Protocol of the Session on August 31, 2017

Das erste Beispiel ist Sulfat. Wer mich kennt, der weiß, dass ich mich schon eine ganze Weile mit den Trinkwasserfassungen in den Braunkohlefolgegebieten befasse. Dort haben wir ja – insbesondere in der Lausitz durch die Flutungsprobleme – mit Sulfatbelastung zu tun. Im Gebiet von Weißwasser mussten schon in den Neunzigerjahren Wasserwerke außer Betrieb genommen werden – Schleife, Weißkeißel, Gablenz, Groß Düben usw.; Boxberg kämpft im Moment um eine Lösung; es ist noch nicht klar absehbar, ob man dort noch eine Wasserfassung ortsnah nutzen kann oder ob man Fernwasser herbeibringen muss.

Im Leipziger Raum haben wir Probleme mit den Wasserversorgungsanlagen. Grimma, Geithain, Borna–Land, Eilenburg und Wurzen haben bergbaubedingte Grenzüberschreitungen von Sulfat. Ich habe es vorhin schon angedeutet: Wer in die Datenbank für die Grundwassermessstellen hineinschaut – dort gibt es einfach Sulfatgehalte im Grammbereich. Wenn Sie diese herangezogen hätten, dann hätten Sie eine viel bessere Argumentation gehabt, denn 250 Milligramm pro Liter ist der Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Dort haben wir wirklich ein Problem.

Beispiel Nummer zwei: Seit Jahren werden weitere Gefahren für die potenzielle Trinkwasserversorgung diskutiert, nämlich sogenannte Mikroschadstoffe. Mikroschadstoffe sind eine breite Palette von unterschiedlichsten Substanzen – Haushalts- und Industriechemikalien, Agrarsektorrückstände, Arzneimittelrückstände, aber auch andere diagnostische Hilfsmittel. Es gibt im Moment eine Unzahl von Stoffen, die in den Wasserkreislauf eingetragen werden, und auch Diskussionen, welche Folgen bzw. Wechselwirkungen dies für die Flora und Fauna haben kann.

Eine Lösung ist im Moment nicht abzusehen. Es werden Vorschläge unterbreitet, zum Beispiel Anwendungsbeschränkungen, umweltgerechte Entsorgung, Verminderung von Luft-Emissionen, aber auch neue Technik in den Abwasserbehandlungsanlagen großer Kläranlagen.

Spätestens seit 2015 diskutiert man über eine vierte Reinigungsstufe im Abwasser. Seit 2016 läuft ein Stakeholder-Workshop, eine Diskussion um die Mikroschadstoffstrategie auf Bundesebene, um den Eintrag von Arzneimittelrückständen, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Waschmitteln usw. in die Umwelt zu verringern, weil sie manchmal in das Trinkwasser übergehen.

Dafür haben wir noch keine Lösung. Die EU diskutiert im Moment über eine Fortschreibung der Trinkwasserrichtlinie genau in diesem Bereich. Insoweit wird perspektivisch etwas auf uns zukommen.

Wenn ich mir dann anschaue, was Sachsen in diesem Bereich getan hat, dann stelle ich fest: Nicht viel! Der letzte Bericht, den ich gefunden habe, ist schon zehn Jahre alt; das ist der Arzneistoffbericht des LfULG, der dieser Frage nachgegangen ist. Es wäre sicherlich erstrebenswert, sich dieser Frage zu widmen.

Das dritte Problem, das ich sehe, ist der Klimawandel, weil ich glaube, dass dieser Folgen für das Grundwasserdargebot, die Grundwasserneubildung und die Oberflächenwasserabflüsse haben wird. Damit beschäftigen sich das Umweltministerium und das LfULG schon seit ein paar Jahren. Sie führen zahlreiche Modellrechnungen durch und stellen fest, dass die Jahressummen des Niederschlags abnehmen, aber die mittlere Jahrestemperatur und die Verdunstung zunehmen werden. Daraus wird eine Reduzierung der Talsperrenzuflüsse, aber auch eine Minderung der Leistungsfähigkeit bei der Rohwasserabgabe von Talsperren abgeleitet. Dasselbe passiert natürlich mit dem Grundwasser. Das heißt, der Klimawandel an und für sich wird für die ortsnahe Trinkwasserversorgung möglicherweise ein großes Problem werden.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wenn Trinkwasservorkommen aufgrund von Trockenheit, Mikroschadstoffen, Sulfaten oder anderen Ereignissen nicht mehr genutzt werden können oder wenn Wasser für die Vermischung zugekauft werden muss, dann steigen vielleicht am Ende die Wasserpreise, während die ortsnahe Trinkwasserversorgung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist. Somit entstehen möglicherweise immer zentralere, kostenintensivere und damit auch anfälligere Lösungen. Wenn ich es anders ausdrücken darf: Das Risiko – der Kreis der Betroffenen im Falle des Ausfalls von Trinkwasserversorgungsanlagen – wird sich möglicherweise erhöhen.

Deshalb ist Vorsorge im Sinne des Trinkwasserschutzes wichtig, aber nicht nur für uns, sondern auch für unsere Kinder und Kindeskinder.

Die Redezeit ist abgelaufen.

Jedes einzelne Trinkwasservorkommen sollte im Interesse einer ortsnahen Wasserversorgung geschützt und nicht aufgegeben werden. Das ist eine Aufgabe, die wir haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir hörten Frau Dr. Pinka, die für die Fraktion DIE LINKE sprach.

Jetzt schließt sich wieder Herr Kollege Winkler für die SPD-Fraktion an.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann meinen zweiten Beitrag relativ kurzfassen. Herr von Breitenbuch hat vieles von dem, was ich sagen wollte, vorweggenommen.

Ich möchte trotzdem noch einmal auf die Problematik Grundwasser versus Trinkwasser eingehen. Gleichzusetzen ist es nicht; das ist deutlich geworden. Tatsächlich wird in keinem sächsischen Grundwasserförderbrunnen der Grenzwert für Nitrat überschritten. Ich bleibe an dieser Stelle bei Nitrat und gehe auf andere Inhaltsstoffe nicht ein.

Die Kunden der Wasserversorger in Sachsen können davon ausgehen, dass das verteilte Trinkwasser grundsätzlich den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Die Qualität des Trinkwassers überprüfen nicht nur die Wasserversorger selbst, sondern es wird auch durch die Gesundheitsämter allerorten untersucht. Deshalb kann mit dem Trinkwasser im Prinzip nichts schiefgehen.

Allein im Jahr 2016 erfolgten in meinem Versorgungsgebiet – es ist das des Wasserverbandes Döbeln–Oschatz – insgesamt über 110 zusätzliche Untersuchungen der Trinkwasserqualität, um den Nachweis zu erbringen, dass die Trinkwasserverordnung vollumfänglich eingehalten wird, sicherlich auch in Anbetracht der Veränderungen in den Bereichen, die Frau Dr. Pinka hier genannt hat.

Die unterschiedlichen Nitratbelastungen des Grundwassers sind nicht erst heute ein Problem. Seit über 15 Jahren wird deshalb dieses Phänomen durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie permanent erforscht. Aktuelle Ergebnisse und Untersuchungsberichte werden auch den Landwirten präsentiert und mit ihnen ausgewertet, gerade dort, wo diese Erscheinung auftritt. Deshalb können wir uns sehr beruhigt zurücklehnen.

Seit 2003 gibt es Verträge und Kooperationsvereinbarungen mit den Wasserverbänden und ausgewählten Landwirten. Die Wasserversorger reagieren – das haben wir vorhin gehört – durch Schließung von Wasserfassungen oder Durchmischung von Trinkwasser. Das ist auch in Döbeln–Oschatz so passiert, ohne dass sich die Kosten für den Verbraucher dort erhöht hätten. Auch insoweit kann man von Stabilität ausgehen.

Was mir zum Schluss bleibt, ist das Vortragen eines Zitats des Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes. Ich

bringe dieses Zitat deshalb, um den GRÜNEN etwas Mut zuzusprechen. Denn er sagte, auf die Düngeverordnung zurückkommend, es sei „die wohl weitreichendste Überarbeitung der düngerechtlichen Vorschriften der letzten 20 Jahre“, die mit der Düngeverordnung beschlossen wurde. Weiter sagte er laut Pressemeldung: „Die damit verbundenen Beschränkungen und Verbote seien einschneidend für den Landwirt und seine künftige Düngung und würden einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der Nitrateinträge ins Grundwasser leisten.“

So viel zur Zukunft!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Nach Herrn Kollegen Winkler spricht jetzt – in dieser Runde zumindest – abschließend Kollege Urban für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zu dem zweiten Grund kommen, warum ich die Debatte durchaus für aktuell und relevant halte. Es sind der – aus meiner Sicht – Schnellschuss der Novellierung des Düngemittelgesetzes des Bundes und die Umsetzungsprobleme, die die Landwirte damit jetzt haben.

Auf diese Probleme ist die GRÜNE-Fraktion, sind aber auch andere Fraktionen eigentlich gar nicht eingegangen, was ich bedauerlich finde. Auch ich habe den Eindruck, dass die GRÜNE-Fraktion mit der Diskussion um Nitrat im Trinkwasser die Verbraucher verunsichern will, um für sich vor der Bundestagswahl noch ein paar Wählerstimmen zu generieren.

Auf Bundesebene ist ein neues Gesetz zu Düngemitteln beschlossen worden, das schnell in Kraft treten wird und bestimmte Vorgaben macht, die schon bis zum Jahresende zu erfüllen sind. Die Landwirte sind gezwungen, bis Ende des Jahres große Lagerkapazitäten für Gülle zu schaffen. Die Frage ist doch: Schaffen das die Betriebe überhaupt bis zum Jahresende? Schaffen das die Planungsbüros, die Genehmigungsbehörden und auch die Bauunternehmen in der Kürze der Zeit? Werden die Preise für solche Spezialbauten nicht überhöht sein, weil die Baubetriebe ja wissen, dass die Bauern kaufen müssen? Müssen am Ende Tierhalter vielleicht Tiere verkaufen oder schlachten, wenn sie es eben nicht schaffen, die Vorgaben des Gesetzes bis zum Jahresende umzusetzen?

Die Staatsregierung muss sich an dieser Stelle schon die Frage gefallen lassen, warum keine ausreichenden Übergangsfristen für die Einführung der neuen Gesetzesbestimmungen gelten. Jetzt, in der Erntezeit, müssen sich die Bauern mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, weil schon für die Herbstdüngung in diesem Jahr die neuen Vorschriften gelten. Die Fruchtfolgeplanung erfolgt in der Regel zum Anfang des Jahres. Die neuen Vorschriften konnten dafür noch gar nicht beachtet werden.

Natürlich haben manche Landwirte nun Bedenken, ob ihre Wintergerste unter den neuen Bestimmungen überhaupt noch Backwarenqualität erreichen kann.

(Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Mit Wintergerste wird nicht gebacken!)

Es ist so wie immer: Eine überhastete Umstellung trifft vor allem die kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe, die eben kein Personal für Rechtsfragen haben, sondern in denen sich der Landwirt mit seiner Frau noch selbst durch Gesetzes- und Verordnungstexte kämpfen muss.

Wir müssen feststellen: Der Freistaat hat keine Übergangsfristen für seine Landwirte durchgesetzt. Trotz der geforderten schnellen Umsetzung des neuen Gesetzes macht der Freistaat keine gesonderten Beratungsangebote, es sei denn, unser Minister kann uns nachher etwas Besseres mitteilen.

In der aktuellen – unschönen – Situation fordern wir das Landwirtschaftsministerium auf, nun alles ihm Mögliche zu tun, um den Landwirten bei der Umstellung ihrer Betriebe zu helfen. Die Spielräume der Gesetzgebung sollten maximal genutzt werden, zum Beispiel, wenn es um die maximale Größe der Betriebe geht, die von der Aufzeichnungspflicht befreit sind. Zusatzmaßnahmen in besonders nitratbelasteten Gebieten müssen gemeinsam mit den Landwirten bestimmt werden; auf keinen Fall darf die Behörde das allein tun. Das Ministerium könnte und sollte auch prüfen, in welchen Fällen technische Umrüstungen oder Neuanschaffungen im Zusammenhang mit dem novellierten Düngemittelgesetz finanziell unterstützt werden können. Auch gemeinsame Konzepte von Landwirten und Wasserversorgern für eine Verbesserung der Trinkwasserqualität, wie sie ja punktuell schon existieren, sollten vom Freistaat finanziell gefördert werden.

Die Landwirtschaft in Deutschland und damit auch in Sachsen unterliegt ohnehin einem starken Preiskampf mit Marktanbietern aus der EU, die sowohl niedrigere Personal- und Sozialkosten haben, als auch geringeren Auflagen und einen geringerem Kontrolldruck durch ihre Behörden unterliegen. Wenn wir langfristig die Lebensmittelproduktion in Deutschland behalten wollen, wenn wir auch in Zukunft junge Menschen für den Beruf des Landwirtes begeistern wollen, dann muss sich die Politik auch um Rahmenbedingungen bemühen, unter denen man mit Landwirtschaft gutes Geld verdienen kann und ein gutes Auskommen für sich und seine Familie hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Bitte, Herr von Breitenbuch.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch

einmal auf die neue Düngeverordnung eingehen, die eine große Belastung, ein großer Einschnitt für alle Betriebe im Lande ist. Das sind politische Vorgaben, die erfüllt werden müssen, die teilweise hochsanktioniert sind, und entsprechend fühlen sich alle Landwirtschaftsbetriebe da in großen Zwängen.

Man hat mal wieder draufgesattelt, draufgesattelt, draufgesattelt, wie das bei solchen politischen Basaren ist. Wir hatten da eine Umweltministerin der SPD, die sich da profiliert hat, wir hatten einen Landwirtschaftsminister der Union, der selbstverständlich versucht hat, dort die Interessen der Landwirtschaft zu vertreten, und wir hatten auf der Länderseite rot-grüne Mehrheiten, die selbstverständlich teilweise im Wahlkampf standen und diese Themen über lange Zeit entsprechend weniger fachlich, sondern hochpolitisch diskutiert haben. Das ist natürlich schwierig, weil im Ergebnis einfach Plus, Plus, Plus passiert ist.

Die Bauern müssen größere Gülle- und Mistlager bauen, das kostet Geld. Sie haben weniger Zeit, gerade im Herbst, Gülle auszubringen und die organischen Massen zur Verwertung in den Kreislauf zu bringen. Zusätzlich sind noch geringere Ausbringungsmengen im Herbst erlaubt. Das heißt am Beispiel von Raps, der im Herbst, wenn er gut bewurzelt ist, bis zu 80 Kilogramm Stickstoff (N) aufnimmt. Dort ist man jetzt auf 60 Kilogramm heruntergegangen. Das heißt, wir haben eine Unterversorgung, wenn wir sagen, der Raps soll mit der Gülle und dem Mist gedüngt werden. Schon das passt nicht. Wir setzen teilweise hochmoderne Ausbringungstechnik in betriebsübergreifenden Einheiten ein. Die rechnet sich bei diesen geringen Mengen pro Hektar ganz schwierig. Insofern haben wir Probleme bei denen, die in den letzten Jahren in moderne Technik und exakte Ausbringung investiert haben, dass sich das bei den geringen Mengen nicht rechnet, die immer noch draufgesattelt wurden.

Insofern haben die Betriebe wirklich Schwierigkeiten. Wir müssen uns diesen Themen stellen und tun das auch. So wie ich es erlebt habe, ist der Minister entsprechend informiert und wird im Bund Einfluss nehmen. Wir haben auch das Ziel, wenn wir merken, es sind Härten im Spiel, dass wir Veränderungen bewirken, wenn es auf Bundesebene möglich ist.

Herr Urban, Sie haben lauter Vorwürfe vorgebracht, was alles nicht passiert. Ich will Ihnen noch einmal sagen, was im Lande passiert. Wir als Bauern – ich habe das selbst erlebt – werden umfassend informiert und eingebunden von der Staatsverwaltung in das, was auf uns zukommt. Dass das nicht passiert, ist falsch. Wir müssen StickstoffStroh-Bilanzen machen, das habe ich vorhin schon gesagt.

(Jörg Urban, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Es gibt die Agrarumweltmaßnahmen und die Förderung im Ökolandbau seit Langem. Es gibt einen großen Erfahrungspool in Sachsen, mit dem die Landwirte diese Herausforderung zu meistern versuchen,, und es gibt auch

die Förderung der Bauten, wie Gülle- und Mistlager. All das gibt es. Ich denke, der Staatsminister wird darauf noch detailliert eingehen. – So viel zu dem, was Sie hier in den Raum gestellt haben. Das ist so nicht richtig.

Herr von Breitenbuch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?