Protocol of the Session on November 16, 2017

Ein letzter Punkt: In unserem Gesetzentwurf schreiben wir nun endlich auch einmal die Summen im Kulturlastenausgleich neu. Seit dem Jahr 2008 erfolgte keine Anpassung. Wir ziehen eine neue Untergrenze und erhöhen die Mittel um 17 Millionen Euro, um den Betrag, dessen es bedarf, um Sachsens Kunst und Kultur auch abseits der Staatsbetriebe endlich auskömmlich zu finanzieren.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Auch hierbei lassen Sie die Kunst- und Kulturschaffenden seit zwei Jahren im Stich. Noch immer arbeiten sie für einen Lohn von bis zu 30 % unter dem Flächentarif. Noch immer arbeiten die Lehrkräfte in den Musikschulen, Museen, soziokulturellen Zentren und Bibliotheken und in weiteren in den Kulturräumen geförderten Einrichtungen teils in prekären Arbeitsverhältnissen.

Der Gesetzentwurf liegt vor. Vielem sollten Sie schon jetzt zustimmen können. Über die vernünftigen Erweiterungen lassen Sie uns in den Ausschüssen reden.

Ich bin heuer schon sehr gespannt auf die Diskussionen, insbesondere nach der Aussage des Vorsitzenden des CDU-Landesfachausschusses Innere Sicherheit Marian Wendt. Er sagte: Die innere Sicherheit hat Priorität. Sollten an anderer Stelle Kürzungen nötig sein, so müsste man sich die Ausgaben für die Kultur oder möglicherweise im Sozialbereich anschauen. – Großartig!

Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kulturräume im Freistaat Sachsen an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung des Gesetzentwurfes an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir behandeln

Tagesordnungspunkt 6

Lebensmittelüberwachung in Sachsen

Drucksache 6/6278, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE,

und die Antwort der Staatsregierung

Als Einbringerin spricht zuerst die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Pfau, das Rednerpult gehört Ihnen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele sind sicherlich der Meinung, dass es gut sei, dass wir von unseren Lebensmittelkontrolleuren nicht viel in der Zeitung lesen können. Das ist prinzipiell auch gar nicht falsch; denn Lebensmittelkontrollen schaffen es nur in die Medien, wenn gefährliche Rückstände festgestellt wurden, Proben auffällig waren oder gar ein Skandal aufgedeckt wurde.

In Sachsen allerdings kann man sich nicht in Sicherheit wiegen, wenn man nichts von den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren hört. Es könnte auch schlicht und einfach sein, dass keine Kontrollen durchgeführt wurden, da das Personal fehlt.

So hat die Antwort auf die Große Anfrage ergeben, dass der Personalnotstand im Bereich der Lebensmittelkontrollen mittlerweile so groß ist, dass Proben einfach liegen bleiben, weil das Personal fehlt, um diese auszuwerten.

Das, meine Damen und Herren, bedeutet aber nichts anderes, als dass unbeabsichtigte Fehler in der Lebensmittelproduktion ebenso wie schwarze Schafe unentdeckt bleiben können, zumal wir es heute mit einem Lebensmittelmarkt zu tun haben, dessen Reichweite enorm ist, weshalb die einwandfreie Kontrolle der Betriebe umso wichtiger ist. Das hat auch das jüngste Beispiel, die Fipronil-Eier, ausdrücklich gezeigt.

Unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure in Sachsen leisten durchaus sehr engagierte und sehr gute Arbeit, aber – auch das geht aus der Antwort der Staatsregierung hervor – der rigide Sparkurs der Landesregierung macht es ihnen unheimlich schwer. Es fehlt an allen Ecken und Enden. Schon die einfachsten Mittel stehen nicht zur Verfügung.

Zugleich steigen aber die Anforderungen stetig. Die Produktion von Lebensmitteln wird immer komplexer. Schon 2012 hat der Präsident des Bundesrechnungshofs in einem Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes darauf hingewiesen: „Die Anforderungen an die amtliche Kontrolltätigkeit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Die rechtlichen Vorgaben sind komplexer geworden. Die Ernährungswirtschaft zudem hat sich grundlegend strukturell gewandelt.“

So haben Menge, Vielfalt und Verarbeitungstiefe der angebotenen Produkte erheblich zugenommen. Handel und Herstellung vieler Lebensmittel konzentrieren sich auf wenige Unternehmen, deren Marktanteil tendenziell

steigt. Warenströme verlaufen häufig überregional und grenzüberschreitend.

Es zeigt sich ein eklatantes Missverhältnis. Den wachsenden Anforderungen und Herausforderungen stehen immer weniger Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure gegenüber. Das zeigt sich auch an der geltenden Lebensmittelkontrollverordnung aus dem Jahr 2001. Diese Verordnung wird den steigenden Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht und muss dringend überarbeitet werden. Es wäre also schön – oder vielmehr: höchste Zeit –, wenn sich die Ministerin auf Bundesebene dafür einsetzen würde, dass die Verordnung überarbeitet und den aktuellen Herausforderungen angepasst wird.

Nur eine gute Aus- und Fortbildung gewährleistet, dass unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure ordentlich arbeiten können und dass wir genügend Nachwuchs für die kommenden Jahre finden.

Prinzipiell liegt die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel in Deutschland beim Produzenten. Die sogenannte Eigenkontrolle stellt im Rahmen der Lebensmittelsicherheit einen wichtigen Faktor dar. Staatliche Kontrollen sind jedoch unverzichtbar. Leider zeigt sich aber, dass im Bundesdurchschnitt nicht einmal die Hälfte der lebensmittelproduzierenden Betriebe kontrolliert werden können. Auch wenn bei den Kontrollen glücklicherweise nur wenige Probleme gefunden werden, ist es dennoch notwendig, dass auch vermeintlich kleine Probleme, beispielsweise bei der Hygiene, beseitigt werden.

Aber nicht nur die Hygiene ist ein wichtiger Punkt. Auch die Kontrolle der Belastung von Lebensmitteln ist ein wichtiger Bereich der Lebensmittelsicherheit. Ich möchte hier nicht das Standardbeispiel des sächsischen Weins anbringen, auch wenn das allen sicherlich noch sehr präsent sein wird. Vielmehr will ich, weil der Landtag ja schon seit geraumer Zeit seinen eigenen Honig herstellt, das Beispiel Honig nennen. In Proben sächsischen Honigs wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Wir sprechen hier nicht nur von einem Pestizid, sondern von Rückständen von zwei oder drei Pestiziden in einer Honigprobe.

Auch hier zeigt sich also, dass Kontrollen schlichtweg erforderlich sind, um genau solche Belastungen festzustellen und, wenn nötig, diese Lebensmittel vom Markt zu nehmen.

Zusätzlich steigt in Sachsen weiterhin die Beanstandungsquote der in der Landesuntersuchungsanstalt kontrollierten Proben. Sie stieg in den letzten Jahren leicht an und lag 2016 bei 14,9 %. Auch die Zahl der als gesundheitsgefährdend eingestuften Proben hat im Vergleich zu den letzten Jahren leicht zugenommen.

All das zeigt: Es braucht genügend Personal, um die Lebensmittelproduktion in Sachsen sorgfältig zu überprüfen. Genau hier wird besonders gut sichtbar, dass die Staatsregierung ihrer Pflicht in den letzten Jahren nicht nachgekommen ist.

In einigen Kreisen besteht schon heute – und in naher Zukunft zunehmend – das Problem der Nachwuchsgewinnung. Die Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind hoch. Hinzu kommt, dass nicht genügend Fortbildungsplätze vorhanden sind. Viele Kreise bilden nur für den eigenen Bedarf aus. Die Bezahlung bzw. Eingruppierung ist auch nicht besonders attraktiv.

Weiterhin weist das schon genannte Gutachten auf die Personalsituation hin: „Die personellen Kapazitäten und die amtlichen Überwachungseinrichtungen können nicht allein anhand der Einwohnerzahl ermittelt werden. Maßgebliche Faktoren, die Einfluss auf den örtlich erforderlichen Kontrollaufwand haben, bleiben so außer Betracht, etwa die örtliche Wirtschaftsstruktur. Genauso wenig kann die Personalbemessung isoliert aufgrund der Betriebszahlen oder der durch Risikoanalyse ermittelten Zahl notwendiger Betriebskontrollen vorgenommen

werden. Die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe ist neben der Betriebsgröße und der Betriebsart nur ein Merkmal, das den Aufwand von Betriebskontrollen abbildet.

Betriebskontrollen als solche sind im Übrigen nur ein Teil der Aufgaben amtlicher Überwachung. Zu den wesentlichen weiteren Aufgaben gehören die Entnahmen von Plan- und Verdachtsproben, die Überwachung von Rückrufen gefährlicher Produkte aufgrund von Schnellwarnungen, die Beratung von Lebensmittelunternehmen sowie das Verfassen von Stellungnahmen. Der durchschnittliche Zeitaufwand sämtlicher Tätigkeiten im Außen- und Innendienst sollte aus Sicht des Bundesbeauftragten bei der Ermittlung des Personalbedarfs berücksichtigt werden.“

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Man kann das aber nicht wieder allein den Kreisen in die Schuhe schieben, sondern muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dass zu wenig Personal eingesetzt wird, liegt an der angespannten Haushaltssituation in unseren Kreisen. Bei der Frage in unserer Großen Anfrage nach finanzieller Unterstützung – Unterstützung unserer klammen Kommunen durch den Freistaat – wird auf den kommunalen Finanzausgleich verwiesen. Die Antwort zeigt klar, dass der Freistaat die Kommunen nicht weiterführend finanziell unterstützen möchte und die Kommunen wieder einmal im Regen stehen lässt.

Allgemein ist zur Antwort auf die Große Anfrage aber festzustellen, dass auch hier einiges an Datenmaterial fehlt. Die Kommunen übernehmen zwar die Kontrollaufgaben vor Ort, eine genaue Information über die Arbeit scheint aber nicht vorhanden zu sein. Zusätzlich ist es verwunderlich, dass viele Fragen mit der Begründung,

dass es sich nach Auffassung des Ministeriums um eine Bewertung handle, nicht beantwortet wurden.

Das ist sehr verwunderlich, weil beispielsweise Frage 18 – ob die entsprechenden Empfehlungen des SMS zum Aufbau und zur Ausstattung von Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen, angepasst im Jahr 2007, noch den aktuellen Anforderungen entsprechen – nichts mit einer Bewertung zu tun hat. Hier geht es einfach um eine Analyse, ob die Hinweise zur personellen Ausstattung, die damals vom eigenen Ministerium herausgegeben wurden, noch ausreichend sind. Besonders im Hinblick auf den geplanten Stellenabbau scheint es sehr problematisch, dass diese Empfehlung von 2007 bis jetzt nicht überarbeitet wurde.

Zur Altersstruktur: Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Lebensmitteluntersuchungsanstalt, aber auch in den Kreisen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. So hat sich beispielsweise die Zahl der 31- bis 40-Jährigen in der Landesuntersuchungsanstalt von 2005 bis 2015 halbiert und der Anteil der über 60-Jährigen verdreifacht. Zum 1. Januar 2016 waren 33,26 % der Angestellten in der Landesuntersuchungsanstalt zwischen 51 und 60 Jahre alt, aber nur 10,94 % unter 30 Jahre. Waren 2005 nur 4,71 % aller Angestellten über 60 Jahre alt, so waren es 2015 schon 13,2 %, Tendenz steigend.

Selbstverständlich leisten ältere wie jüngere Angestellte gute Arbeit. Aber verantwortungsvoll handeln und politisch lenken heißt nun einmal auch, dass man die Personalentwicklung im Blick behält und dafür sorgt, dass sich Angestellte in dem Wissen in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden können, dass ausreichend Nachwuchs die Arbeit weiterhin gut erledigt.

Aber genau das Gegenteil wird in Sachsen von der Staatsregierung getan. Obwohl das Durchschnittsalter steigt und immer mehr ältere Angestellte auf immer weniger jüngere kommen, ist bis 2020 trotzdem zusätzlich ein Stellenabbau von 61 Stellen geplant. Zusätzlich wird versucht, frei werdende Stellen auch mit Verwaltungspersonal zu besetzen, also nicht mit speziell für Lebensmittelkontrollen ausgebildetem Fachpersonal.

Für die Kontrolle der Lebensmittel in Sachsen heißt das: Schon jetzt reicht das Personal für die tatsächlichen Lebensmittelkontrollen nicht aus. Doch anstatt daran etwas zu ändern und mehr Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure einzustellen und weiterzubilden, wird das Problem zusätzlich dadurch verschärft, dass bisherige Kontrolltätigkeiten durch Verwaltungstätigkeiten ersetzt werden.

Auch ohne die in naher Zukunft frei werdenden Stellen sind schon jetzt einige Stellen in den Landkreisen nicht besetzt. Die Personalsituation in den Kreisen und kreisfreien Städten ist unterschiedlich. Hier muss aber festgestellt werden, dass es in neun Landkreisen keinen einzigen Lebensmittelchemiker gibt. Das Gleiche gilt auch für Fleischbeschauer.

Um die Personalplanung für die nächsten zehn Jahre fundiert angehen zu können und herauszufinden, wo genau der Bedarf liegt, haben wir im Fragenkomplex 3 speziell nach dem Ausbildungsbedarf durch die Kommunen bis 2027 gefragt. Die Antwort gibt der Staatsregierung einen klaren Arbeitsauftrag. Es ist zu erkennen, dass insbesondere Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure benötigt werden. In Anlage 6 wird auf eine Anzahl von 33 neuen Lebensmittelkontrolleuren hingewiesen, die in den kommenden zehn Jahren benötigt werden.

So prognostiziert beispielsweise die Stadt Chemnitz einen Bedarf von drei Lebensmittelkontrolleuren in den nächsten Jahren und die Stadt Dresden einen Bedarf von elf, der Landkreis Mittelsachsen sechs Lebensmittelkontrolleure sowie einen Tierarzt und der Erzgebirgskreis sieben Lebensmittelkontrolleure. Dem gegenüber stehen genau drei Lebensmittelkontrolleure in der Ausbildung. Wir sprechen also von einem Verhältnis von 33 : 3.

Auch in anderen betroffenen Bereichen sehen die Zahlen nicht besser aus. So waren 2016 in der Landesuntersuchungsanstalt ganze zwei Personen in der Weiterbildung als Tierärzte, zehn Diplomlebensmittelchemiker in Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung und sechs Auszubildende als Chemielaboranten. Die tatsächlich benötigte Anzahl kann somit bei Weitem nicht mit der jetzigen Anzahl der Auszubildenden gedeckt werden. Die Einsicht, dass hier etwas geändert werden muss, scheint noch nicht bei der Staatsregierung angekommen zu sein, da nur 7 000 Euro im aktuellen Haushalt für die Weiterbildung von Lebensmittelkontrollpersonal eingeplant sind.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Personalpolitik im Bereich der Lebensmittelüberwachung katastrophal und hier dringend Nachbesserungsbedarf geboten ist.

Kommen wir nun zum nächsten Problem, der Ausstattung. Die Staatsregierung sieht nach eigener Aussage die Ausrüstungsgegenstände als ausreichend an. Ausreichend ist bekanntlich die Schulnote 4, und damit sollten wir uns eigentlich nicht zufriedengeben. Auch für die Dienstkleidung wird im Abschnitt 4, Fragen 15 bis 17, ein „ausreichend“ angegeben. Schaut man jedoch genau in die Anlage 10, so zeigt sich, dass die Schutzkleidung anscheinend doch nicht ausreichend ist, da man – – Das versucht man auszugleichen, indem man dem Personal einmal im Jahr das Waschmittel bezahlt.

Ein Widerspruch ergibt sich auch aus der Feststellung der Staatsregierung, dass die Dienstfahrzeuge als unabdingbar betrachtet werden. In der Realität nämlich sieht es ganz anders aus. Anlage 10 zeigt, dass ein Großteil der Kontrolleurinnen und Kontrolleure das eigene Fahrzeug nutzen muss. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure fahren mit ihrem eigenen Pkw zum Betrieb und laden sich die Proben in den Kofferraum, zum Beispiel ein totes Tier aus dem Schlachthof. Nehmen wir einmal an, es ist ein Schwein. Sie fahren das tote Schwein dann viele Kilometer ins Labor zur Untersuchung. Dort lädt man das tote Tier aus, fährt nach Hause und packt das

Reisegepäck der Familie in den Kofferraum, in dem gestern noch die Proben lagen. Nun können Sie sich einmal kurz verinnerlichen, wie Sie eine solche Fahrt finden würden.