über die Jahre eine stabile Haushaltslinie verliehen hat. Kollege Michel hat es schon angesprochen: Natürlich ist der Abfluss von Investitionsmitteln auch im zweiten Haushaltsjahr ein sehr wichtiges Element, das durch den Doppelhaushalt angezielt und auch erreicht wird.

Wenn wir die Vorhersehbarkeit und die Verlässlichkeit für die Förderantragsteller sehen, so sind dies zusätzliche Argumente, die dafür sprechen. Aus diesem Grund gibt es aus meiner Sicht überhaupt keine vernünftige Argumentation, um zu sagen, wir wollen keine Doppelhaushalte machen. Ich empfehle daher, den Antrag abzulehnen.

Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir kommen zum Schlusswort. Frau Abg. Meiwald, bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die besondere Bedeutung des Haushaltsgesetzes besteht in der Budgethoheit des Parlaments, und genau darum geht es heute und ging es in der Debatte im Herbst im Bezug auf den Nachtragshaushalt, die dankenswerterweise die GRÜNEN initiiert hatten. Herr Gebhardt hat auf die demokratietheoretischen und Herr Bartl auf die verfassungsrechtlichen Aspekte verwiesen. Ich bin immer wieder erstaunt, was Ihnen dann so einfällt, um unsere Anträge abzulehnen. Hätten Sie die Argumente gebracht, dass soziale Projekte und Vereine, dass Kommunen, der Sport und Kulturräume lieber langfristige Planungen machen und verlässliche Finanzierungsaussagen benötigen, hätte ich das ja sogar noch verstanden. Aber Sie kommen damit, aus Kannbestimmungen Sollvorschriften zu konstruieren und die Angst vor vorläufiger Haushaltsführung zu beschwören.

(Zuruf von der CDU: Was?)

Sie gefallen sich – Herr Michel, das tut mir leid – in Ihrer Arroganz und einer gefühlten lebenslangen Regierungsverantwortung.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Panter, Danke dafür, dass Sie uns zumindest die Legitimität eines solchen Antrages nicht abgesprochen haben.

Herr Michel und auch Herr Staatsminister, Sie haben mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich selbstverständlich

recht. Aber was die EU-Förderperiode anbelangt, wissen wir tatsächlich noch nicht, was uns erwartet und uns von daher im Haushalt möglicherweise zur Verfügung steht.

Frau Runge, Herr Michel, hatte übrigens von haushaltsrechtlichen und nicht von verfassungsrechtlichen Dingen gesprochen. Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht es so und beschließt vor der Wahl EinJahres-Haushalte. Im Bund ist das geübte Praxis. Frau Hermenau hat in der besagten, von Herrn Michel zitierten Oktoberdebatte damals gesagt, sie könne versichern, dass sich kein Zuwendungsempfänger das Leben genommen habe, nur weil im Januar nach einer Bundestagswahl vorläufige Haushaltsführung herrsche.

Frau Schubert hat auf die gesamte Problematik verwiesen und die Fonds und Nebenhaushalte dargestellt. Ja, das gibt es im Bund auch, ebenso ÜPL und APL, was noch lange kein Grund ist, die sächsische Praxis in diesem Punkt zu loben

(Beifall der Abg. Franziska Schubert, GRÜNE)

Danke –; denn die Größe und die Menge der Fonds und der Rücklagen und auch die ÜPL unterscheiden sich dann durchaus.

Kommen wir zurück zur Budgethoheit des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Herbst 2019 – ich sage es noch einmal – wird ein neuer Landtag gewählt. Ich unterstelle einmal, dass die Mehrheit von Ihnen hier auch wieder antreten wird. Der Respekt vor dem Wählerwillen und dem Abstimmungsverhalten der Bevölkerung gebietet es, dem 7. Sächsischen Landtag die Möglichkeit zu geben, auch über einen neuen Haushalt zu entscheiden. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten, meine Damen und Herren: Entweder Sie ringen sich endlich zu Nachtragshaushalten durch, oder Sie stimmen unserem heute vorliegenden Antrag zu.

(Steve Ittershagen, CDU: Weder – noch!)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/11997 – – Wollen Sie sich erst noch weiter unterhalten?

(Steve Ittershagen, CDU: Nein!)

Dann wiederhole ich meine Worte: Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/11997 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag doch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist nicht beschlossen.

Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10

Unterstützung für Wirtschaftsbetriebe in

besonders kriminalitätsbelasteten Regionen

Drucksache 6/11601, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen können in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: zunächst die AfD-Fraktion, dann die CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung.

Wir beginnen mit der Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abg. Beger das Wort. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherheit ist ein wichtiger Standortfaktor für die Unternehmen in ganz Sachsen. Das weiß jeder sächsische Unternehmer, das wissen wir, und dem stimmt sogar die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag zu. Diese Erkenntnis ist so allgemein, wie sie richtig ist.

Leider hat das Schutzgut Sicherheit trotz dieser Erkenntnis nur einen limitierten Stellenwert, wenn es um dessen Förderung geht. Das möchten wir gern ändern.

Der vorliegende Antrag dient dazu, die Sicherheitslage von Wirtschaftsbetrieben im grenznahen Raum zu verbessern. Diese Verbesserung soll durch eine Förderung der Investitionen in die entsprechende Sicherheitstechnik gewährleistet werden. Hierzu sind im Antrag nicht rückzahlbare Zuschüsse vorgesehen. Ergänzend wird im Antrag die Errichtung eines Härtefallfonds für diebstahlbedingte Produktionsausfälle gefordert. Dies sind wichtige Maßnahmen, die den Wirtschaftsstandort Sachsen tatsächlich fördern. Dass Bedarf besteht, können Sie den ständigen Umfragen der Handwerkskammern Cottbus und Dresden entnehmen.

Entgegen der Auffassung der Staatsregierung orientiert sich dieser Bedarf nicht an einem abstrakten Unsicherheitsgefühl, sondern an einer berechtigten Angst. Wenn in der Umfrage der Handwerkskammer aus dem Jahr 2015 ein Drittel von 200 Unternehmen mitteilt, wirtschaftliche Schäden infolge krimineller Handlungen erlitten zu haben, dann ist es für die Unternehmen nicht nur gefühlte, sondern reale Angst. Für diese Betriebe gibt es ganz real, wenn ihre Werkstätten geplündert und Maschinen, Geräte und Baumaterialien entwendet werden, wenn Betriebsfahrzeuge oder andere Transportmittel von Gaunern zu später Stunde oder am helllichten Tage eingesackt werden.

„Ein Anstieg der Einbruchdiebstähle in Unternehmen ist der Kriminalstatistik nicht abzulesen“ – so die Staatsregierung. Das mag sein, aber die Einbruchzahlen sind auf einem sehr hohen Niveau. Für 2016 meldet die Polizei 151 256 Fälle – etwas weniger als im Vorjahr, aber immer noch viel zu hoch.

(Zuruf von den LINKEN: Das sagen Sie!)

Meine Damen und Herren! Aber wie antwortet die Staatsregierung auf diese Situation? Kredite in verschiedensten Ausprägungen, Bürgschaften, Beratung, Beratung und nochmals Beratung. Ist man nur zynisch genug, kann man diese Beratungsangebote machen und sie als ausreichend deklarieren. Unser Stil ist das nicht.

Der Staat hat die Verantwortung für die Sicherheit seiner Bürger. Kann er diese nicht durch seine Polizei oder eine vernünftige Sicherung seiner Grenzen gewährleisten, muss er seinen Bürgern zumindest mit finanziellen Mitteln für Investitionen in Sicherheit helfen.

(Beifall bei der AfD)

Privathaushalte haben diese Möglichkeit bereits, zum Glück, unsere Unternehmen aber nicht. Warum?

Liebe Staatsregierung, Sie fördern die Sicherheit der sächsischen Unternehmen allenfalls im unterschwelligen Bereich.

Frage: Wer von Ihnen kennt das Präventionsangebot „Sicheres Handwerk“? – Genau, kaum jemand. Da geht es Ihnen wie 90 % der Unternehmen; denn nur 10 % der Unternehmen kennen und nutzen es. Das ist zu 90 % verfehlte Wirtschaftspolitik. Aber beraten Sie ruhig weiter so, auch wenn niemand Ihre Wirtschaftsförderung zur Kenntnis nimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beratung ist gut, Wirtschaftsförderung ist besser. Aber selbst eine hohe Beratungsqualität seitens der kompetenten Stellen, die wir gern unterstellen, schützt nicht ohne weiterführende Maßnahmen. Beratung ist nur ein erster Schritt, aber nicht das Ende des Weges.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie sich beraten, gern auch von unseren sächsischen Unternehmen, Kammern und Verbänden. Dann wissen Sie: Sächsische Unternehmen, gerade im grenznahen Raum, haben ein riesiges Sicherheitsproblem. Lassen Sie uns dieses Problem hier

und heute endlich angehen. Stimmen Sie unserem Antrag in seiner Neufassung zu.