Das Programm ist seit Januar 2016 abgeschlossen. Die Bundesregierung hat ihm die nötige Zustimmung erteilt. Es wurde von Baden-Württemberg finanziert, organisiert
und mit Unterstützung des deutschen Generalkonsulats in Erbil durchgeführt. „Sie haben mit diesem Vorschlag nicht nur unser Leben gerettet, sondern auch unsere Stimmen“, dankte Nadia Murad dem Land BadenWürttemberg in einer bewegenden Rede für die Aufnahme von 1 000 IS-Opfern aus dem Nordirak.
Auch der Brandenburger Landtag hat im Dezember 2016 in einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, LINKEN und GRÜNEN beschlossen, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen; denn die Not vor Ort ist noch immer groß – ein für mich beispielloser humanitärer Akt.
Der Leiter der Projektgruppe Sonderkontingente des baden-württembergischen Staatsministeriums berichtete: Wir hätten auch 5 000 Frauen aussuchen können, denen es psychisch und körperlich richtig schlecht geht und die nicht mehr weiterwissen. Noch immer befinden sich heute circa 1 600 überwiegend alleinstehende jesidische Frauen und Kinder, die bis zu zwei Jahre in IS-Gefangenschaft waren, in den Flüchtlingscamps im Nordirak.
Die brandenburgische Regierung wirbt für das Anliegen bei den anderen Bundesländern; das ist übrigens auch Teil dieses gemeinsamen Antrags. Auf die von BadenWürttemberg im Rahmen der Aktion geschaffenen Strukturen kann zurückgegriffen und die Erfahrungen können genutzt werden. Das ist etwas sehr, sehr Positives.
Im Übrigen möchte ich noch auf einen Brief verweisen, der von der Gesellschaft für bedrohte Völker im Juli 2016 an den Landtagspräsidenten gerichtet war und allen Fraktionen – Sie haben ihn alle bekommen – zur Kenntnis gegeben wurde. In diesem Brief wurde die ausdrückliche Bitte ausgesprochen, Jesidinnen und Jesiden aus dem Nordirak zu helfen und insbesondere traumatisierten Frauen und Kindern Schutz und die nötige psychologische Betreuung zukommen zu lassen.
Meine Fraktion und auch ich ganz persönlich möchten mit diesem Antrag erreichen, dass auch wir in Sachsen diesem beispielhaften humanitären Engagement folgen. Wir müssen – das ist meine feste Überzeugung – dort Verantwortung übernehmen, wo wir es können. Die Kapazitäten für die Unterbringung sind vorhanden, und auch erlittene Traumata können zwischenzeitlich in Sachsen gut behandelt werden.
Die Aufnahme von Schutzsuchenden – das haben Sie in Ihrer vorangegangenen Rede vergessen, sehr geehrter Herr Innenminister,
über humanitäre Sonderkontingente ist neben dem Grundrecht auf Asyl und der Genfer Flüchtlingskonvention ein zusätzliches Instrument zur Hilfe, das wir nicht länger ungenutzt lassen dürfen. Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, 500 schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem Nordirak im Freistaat Sachsen aufzunehmen und dafür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Dies ist nach unserer Auffassung relativ einfach, und man kann dabei an das anknüpfen, was zwischen Hessen,
Das Erste wäre natürlich – das wäre Ihr Part, Herr Ulbig –, eine Aufnahmeanordnung zu erlassen und das notwendige Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einzuholen – ich glaube nicht, dass man Ihnen dies nach der Zustimmung in Baden-Württemberg verweigern würde – sowie die Feststellung der Schutzbedürftigkeit und das Visumverfahren zu realisieren. Hierbei ist auf die Strukturen aus vorangegangenen Aktionen zurückzugreifen.
Zweitens muss die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigen würde; denn es ist auch ein klassisches AfD-Bild, dass all die Schutzsuchenden, die zu uns kommen, eigentlich nicht selbst arbeiten wollen, sondern nur in die Sozialsysteme gehen wollen – was so natürlich nicht stimmt. Wenn man ihnen die Gelegenheit zum Arbeiten gibt, dann werden sie dies auch tun.
Das Nächste, das Sie tun müssten, wäre, die Unterbringung in Sachsen in Abstimmung mit den Kommunen zu realisieren und zusätzliche Mittel zur medizinischen und therapeutischen Versorgung zur Verfügung zu stellen – relativ einfache Maßnahmen, und gerade was Letzteres betrifft, kann ich sagen: Es gibt in Sachsen Städte, die sich – als humanitärer Akt – bereit erklärt haben, Geflüchtete zu übernehmen, zum Beispiel aus Sonderkontingenten. Es gibt die Save-me-Aktion, und ich bin sehr stolz, dass beispielsweise der Stadtrat in Chemnitz einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bereitschaft – es mögen nicht alle sein – in einigen Kommunen groß ist, in diesem Zusammenhang tatkräftig humanitäre Hilfe zu leisten.
Damit ist der Antrag von Frau Zais eingebracht. Nun kommt für die CDUFraktion der Kollege Hartmann zum Zuge und ergreift das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauen und Kinder sind von den Gräueltaten des IS in besonderem Maße betroffen und in diesem Sinne auch besonders schutzbedürftig. Verschleppung, Vergewaltigung und Folter gehörten unter dem IS zum alltäglichen Grauen – Erlebnisse, die diese Menschen ein Leben lang verfolgen werden.
Ohne Zweifel: Diesen besonders Schutzbedürftigen muss geholfen werden. Allerdings darf diese Hilfe nicht nur den Menschen im Nordirak zuteilwerden, sondern sie muss auch für Nordsyrien gelten, wo Christen, Kurden, Armenier, arabische Sunniten und Jesiden zu den verfolgten Minderheiten gehören, oder für Somalia, wo Christen von
der al-Shabaab-Miliz verfolgt und ermordet werden. Gleiches gilt für Muslime und Christen in Nigeria, die von Boko Haran terrorisiert werden. Wer aktuell in die Zeitung schaut, der weiß, dass gerade 5 000 Rohingya in Myanmar auf der Flucht sind, die dort verfolgt werden. Die Liste lässt sich ohne Weiteres durch Staaten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten verlängern. All diese Menschen haben somit einen Anspruch auf Hilfe und auf Sonderkontingente.
Der Schutz all dieser Bevölkerungsgruppen kann jedoch nicht mit angemessenem Aufwand und Nutzen erreicht werden, indem die einzelnen Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme organisieren. Ich möchte an dieser Stelle auf die Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft hinweisen, insbesondere auch der Vereinten Nationen und im europäischen Kontext der Europäischen Union.
Es ist in jedem Fall keine allein deutsche und schon gar keine Angelegenheit eines einzelnen Bundeslandes, dieses Problem im Grundsatz lösen zu können oder auch zu wollen. Das ist für den Einzelnen nicht leistbar. Grundsätzlich müsste dieser Schutz allen Gruppen ermöglicht werden,
per Sonderkontingent nach Deutschland kommen zu können. Grundsätzlich sehe ich insoweit als Erstes den Bund in der Pflicht, ein entsprechendes Sonderprogramm in Abstimmung mit den Ländern aufzulegen, so man entsprechend über Teilkontingente reden möchte, da die außenpolitische Kompetenz und die Möglichkeit zur Bewertung der Lage der Menschen dort vorhanden sind, insbesondere in Abstimmung mit der UNHCR. Es ist nicht allein beurteilungsfähig durch den Freistaat Sachsen. Wir haben an der Stelle weder die außenpolitische Kompetenz noch die Expertise, in der Vielfalt dieser Gesamtsituation allein zu entscheiden: Wo setzen wir Maß und Mitte?
Aus meiner Sicht weist der Antrag ein klassisches moralisches Dilemma auf. Warum sollen nur Frauen und Kinder aus dem Nordirak Hilfe erhalten, wenn sich Frauen und Kinder in anderen vergleichbaren Situationen in Nordsyrien, in Nigeria oder in Somalia befinden? Was qualifiziert sie mehr für unsere Hilfe? Ich maße mir nicht an zu wissen, welchen dieser Menschen dringender Teil zur Hilfe geleistet werden soll. Nichtsdestoweniger ist Hilfe dringend geboten.
Wie auch Kamal Sido von der Gesellschaft für bedrohte Völker schreibt – ich zitiere –: „Es ist unsere Aufgabe und wir sind sogar verpflichtet, die Menschen in Nordsyrien dabei zu unterstützen, ein Leben mit einem Mindestmaß an Würde zu führen und Perspektiven für sich und ihre Kinder entwickeln zu können. In dieser Not können wir durch gezielte humanitäre Maßnahmen von Deutschland und Europa aus das Leben oder das Überleben der Kurden, arabischen Sunniten, Assyrer, Chaldäer, Aramäer,
Im Übrigen spricht Kamal Sido ganz bewusst von humanitärer Hilfe vor Ort, da er weiß, dass dies die beste Möglichkeit ist, diesen Minderheiten eine Perspektive in oder nah ihrem Heimatland zu ermöglichen; zumal diese Hilfe vor Ort weitaus effektiver, wirkungsvoller und nachhaltiger organisiert werden kann, ist hier die internationale Gemeinschaft gefragt, für besonders bedrohte Menschen und verfolgte Minderheiten Hilfe zu leisten, und das möglichst vor Ort.
Zudem sind Hilfsmaßnahmen in doppelter Hinsicht wirksam. Sie helfen einerseits den Betroffenen und stabilisieren andererseits die Regionen, indem sich den Menschen eine Bleibeperspektive eröffnet. Ebenso gilt es zu berücksichtigen, dass unter anderem erklärtes Ziel des IS ist, die unterschiedlichen religiösen Minderheiten in ihrem Einflussbereich auszurotten. Gleiches gilt im Übrigen für Boko Haram oder Al-Shabaab.
Dementsprechend würden Sonderkontingente dem abscheulichen Treiben dieser Terrororganisationen nur noch zusätzlich in die Hände spielen und im Übrigen auch dazu beitragen, ihr Ziel zu erreichen.
Insofern sollte dem Schutz dieser Minderheiten vor Ort Priorität eingeräumt werden. Beispielsweise hat die irakische Regierung in den letzten Monaten erhebliche Fortschritte bei der Vertreibung des IS erzielt. Diese Bemühungen gilt es anzuerkennen, vor allem durch humanitäre Hilfe seitens der internationalen Gemeinschaft vor Ort zu stabilisieren. Wenn man sich dafür entscheidet, diese Menschen aus humanitären Gründen nach Deutschland zu bringen – insoweit ist das auch der Verweis auf § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes –, dann sollte – im Übrigen, wie es auch Brandenburg getan hat – der Bund aufgefordert werden, ein entsprechendes Aufnahmeprogramm zu organisieren, denn er hat die Mittel, um ein solches Programm vor Ort zu organisieren.
Die aufgenommenen Menschen könnten dann nach einem Schlüssel auf die Länder, das heißt also auch auf den Freistaat Sachsen, verteilt werden. Meine Fraktion hält es nicht für zielführend, an der Stelle einen sächsischen Sonderweg zu gehen. Wenn das der Fall sein sollte, dann sollte das zumindest im Kontext einer gesamtdeutschen Entscheidungskompetenz liegen, an der Sachsen ohne Zweifel seinen Beitrag zu leisten hat. Viel besser wäre es an der Stelle aber, eine gesamteuropäische Lösung und vielleicht auch – an den Adressaten der Vereinten Nationen – ein gesamtverantwortliches Handeln der internationalen Staatengemeinschaft herbeizuführen.
Insofern halte ich die Sichtweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für folgerichtig, erst über Angebote der Entwicklungszusammenarbeit den Menschen vor Ort zu helfen.
Kollege Hartmann sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Herr Kollege Schultze. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jesidische Mädchen wurden im Tausch gegen ein paar Packungen Zigaretten verkauft. „Jeder, der an unserem Zimmer vorbeikam und Gefallen an uns fand, sagte: ‚Los gehen wir!‘ Da waren 48 IS-Mitglieder in dem Haus, und wir zwei Mädchen, zwei Jesidenmädchen.“ – Diese Zitate stammen von der jungen Jesidin, welche nach ihrer Befreiung in einer Sendung der „Deutschen Welle“ zu Wort kamen. Eigentlich könnte man an dieser Stelle annehmen, dass es keiner weiteren Rede, keines weiteren Werbens für den Antrag bedarf. Eigentlich könnte man erwarten, dass die hier vertretenen demokratischen Parteien sich vereint hinter den Antrag stellen. Nächstenliebe, Solidarität, Frauenrechte und der Schutz von Kindern gegenüber Gewalterfahrung werden nun einmal von CDU und SPD wie von den GRÜNEN und den LINKEN als Grundlage ihres politischen Handelns angenommen.
Auf den Punkt gebracht, steht es im Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nun geht es heute nicht um das große Rad, es geht nicht darum, ob wir vor den Festungsmauern Europas wöchentlich Massengräber schaffen, nur um etwas zu verteidigen, was es schon seit Langem – ich betone hier: zum Glück – nicht mehr gibt. Es geht nicht darum, ob wir aus Liebe zur Vielfalt Ja zu einer multikulturellen Welt sagen oder ob es – wie es einige hier glauben – eine genetische Reinheit und Überlegenheit eines biodeutschen Volkskörpers gibt.
An diesem Punkt werden wir uns tatsächlich nicht einig. Ich werde davon überzeugt bleiben, dass kein Mensch illegal einreist, um mal zu schauen, wie es sich in einer Gemeinschaftsunterkunft schläft, oder glaubt, dass Flucht ein Spaziergang oder eine gemütliche Kreuzfahrt auf dem Mittelmehr ist. Flucht hat Ursachen, und wir sind hier im Kern Europas nicht unschuldig.
Darum geht es aber heute nicht. Der Antrag der GRÜNEN möchte etwas, was – bis auf vielleicht einige wenige wirkliche Rassisten – jeder unterschreiben könnte. Es geht um 500 Menschen. Es geht darum, 500 jesidischen Frauen zu ermöglichen, ihr Leben wieder frei und ohne Trauma leben zu können. Wir können den Frauen die Versklavung, den Missbrauch, das Gefoltertwerden, die Erfahrung, nicht nehmen. Sie werden die grausamen Stunden, Tage und Monate immer als Teil ihres Lebens mittragen.
Wir können aber etwas anderes tun: Wir können ihnen und ihren Kindern wieder eine Zukunft geben, eine Zukunft, in welcher sie eine bessere Gesellschaft aufbauen, ihre Kinder in die Schule schicken und als selbstbewusste, emanzipierte Frauen den Fundamentalisten, egal, aus welcher religiösen Richtung sie stammen, entgegen
treten können. Starke, selbstbewusste Frauen, die um ihre Rechte kämpfen, sind ein Garant gegen alle diejenigen, die glauben, sie wären etwas Besseres, egal, ob als Prediger, als Nation oder was auch immer.
Es fehlt mir also die Vorstellung, warum man diesem Antrag nicht folgen sollte. Aus Erfahrung vermute ich aber zumindest mal drei Dinge: Erstens. Wir können nicht die ganze Welt retten und wir dürfen sächsische Kommunen nicht überfordern. – Blödsinn! Wir reden hier nicht über 60 Millionen Flüchtende, wir reden hier über 500 Frauen. Es überfordert keine Kommune. Fragen Sie doch mal nach. Die meisten Landkreise haben auf Empfehlung des Freistaates Kapazitäten geschaffen, die im Durchschnitt zu 30 % leerstehen. Leerstehende Kapazitäten zahlt ihnen aber niemand. Insoweit würde eine Aufnahme von zusätzlichen Geflüchteten, in dem Fall von 500 Frauen, die Kommunen sogar entlasten. Aber das ist ein Nebengleis, an dem ich mich gar nicht festhalten möchte.
Der zweite Wunsch: Den Frauen muss vor Ort geholfen werden. Wir haben es gerade gehört. Richtig, wenn die Bedingungen vor Ort dies zulassen. Tun sie aber nicht. In einer Region, in welcher Krieg herrscht, werden die meisten Kapazitäten für die Versorgung von abgesprengten Gliedmaßen, aufgeschossenen Bauchdecken oder für die Lebensrettung nach Bombeneinschlägen benötigt. Wir können froh sein, dass dies alles nicht unsere medizinischen Kapazitäten bindet. Wir können und sollten daraus aber auch eine Verpflichtung ableiten, dieses Glück zu nutzen und zu helfen, in diesem Fall 500 jesidischen Frauen.
Die dritte Argumentation, die Auswahl von 500 jesidischen Frauen – diese Forderung ist korrekterweise schon gekommen –, kann nur ungerecht sein. Stimmt, das ist sie. Aber deswegen sollten wir es nicht lassen. Es geht um ein Zeichen, ein Symbol, eine besondere Handlung, die Vorbild sein kann. Es geht um akute Hilfe, um das Aufzeigen von Möglichkeiten. Wollten wir allen helfen, müssten wir Waffenexporte stoppen und die schmutzigen Deals mit Verbrechern und Diktatoren, seien sie von der AKP oder seien sie Präsident des Tschad, beenden und unsere arrogante Postkolonialpolitik endlich zu Grabe tragen. Hier geht es aber tatsächlich nur um 500 Frauen, denen wir helfen können und sollten.
Können Sie sich noch an die Schlagzeilen „Tausende Jesiden sind aus dem Sindschar-Gebirge geflohen und wurden von Kräften der kurdischen Volksbefreiungsarmee, von Einheiten der YPG und YPJ befreit“ erinnern? Es waren eben nicht die Einheiten von Barzani, welche wir mit Waffen beliefert hatten. Es waren die Einheiten, die wir gleichzeitig auf Bitten von Erdogan weiter kriminalisieren, die die Kurdinnen und Kurden, die Jesiden, auf dem Berg befreiten.
Die Flucht, welche auch mit dem Tod hätte enden können – es gab weder Wasser noch Essen auf dem Berg im Sindschar-Gebirge –, hatte einen Grund: In den Wochen zuvor wurden Zehntausende Jesiden ermordet. Viele von
ihnen waren übrigens Christen. Das ist mir zwar nicht wichtig, aber für einige in diesem Haus ist es ein besonderes Merkmal, wenn es um ihre Hilfsbereitschaft geht. Es wurden aber nicht nur Tausende ermordet, sondern auch 7 000 Frauen in die Sklaverei des IS geführt. Viele davon haben ihr Martyrium nicht überlebt.
Den überlebenden Frauen wollen wir heute mit unserer Zustimmung zu diesem Antrag ein Zeichen geben: Ihr seid nicht allein. Wir können euch helfen und wir werden euch helfen.