Protocol of the Session on November 15, 2017

Sie können nicht einfach Pi mal Daumen irgendetwas sagen. Sie müssen den Themenbereich benennen, Herr Lippmann.

(Beifall bei der SPD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Wir können ja keinen Haushaltsplan vorlegen!)

Ich denke, damit habe ich versucht, Ihre Frage zu beantworten.

Zum Abschluss möchte ich noch etwas zu diesem GRÜNEN-Antrag sagen. Sie haben 2014 die Chance gehabt, dieses Land mit zu regieren.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Diese Chance haben Sie ausgeschlagen. Sie haben den schwierigen Part, mit der CDU zu regieren, uns überlassen und uns beauftragt.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Und das machen wir gut!

(Heiterkeit bei der SPD und der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Keiner will mit der CDU regieren!)

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt noch Herrn Abg. Wendt auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, liebe GRÜNE, die CDU hat versagt und ist zur Verwaltungspartei geworden. In der Tat geht die CDU Probleme erst dann an, wenn der Karren gegen die Wand oder sogar noch ein Stück weiter gefahren ist. Das bleibt festzuhalten.

(Christian Piwarz, CDU: Jawohl!)

Aber auch Ihr Antrag heute versagt, werte GRÜNE, und hat weiß Gott nichts mit seriöser sächsischer Politik zu tun.

(Lachen des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Herr Piwarz lacht Sie deswegen aus.

(Christian Piwarz, CDU: Sie stehen dafür, Herr Wendt, ich weiß das!)

Ich gehe jetzt einzeln auf die Punkte ein, warum Ihr Antrag versagt hat.

Punkt 1. Ihr Antrag enthält einfach zu viel Unkonkretes. Sie fordern zwar von der Staatsregierung, etwas zu tun. Aber wenn man auf Ihre Punkte verweist, so ist festzustellen, dass das, was Sie fordern, alles sehr nebulös ist, dass man daraus keine Informationen nehmen kann, um aus ihnen eventuell einen Nachtragshaushalt zu erstellen. Das sieht alles aus wie ein zusammengewürfelter Wunschzettel. Sie bleiben nicht nur uns, sondern auch der Staatsregierung diesbezüglich viele Antworten schuldig.

Punkt 2. In Ihrem Antrag sind unseriöse Forderungen enthalten. Ich verweise hierzu auf Punkt 6 Ihres Antrages. Da fordern Sie die Absenkung der Betreuungsschlüssel auf 1 : 4 und 1 : 10. Wir fordern ebenfalls die Absenkung der Betreuungsschlüssel. Aber haben Sie einmal durchgerechnet, was das kosten würde

(Christian Piwarz, CDU: Sie haben das kostenlose Mittagessen gefordert!)

und ob das mit dem Nachtragshaushalt vereinbar wäre? Wenn wir gemäß der Steuerschätzung von Mehreinnahmen in Höhe von 200 Millionen Euro ausgehen, so kostet

das mindestens 150 Millionen Euro. So haben Sie in der Folge nur noch 50 Millionen Euro für Ihre restlichen acht Punkte. Von Seriosität kann also bei Ihrem Antrag definitiv nicht gesprochen werden.

Ihr Antrag ist auch unvollständig. Was ist denn mit den Ärzten im ländlichen Raum? Was ist mit den Hebammen, mit den Vereinen, mit der Feuerwehr, mit dem Rettungsdienst? Diese Bereiche, diese Menschen haben Sie vollends vergessen. Aber für – ich zitiere – die „Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ sollen Millionen Euro ausgegeben werden, die wir überhaupt nicht haben.

Mein Fazit zum Ende: Ihr Antrag ist unpräzise, unseriös und unvollständig und wird einem Antrag für einen Nachtragshaushalt bei Weitem nicht gerecht. Er ist deshalb abzulehnen.

Unser Sachsen braucht mehr als solch einen substanzlosen und zusammengewürfelten Wunschzettel. Unser Sachsen benötigt ganzheitliche Lösungen,

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Dann schlagen Sie mal vor! – Ines Springer, CDU: Nicht schlagen!)

wie wir diese mit unserem Antrag zur Bildung einer Enquete-Kommission vorgeschlagen haben. Aber den haben Sie bekanntermaßen leider abgelehnt.

(Beifall bei der AfD)

Frau Kersten, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag liest sich ein bisschen wie eine Blaupause des vorhin behandelten Antrages der LINKEN zur Regierungserklärung. Natürlich sind einige der im Antrag genannten Forderungen tatsächlich große Baustellen in Sachsen, und natürlich müssen diese von der Staatsregierung prioritär in Angriff genommen werden. Natürlich ist er im Gegensatz zum Antrag der LINKEN nicht nur eine Aufzählung von Problemen, sondern macht Lösungsvorschläge. Und ja, ein Nachtragshaushalt kann ein Instrument sein.

Aber – damit wiederhole ich das von meinem Vorredner Gesagte – der Antrag ist unkonkret. Die Erklärungen zu den einzelnen Problemschwerpunkten fallen kurz und knapp aus, und sie lesen sich wie ein „Best-of“ der parlamentarischen Initiativen der GRÜNEN. Für die Forderung nach einem Nachtragshaushalt sollten aber schon einige Zahlen enthalten sein. Wir sollten schon wissen, von welchen Summen hier gesprochen wird.

Wir können im Antrag von Steuermehreinnahmen lesen, aber nicht, in welcher Höhe diese eingeplant sind. Wir lesen von neuen Forderungen, aber nicht, welche Finanzen deren Umsetzung erfordert. Es ist also völlig unklar, ob die voraussichtlichen Steuermehreinnahmen genügen, um die im Antrag genannten Forderungen umzusetzen. Wenn nicht, welche Priorisierung sollte es geben?

Fakt ist auch, dass fast alle – bis auf die Punkte Öffentlicher Nahverkehr und Breitbandausbau – keine einmaligen Investitionskosten sind, sondern wiederkehrende Kosten nach sich ziehen. Steuermehreinnahmen sind aber zunächst einmal einmalige Einnahmen. Ob diese über Jahre hinweg zur Verfügung stehen, ist völlig unklar. Es ist demnach nicht seriös, Steuermehreinnahmen für konsumtive Ausgaben zu verwenden. Solche Einnahmen sollten für den Abbau von Investitionsstaus eingesetzt werden, also in Sachsen: Breitbandausbau, Schulhausbau und -sanierung, Straßen- und Brückenbau, Modernisierung öffentlicher Gebäude usw. usf. Trotz Investitionskraftstärkungsgesetz werden wir in Sachsen dabei noch viel zu tun haben.

Zum Schluss noch zwei Anmerkungen zur Begründung des Antrages. Die Fraktion der GRÜNEN schreibt erstens, dass der Antrag Vorschläge für neue und frische Kraft vorlege. Dem ist aber nicht so. Es gibt hier nichts Neues und Frisches, sondern es sind Ihre alten Anträge und Initiativen, die Sie in diesem Antrag zusammenfassen.

Zweitens lesen wir im Antrag, dass die Forderung nach einem Nachtragshaushalt auch haushaltssystematisch begründet sei, da ein solcher dann aufzustellen sei, wenn außerplanmäßige Ausgaben oder außerplanmäßige Einnahmen absehbar sind. Dies sei gegeben. – Ja, was denn nun, sehr geehrte GRÜNE? Liegt die haushaltssystematische Begründung nun in den außerplanmäßigen Einnahmen oder in außerplanmäßigen Ausgaben? Begründen Sie Ihren Antrag mit den zu erwartenden Steuermehreinnahmen – wenn ja, in welcher Höhe? – oder mit den Ausgaben im Zusammenhang mit den aufgemachten Forderungen – wenn ja, in welcher Höhe? Dies alles sind ziemlich viele Ungereimtheiten und Unklarheiten. Trotz aller Notwendigkeit, die Probleme in Sachsen anzupacken, werden sich die Abgeordneten der Blauen Gruppe zu diesem Antrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit bitte ich nun Herrn Staatsminister Prof. Unland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die einbringende Fraktion fordert in ihrem Antrag einen Nachtragshaushalt „für einen ehrlichen Neuanfang“.

Beachten müssen wir allerdings das geltende Verfassungs- und Haushaltsrecht. Es wurde vorhin bereits mehrfach deutlich gesagt, wie das aufzufassen ist. Die Verfassung stellt es in das pflichtgemäße Ermessen der Staatsregierung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Das heißt, sie hat das Initiativrecht. Ein Nachtragshaushalt ist nur dann erforderlich, wenn das Haushaltsrecht mit seinen Hand

lungsspielräumen für erforderlich werdende Änderungen nicht mehr ausreicht. Dies ist derzeit nicht der Fall.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, DIE LINKE)

Ja, das ist auch Ihr gutes Recht, aber wir sehen das halt doch etwas differenzierter.

Sachsen wird im Jahr 2018 planmäßig circa 19 Milliarden Euro zur Verfügung haben. Das ist der bisher größte Haushalt für ein Haushaltsjahr. Schon heute werden Investitionsmittel nicht abgerufen, da wegen der guten Auftragslage in der Baubranche keine Firmen zu bekommen sind. Stellen können nicht besetzt werden, weil es an geeigneten Bewerbern fehlt, deshalb lässt sich festhalten: An der Bereitstellung erforderlicher Mittel mangelt es offensichtlich nicht.

Darüber hinaus müssen wir den demografischen Wandel berücksichtigen. In Sachsen werden in jedem Jahr etwa 60 000 Menschen in den Ruhestand gehen, aber nur 30 000 junge Menschen können nachrücken. Das bedeutet: Der Fachkräftemangel wächst. Dies macht sich nicht nur im öffentlichen Dienst bereits bemerkbar.

Natürlich versuchen wir, geeignete Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Wer aber jede Stelle eins zu eins nachbesetzen will und noch zusätzliche Stellen darüber hinaus fordert, der muss auch erklären, wo die Menschen herkommen sollen; denn nicht nur der Staat muss seine Aufgaben bewältigen, auch der Wirtschaft müssen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Wir müssen ein Gleichgewicht finden zwischen den Bedürfnissen des Staates und denen der Wirtschaft – eine Aufgabe, die nicht ganz einfach zu erfüllen ist. Die Verwaltung muss sich ebenfalls dieser demografischen Entwicklung anpassen, um künftig mit weniger jungen Menschen funktionsfähig bleiben zu können. Mehr Personal für den öffentlichen Dienst kann nicht die Antwort auf diese Herausforderung sein.

Die Staatsregierung ist mit den Überschüssen der letzten Jahre verantwortlich umgegangen. Mit dem Zukunftssicherungsfonds finanzieren wir gezielt Investitionen. Oder nehmen wir das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“: Hier haben wir die Bundesmittel nochmals um 322 Millionen Euro durch Landesmittel aufgestockt. Dadurch ermöglichen wir kommunale Investitionen von 800 Millionen Euro.

Zum Gesamtbild gehört auch, dass die Ausgaben für gesetzliche Leistungen und für das Personal schneller gestiegen sind als die Einnahmen. In den letzten Jahren leistete sich der Freistaat Sachsen pro Einwohner mehr als zum Beispiel Baden-Württemberg oder Bayern. Von einem Sparen um des Sparens willen kann also keine Rede sein. Ich empfehle deshalb, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich rufe zum Schlusswort auf; Frau Schubert, bitte.