Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben zu den Berichten gesprochen. Ich frage den Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Abg. Mackenroth – Sie stehen schon auf und wollen selbstverständlich sprechen. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Debatte, für Lob wie für Kritik. Vieles haben wir bereits im zuständigen Innenausschuss besprochen. Ich will trotzdem zunächst ein wenig auf die Kritik eingehen, die hier sowohl am Jahresbericht als auch am Heim-TÜV aufgekommen ist.
Frau Kollegin Pfeil-Zabel, wir haben vorhin schon darüber gesprochen. Die UMAs konnte ich nicht mit hineinnehmen, weil wir dann neben den Ausländerbehörden auch noch die Jugendämter hätten evaluieren müssen, und das ist nun wirklich ein sehr dickes Brett, was man da noch hätte bohren müssen. Deshalb haben wir darauf verzichtet.
Frau Nagel, Sie wünschen sich – haben Sie sich auch im Innenausschuss gewünscht – weniger Rechenschaftsbericht, mehr Pro-Aktives, mehr Vorschläge, mehr Aktion. Im Gesetz heißt es nun einmal, ich soll einen Bericht über die Situation der im Freistaat lebenden Ausländer abgeben. Darum habe ich mich bemüht.
Frau Zais, mit meinem Angebot, sich darzustellen, die parlamentarische Arbeit darzustellen, Ihre Sicht der Dinge darzustellen, wollte ich Ihnen – das ist selbstverständlich – nicht das Recht auf Kritik beschneiden. So, wie ich Sie
kenne, würden Sie sich auch nicht in diesem Recht beschränken lassen, sondern ich wollte Ihnen einfach Gelegenheit geben, das zu tun. Ich bin nicht verpflichtet, dem Landtag über dessen eigene parlamentarische Geschehnisse, über die eigene parlamentarische Arbeit zu berichten.
Lassen Sie mich vielleicht zu Beginn noch einen Schwerpunkt aus dem letzten Jahr kurz erwähnen. Die Zahl der Eingaben und Ansprechpunkte, der Anliegen, die individuell an den Ausländerbeauftragten und seine Geschäftsstelle herangetragen wurden, hat sich in den vergangenen Monaten explosionsartig vermehrt. Es geht – wie wahrscheinlich auch bei Frau Köpping im Geschäftsbereich – dabei um alles Mögliche: um Arbeit, Wohnung, Umzug, Familienprobleme, Sicherheit, Gesundheit, immer wieder Bleiberecht. Ich stelle fest und habe auch heute wieder von zwei Kollegen unterschiedlicher Fraktionszugehörigkeit gehört, dass sie ähnlich, wie viele Rückmeldungen, die bei mir angekommen sind, ganz angetan davon sind, wie schnell und kompetent die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle – teilweise hieß es innerhalb von Stunden – reagieren und Dinge klären. Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle meiner Geschäftsstelle, meinen tollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit danken.
Wenn ich schon beim Danken bin, geht der Dank natürlich auch an Staatsminister Ulbig und Staatsminister Gemkow, die ganz wunderbar mit Abordnungen geholfen haben, sodass wir juristische Kompetenz zur Beantwortung der wichtigen Fragen zur Verfügung haben, und natürlich auch an Frau Kollegin Köpping, mit der die Zusammenarbeit verdächtig problemlos klappt.
Die weiteren Kritikpunkte: Kollege Hartmann, Sie haben gesagt, wir sollten die Handlungsempfehlungen aus dem Heim-TÜV einmal zusammenfassen und darstellen, um sie den Ausländerbehörden an die Hand zu geben. Das finde ich einen sehr guten Vorschlag, den wir aufgreifen werden. Ob wir das mit dem Angebot auf einen Besuch oder so etwas verbinden, Frau Zais, können wir einmal schauen. In jedem Fall hilft es, den Ausländerbeauftragten einzuladen, wenn es einen Wunsch gibt. Ich komme und drohe das tatsächlich an.
Frau Nagel, Sie haben Folgendes gesagt: Mehr Akzente und mehr Kritik sei gewünscht, zu geringer Druck und zu wenig Anreiz für Verbesserungen. Meine feste Überzeugung ist, dass das Anreizsystem aus der Behörde selbst kommen muss. Das ist die Grundidee des Qualitätsmanagements. Wenn ich einen neuen Auftrag zur Evaluierung bekomme, ich hatte die Handlungsempfehlungen angesprochen, dann möchte ich das gerne machen.
Folgendes möchte ich klarstellen: Jemand hat gesagt, ich hätte in dem Bericht behauptet, die Serviceorientierung bei den Ausländerbehörden sei im Freistaat Sachsen
flächendeckend vorhanden. Das ist mitnichten der Fall, im Gegenteil. Es gibt immer wieder Einzelfälle, bei denen ich mit Erstaunen davorstehe und sage, dass das im Jahr 2016/2017 nicht mehr die Richtschnur für behördliches Handeln sein kann.
Frau Nagel, die Position der Untergebrachten haben wir nicht berücksichtigt. Das sei politisch nicht gewünscht gewesen, haben Sie gesagt – weit gefehlt. Selbst wenn dem so gewesen sein sollte, würde mich das nicht stören. Vielmehr würde es mich reizen oder provozieren. Wir haben in der Konzeptphase für die dezentrale Unterbringung sehr wohl intensiv darüber nachgedacht. Wir haben uns aber entschieden, einzelne Wohnungen aus den von Ihnen genannten Gründen nicht aufzusuchen. Gleichwohl sind Interviews, die der Wissenschaftler geführt hat, und deren Ergebnisse in diesen Bericht eingeflossen, auch wenn sie als solche nicht im Bericht identifizierbar sind.
Ich komme zur Wohnfähigkeitsprüfung. Das habe ich mir nach der Diskussion im Innenausschuss ein bisschen genauer angesehen. Es gibt das Gutachten zur Praxis der Stadt Potsdam aus dem Jahr 2014 mit dem Ergebnis, dass diese rechts- oder verfassungswidrig sei. Dieses Verfahren gibt es im Freistaat in dieser Form nicht. Deswegen geht es also letztlich nur darum festzustellen, ob es Signale gibt, dass die Unterzubringenden mit Wohnung, Ausstattung und Ressourcen in den dezentralen Einheiten nicht pfleglich und wie Vermieter und Behörden mit solchen Signalen umgehen. Diese Überlegung halte ich grundsätzlich für legitim. Ich habe Ihnen aber schon zugesagt, dass ich den Hinweis gern aufgreife und zum Anlass nehme, bei der redaktionellen Arbeit noch genauer hinzuschauen.
Am Rande möchte ich Folgendes anmerken: Die Gesetzesnovellierung steht an. Ich hoffe, dass wir in diesen Wochen zu abschließenden Ergebnissen kommen.
Zusammenfassend waren meine Maßgaben bei der Redaktion des Berichts folgende Fragestellungen: Was war mit Abstand gesehen im Jahr 2016 geschehen? Welche Schwachstellen wurden sichtbar? Wie geht es den Ausländern? Das betrifft nicht nur die Asylbewerber, sondern auch die EU-Ausländer, Künstler, Studierende, Wissenschaftler, Familienangehörige und andere. Hoffnung macht mir die andauernde organisierte und professionalisierte Arbeit der Ehrenamtlichen, das steigende und wachsende Eigenvermögen der Flüchtlinge und das Leistungsvermögen der Verwaltungen, wenn die Aufgaben zur Chefsache werden.
Luft nach oben gibt es weiterhin bei der Evaluation der Maßnahmen, vor allen Dingen auch bei der Ausreichung von Förderleistungen, bei der Unterstützung für Projekte, bei der Zusammenarbeit der staatlichen Stellen, besonders bei den Informationen zur Unterbringung, zum Leistungsspektrum usw., bei den Zugangsvoraussetzungen und bei der Strukturierung des Ehrenamts. Es ist bereits gesagt worden: Es gibt noch immer keine Lösung für die über 18-Jährigen, die nicht mehr schulpflichtig sind, aber auf Sprachkurse unmittelbar und dringend angewiesen sind.
Noch zwei wichtige Forderungen möchte ich benennen: Wir benötigen ein Integrationsmonitoring zur Evaluierung aller Maßnahmen, Entscheidungen und Verfahren. Außerdem fehlt eine belastbare Faktengrundlage zu den Bedürfnissen und der Situation der Ausländer, etwa auch im Bereich der Arbeitgeber und Ehrenamtlichen. Diese Grundlagen auch für politische Entscheidungen zu schaffen, ist nicht die Aufgabe des Ausländerbeauftragten. Ich werde mich gleichwohl weiter darum bemühen.
Meine Damen und Herren! Der Heim-TÜV geht weiter. Es folgt die Bewertung der Gemeinschaftsunterkünfte. Ich gelobe, dass ich auch hierbei die Anregungen aus der heutigen Debatte einfließen lassen werde.
Mir bleibt die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, aber auch mit der kommunalen Familie sehr wichtig. Mir ist wichtig, in die Behörden hineinzutragen, dass ihre Organisation lernend ist und sie ihre Prozesse zu optimieren hat. Ich danke insoweit auch denen, die mir bei der Arbeit am Heim-TÜV geholfen haben und weiterhin helfen werden. Ich bin auf die weiteren Ergebnisse gespannt. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Mackenroth. Ich frage nun die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vertreter der Staatsregierung möchte ich am Ende dieser Debatte wenigstens ein paar kurze Schlaglichter setzen. Ich möchte von uns auch an Geert Mackenroth und sein Team ein herzliches Dankeschön richten. Sie leisten eine gute und wichtige Arbeit für die Belange der Ausländer im Freistaat.
Ihre Jahresberichte sind wichtige Leitfäden für uns als Entscheidungsträger. Man kann sehen, dass sich der Fokus vom Jahr 2015 – das Thema Flucht war hauptzentral – jetzt in die Richtung Integration verschoben hat. Es ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft und bei der wir alle gefordert sind. Das gilt für Kommunen, Behörden, Schulen und Vereine.
Neben diesen inhaltlichen Schwerpunkten sind die Jahresberichte dafür bekannt, plastische Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten des Ausländerbeauftragten zu bekommen. Hervorzuheben ist aus meiner Sicht insbesondere das wichtige Thema Netzwerkarbeit zwischen den Akteuren aus Migration, Integration sowie die Zusammenarbeit der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten. Damit wird einmal mehr Folgendes deutlich: Der Ausländerbeauftragte unterstützt einerseits die Ministerien und die Ausländerbehörden, andererseits
leistet er einen wichtigen Beitrag dazu, dass offen und sachlich mit dem Flüchtlingsthema umgegangen wird.
Diese Sprache spricht auch der Heim-TÜV 2017. Er enthält eine Evaluation der dezentralen Unterbringung und unteren Unterbringungsbehörden im Freistaat Sachsen. Neu ist die Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf die Wohnungsunterbringung von Asylbewerbern. Wichtig für uns sind die sinnvollen Handlungsempfehlungen und Best-Practice-Beispiele. Die Arbeit der Unterbringungsbehörden wird wie gewohnt anschaulich und konstruktiv gewürdigt.
Deshalb möchte ich zum Abschluss Folgendes betonen: Es ist klar, dass der Innenminister und der Ausländerbeauftragte nicht immer einer Meinung sind. Wir befinden uns aber in einem sehr guten und konstruktiven Dialog. Deswegen sage ich einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich hoffe auf ein weiteres gutes Jahr.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich zunächst den Berichterstatter des Ausschusses Folgendes: Herr Lippmann, wünschen Sie das Wort?
Ich danke Ihnen, Herr Lippmann. Meine Damen und Herren! Wer der Drucksache 6/9724 seine Zustimmung geben möchte, zeigt dies jetzt bitte an. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist der Drucksache dennoch zugestimmt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 6/9814. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Vielen Dank. Hierbei gibt es ebenso keine Gegenstimmen, aber zahlreiche Stimmenthaltungen. Die Zustimmung wurde erteilt. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge kennen Sie: CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, sofern gewünscht. Für die CDU-Fraktion eröffnet die Aussprache Herr Abg. Fritzsche.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 20. Dezember 2016 erfolgte die Unterrichtung zum Landesentwicklungsbericht durch das SMI und die förmliche Zuleitung an den Sächsischen Landtag. Am 28. Dezember 2016 wurde die Drucksache an den fachlich zuständigen Innenausschuss überwiesen. Am
1. Juni 2017 fand die öffentliche Sachverständigenanhörung statt. Am 23. August dieses Jahres erfolgte der einstimmige Beschluss im Innenausschuss, dem Plenum die Kenntnisnahme der Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern zum Landesentwicklungsbericht 2015 zu empfehlen.
Das Erfordernis für den Landesentwicklungsbericht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Dort ist festgelegt, dass in jeder Legislatur durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde, also das SMI, zur Unterrichtung des Landtags ein Bericht
zur Landesentwicklung über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und die Entwicklungstendenzen zu erstellen ist. Insgesamt kann man den vorliegenden Landesentwicklungsbericht 2015 – dies war auch die einhellige Meinung der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung – als sehr gelungen, sehr gut lesbar, faktenreich, gestalterisch ansprechend, alle Facetten gut verknüpfend, ansprechend, mit sehr schlüssiger inhaltlicher Struktur beschreiben. Prof. Müller hat die deutliche Verbesserung zum Landesentwicklungsbericht 2010 und die erhebliche Nutzerfreundlichkeit angesprochen.
Grundsätzliche Kritik wurde an der Zeitschiene geäußert. Die in der Hauptsache verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 2014. Aus der Perspektive des Jahres 2017 erscheinen diese Daten, insbesondere in bestimmten inhaltlichen Bereichen, beispielsweise der Demografie, aber auch bei Tourismus oder Energieversorgung, von eher nachgeordneter Aktualität.