Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass finanzpolitische Debatten zu späterer Stunde im Plenum recht defibrillierend wirken.
Ich möchte auf einige Aspekte eingehen, die gesagt worden sind. Herr Michel fordert mich mit seinen Äußerungen geradezu heraus. Seien Sie doch nicht so dünnhäutig! Es wundert mich, wie relativ Sie sich beim Thema Flexibilität zeigen, wenn es um finanzpolitisches Management geht. Sie sollten eigentlich unsere Anträge alle kennen. Sie wissen genau: Wir legen nichts vor, was wir nicht zu hundert Prozent decken können und was unseriös ist. Das wissen Sie. Einen anderen Vorwurf können Sie mir nicht machen, und wenn ja: Belegen Sie das! – Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Skandale und Fetische – super! Sprechen wir einmal über Skandale und Fetische sowie über Fonds! Nun bekommen Sie finanzpolitisch dialoghaft etwas von mir: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft am 16. Dezember 2015 wurde unter anderem das Sondervermögen Asyl- und Hilfefonds errichtet, das rückwirkend zum 30. Dezember 2014 in Kraft trat. Sie wissen, was damit gemacht werden sollte. Im Dezember 2015 wurden diesem Sondervermögen 180 Millionen Euro als außerplanmäßige Ausgabe zugeführt. In der Haushaltsrechnung ist diese Zuführung nachrichtlich ausgewiesen, aber ein entsprechender Ausweis im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 nach § 26 Abs. 3 Sächsische Haushaltsordnung fehlt. Das wäre mit einem Nachtragshaushalt nicht passiert. Deshalb ist es haushaltssystematisch absolut richtig, einen Nachtragshaushalt für das zu fordern, was wir vorgelegt haben.
Ich könnte jetzt mit „Brücken in die Zukunft“ fortsetzen, habe aber die Zeit nicht. Vielleicht können wir uns hinterher noch darüber unterhalten.
Zu Herrn Wendt. Herr Wendt, Sie haben leider keine Ahnung. Natürlich haben wir ausgerechnet, was eine Absenkung des Betreuungsschlüssels kosten würde. Der Landesanteil beträgt 126,1 Millionen Euro. Wenn Sie mich fragen, ob das Gesamtvolumen unserer GRÜNENForderung für einen Nachtragshaushalt gedeckt ist, dann sage ich Ihnen: Natürlich ist das gedeckt. Allein die Steuereinnahmen in den Jahren 2017/2018 haben ein prognostiziertes Volumen in Höhe von 400 Millionen Euro. Damit kann das alles abgedeckt werden.
Wir haben mit unserem Antrag etwas vorgelegt, um politischen Forderungen Taten folgen lassen zu können. Damit besteht die Möglichkeit, eine Handlungsgrundlage zu schaffen. Ein Nachtragshaushalt ist öffentlichkeitswirksam. Wir bringen uns dabei gern in die Befassung
ein. Ich möchte noch einmal ausdrücklich dafür werben, dieses klassische Instrument von finanzpolitischem Management auf Landesebene zu unterstützen und dem Antrag zuzustimmen.
6/11106 abstimmen und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen, eine ganze Reihe von Stimmen dafür. Der Antrag ist aber mehrheitlich abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.
Das Präsidium hat dazu eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion hat sich in einem ausführlichen Verfahren mit dem Bericht des Rechnungshofes beschäftigt. Die Voten fielen wie folgt aus: zum Band I siebenmal Beitritt, 16-mal Kenntnisnahme, achtmal zustimmende Kenntnisnahme. Die Voten zeigen somit angemessen das differenzierte Beratungsergebnis.
Natürlich könnten verschiedene Einzelfälle erläutert und das Votum der Regierungsfraktionen dazu begründet werden. Aber dem Rechnungshof wird sicherlich nicht Unrecht getan, wenn stattdessen seine generellen Aussagen betrachtet werden. Es sollen von mir drei Punkte hervorgehoben werden, die es verdienen, betont zu werden.
Erstens. Die gute finanzielle Lage ist keine Selbstverständlichkeit, sondern verlangt verantwortliches Handeln. Der Rechnungshof verweist im Vorwort darauf, dass nur die gute steuerliche Lage dazu geführt hat, dass Herausforderungen wie die Flüchtlingskrise finanziell bewältigt werden könnten. Er weist zu Recht darauf hin, dass sich Zeiten ändern können. Es bedarf einer ausreichenden Risikoabschätzung für die Prognose der künftigen Steuereinnahmen.
In diesem Zusammenhang verdient es Erwähnung, dass der Rechnungshof ausdrücklich die von SMF vorgenommenen Korrekturabschläge gutheißt.
Zweitens. Personal ist kein Selbstzweck, sondern aufgabenbezogen. Der Rechnungshof verweist darauf, dass das Personalsoll wieder den Stand von 2012 erreicht hat. Mit dem aktuellen Haushalt 2017/2018 ist die Zahl noch weiter angestiegen. Wir sollten trotz aller berechtigten politischen Gründe für zusätzliches Personal die Darstellungen des Rechnungshofes sehr ernst nehmen. Es gibt sehr gute Gründe, den nächsten Doppelhaushalt auf der Basis des derzeit beschlossenen Arbeitsvolumens aufzustellen und nicht einfach ein weiteres zusätzliches Anwachsen hinzunehmen.
Ich darf an dieser Stelle bezüglich der Aufgabenkritik, die häufig von allen möglichen Seiten und mit allen möglichen Intentionen erwähnt wird, darauf hinweisen, dass der Rechnungshof dazu ausgeführt hat, dass eine aufgabenorientierte Personalbedarfsplanung stets im Kontext mit der nachhaltigen Finanzierbarkeit und der Bewahrung finanzpolitischer Spielräume erfolgen muss.
Ich komme zum dritten und letzten Punkt: die transparente Darstellung der Verschuldung und die Berücksichtigung der impliziten Verschuldung. Es ist das Verdienst des Rechnungshofes, dass durch ihn eine Politikberatung parteiunabhängig und neutral erfolgt. Der Rechnungshof setzt sich in Nummer 5 seines Berichts – Vermögensrechnung – auch mit der impliziten Verschuldung des Freistaates auseinander. Er erwähnt dort Zahlen, die uns nachdenklich machen sollten.
Zum Stand der vom Rechnungshof geprüften Vermögensrechnung, die neben den rein kameralen Schulden auch weitere Vermögenspositionen aufführt, haben sich die Schulden des Freistaates um 168 Millionen Euro erhöht. Die Deckungslücke zwischen Pensionsverpflichtungen und den Ansparungen dafür hat sich um 148 Millionen Euro erhöht.
In diesem Zusammenhang den Schluss zu ziehen, der Finanzminister habe das Land kaputtgespart, ist nicht nur falsch, sondern einfach unredlich, Herr Unland.
Ich danke herzlich Herrn Präsidenten Prof. Binus und seinen Mitarbeitern im Rechnungshof für den profunden Bericht seines Hauses. Machen Sie so weiter!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Kollegium des Rechnungshofes herzlich danken. Ihre unermüdliche und zum Teil für manche auch sehr unbequeme Arbeit ist besonders für uns in der Opposition ein wichtiges Instrument der politischen Einflussnahme und der Regierungskontrolle.
Im Gegensatz zu den geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Koalition bleiben uns viele Türen verschlossen und Informationen verwehrt. Die Regierung beruft sich allzu oft auf den Kernbereich des exekutiven Handelns, auf vertrauliche Informationen oder gerade im Bereich staatlicher Beteiligungen auf das Verhältnis zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung, wenn wir im Rahmen Kleiner Anfragen oder in Ausschusssitzungen Fragen stellen. Der Schwarze Peter wird dann gern hin- und hergeschoben, so wie es Ihnen gerade passt.
So ist der Bericht des Rechnungshofes für uns ein wichtiges Schaufenster für das Regierungshandeln, für die Versäumnisse der Vergangenheit und auch für Geldverschwendung. Ohne Sie, meine Herren, wären viele Dinge unentdeckt geblieben und dem Freistaat ein enormer Schaden entstanden.
Jedoch gehört zur Wahrheit auch zu sagen, dass mit Ihnen, lieber Prof. Binus, vonseiten der Koalition und der Regierung nicht immer pfleglich umgegangen wird. Es braucht immer jemanden, der auf der einen Seite die Verfehlungen aufdeckt, auf der anderen Seite aber auch die Kritikfähigkeit und den Willen hat, an diesen Umständen etwas zu ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Debatten, die wir zum aktuellen Bericht des Rechnungshofes, aber auch in den letzten Jahren geführt haben, kann ich nur konstatieren: Es ist noch viel Luft nach oben.
Mich ärgert es, wenn die fundiert vorgebrachten und vor allem professionell untersetzten Einwendungen des Rechnungshofes aus der Arroganz der Macht heraus einfach weggewischt werden. Nun muss ich zugeben, dass meine bisherigen Worte nicht vollumfänglich für alles gelten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir sicher, in Sachsen liegen in den Ministerien und nachgeordneten Behörden noch einige „Leichen“ im Keller. Daher sollten wir unsere Energie nicht unbedingt mit den Themen Waldkalkung und jagdbehördliche Maßnahmen vergeuden, die uns dann dazu führen, im Haushalts- und Finanzausschuss über den Unterschied zwischen Schälschäden und Verbissschäden zu diskutieren; wenngleich ich annehme, dass sich der Rechnungshof zu Recht dieses Themas angenommen hat. Aber ich glaube, in unserem Land gibt es Wichtigeres.
Exemplarisch möchte ich hier die sächsische Beteiligung bei der Sächsischen Binnenhäfen-Oberelbe GmbH erwähnen. Wussten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir Sachsen auch Eigentümer der Häfen Děčín und Lovosice sind?
Das freut mich für euch. – Und obwohl wir Verluste schreiben, werden die Jahresabschlüsse der tschechischen Töchter weder im Beteiligungsbericht noch im Bundesanzeiger veröffentlicht.