Wird von den anderen Fraktionen noch das Wort zu diesem Änderungsantrag gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen. Damit stelle ich nun den in der Drucksache – – Doch? Sie wollen noch einmal etwas sagen? – Gut, wunderbar! Zuerst Herr Dr. Lippold, GRÜNE; er stand zuerst am Mikrofon, danach kommt Kollege Vieweg für die SPD-Fraktion zum Zuge. Bitte zuerst Herr Dr. Lippold.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme Stellung zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Einfach eine andere Zahl zu benennen, und das ist dann genauso sinnvoll oder nicht sinnvoll wie die Zahl, die wir genannt haben? Wir wollen keinen Überbietungswettbewerb, das habe ich bereits gesagt. Im Übrigen halte ich das auch für völlig unwirksam; denn dadurch, dass es woanders 1 700 Euro mehr gibt, gründet niemand in Brandenburg statt hier, wenn er in Sachsen einen übernahmefähigen Betrieb oder
Zu Punkt 2, die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze noch anzurechnen: Darüber kann man prinzipiell nachdenken, allerdings hat das auch in anderen Programmen nachweislich nicht vernünftig funktioniert, und es drohen natürlich bei der kurzen Frist von zwölf Monaten auch Mitnahmeeffekte, dass jemand zum Beispiel auftrags- bzw. projektbezogen befristet oder in Teilzeit angestellt wird. Dann nimmt man das Geld noch mit, und dann war es das auch wieder.
Sehr geehrter Herr Präsident! Es bleibt natürlich auch vonseiten der Koalition bei der gleichen Argumentation, die schon zur Ablehnung des Antrags der GRÜNEN geführt hat. Für uns ist dieser Ansatz einerseits ungenau, und er folgt andererseits auch nicht dem Ziel, das wir festgelegt haben: Unser Ziel ist die weitere Stärkung des Meisterbonus. Insoweit wirft er noch mehr Fragen auf, zum Beispiel auch die Frage: Er gilt ja nur für Meister, aber was gilt für jene, die nicht zulassungspflichtig sind?
Auch hier kommen wir nicht zu einer Regelungsverbesserung, sondern der Änderungsantrag der AfD macht die Lage noch unübersichtlicher. Insoweit bleibt es bei unserer Argumentation: Wir lehnen ab.
Vielen Dank. Ich stelle nun den in der Drucksache 6/11509 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 6/10017 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist die Drucksache 6/10017 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Erstens. In welchen sächsischen Justizvollzugsanstalten (inklusive JSA Regis-Breitingen) wurden/werden Verträge mit externen Dritten über die Durchführung einer Suchtberatung in Haft aktuell gekündigt, verändert oder neu ausgeschrieben? Bitte nach jeweiliger JVA aufschlüsseln und aktuellen Stand darlegen.
Zweitens. Inwiefern ist ab 01.01.2018 die Suchtberatung in den sächsischen Justizvollzugsanstalten und der JSA Regis-Breitingen sichergestellt? Bitte einzeln aufschlüsseln.
In allen sächsischen Justizvollzugsanstalten ist eine externe Suchtberatung eingerichtet. Die externe Suchtberatung wird durch Mitarbeiter staatlich anerkannter Suchtberatungs- und Behandlungsstellen durchgeführt. Die Kostentragung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Einzelplans 06.
Grundlage ist ein Versorgungsvertrag, der zwischen der Justizvollzugsanstalt und dem Träger einer Suchtberatungsstelle geschlossen wird. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Aktuell wurden in fünf Justizvollzugsanstalten die Versorgungsverträge zur externen Suchtberatung gekündigt:
Die JVA Bautzen hat den Versorgungsvertrag mit dem Berufsbildungszentrum Bautzen zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Ab 1. Januar 2018 wird die externe Suchtberatung durch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen durchgeführt werden. Ein entsprechender Versorgungsvertrag wurde bereits geschlossen.
Die Diakonie Stadtmission Chemnitz e. V. hat den Versorgungsvertrag mit der JVA Chemnitz zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Es erfolgte bereits eine Neuausschreibung, die Ausschreibungsfrist endet am 13. Dezember 2017, die Bindefrist läuft am 21. Dezember 2017 ab.
Das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V. hat den Versorgungsvertrag mit der JVA Leipzig zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Die Fortführung der Suchtberatung wird ab Januar 2018 voraussichtlich erneut durch das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V. erfolgen. Gegenwärtig wird der Abschluss des neuen Versorgungsvertrags geprüft.
Versorgungsvertrag für eine Stelle mit 1,0 AKA zum 31. Dezember 2017 und die Stelle im Umfang von 0,7 AKA wurde zum 28. Februar 2018 gekündigt. Es erfolgte bereits eine Neuausschreibung.
Das Diakonische Werk Riesa-Großenhain e. V. hat den Versorgungsvertrag mit der JVA Zeithain zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Die Fortführung der Suchtberatung wird ab Januar 2018 erneut durch das Diakonische Werk Riesa-Großenhain e. V. erfolgen. Der Abschluss eines neuen Versorgungsvertrages wird gegenwärtig vorbereitet.
In allen anderen Justizvollzugsanstalten und der JSA Regis-Breitingen laufen die bestehenden Versorgungsverträge über den 31. Dezember 2017 hinaus vertragsgemäß weiter. Träger der externen Suchtberatung in der JVA Dresden, im Umfang von 1,75 AKA, ist die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen e. V.
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen führt zudem die Suchtberatung in der JVA Görlitz im Umfang von 1,0 AKA durch. In der JSA Regis-Breitingen ist das Suchtzentrum Leipzig mit der Suchtberatung im Umfang von 3,0 AKA betraut.
In der JVA Torgau ist das Evangelische Diakoniewerk Oschatz-Torgau mit der externen Suchtberatung im Umfang von 1,5 AKA betraut. In der JVA Zwickau führt das Diakonische Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH in Plauen die Suchtberatung im Umfang von 0,6 AKA durch.
Aktuelle Medienberichte über gemeinsame ganztägige Kontrollen von Tiertransporten an der Autobahn A 4 durch Verkehrspolizei und Veterinärämter (Frage Nr. 2)
1. Welche personellen, inhaltlichen oder technischen Gründe hindern eine zeitliche und räumliche Erweiterung derartiger Kontrollen auf weitere Abschnitte der A 4 in Westsachsen sowie auf andere Autobahnen in Sachsen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die kommunalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter zu unterstützen bzw. in die Pflicht zu nehmen, damit diese sich an derartigen gemeinsamen Kontrollen beteiligen?
Zuerst möchte ich den Veterinärämtern von Mittelsachsen und Dresden und der Verkehrspolizei von Chemnitz und Dresden danken, dass sie die Kontrollen an der Autobahn A 4 intensiviert haben.
Die Verkehrspolizei von Chemnitz hat zusammen mit dem Landkreis Mittelsachsen den Anfang gemacht und die Zusammenarbeit intensiviert. Es wurden Schulungen
von der Polizei organisiert, an denen die Veterinärämter beteiligt wurden. Daraufhin erfolgten intensive Kontrollen an der A 4 im Raum Chemnitz.
Über das Vorgehen bei einer Transportkontrolle hat das Veterinäramt Mittelsachsen bei der Dienstberatung in der Landesdirektion am 13. September 2017 einen Vortrag vor allen Veterinärämtern in Sachsen gehalten. In Sachsen sind also alle Veterinärämter dazu geschult worden.
Dieses Wissen konnte bei der am 20. September 2017 an der A 4 durchgeführten Kontrolle gleich eingesetzt werden.
Im November hat die Polizei Dresden nun eine weitere Schulung mit Referenten von der Polizei in Brandenburg, Tierärzten und einem Fachtierarzt einer Animal Welfare Organisation organisiert. An dieser Schulung waren auch die Veterinärämter von Dresden, Sächsische Schweiz– Osterzgebirge, Bautzen und Chemnitz beteiligt. Am zweiten Tag der Schulung wurde eine Intensivkontrolle an der A 4 und A 17 durchgeführt. Mit vier Teams mit Kollegen von der Polizei und der Veterinärämter wurden acht Tiertransportfahrzeuge angehalten und kontrolliert.
Bei dieser Kontrolle wurden Verstöße insbesondere bei der Wasserversorgung von Schweinen und bezüglich der Dokumentation der Desinfektion von leeren Fahrzeugen festgestellt. Die Mängel bei der Wasserversorgung wurden vor Ort behoben, sodass die Schweine mit ausreichender Tränkung weitertransportiert werden konnten.
Auf Ihre zweite Frage kann ich antworten, dass wir auf das Innenministerium zugehen werden, um diese Zusammenarbeit der Veterinärämter und Polizeibehörden zu unterstützen. In der letzten Woche kam eine Anfrage von der Verkehrspolizei in Chemnitz, ob wir das Tiertransporthandbuch an das SMI weitergeben können. Das Tiertransporthandbuch enthält die Kontrollanweisungen mit Checklisten für die Veterinärämter. Dieses Kompendium stellen wir der Verkehrspolizei gerne zur Verfügung.
Hintergrund der Anfrage der Verkehrspolizei war, dass im Februar 2018 die Studenten an der Hochschule der Sächsischen Polizei im Fach „Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht“ über die Anforderungen an Tiertransportkontrollen unterrichtet werden sollen.