Grundsätzliche Kritik wurde an der Zeitschiene geäußert. Die in der Hauptsache verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2014. Aus der Perspektive des Jahres 2017 erscheinen diese Daten, insbesondere in bestimmten inhaltlichen Bereichen, beispielsweise der Demografie, aber auch bei Tourismus oder Energieversorgung, von eher nachgeordneter Aktualität.
Natürlich gibt es für die vermeintlich späte Vorlage des Berichtes auch nachvollziehbare Gründe, angefangen vom Vorliegen des notwendigen statistischen Datenmaterials bis hin zu den notwendigen Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachabteilungen und den damit einhergehenden und notwendigen Abstimmungsprozessen. Dies alles erfordert seine Zeit. Dennoch sollte man versuchen, den Bericht in Zukunft, das heißt in der nächsten Legislatur,
mit größtmöglicher Aktualität zu verfassen und insbesondere dem Landtag so früh wie möglich zuzuleiten.
Neben dieser grundsätzlichen Kritik gab es zum Bericht auch weiterführende Hinweise und Anregungen. Diese reichten von der Forderung nach der Erhöhung der inhaltlichen Tiefe in bestimmten Bereichen über die Erweiterung und Ergänzung weiterer Themenfelder bis hin zur Forderung nach der stärkeren Würdigung von Zukunftstrends. Ohne in die Tiefe und erst recht nicht in die Breite gehen zu wollen, möchte ich anmerken, dass dies unmittelbar zur Diskussion über die Zielrichtung des Landesentwicklungsberichtes führt.
Ich möchte an dieser Stelle einen einzigen Satz des Berichtes, zu finden auf Seite 16, zitieren: „Der LEB 2015 versteht sich vordergründig als Raumordnungsbericht.“ Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass wir allgemein unter Raumordnung die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes verstehen bzw. uns dies vorstellen können. Dies setzt einen weiten, aber mit dem Blick auf den Schwerpunkt der räumlichen Planung eben auch begrenzten Rahmen für den Landesentwicklungsbericht.
Insgesamt hat die öffentliche Anhörung viele wichtige und gute Hinweise gebracht, beispielsweise zur intensiveren Betrachtung des novellierten Raumordnungsgesetzes des Bundes vom Mai dieses Jahres und zu den möglichen Wirkungen auf unser Landesplanungsgesetz sowie auf die Praxis der Landes- und Regionalplanung. Kursorisch möchte ich hier nur einmal auf § 7 ROG und den neuen Abs. 3 hinweisen. Dort heißt es nun: „Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen.“ Dies wird die Zusammenarbeit und Kooperation mit unseren Nachbarn sowohl im Inland als auch im Ausland weiter intensivieren.
Gut finde ich die Anregung, den vier regionalen Planungsverbänden in Sachsen im Landesentwicklungsbericht einen bestimmten Raum oder Platz zur Verfügung zu stellen, um in konzentrierter Form Dinge von besonderer regionaler Bedeutsamkeit darzustellen. Ich könnte mir dabei eine Art Schaufenster der Region vorstellen.
Den Hinweis zur stärkeren Würdigung interkommunaler Kooperation im Bericht erachte ich als zielführend, auch wenn sich hier natürlich wiederum die Frage der verfügbaren Datenbasis stellt. Ebenso wird uns das Thema der Flächeninanspruchnahme weiter beschäftigen; denn
betrachtet man die Praxis der Regionalplanung oder auch die Bauleitplanung, so gibt es hier häufiger Konflikte und auch divergierende Interessen.
Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich beim Staatsministerium des Innern, bei Herrn Staatsminister Markus Ulbig für die Federführung sowie insbesondere beim Referat 46 des SMI für die Gesamtredaktion und bei allen an der Erstellung des Landesentwicklungsberichtes 2015 Beteiligten bedanken. Ein insgesamt sehr gelungenes Werk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Fritzsche! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich will eingangs für meine Fraktion erklären, Kollege Fritzsche, da sind wir d‘accord, dass der vorliegende Landesentwicklungsbericht 2015 gegenüber seinen Vorgängern einen nach unserer Auffassung deutlichen Fortschritt darstellt. So ist – darüber haben wir uns im Ausschuss verständigt – der Bereich der Daseinsvorsorge gesondert in einem eigenen Kapitel bearbeitet. Wir haben für den Bericht eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss durchgeführt. Kollege Fritzsche hat das auch dargestellt. Die Anhörung hat den Landesentwicklungsbericht sowohl gewürdigt als auch deutliche Hinweise hinsichtlich der dem Landesentwicklungsbericht zugrunde liegenden Daten gegeben.
Einer der Sachverständigen hat eindrucksvoll die Erfolge der ÖPNV-Gestaltung im Tarifgebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, insbesondere durch das Pilotprojekt Mult Anfahrt und das PlusBus-Netz, referiert. Darin ging es vor allem um die Verbindung von ÖPNV-Leistungsfähigkeit, Liniennetz und Taktverdichtung mit den Anforderungen der Siedlungsstruktur in den suburbanen und ländlichen Räumen.
Im Mittelpunkt stehen die Mobilität der Menschen im ländlichen Raum und die Verbesserung der Erreichbarkeit für Pendlerinnen und Pendler sowie von Freizeitnutzung. Der Sachverständige, der zugleich Verkehrsplaner beim MDV ist, appellierte, dem ÖPNV in seiner Leistungsfähigkeit in diesem Kontext wesentlich mehr Raum und eine tiefer gehende Betrachtung im Landesentwicklungsbericht zuzugestehen, und dies insgesamt für den Bereich der Daseinsvorsorge. Er stellte unter anderem wichtige Fragen. Kollege Fritzsche, genau das sind die, die wir sicherlich in Zukunft auch miteinander beraten sollten: Wohin möchte die Politik eigentlich steuern? Soll der alleinige Fokus auf die Oberzentren gerichtet sein, die jetzt schon sehr stark wachsen? Dabei müssen Sie bedenken, dass Sie noch deutlich höhere Investitionen in die Infrastruktur, wie Schulen, Straßen, ÖPNV, Altenheime, Versorgungseinrichtungen in den Städten, in den Oberzentren konzentrieren müssen. Oder wollen Sie gleichbleibende Lebensbedingungen in der Stadt und im ländlichen Raum? Die prinzipielle Frage, vor der Sie immer wieder stehen: Was wollen Sie eigentlich?
Kollege Fritzsche, die Diskussion, wie wir uns einen Landesentwicklungsbericht vorstellen, sollten wir im Ausschuss hier im Parlament führen. Ich will an dieser Stelle auf § 17 Abs. 1 Landesplanungsgesetz verweisen. Hier geht es um die Raumordnung. Das geht zunächst einmal mit dem Sex-Appeal des Bürgerlichen Gesetzbuches oder eines Gesetzeswerkes einher.
Raumordnung kann noch viel mehr bedeuten, also nicht nur die reine Betrachtung aus raumordnerischer Sicht, sondern tatsächlich den Landesentwicklungsbericht so zu gestalten, dass er ein Monitoringinstrument wird. Dafür plädieren wir ausdrücklich, auch wenn man sich den zukünftigen Landesentwicklungsplan vor Augen führt. Dann sieht man wieder Grundsätze, aber die kommen ja irgendwoher.
Das ist die Frage, die wir miteinander diskutieren wollen und sollten. Herr Staatsminister, wir wollen Sie darin bestärken, im nächsten Landesentwicklungsbericht dem Bereich der Daseinsvorsorge – so wie Sie es im Ausschuss auch angekündigt haben – einen noch breiteren Raum zu geben, vor allem anhand von Grundsätzen und Zielen aus dem Landesentwicklungsplan und den Fachplanungen. Kollege Fritzsche, ich erinnere an den sogenannten ideologiefreien Landesverkehrsplan noch von einem Minister – für Sie darf er noch genannt werden –, Minister Morlok. Auf jeden Fall sind anhand der Fachplanung deren Umsetzung und Erreichung abzurechnen und zu bewerten. Herr Staatsminister, ich glaube, das ist wichtig.
Warum sonst sollte es auch einen Plan zur Entwicklung des Landes, einen Landesentwicklungsplan, und einen Bericht zur Landesentwicklung geben, wenn es nicht um die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Freistaat Sachsen ginge? Das betrifft – Kollege Fritzsche, da bin ich bei Ihnen – auch regionale Planungsverbände; die müssen sich natürlich an die entsprechend angepassten Grundsätze und Ziele im Landesentwicklungsplan halten können und sie für ihre Planung berücksichtigen.
In diesem Sinne werden wir den weiteren Prozess kritisch begleiten, Herr Staatsminister, und stimmen der Kenntnisnahme aus voller Inbrunst zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise gibt es zu den meisten Beschlussempfehlungen keine Aussprache, aber heute scheint es anders zu sein. Gerade haben wir über den Jahresbericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten debattiert, jetzt sprechen wir über den Landesentwicklungsbericht. Ich denke, das ist gut so. Es ist ein Bericht, der turnusgemäß aller fünf Jahre veröffentlicht wird und dessen Aufgabe es ist, die im Landesentwicklungsplan hinterlegten Zielstellungen zu analysieren und die bisher erreichten Fortschritte zu beschreiben.
Für mich und auch für viele andere ist der Landesentwicklungsplan einer der wichtigsten Pläne zur Entwicklung unseres Freistaates. Der Bericht bietet aber auch die Möglichkeit, sich grundsätzlich über die Raumordnung in
Sachsen Gedanken zu machen; das hat Herr Kollege Stange gerade gesagt. Das haben wir als Landtag auch getan.
Als der Bericht im Innenausschuss am 28. Dezember 2016 zur weiteren Behandlung überwiesen wurde, war schnell klar, dass wir dazu eine Anhörung durchführen. Wir wollten wissen, wie Fachleute und Experten den Bericht und die dort aufgeführten Ergebnisse bewerten. Die Anhörung fand am 1. Juli 2017 statt. Der Bericht wurde dann bei der Sitzung des Innenausschusses am 17. August abschließend beraten. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, wurde die Kenntnisnahme des Berichts einstimmig von allen Ausschussmitgliedern beschlossen.
Als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen weiß ich, wie schwierig und intensiv sich die Arbeit vor Ort als Wirkung des Landesentwicklungsplanes gestaltet. Deshalb möchte ich mich zunächst bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den regionalen Planungsverbänden für ihre nicht immer leichte, aber gerade deshalb sehr motivierte Arbeit bedanken. An ihnen liegt es, die Ziele, die wir als Freistaat der Raumordnung vorgeben, in der Praxis umzusetzen. Dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung.
Ich möchte in meinem Beitrag den Landesentwicklungsbericht aus Sicht eines Praktikers bewerten und zunächst den Leiter unserer Planungsstelle, Prof. Dr. Bergner, zitieren, der zur Anhörung am 1. Juni Folgendes sagte: „Landes- und Regionalplanung sitzen in einem Boot und sind zwei Facetten einer Medaille. Das ganze System kann nur so effektiv sein, wie das Zusammenwirken zwischen der Ebene des Landes und der Region läuft. Wir können in Sachsen davon ausgehen, im Wesentlichen anforderungsgerechte Strukturen und Regelungen zu haben, mit denen man in der Landes- und Regionalplanung arbeiten kann.“ Er stellte weiterhin fest, dass mit dem Landesentwicklungsbericht ein gehaltvolles Informationsinstrument zur Verfügung steht. Das ist eine Einschätzung, zu der im Übrigen auch die Mehrzahl der Sachverständigen kam.
Regionalplanung hat eine ordnungspolitische Funktion und nimmt eine Mittlerrolle im Spannungsfeld zwischen staatlicher Landesplanung und Stadtentwicklungsplan ein. Landesentwicklungsplanung enthält eine Reihe von Zielsetzungen und Festlegungen, welche die Regionalplanung sowie die kommunalen Planungen beeinflussen.
Die Bedürfnisse vor Ort in den Regionen und in den sächsischen Kommunen sind naturgemäß sehr unterschiedlich. Daher ist ein partnerschaftliches und gut abgestimmtes Handeln von Landes- und Regionalplanung notwendig. Dazu gehört auch, dass die Regionalverbände bei bestimmten Fragen Abwägungsspielräume bekom
men. Es gibt zum Beispiel quantitative Zielvorgaben, ausgehend vom Bund und von politischen Entscheidungen, die sich in der Landesentwicklungsplanung wiederfinden, von den Regionalplanern umgesetzt werden müssen und vor Ort mit reichlich Konfliktpotenzial verbunden sind. Ich denke hierbei unter anderem an den Handlungsauftrag der raumordnerischen Steuerung von Windenergieanlagen und der damit verbundenen Ausweisung von Eignungs- und Vorranggebieten.
Deshalb ist es mir wichtig, dass die Anregungen und kritischen Hinweise der Regionalplaner in zukünftigen Landesentwicklungsplanungen und -berichten ihre Berücksichtigung finden. Das zeigt sich vor allem bei der Frage der Energieversorgung. Hier kann man gut und gern von der Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen sprechen. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Energiewende verbessern. Das ist nicht ganz einfach und durchaus umstritten, vor allem für die Regionalplanung und hier insbesondere bei der Ausweisung von Gebieten für die Windkraftnutzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung hat uns noch ein paar weitere Handlungsaufgaben mit auf den Weg gegeben. Zum Beispiel gibt es seit kurzer Zeit ein novelliertes Raumordnungsgesetz des Bundes. Das wurde vom Kollegen Fritzsche bereits angesprochen. Hier müssen wir schauen, welche Auswirkungen dies auf die Landesebene hat, und uns fragen, ob es gegebenenfalls Anpassungsbedarf bei unseren Landesgesetzen gibt.
Außerdem wurde in der Anhörung angemahnt, den an sich guten und umfassenden Landesentwicklungsbericht noch um zwei zentrale Teile zu ergänzen. Erstens finde ich die Idee überaus bedenkenswert, auch den regionalen Planungsverbänden jeweils etwas Raum im Bericht zuzugestehen. Dort könnten die fünf regionalen Verbände direkt von den Entwicklungen vor Ort berichten und ihren Arbeits- und Umsetzungsstand aufzeigen. Dies würde nicht nur die Arbeit vor Ort mehr würdigen, sondern vor allem die Möglichkeit geben, die Fortschritte der jeweiligen Planungsregionen vergleichend zu betrachten. Es gab aber auch noch einen zweiten Verbesserungsvorschlag, den ich aus der Anhörung mitgenommen habe. Wir sollten uns überlegen, den nächsten Landesentwicklungsbericht, der uns in fünf Jahren bevorsteht, mit konkreten Handlungsempfehlungen und Schwerpunkten für die weitere Arbeit anzureichern.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Auch in dem vorliegenden Bericht sind durchaus Handlungsempfehlungen und Maßnahmevorschläge für die Arbeit vorhanden. Aber wir sollten diese mehr bündeln und zielgerichteter formulieren. Dies ist deshalb notwendig, weil der nächste Landesentwicklungsbericht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erarbeitung des nächsten Landesentwicklungsplans steht. Da dieser alle zehn Jahre fortgeschrieben wird, steht dessen Überarbeitung für das Jahr 2023 an. Um darauf gut vorbereitet zu sein, müssen wir den Landeswicklungsbericht entsprechend aufbauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um eine effektive Landesplanung vorzunehmen und die vom Freistaat definierten Ziele der Raumordnung auch in der Fläche umzusetzen, brauchen wir starke regionale Planungsverbände. Damit wir diese auch in Zukunft in der hohen Qualität wie bisher fortsetzen können, müssen wir uns Gedanken über deren finanzielle Ausstattung machen. Wenn wir sicherstellen wollen, dass auch zukünftig die regionalen Planungsverbände ihrer Arbeit vollumfänglich nachkommen können, müssen wir überlegen, ob wir die Zuweisungen, die sie seit 2008 unverändert für ihre Arbeit erhalten, nicht den Entwicklungen anpassen sollten. Hier geht es um Preisentwicklungen und dergleichen. Wir werden uns deshalb eng mit der Regionalplanung zusammensetzen und das Gespräch suchen. Es sollte das Ziel sein, diesen Gedanken im nächsten Doppelhaushalt zu berücksichtigen.
Die AfD-Fraktion hat keinen Redebeitrag angemeldet. Deshalb rufe ich jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf; Herr Günther, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gleich vorweg: Dem Lob der Vorredner, dass wir hier eine qualitative Verbesserung zu den vorangegangenen Berichten haben, möchten wir uns vonseiten der GRÜNEN gern anschließen. Der Bericht ist viel strukturierter und übersichtlicher. Man kann mit ihm viel mehr anfangen. Der Nachteil, über den ich aber gar nicht schimpfen möchte, ist natürlich, dass die Vergleichbarkeit zu den vorherigen Berichten dadurch leidet. Aber anders ist es nun einmal nicht möglich. Auch die Datengrundlage – Kollege Fritzsche hat es angesprochen – ist natürlich schwierig.
Wir haben die früheren Landesentwicklungspläne von 2003 und 2010 und haben jetzt den Bericht für 2015 zu besprechen, für den Daten nur bis 2013 vorliegen. Daher kann man noch nicht wirklich berichten, wie es seit 2013 vorangegangen ist. Es ist also eine Art Zwischenbericht.
Aber zu den inhaltlichen Aspekten. Man soll ja eigentlich berichten, wie sich die Landesentwicklung entsprechend dem Landesentwicklungsplan fortentwickelt, und die Kritik an diesem Bericht ist auch ein wenig damit verknüpft, was darin bereits vorgegeben ist und worüber man überhaupt sprechen kann. Dabei fehlen uns einige sehr große Themen – im Prinzip die Megatrends der Raumentwicklung, wenn man es so sagen will:
Das Erste ist der Klimawandel, der uns alle betrifft. Wir merken ihn ständig, nicht nur an Extremwetterereignissen, sondern er hat auch Auswirkungen auf die Waldentwicklung, den Hochwasserschutz, aber auch auf die mikroklimatische Entwicklung bis hin zu den Städten: Wo ist es wie heiß? Wo kann man sich überhaupt noch aufhalten?
Das zweite Thema ist ebenfalls bereits angerissen worden – ich war ganz überrascht, Kollege Fritzsche –: die Flächenversiegelung. Im Bericht zum Landesentwicklungsplan ist sie das Instrument, mit dem man die Flächeninanspruchnahme auf Landesebene in den Griff bekommen kann. In den Begründungen finden sich auch Ausführungen, dass wir die tägliche – ich wiederhole: tägliche! – Flächeninanspruchnahme von über 8 Hektar auf unter 2 Hektar bringen wollen. Aber dies findet sich leider nicht in den Grundsätzen und vor allem nicht in den Zielen wieder. Es ist also noch lange nicht konkret. Wir müssen es aber in konkrete Ziele fassen, da dies eines unserer drängendsten Probleme ist, die wir auf Landesebene steuern müssen.
Ich erinnere daran, dass in Sachsen seit dem Jahr 2000 23 000 Hektar landwirtschaftliche Fläche verschwunden sind, der Großteil davon für Verkehrsflächen sowie Bau- und Gewerbegebiete. Das kann so nicht weitergehen! Wir bedauern das auch an anderen Stellen, aber wir müssen es zentral steuern und uns das Ziel setzen, zu einer Quotensenkung gen null zu kommen. Das muss mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden, die wir uns vorgeben müssen, auch, wie man die Erfolgskontrolle hinbekommt. Dabei haben wir noch einiges zu tun.