Es gibt – deshalb ist auch der Vergleich zur normalen Schweinepest nicht richtig – keine vorbeugende Impfung. Das ist nicht möglich. Deshalb müssen wir andere Maßnahmen ergreifen.
Wir setzen alles daran, das Übergreifen der Seuche auf unseren Freistaat zu vermeiden. Ob das bei einer Übertragung durch infizierte Wildschweine oder kontaminierte Lebensmittel möglich ist, bleibt allerdings offen. Besonders hoch ist das Eintragsrisiko durch illegales Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material, zumeist Lebensmittel. Sebastian Fischer sagte es schon: Das Risiko der Übertragung durch das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird eher als gering eingeschätzt. Das ist die Sicht des FriedrichLoeffler-Instituts.
Bis zum 7. November sind im Baltikum, in Polen, in Tschechien, in Rumänien und in der Ukraine inzwischen 2 919 Fälle bei Hausschweinen und Wildschweinen gemeldet worden. Allein diese Zahl drückt aus, wie massiv dieses Problem ist. Wie gesagt, inzwischen ist es 300 Kilometer vor unserer Grenze angelangt, in Tschechien.
Ein Ausbruch dieser Seuche bedeutet für die schweinehaltenden Betriebe, die Hausschweinehalter sowie die Schlacht- und fleischverarbeitenden Betriebe erhebliche wirtschaftliche Schäden. Wird die Seuche festgestellt, gibt
es Sperrmaßnahmen, die den Handel mit Ferkeln und auch mit Mastschweinen in weiten Gebieten zum Erliegen bringen werden. Die Auswirkungen beschränken sich allerdings keinesfalls auf die Land- und Forstwirte. Auch das wurde vorhin schon angesprochen.
Stellen Sie sich einmal vor, wir müssten in einem touristisch wichtigen Gebiet, und das möglichst noch in der Hochsaison, einen Sperrbezirk einrichten. Stellen Sie sich vor, am Fuße des Fichtelbergs, in der Sächsischen Schweiz oder womöglich in der Dresdner Heide würde so ein infiziertes Schwein gefunden. Ich möchte es mir, sage ich einmal, lieber nicht vorstellen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns dem stellen. Es ist keinesfalls so, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen nur einige wenige Landwirte betreffen würden. Sie können viel größer sein.
Drohende Einfuhrbeschränkungen für wichtige Exportmärkte können den Absatz von Schweinefleisch drastisch vermindern. In der Folge wäre ein Großteil unserer Betriebe in seiner Existenz bedroht. Vorsorgemaßnahmen sind daher nicht nur für das Schwarzwild, sondern ebenso für die landwirtschaftliche Schweineproduktion immens wichtig.
Die Möglichkeit, das Risiko einer Ausbreitung nach Sachsen zu verringern, ist das Reduzieren – natürlich! – der hohen Schwarzwildbestände. Wir begrüßen deshalb, dass die Regierungsfraktionen die jagdgesetzlichen Regelungen anpassen möchten, um den Einsatz von Fangvorrichtungen für Schwarzwild zu ermöglichen und überjagende Hunde bei der Bewegungsjagd zu tolerieren. Auch die geplante verstärkte Bejagung an Autobahnen bzw. an den Transitstrecken ist, denke ich, ein wichtiger und guter Weg.
Auch Sachsenforst intensiviert die Bejagung von Schwarzwild insbesondere durch jagdbezirksübergreifende Drückejagden in den Schwerpunktgebieten, durch die Erlegung aller jagdgesetzlich zulässigen Wildschweine unabhängig von ihrer Verwertbarkeit und gleichzeitig durch eine Einschränkung der Kirrung. Weiterhin werden die unteren Jagdbehörden verstärkt die Einhaltung der Vorschriften für Fütterung und Kirrung kontrollieren, um Missbräuche zu verhindern.
Auch die Jagdverbände sind aufgerufen, ihre Mitglieder zu verstärkter und vor allen Dingen gemeinschaftlicher Bejagung anzuhalten und die Möglichkeiten der hier bereits erwähnten Freiberger Erklärung zu nutzen. Das bedeutet zum Beispiel Unterstützung bei der Beschaffung von jagdlicher Infrastruktur wie gemeinschaftliches Anschaffen von Hochsitzen.
Gleichzeitig haben wir die sächsischen Schweinehalter dafür sensibilisiert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem das Einzäunen ihrer Stallanlagen und das sichere Lagern von Futtermitteln und Einstreu, um einen möglichen Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu vermeiden.
Der Personenverkehr ist in den Anlagen auf ein Minimum zu beschränken. Auch unter diesem Aspekt befremdet es
mich, wenn man Gerichtsurteile aus Magdeburg hört, wo Einbrüche in Stallanlagen von unbefugten Personen toleriert werden. Ich glaube, nicht nur der Einbruch an sich, sondern auch die Gefahren, die daraus resultieren, sind nicht zu tolerieren. Ich habe dafür kein Verständnis.
Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören weiterhin ein vollständiger Kleiderwechsel, das Durchlaufen einer Hygieneschleuse und auch das Reinigen und Desinfizieren von Transportfahrzeugen.
Da die Seuche durch kontaminierte Lebensmittel übertragen werden kann, dürfen in Deutschland keine Küchenabfälle verfüttert werden. Ich appelliere immer wieder an die Eigenverantwortung der Schweinehalter gerade auch im Interesse der eigenen Tiere, dies auch einzuhalten.
Darüber hinaus ist jeder landwirtschaftliche Schweinehalter verpflichtet, einen betrieblichen Maßnahmenplan für den Seuchenfall zu erstellen, in dem nötige Zuständigkeiten und Maßnahmen geregelt werden. Es liegt im Eigeninteresse jedes Schweinehalters, diese Maßnahmen einzuhalten und sich für seinen Tierbestand und damit auch für seine Existenzgrundlage einzusetzen. Unabhängig davon werden die Schweinehalter auch in den angebotenen Fortbildungen über diese Biosicherheitsmaßnahmen informiert.
Außerdem haben wir gemeinsam mit dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Vorbereitungen auf den Tierseuchenfall ergriffen. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit aller wesentlichen Akteure. Das sind die Jägerschaft, die Landwirte, die fleischverarbeitenden Betriebe sowie die Jagd-, Veterinär- und Landesuntersuchungsbehörden.
Zwischen allen Beteiligten finden regelmäßige Gespräche statt. Eine Sachverständigengruppe wurde gegründet. Krisenszenarien werden durchgesprochen und das Thema wird auch auf Informationsveranstaltungen der einzelnen Interessengemeinschaften in den Fokus gerückt.
Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden, wie die Vereinfachung der Untersuchungsmethoden. So besteht die Möglichkeit, bei Fallwild im Stadium fortgeschrittener Verwesung Bluttupferproben zu entnehmen. Hierzu wurde auch das Informationsblatt für Jäger angepasst.
Aktuell wird eine Tierseuchenübung zur Afrikanischen Schweinepest vorbereitet, um im Ernstfall gewappnet zu sein. Das ist, denke ich, ebenfalls eine wichtige Maßnahme.
Meine Damen und Herren! Wir bereiten uns aktiv auf die Afrikanische Schweinepest vor und hoffen, dass sie durch diese präventiven Maßnahmen erst gar nicht ausbricht. Es ist aber wichtig, dass wir auch in diesem Hohen Haus über diese Themen diskutieren, dass wir uns darüber austauschen, um die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren. Deshalb bin ich für diesen Antrag wirklich dankbar. Wir werden dem Hohen Haus weitere schriftliche Berichte dazu zur Verfügung stellen.
Für die Staatsregierung war das Herr Staatsminister Thomas Schmidt. Wir kommen jetzt zum dreiminütigen Schlusswort der einbringenden Fraktionen CDU und SPD.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichtsantrag bereitet eine Gesetzesinitiative vor. Dass man da natürlich erst einmal die Arme ausbreitet und fragt, was es an Informationen gibt, ist doch selbstverständlich. Insofern halte ich von diesem kleinlichen hier dran Herumkäsen – Frau Kagelmann, Frau Grimm – eigentlich nichts.
Selbstverständlich wollen wir Berichte haben. Wir wollen dem gesamten Hohen Haus Grundlagen bieten, damit sich alle Kollegen an der Diskussion beteiligen können und wissen, worum es geht, bevor die Gesetzesinitiative auf den Tisch kommt, die wir jetzt sehr straff durchziehen werden. Das ist der Ansatz. Dafür werbe ich noch einmal um Verständnis.
Selbstverständlich stehen wir gerade in diesen Zeiten mit den Jägern in Kontakt. Wer am ländlichen Leben teilnimmt, weiß, dass es zurzeit kaum ein Thema gibt, das so interessant ist und so viel diskutiert wird wie die hohen Wildschweinstrecken an allen Ecken und Enden dieses Landes. Entsprechend ist das hochaktuell. Wir sind darüber auch informiert.
Jetzt kommen wir zu den Änderungsanträgen. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/11269. Bitte Frau Grimm, Sie möchten ihn einbringen.
Danke, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Sie alle haben unseren Änderungsantrag vorliegen. Es wird Sie nicht wundern, dass wir heute zu diesem Thema einen Änderungsantrag gestellt haben. Unsere Devise lautet: sofort präventive Maßnahmen ergreifen und nicht immer erst lange prüfen. Wir alle wissen, dass ein Gesetzentwurf, bis er eingebracht wird, längere Zeit braucht.
Aber es gibt Maßnahmen, die man schneller ergreifen kann; diese finden Sie in unserem Änderungsantrag.
Die erste Maßnahme, die wir anstreben, betrifft die Pflichtuntersuchung für Wildschweinfleisch, die jeder Jäger durchführen muss, bevor er das Fleisch vermarktet: die sogenannte Trichinenschau. Für Wildschweine, die in Sachsen erlegt werden, sollten den Jägern die dafür anfallenden Gebühren erlassen werden. Das wäre ein kleiner Schritt, um die Motivation der Jäger zu erhöhen. Um das unbürokratisch hinzubekommen, haben wir den Vorschlag gemacht, dass das Land den Kommunen die Gebühren erstattet und dass die Kommunen den Jägern diese Gebühren erlassen.
Unsere zweite Sofortmaßnahme bezieht sich auf Wildzäune um die Autobahnrastanlagen. Das ist ein großes Risiko, denn viele Wildschweine suchen dort in Abfallkörben ihre Nahrung und besuchen regelmäßig Rastplätze. Wir haben gerade mit der A 4 sehr viel Fernverkehr aus den Ländern Tschechien und Polen. Wir haben diesbezüglich ein erhöhtes Risiko, also sollten die Schutzmaßnahmen an Autobahnraststätten durch Wildzäune verstärkt werden. Dort, wo es keine Zäune gibt, sollten welche erbaut werden. Kaputte Zäune sollten repariert werden.
Deshalb: Verlieren Sie heute hier keine Zeit. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Es handelt sich um Sofortmaßnahmen: zum einen, wie gesagt, um die Trichinenuntersuchung, deren Kosten den Jägern erlassen werden sollen, und zum anderen um Wildzäune um die Autobahnraststätten, um dort das Infektionsrisiko zu mindern.
Am Ende warten wir dann noch auf die Maßnahmen, die mit Ihrem Gesetzentwurf kommen werden. Darüber diskutieren wir bestimmt noch im Ausschuss.
Das war der Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Gibt es dazu Redebedarf? – Bitte, Herr Kollege von Breitenbuch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grimm, Ihr Änderungsantrag ergänzt unseren Antrag. Auch wir selbst diskutieren das Thema Trichinenschau und die Gebühren hierfür. Wir haben uns dazu bisher noch keine umfassende Meinung bilden können; das läuft im Gesetzesverfahren parallel zu den Maßnahmen.
Selbstverständlich ist es so, dass geschossenes Wild einen Wert an sich darstellt, der auch verkäuflich ist. Wir müssen jetzt einmal sehen, wie das bei den großen Strecken im Land überhaupt funktioniert. Insofern muss man schauen, was die geldliche Seite bei den Jägern bedeutet. Wie gesagt: Wir prüfen das, brauchen das also jetzt bei Ihnen nicht positiv abzustimmen.
Das Nächste: Der Hinweis auf die Zäune um die Autobahnraststätten ist mir neu. Da müssen wir erst einmal die Zuständigkeiten klären. Bisher sind daran erst zwei Ministerien beteiligt und nicht drei. Aber diesen Hinweis können wir auch kurzfristig von der Staatsregierung prüfen lassen und mit aufnehmen. Auf diese Idee war ich noch nicht gekommen. Das ist nicht verkehrt. Ich denke, wir sollten