(Christian Piwarz, CDU: Das Schlusswort sollte sich auf die vorhergehende Debatte beziehen! Sie wollen doch jetzt noch etwas von uns, Herr Kollege!)
Hierzu müssen bei der Fortschreibung des Krankenhausplans wohnortnahe Kapazitäten geplant werden. Dort, wo Krankenhäuser keine Geburtshilfe leisten können, sind alternative Entbindungsmöglichkeiten aufzubauen. Hierzu ist es notwendig – wie bei allen anderen Gesundheitsleistungen auch –, endlich eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung durchzuführen und die Angebote auskömmlich zu finanzieren.
Wir brauchen zudem ein gestaffeltes Vergütungssystem, da Geburtsverläufe schlecht planbar und daher nur schwer pauschal abzubilden sind.
Zudem soll ein Sicherstellungszuschlag in Höhe von 300 Euro pro Geburt für die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen sichergestellt werden. Auch für die Krankenhäuser soll dies – in abschmelzender Form – zur Verfügung gestellt werden.
Wie schon erwähnt, soll ein Rückversicherungssystem für die Haftpflichtprämien dazu führen, dass wieder mehr Versicherer die Hebammenhaftpflichtversicherung anbieten. So kann Wettbewerb, der vollständig zum Erliegen gekommen ist, wieder gefördert werden. Das kann auch dazu beitragen, dass die Versicherungsprämien sinken.
Wir stehen in der Pflicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Unsere Familien und unsere Hebammen benötigen Sicherheit.
Da uns der Antrag und das Thema zu wichtig sind, um hier im Plenum einfach abgebügelt zu werden, beantragen wir eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration, um eine Anhörung durchführen zu können.
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag gehört. Wer seine Zustimmung dafür geben möchte, dass der in der Drucksache 6/11423 vorliegende Antrag in den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration bei wenigen Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen worden.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der existierende Meisterbonus ist neben dem Aufstiegs-BAföG ein Qualifizierungsförderinstrument im Handwerk, mit dem, beginnend mit den Meistern des Jahres 2016, Absolventen nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung einen Bonus von 1 000 Euro erhalten. Zuwendungsempfänger sind die Kammern, die die Auszahlung dann auf Antrag durchführen.
Für die drei jahrgangsbesten Meister aus dem Kammerbezirk besteht seit 2010 die Möglichkeit, ein Meisterdarlehen zu bekommen. Aufgrund des stark begrenzten Empfängerkreises hat dieses Instrument – das ja keine Stärkung der Eigenkapitalbasis darstellt – keine Breitenwirkung erreicht. Man muss es zudem auf den Seiten der SAB wirklich mit der Lupe suchen.
Das Instrument „Meisterbonus“ hingegen wird gern und gut angenommen. Sicherlich gönnt jeder hier im Hohen Haus den Meistern die 1 000 Euro, wenn sie nach anstrengender, meist berufsbegleitender Weiterbildung den Meisterabschluss geschafft haben.
Naturgemäß hat ein solches Instrument draußen kaum Kritiker. Geschenktes Geld nimmt man gern, und man diskutiert nicht über die Lenkungswirkung. Doch Förderinstrumente dienen immer einem Förderzweck. Was könnte das hier sein? Wenn das Ziel sein soll, mehr Handwerker zu einem Meisterabschluss zu bringen, so darf man schon einmal fragen: Starten die Handwerker in die anstrengende und teure Weiterbildung – sie kostet nämlich durchschnittlich 10 000 Euro aus eigener Tasche –, weil am Ende ein Zuschuss zur Meisterfeier in Höhe von 1 000 Euro lockt? – Wohl kaum.
Ich behaupte, dass tatsächlich nicht der Abschluss allein und der dafür ausgereichte Bonus das lockende Ziel darstellt, sondern die danach bestehende neue Perspektive für das Berufs- und Geschäftsleben. Genau dort, nach dem Abschluss, fängt die eigentliche Herausforderung für viele erst an.
Dann steht nämlich zum Beispiel eine Gründung oder Betriebsübernahme an. Die Meisterausbildung aber war teuer, die Ersparnisse sind geschrumpft und zur völlig falschen Zeit steht man dann ausgerechnet beim Eigenkapital schwach da, das bei einer üblichen Finanzierung
einen vielfachen Hebel darstellt und damit den unternehmerischen Start nach der Ausbildung überhaupt erst möglich macht.
Wir können es uns in Sachsen aber nicht leisten, dass Gründungswillige und Betriebsübernahmewillige nicht übernehmen können, sondern das unterlassen müssen. Wir brauchen mehr Meister und wir brauchen mehr Betriebe, also brauchen wir ein Instrument, das beides anreizt und fördert.
Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks suchen bis zum Jahr 2020 mehr als 180 000 Handwerksbetriebe in Deutschland einen Nachfolger. Die Alterung erhöht Jahr für Jahr die Zahl der Unternehmen, die zur Übergabe anstehen. Die jüngeren Generationen sind aber zu dünn besetzt, weshalb die Nachfolger fehlen.
Seit dem Jahr 2013 geht der Anteil der Handwerksbetriebe auch in Sachsen stetig zurück. Nach Angaben des Sächsischen Handwerkstages gab es zum Jahresende 2016 640 Unternehmen weniger als noch zu Beginn des Jahres.
Trotz guter Auftragslage im Handwerk verschärft sich das Problem weiter; denn jeder vierte Inhaber eines Handwerksbetriebs in Deutschland braucht einen Nachfolger. Nach den Fachkräften und Auszubildenden fehlt es im Handwerk nun auch an Unternehmern, die einen Betrieb übernehmen wollen. Die Gründungsbereitschaft hat mit der Neuregelung des Gründungszuschusses deutlich abgenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte sich im Jahr 2012 aus der Existenzgründerförderung immer stärker zurückgezogen und eine problematische Förderlücke hinterlassen. Diese Förderlücke kann mittels einer Meistergründungsprämie geschlossen werden.
Das ist ein Förderinstrument, das nicht einfach pauschal einen Abschluss belohnt, egal was man damit anfängt und wohin man anschließend damit geht, nein, eine Meistergründungsprämie fördert das Machen, dass unternehmerische Tätigwerden, und zwar nicht irgendwo: Eine sächsische Meistergründungsprämie fördert das Machen, das unternehmerische Handeln genau hier, bei uns in Sachsen.
Die Meistergründungsprämie wird überall dort, wo es ein solches Instrument schon gibt – das ist in Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, SachsenAnhalt und Mecklenburg-Vorpommern der Fall –, von allen Seiten gelobt. Sie wurde als das erfolgreichste und kostengünstigste Existenzgründungsprogramm aller
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise, wo es eine Gründungsprämie von 7 500 Euro gibt, wurden bisher rund
15 000 Neugründungen oder Übernahmen unterstützt und damit weit mehr als 70 000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.
Der Schritt in die Selbstständigkeit wurde beschleunigt, Investitionen wurden gefördert, die Kreditwürdigkeit wurde erhöht, und schnellere Gründer stellen schneller zusätzliches Personal ein und beginnen eher damit, Lehrlinge auszubilden. Außerdem liegt die Marktaustrittsrate bei geförderten Handwerksbetrieben besonders niedrig. Das besagen die Erfahrungen aus NordrheinWestfalen.
Sogar in Sachsen gibt es schon erste Initiativen. So hat die Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig eine solche Meistergründungsprämie bereits selbst eingeführt. Die Förderhöhe ist dort auf 2 500 Euro begrenzt. Trotzdem gehört sie zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Maßnahmen im Zeitraum von 2013 bis 2015.
Die Einführung einer Meistergründungsprämie in Sachsen erscheint uns als eine punktgenau auf einen Problembereich fokussierte Maßnahme, die bei vergleichsweise geringem Mitteleinsatz Erfolge mit Hebelwirkung erwarten lässt.
Es gibt weitere wichtige Gründe für eine Meistergründungsprämie. Warum wollen wir und warum sollte man eine Gründungsprämie im Handwerk klar am Meisterabschluss festmachen? – Aus zwei Gründen: der erste ist die Fördermitteleffizienz.
Meistergeführte Betriebe haben meist auch eine längere Lebensdauer. Nach der Aufhebung der Meisterpflicht in einigen Gewerken im Jahr 2004 hat es einen Trend zu Neugründungen gegeben, die häufig scheiterten. Der häufigste Grund dafür war die unzureichende Qualifikation der Gründer.
Der zweite Grund: Durch diese Kopplung stärken wir das Bekenntnis zur Meisterpflicht, und zwar mit einer Förderrichtlinie, die wir mit Fördermitteleffizienz und Qualitätssicherung begründbar hier in Sachsen einfach machen können, ohne uns dabei in irgendwelche Grundsatzdebatten mit der EU zu begeben.
Die Summe von 7 000 Euro, die wir in unserem Antrag vorschlagen, liegt etwa im Mittel der Fördersummen in vergleichbaren Meistergründungsprogrammen anderer
Bundesländer. Es gibt welche, die zahlen weniger, und es gibt welche, die zahlen mehr. Einen Überbietungswettstreit halten wir aber nicht für sinnvoll. Sachsen sollte künftig besser mit anderen Standortvorteilen um Ansiedlungen werben, anstatt gegen Standortnachteile anfördern zu wollen.
Wie beim bisherigen Meisterbonus wollen wir eine unbürokratische Umsetzung dadurch gewährleisten, dass die notwendige Einschätzung und Bewertung der Förderwürdigkeit und der vorliegenden Voraussetzungen den Kammern sozusagen in Selbstverwaltung überlassen wird.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit das wichtige Förderinstrument einer Meistergründungsprämie auch in Sachsen auf den Weg gebracht wird. Das Thema muss nämlich ein Stück vorangekommen sein, um dann in den nächsten Haushaltsverhandlungen wirklich in Gang gebracht zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sagen, dass es mich als Handwerkspolitiker und als selbstständiger Handwerker immer freut, wenn wir in diesem Haus über Maßnahmen diskutieren, mit denen wir diesem so wichtigen Wirtschaftszweig helfen wollen, umso mehr, wenn es Maßnahmen sind, die auch helfen können. Das gilt auch dann, wenn es von unerwarteter Seite kommt, wie dieses Mal mit dem Antrag „Meisterbonus weiterentwickeln – Meistergründungsprämie einführen“ von der Fraktion DIE GRÜNEN.