Protocol of the Session on December 14, 2017

Bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Geben Sie mir recht, dass Ihr Kollege Urban sich gestern für die Schließungspläne von Siemens in der Lausitz ausgesprochen hat?

(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Genau! – Zuruf von der CDU)

Da kann ich Ihnen nicht recht geben. Ich habe die Rede verfolgt, das habe ich so nicht gehört.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Dann gehen Sie mal zum Ohrenarzt! – Peter Wilhelm Patt, CDU: Genau das hat er gesagt, und er hat es mehrfach wiederholt, Herr Barth! – Weitere Zurufe von der CDU)

Ich würde gern weitermachen. Es geht um das Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum.

(Zurufe von der CDU)

Der Hauptgrund liegt auf der Hand. Mit den zurückgehenden Einwohnerzahlen gehen auch die Finanzzuweisungen zurück. Nach Prognosen des Statistischen Landesamtes – das wissen Sie alles – werden bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2014 die Bevölkerungszahlen im ländlichen Raum um etwa 10 % zurückgehen. Erste Folgen davon verspüren wir bereits heute. Marienberg klagt über wenig Geld für die Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren, in Wilthen fehlt das Geld für den Betrieb der Städtischen Bibliothek. Boxberg schafft es nicht, vom Geld für den Straßenlastenausgleich die 104 Kilometer Gemeindestraße zu bewirtschaften. Ich könnte noch mehr Beispiele bringen.

Nur noch ein Beispiel: In Görlitz gehen die hohen Sozialausgaben zulasten des Personennahverkehrs.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Dem wollen wir als AfD-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf entschieden entgegentreten. Wir beabsichtigen, insgesamt 3 Millionen Euro in die Stärkung der sächsischen Kommunen zu investieren,

(Valentin Lippmann, GRÜNE: 3 Millionen Euro!?)

und zwar über einen Zeitraum von zwölf Jahren,

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das ist aber großzügig! – Zurufe von der CDU)

was einem jährlichen Betrag von 250 Millionen Euro entspricht.

(Zuruf von der CDU: Hä?)

Dieses Geld soll nicht anhand der Einwohnerzahlen,

(Lothar Bienst, CDU: Sie müssten mal nachrechnen! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

sondern nach dem Flächenanteil verteilt werden. Davon profitieren vor allem dünn besiedelte Gebiete, denn auch dort muss die Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden.

Ich erahne schon Ihre Frage, wie wir dies alles finanzieren wollen. Das werden wir Ihnen im Ausschuss ausführlich erklären.

(Lothar Bienst, CDU: Die Beträge stimmen nicht! – Zuruf von der SPD: Es ist nicht schlüssig!)

Nur noch eines: Im Jahr 2016 erbrachte der Freistaat Sachsen für die Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen 915 Millionen Euro.

(Zuruf von der CDU: Ah, daher weht der Wind!)

Da dürfte es recht und billig sein, 250 Millionen Euro pro Jahr für 1,8 Millionen Sachsen, die auf dem Land leben, bereitzustellen. Wofür soll nun das Geld konkret ausgegeben werden? Über die Finanzierung von Beton hinaus, wie im Programm der Staatsregierung „Brücken in die Zukunft“ beschrieben, beabsichtigen wir auch, Maßnahmen des Betriebs und der Unterhaltung bestehender Einrichtungen zu fördern. Über die Förderung von Gewerbeinfrastruktur, die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten sollen die Voraussetzungen für Gewerbeansiedlungen geschaffen werden.

Auch der Breitbandausbau – dazu muss ich nicht viel erzählen – soll durch dieses Programm gefördert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre verfehlte Leuchtturmpolitik kam überwiegend unseren großen sächsischen Städten zugute. Darüber vernachlässigten Sie in sträflicher Weise jahrzehntelang den ländlichen Raum.

Uns ist es klar, dass Ihre Versäumnisse der letzten Jahrzehnte auch nicht von heute auf morgen beseitigt werden können. Aber es muss endlich einmal ein Anfang gemacht werden.

Wir hatten in der Novembersitzung eine EnqueteKommission unter Beteiligung aller Fraktionen beantragt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren jedoch nicht willens, sich an dieser Einrichtung zu beteiligen. Wir sind nunmehr gezwungen,

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

im Alleingang Lösungen zur Stärkung des ländlichen Raums zu erarbeiten; denn das, Herr Lippmann, erwarten unsere Wählerinnen und Wähler.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist hierbei ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Zur weiteren Beratung beantragen wir die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und zusätzlich an den Innenausschuss.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum“ an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine. Damit sind die Überweisungen beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Zweieinhalb Jahre Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim

Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Drucksache 6/9555, Große Anfrage der Fraktion AfD, und die Antwort der Staatsregierung

Als Einbringerin spricht zuerst die Fraktion der AfD. Herr Kollege Spangenberg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier eine Große Anfrage gestellt und darauf will ich kurz eingehen.

Sie war sehr umfangreich, und deswegen ergeht zunächst einmal ein Dank an die Staatsregierung. Wie Sie alle wissen, stehen wir dem Ministerium für Gleichstellung und Integration ja sehr kritisch und ablehnend gegenüber, und wenn die AfD Regierungsverantwortung in Sachsen übernehmen wird,

(Daniela Kuge, CDU: Wird sie nicht! – André Barth, AfD: Schauen wir erst mal!)

meine Damen und Herren, dann wird es in dieser Form nicht weitergeführt werden.

Es sind im Wesentlichen drei Punkte: erstens Steuerverschwendung, zweitens eine unberechtigte Frauenförderung und drittens Mittelausreichung an Organisationen, die sich auch gegen staatliches Handeln richten. Ich gehe im Einzelnen auf einige Fragen ein und dann können wir ja darüber reden.

Die erste Frage: Warum ein eigener Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration? Die Antwort: Koalitionsvertrag, Koalitionsverhandlung. Antwort von mir: also keine Notwendigkeit, ein Geschenk an die SPD. Das ist der einzige Grund für die Einrichtung.

(André Barth, AfD: Genau!)

Zweite Frage: Entwicklung des Geschäftsbereiches Personal und der Allgemeinkosten? Antwort: 2015/2016 1,54 Millionen Euro und 2017 sind wir schon bei 2,423 Millionen allein für Personal und im Gesamtbereich 15,56 Millionen 2015/2016 und 2018 und 2017 jeweils 62,227 Millionen. Meine Damen und Herren, wir haben Altersarmut in Deutschland. Das Geld wäre dort vielleicht besser untergebracht und dabei – –

(Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE)

Hören Sie mal zu, Frau Buddeberg. Allein die Gebühren der Sächsischen Aufbaubank in der Gesamtlegislaturperiode betrugen 4,5 Millionen. Das sind allein nur Gebühren für die Ausreichung von irgendwelchen sehr merkwürdigen Programmen teilweise. So sieht es im Moment aus.