Hören Sie mal zu, Frau Buddeberg. Allein die Gebühren der Sächsischen Aufbaubank in der Gesamtlegislaturperiode betrugen 4,5 Millionen. Das sind allein nur Gebühren für die Ausreichung von irgendwelchen sehr merkwürdigen Programmen teilweise. So sieht es im Moment aus.
Nächste Frage: Welche Veranstaltungen wurden durch den Geschäftsbereich SMGI initiiert? Sehr viele. Ich zähle ein paar kurz auf: Festveranstaltung „Frauen und Recht“.
Also für Frauen muss man scheinbar ein eigenes Rechtsgebiet schaffen, dass man eine eigene Unterweisung macht. 14 000 Euro! Als Nächstes: Preisverleihung „Gründerin des Jahres 2016“: 11 500.
(Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Frau Petry hat den Preis bekommen! – André Barth, AfD: Da hatten wir noch keine Gleichstellungsministerin und es ging auch!)
Frauentag 2016: 8 100, Festveranstaltung Frauentag: 15 000 2017, Preisverleihung Gründerinnen 2017: 28 000.
(Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Diesen Preis hat Ihre ehemalige Fraktionsvorsitzende bekommen!)
Jetzt habe ich noch etwas Schönes: als Beispiel die Bierdeckelsprüche, eine Publikation von 120 000 Bierdeckeln – haben Sie sich mal einen angeschaut? – von 12 000 Euro. Wenn ich dazu komme, lese ich Ihnen mal ein paar dieser herrlichen Sprüche vor, die darauf stehen. Da kann man wirklich Zweifel bekommen an demjenigen, der so etwas entwickelt hat.
(Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Weitere Zurufe von den LINKEN)
Frau Neuhaus, hören Sie erst mal zu! Die nächste Frage: Welche Zielsetzung verfolgt moderne Gleichstellungspolitik? Herrlich! Der Begriff „modern“ steckt hier neu drin, und die Antwort war: Modern bedeutet Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt, bezieht auch Männer mit ein. Das steht in der Antwort. Wir sind ja heilfroh, denn wir sind auch einbezogen. Die Männer, auch Sie hier drüben, die das alles mit initiiert haben, sind einbezogen.
Es geht weiter: Gleichbewertung beruflicher Kompetenzen, gleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.
Ich weiß nicht, aber das wird vielleicht von hier drüben kommen. Ich nehme an, dass Sie damit die Hausarbeit meinen oder so etwas.
Das ist Privatangelegenheit. Das organisiert jeder in seinem Haushalt allein, und dafür brauchen wir keine Hilfe. Es geht weiter: Überwindung veralteter und starrer Rollenbilder. Das ist auch Privatangelegenheit und macht jeder, wie er will. Demokratieverständnis? Fehlanzeige hierbei.
Antwort: Angleichung von Lebenssituationen von Frauen und Männern. Das ist die Antwort. Man geht also davon aus, dass die Lebensumstände geschlechtsbezogen sind. Was machen wir jetzt mit der Angleichung? Sollen sich die reichen Frauen den armen Männern angleichen oder die armen Männer den reichen Frauen? Es ist absurd, was Sie hier verlangen.
Eine Lebenssituation vom Geschlecht abhängig zu machen ist absurd. Das ist die eigene Persönlichkeit. Jeder ist individuell und jeder bestimmt selbst, wie er leben will und was er schafft.
Die nächste Frage: Mit welchen Indikatoren wird gemessen, ob Gleichstellung erreicht ist? Da kommt als Antwort das Sächsische Frauenförderungsgesetz. Ich habe es mir kurz angesehen. Interessant sind die §§ 4, 5 und 6. Ich glaube, es steht in § 6; ich weiß es jetzt nicht aus dem Kopf. Wenn eine Stellenausschreibung in der Zeitung oder irgendwo steht, dann soll darunter stehen, dass sich Frauen ausdrücklich bewerben sollen. Sie kriegen es wohl allein nicht auf die Reihe, oder was? Da muss einer noch sagen: Bewerbt euch mal ausdrücklich. Ich verstehe nicht, dass das eine Ausschreibung ist. Da muss ich einen Hinweis bekommen.
Also ich würde mich als Frau darüber aufregen, wenn ich so etwas hören würde. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich.
Dann geht es weiter: Gleichstellungspolitik, auch Teile im Frauenförderungsgesetz. Jetzt hören Sie mal genau zu! Besonders Quotenregelungen verstoßen nämlich gegen das Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 3. Ich lese Ihnen vor: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens usw. usf. benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Frauenförderungsgesetz ist ein Vorzugsgesetz. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, und darüber können Sie mal nachdenken!
(Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange: Na super! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)
Die Sächsische Verfassung sagt das Gleiche in Artikel 18. Niemand darf bevorzugt werden. So steht es drin, und das können Sie sich mal durchlesen.
Die nächste Frage ist auch sehr interessant: Sind der Staatsregierung Fälle von tatsächlicher Benachteiligung von Männern und Frauen bekannt?
Danke, Herr Präsident. Herr Spangenberg, können Sie mir nach Ihren mäßigen Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit von Gleichstellungsgesetzen erklären, warum das Bundesverfassungsgericht bisher kein einziges Gleichstellungsgesetz in Deutschland beanstandet hat, dass es im Kern und dem Grunde nach verfassungswidrig ist, und wie Sie dann trotz dieser Entscheidungspraxis herleiten, dass das Ganze verfassungswidrig sein könnte? Es sei denn, Sie sind hier neuerdings Spitzen-Verfassungsjurist. Aber das ist mir bei Ihren Ausführungen bisher entgangen.
Herr Lippmann, da haben Sie Pech gehabt. Ich habe es vorgelesen, wie es drinsteht, und so wird es interpretiert. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Lesen Sie es sich genau durch. So steht es drin.
Es geht weiter: Sind der Staatsregierung Fälle von tatsächlicher Benachteiligung bekannt? Wie könnte die Antwort ausfallen? Fälle von tatsächlicher Benachteiligung von Männern und Frauen? Die Antwort der Staatsregierung: Dem Staatsministerium sind keine Fälle bekannt. Für was brauchen wir dann dieses ganze Gesetzeswerk? Ich verstehe es nicht.
Die nächste Frage: die Wirksamkeit des Programms „Weltoffenes Sachsen“ in Bezug auf politisch motivierte Kriminalität. Hat sich dort etwas geändert? Ist es besser geworden? Die Antwort der Staatsregierung – keine inhaltliche Antwort –: Die Staatsregierung will keine Bewertung abgeben.
Nächste Frage: Ist es geregelt, dass keine Zuwendungen an extremistische Organisationen gehen? Die Antwort der Staatsregierung: Es gibt eine Richtlinie des Programms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“, wonach die Förderung verbindlich geregelt sein soll. Wir
hatten ja einmal die Extremismusklausel oder auch Demokratieerklärung. Frau Meier hat es ja heute begrüßt, dass es das nicht mehr gibt.
Das ist ja auch klar, denn sonst wären ja einige von Ihrem Verein – vor allem von Ihrem Verein, Frau Zais – nicht mehr drin.
Ihr Verein wäre schon lange nicht mehr drin. Sie kennen ja den Fall, wie Sie Lügen und Falschbehauptungen in die Welt setzen.
Sie würden überhaupt kein Geld mehr bekommen, wenn es diese Erklärung noch gäbe. Sie ist natürlich abgelehnt worden. Wenn Sie nicht mal in der Lage sind, sich beim Empfang von Fördermitteln zur freiheitlich
demokratischen Grundordnung zu bekennen, dann ist das ein Armutszeugnis. Stellen Sie sich mal vor, die drei Richterinnen hätten es heute abgelehnt, den Eid abzulegen. Etwas anderes ist das nicht. Sie wollen Geld vom Staat, und dann können Sie auch einmal für den Staat eine Erklärung abgeben. Das schaffen Sie nicht aus gutem Grund: weil Sie nämlich in vielen Fällen nicht hinter dem Grundgesetz stehen.