Protocol of the Session on December 13, 2017

Herr Piwarz, damit musste sich Ihre CDU-Landtagsfraktion als staatstragende Regierungspartei in den letzten 27 Jahren noch nie beschäftigen.

(Christian Piwarz, CDU: Aha!)

Deshalb habe ich für Sie Verständnis, dass Sie sich mit diesem Gesetzentwurf noch nicht allzu intensiv befasst haben.

(Christian Piwarz, CDU: Das müssen Sie mir bitte aber ganz genau erklären, Herr Barth! Vielleicht sollten Sie es grafisch darstellen oder so!)

Herr Piwarz, das mache ich jetzt! – Die Besonderheit unseres Gesetzentwurfes ist nämlich, die Unterstützerschriften bei der Kommunalwahl,

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Herr Piwarz, müssen bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

(Christian Piwarz, CDU: Nein!)

(Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Nicht alle. – Diejenigen, die aber eine Außenseiterpartei unterstützen wollen, waren in der Vergangenheit dazu bereit, dies bei dem jeweils zuständigen Gemeindeamt zu tun.

(Ines Springer, CDU: Welch neue Erkenntnis!)

Das geschah einerseits, weil sie sich dort ausweisen mussten, andererseits aber auch aufgrund des Zeitaufwandes, der für Bürger damit verbunden ist. Nicht jeder Bürger will, dass der jeweilige kommunale Bedienstete die eigene politische Einstellung des Bürgers bewerten kann.

(Christian Piwarz, CDU: Aha, okay! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Aber die Unterschriftenliste liest er trotzdem!)

(Heiterkeit)

Stellen Sie sich vor,

(Christian Piwarz, CDU: Ja!)

Sie wollen eine Bürgerinitiative unterstützen, die sich beispielhaft vorrangig für den Erhalt eines Schulstandortes in ihrer Gemeinde einsetzt. Würden Sie dann eine Unterstützerunterschrift in einem weit entfernten Rathaus abgeben,

(Christian Piwarz, CDU: Wo es nötig ist, Herr Barth! – Staatsminister Markus Ulbig: Wenn mir das wichtig ist!)

sich dafür eine Stunde auf dem Gemeindeamt – einschließlich An- und Abfahrt, Herr Minister! – Zeit nehmen, und wollen Sie, dass die Kommune ihre politische Einstellung dadurch erkennt?

(Christian Piwarz, CDU: Ich habe nichts zu verbergen, Herr Barth! – Zuruf des Abg. Stephan Hösl, CDU)

Was machen Sie aber, Herr Hösl, wenn die Gemeindeverwaltung geschlossen ist? Verabreden Sie sich etwa zu einem neuen Termin?

(Christian Piwarz, CDU: Vorher würde ich erst mal ins Internet schauen! – Weitere Zurufe von der CDU)

Alles, Herr Piwarz, hängt also von persönlich abgegebenen Unterschriften ab, die zeitaufwendig sind und die Preisgabe einer politischen Gesinnung erfordern.

(Christian Piwarz, CDU: Wissen Sie, was das Verrückte ist? Die Zeiten stehen im Internet!)

Herr Piwarz, unsere Partei, die Alternative für Deutschland, war im Mai 2014 von diesem diskriminierenden Verfahren unmittelbar betroffen.

(Christian Piwarz, CDU: Nein! – Weitere Zurufe von der CDU)

Jetzt, Herr Piwarz, sind wir als nicht mehr – –

(Christian Piwarz, CDU: Es ist schockierend, Herr Barth!)

Wir möchten jedoch für andere demokratische Parteien und Vereinigungen den Weg für mehr Chancengleichheit bahnen und damit auch einen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leisten.

(Lachen bei der CDU – Beifall bei der AfD)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Barth?

Bitte, Herr Kollege Piwarz, Ihre Zwischenfrage ist genehmigt.

Das ist sehr, sehr nett, Herr Barth. Ich danke Ihnen sehr dafür. – Ich war gerade dabei, mir eine Träne zu verdrücken wegen der diskriminierenden Äußerungen. Ich komme zu meiner Frage. Sie haben gerade gesagt, dass Sie 2014 von diskriminierenden Machenschaften betroffen gewesen sein sollen. Ich frage Sie: Warum hat es dann 5 136 Drucksachen-Nummern gebraucht, bis Sie endlich diesen Gesetzentwurf eingebracht haben?

(Heiterkeit bei der CDU – Beifall bei der AfD)

Herr Piwarz, ich habe konkret von einem diskriminierenden Verfahren gesprochen.

Und zu den 5 136 Drucksachen-Nummern...

Die 5 137. Drucksache ist es deshalb geworden, weil wir uns zunächst mit anderen Gesetzesinitiativen in der Fraktion beschäftigt haben.

(Christian Piwarz, CDU: Aha! – Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU – Weitere Zurufe von der CDU)

Sie wissen alle: Einige Monate später fanden damals die Landtagswahlen in Sachsen statt. Die CDU war noch eine starke, kräftige Partei.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist sie auch heute noch, Herr Barth! Keine Sorge! – Weitere Zurufe von der CDU)

Unsere Partei musste wieder Unterstützerunterschriften leisten. Das Sächsische Wahlgesetz sieht aber nur die eigenhändige Unterzeichnung der Wahlvorschläge durch mindestens 100 Wahlberechtigte des Wahlkreises vor.

(Ines Springer, CDU: Wem das wichtig ist, der macht das auch!)

Und, Herr Piwarz, das Erscheinen bei einer Gemeindeverwaltung ist hier gerade nicht erforderlich. Gleiches gilt bei der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament.

(Christian Piwarz, CDU: Sie kennen aber schon den wesentlichen Unterschied zwischen Parlament und …!)

Auch bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen

und vielen weiteren Bundesländern ist das Erscheinen der Unterstützungswilligen bei der Gemeindeverwaltung nicht vorgesehen.

Warum aber diese Ungleichbehandlung zwischen kommunaler und Landesebene im Hinblick auf die Problematik Erscheinen oder Nichterscheinen? Herr Piwarz, können Sie dies erklären?

(Gelächter bei der CDU – Christian Piwarz, CDU: Habe ich versucht zu erklären, Sie haben es nicht verstanden!)