Protocol of the Session on December 14, 2017

Zu Ihrem Antragstext. In diesem werden jetzt alle möglichen Probleme in einen Topf geworfen und kräftig verrührt. Die Forderungen sind zum Teil sehr unklar formuliert und auch unklar adressiert. Viele laufen schon deshalb ins Leere, weil sie auf der Landesebene gar nicht umsetzbar sind. Sie bieten keine funktionierenden Lösungen für das vielschichtige Problem an.

Das kann ich so überzeugt sagen, weil ich mir das angeschaut habe. Ich habe mir die komplizierten Zusammenhänge angeschaut und mich mit dem Problem auf Landesebene beschäftigt und mit dem, was man auf der Bundesebene klären muss. Wie wenig Mühe Sie sich machen, wird bereits im ersten Satz deutlich: Die Staatsregierung möge sich auf allen politischen Ebenen irgendwie für wohnortnahe Geburtshilfe einsetzen. Sie ignorieren, was auf welcher Ebene tatsächlich geregelt werden kann, und Sie missachten dabei zum Beispiel die Selbstverwaltung der Kassen. In deren Abrechnungspauschalen kann die Politik nicht einfach so eingreifen. Diese werden zwischen den Kassen und dem Hebammenverband verhandelt.

Obendrein ignorieren Sie all das, was in diesem Landtag bereits beschlossen wurde. Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen. Die haben Sie zum Teil zur Kenntnis genommen, zum großen Teil aber nicht. Es gibt das Landesprogramm, das eine erste auf Landesebene mögliche Unterstützung für Hebammen anbietet. Die Studie ist in Arbeit. Die Vorredner haben darauf hingewiesen.

Glauben Sie denn wirklich ernsthaft, der Landtag könne ein geburtenfreundliches Sachsen einfach so beschließen, dekoriert mit Prämien in der Geburtshilfe? Glauben Sie ernsthaft, dass der Landtag Sicherstellungszuschläge festlegen kann, die dann von den Krankenkassen übernommen werden? Das ist doch völlig weltfremd. Sie haben das System doch überhaupt nicht verstanden!

Deswegen sage ich, es geht Ihnen auch nicht darum. Sie brauchen diesen Antrag und unsere Ablehnung für Ihre postfaktischen Inszenierungen in den sozialen Netzwerken.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD – André Barth, AfD: Woher Sie das alles wissen, ist unglaublich!)

Der Redner war jetzt am Ende. Möchten Sie eine Kurzintervention machen?

Ich weiß nicht – haben wir noch eine?

Eine haben Sie noch.

Eigentlich hatte ich mich nicht auf eine Kurzintervention vorbereitet. Ich wollte Herrn Zschocke fragen, aber nun machen wir es als Kurzintervention.

Die Politik ist doch dafür da, Rahmenbedingungen zu schaffen. Wenn es hier darum geht, dass eine Geburtsklinik – eine zu viel – geschlossen werden soll, dann kann man sich doch über diese Rahmenbedingungen in der Politik untereinander auseinandersetzen, oder nicht?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben wir doch gerade gemacht!)

Aber mit Vorwürfen an die AfD, die sehr merkwürdig waren und nicht akzeptabel.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer bestimmt denn, was merkwürdig ist?)

Möchten Sie reagieren, Herr Zschocke?

Ich habe hier keine Vorwürfe an die AfD erhoben. Ich habe aus Ihrem Grundsatzprogramm zitiert. Ich habe Frau von Storch zitiert. Ich habe gefragt: Was könnte das Motiv hinter diesem Antrag sein, wenn der Landtag sich mit diesem Thema intensiv bereits beschäftigt, einiges in Auftrag gibt, sich die Themen auch angeschaut hat? Dann fragt man sich doch:

Was motiviert jetzt die AfD, diesen Antrag zu bringen? Auf diese Frage habe ich eine Antwort zu finden versucht, und die finde ich in Ihren progammatischen Äußerungen, in Ihren Publikationen im Internet und auch in den Äußerungen Ihrer Abgeordneten auf Bundesebene und in den anderen Landesparlamenten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD)

Wir sind jetzt am Ende der Rednerreihe angekommen – später kommt noch das Schlusswort der einbringenden Fraktion. Gibt es aus den Fraktionen noch Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Somit hat die Staatsregierung jetzt das Wort, Frau Staatsministerin Klepsch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ein geburtenfreundliches Sachsen – ich glaube, das ist ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Den Herausforderungen in der Hebammenversorgung, speziell auch im ländlichen Raum, stellen wir uns, und zwar nicht erst seit heute.

Ich möchte daher an dieser Stelle Danke an all die Abgeordneten des Hohen Hauses sagen, die sich in den letzten Monaten mit großer Sachlichkeit dieser Thematik gemeinsam mit uns stellen. Ein großes Dankeschön an die Abgeordneten, die das kontinuierlich mit großer Sachlichkeit tun – entgegen dem, was ich jetzt hier mit dem Antrag erlebt habe.

Lassen Sie mich noch einmal auf vier Themenkomplexe näher zu sprechen kommen.

Erstens. Wir haben das IGES-Institut beauftragt, eine Hebammenstudie zu erarbeiten, die eine belastbare Datengrundlage schafft, auf der wir aufbauen können. Es wird der Iststand der Versorgung der Hebammenleistungen erfasst und mit dem Bedarf abgeglichen. Die Erfahrungen, die in Thüringen gemacht worden sind – auch Fehler, die gemacht worden sind –, werden hier im Vorfeld bereits berücksichtigt, um diese Fehler nicht in die Studie einfließen zu lassen.

Die Studie wird eng abgestimmt mit meinem Haus, mit dem Sächsischen Hebammenverband und mit der Koordinierungsstelle, die wir finanzieren, die Sie im Haushalt beschlossen haben, die am Hebammenverband angedockt ist. Die Ergebnisse sollen im II. Quartal 2018 vorliegen und wir werden sie im Rahmen des runden Tisches vorstellen. Das ist eine wesentliche und wichtige Grundlage, um daraus wieder verbessernde Maßnahmen herausarbeiten und umsetzen zu können.

Zweitens. Die Ausgestaltung der Abrechnungsmöglichkeiten der ambulanten und stationären Geburtshilfe obliegt ganz klar den Partnern der Selbstverwaltung auf Bundesebene. Wir als Sächsische Staatsregierung stehen zu dem Prinzip der Selbstverwaltung und werden alle

Initiativen unterstützen, die die Selbstverwaltung in der Wahrnehmung ihrer Kompetenz bei der Umsetzung ihrer Aufgabe stärkt. Auch das ist ein ganz klares Bekenntnis.

Drittens. Besonders zu betonen sind die Neuregelungen beim Sicherstellungszuschlag. Ja, auch das ist aus unserer Sicht ein echter, guter Fortschritt, dass künftig der gesetzlich vorgesehene Ausgleich der Kosten der Haftpflichtversicherung an die individuellen Haftpflichtkosten jeder einzelnen Hebamme gebunden sein wird. Auch das sehen die Hebammenverbände genauso. Bei Hebammen mit geringen Geburtenzahlen wird aus einem wirtschaftlichen Defizit herausgeholfen und damit zu einer flächendeckenden Sicherung der Versorgung mit Hebammenleistungen beigetragen.

Ein vierter Schwerpunkt. Zum Schutz unser größtmöglichen Sicherheit für Mütter und für Neugeborene wurde in der Geburtshilfe für Anforderungen an die personelle und strukturelle Ausgestaltung der Krankenhäuser in der letzten Zeit ebenfalls eine deutliche Präzisierung vorgenommen. Das wurde durch den gemeinsamen Bundesausschuss, der auf Bundesebene andockt, vorgenommen und erledigt. Sie wissen, dass dieser gemeinsame Bundesausschuss auch für Regelungen der Qualitätssicherung in der Krankenhausversorgung verantwortlich ist – also eine ganz klare Regelung auf Bundesebene.

Dass dieses Spannungsfeld zwischen den sehr hohen Ansprüchen an Versorgungsqualität und Patientensicherheit auf der einen Seite und der Gewinnung ausreichenden Personals auf der anderen Seite immer auszuloten ist – ich denke, das allein spricht schon für sich.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir uns gegenwärtig in der Phase unserer Krankenhausplanung befinden. Es ist erfreulich, dass zahlreiche Anträge für Ausbildungsplätze bei Hebammen gestellt worden sind. Unter dem Strich werden mehr Ausbildungsplätze stehen. Wir werden diese Anträge natürlich positiv begleiten und entsprechend entscheiden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Freistaat Sachsen wurde durch eine kluge und mit Augenmaß betriebene Krankenhausplanung in den vergangenen Jahren eine sehr gute, abgestufte Krankenhauslandschaft geschaffen. Bereits die Entscheidungen im Vorfeld hatten immer auch den ländlichen Raum in den Blick genommen. Dazu gehört es, dass in allen Teilen unseres Freistaates Sachsen eine ausreichende Anzahl an Krankenhäusern mit geburtshilflichen Stationen vorhanden ist. Und es gehört dazu, dass die kommunalen Entscheidungsträger verantwortungsvoll diese Entscheidung mit abwägen und auch sonst verantwortlich handeln.

Ganz zum Schluss möchte ich noch einmal auf das angesprochene Thema „Schließung der Geburtsklinik Bischofswerda“ zu sprechen kommen. In dem Antrag wird die Frage aufgeworfen, ob das Sozialministerium in die Entscheidung der Oberlausitz-Kliniken eingebunden war und wann die Information in meinem Haus eingegangen ist. Bei uns ist sie ebenfalls erst seit kurzer Zeit bekannt. Und nein, es ist nicht so, wie es in dem Antrag

behauptet wird: Die Staatsregierung wurde nicht seit Förderung des Teilersatzneubaus am Standort Bautzen über die Schließung am Standort Bischofswerda informiert. Eine Information lag bei uns nicht vor.

Im Gegenteil, die Berechnung der förderfähigen Flächen am Standort Bautzen erfolgte unter Zugrundelegung der dortigen Geburtenzahlen. Die Baufreigabe durch das Sozialministerium erfolgte übrigens bereits im Januar 2011, also vor fast sieben Jahren.

Auch weitere drohende Schließungen sind uns nicht bekannt. Zurzeit gibt es im Freistaat Sachsen an 41 Standorten Entbindungskliniken. Stationäre Geburtshilfe ist damit flächendeckend verfügbar, wenn auch nicht an jedem Krankenhausstandort direkt.

Gleichwohl – das soll meine Schlussbemerkung sein – werden wir immer prüfen, ob die Versorgungssituation in der Region sichergestellt ist. Unser oberstes Ziel ist schlicht und einfach die flächendeckende Krankenhausversorgung. Dabei werden wir die Geburtshilfe immer im Blick haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Nach Frau Staatsministerin Klepsch besteht jetzt die Möglichkeit – sie wird ergriffen – eines Grußwortes für die einbringende Fraktion. Bitte, Herr Kollege Wendt.

(Dirk Panter, SPD: Eines Schlusswortes, nicht eines Grußwortes!)

Oh! Entschuldigung! Ich habe mich versprochen. Eines Schlusswortes natürlich!

(Heiterkeit)

Entschuldigung!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal ganz kurz und grundsätzlich zum Mitschreiben: In unserem Antrag geht es um alle Kinder. Da machen wir keinen Unterschied. Das haben Sie – insbesondere Sie, Herr Zschocke – in unseren Antrag hineininterpretiert. Das war ein bisschen zu viel des Guten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da waren Sie wohl geschockt?)

Wir haben hier wichtige Themen angesprochen, die wir weiterhin im Fokus haben sollten.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die wichtigsten Forderungen, die wir in unserem umfangreichen Antrag verankert haben, eingehen.

Wir fordern die Staatsregierung auf, sich auf allen Ebenen für die Sicherung einer wohnortnahen Geburtshilfe einzusetzen, um weiteren Schließungen von geburtshilfli