Ich möchte nun auf die dritte Zuschussforderung des Antrages, die Bezuschussung von baulichen Anpassungen von Sportstätten, eingehen. Mit unserem hohen Sporthaushalt im Freistaat sind natürlich auch hohe Investitionen in den Sport verbunden, meine Damen und Herren.
Vereine mit Behindertensport sowie Verbände, aber auch die Olympiastützpunkte können Mittel beantragen. So existiert darüber hinaus über die reguläre investive Sportförderung seit 2014 ein Extraprojekt, das sich mit dem wichtigen Thema der Barrierefreiheit beschäftigt. Das Projekt „Lieblingsplätze für alle“ fördert Investitionen zum Abbau von Barrieren an öffentlich zugänglichen Gebäuden wie etwa in unseren Sportvereinen mit einem Umfang von 2,5 Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein weiteres konkretes Beispiel dieser möglichen Förderung. Maßnahmen aus diesem Programm werden mit bis zu 25 000 Euro durch das Projekt gefördert und können dabei die notwendigen Kosten vollständig decken.
Aber wir investieren nicht nur in diese Vorhaben, nein, auch Anträge für Großsportveranstaltungen des Behindertensports werden vom Freistaat bezuschusst. In der vorliegenden Antwort des Staatsministeriums des Innern zum Antrag der Linksfraktion verweist das Ministerium hierbei unter anderem auf die Schachweltmeisterschaft der Behinderten in Dresden.
Lassen Sie mich abschließend auf den ersten Punkt des Antrages eingehen. Darin wird gefordert, dass die Staatsregierung den Landtag zu Angeboten des Behindertensports sowie zu der Frage, wie viele Übungsleiter in diesem tätig sind, informiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, in diesem Fall möchte ich empfehlen, einfach eine Kleine Anfrage an das zuständige Ministerium zu stellen und nicht einen Antrag extra im Parlament einzubringen. In seiner Stellungnahme hat das Ministerium aber bereits zahlreiche Erläuterungen zu Ihrer Forderung nach Berichterstattung gegeben. Weitere Fragen können auf der Internetpräsenz vom Landessportbund und dem Sächsischen Behindertensportverband beantwortet werden, wovon Ersterer auch behindertengerecht, also barrierefrei mit einer Vorlesefunktion, ausgestattet ist. Somit können diese Informationen auch von Menschen mit Behinderungen leicht erlangt werden. Informationen zu Übungsleitern finden Sie im Übrigen auch auf der Seite des Deutschen Behindertensportverbandes.
Abschließend kann man zum vorliegenden Antrag Folgendes feststellen: Die Forderung zur finanziellen Bezuschussung stellt sich nicht, da Behinderte mindestens gleichermaßen gefördert werden wie Sportler ohne Behinderung, teilweise sogar darüber hinaus. Der Freistaat investiert viel in den Sport und damit auch, meine Damen und Herren, in den Behindertensport. Er ist mit dem aktuellen Haushalt weiterhin auf einem guten Kurs.
Die Forderung nach einer Anpassung der Sportförderrichtlinie an die UN-Behindertenrechtskonvention ist aus meiner Sicht überflüssig, da sie bereits alle Kriterien erfüllt und Menschen mit und ohne Behinderung bereits gleichermaßen darin Berücksichtigung finden.
Zu guter Letzt: Die im Antrag angeforderten Informationen sind durchaus auf einfachem Wege zu beschaffen oder wurden in der Stellungnahme der Staatsregierung bereits geliefert.
Aufgrund dieser Darlegungen sehe ich keinen Grund für eine weitere Bearbeitung des Antrages und empfehle daher die Ablehnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Maiwald! Lassen Sie mich zuerst aus der Chemnitzer „Freien Presse“ vom 8. Mai dieses Jahres zitieren: „Ernste Gesichter, die in Chemnitz sonst zum Alltagsbild gehören, sucht man hier vergeblich. Bei der 7. Auflage der Chemlympics, dem ganz besonderen Sportfest für Erwachsene mit Handicap, waren gute Laune und Lebensfreude angesagt.“ Diesen Eindruck kann ich als Chemnitzer Abgeordneter nur bestätigen. Ich freue mich, dass wir mit den Chemlympics über die Jahre eine Veranstaltung mit Strahlkraft entwickelt haben, um den Behindertensport in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen.
Schauen wir auch auf das Sportfest des Kreissportbundes in Bautzen vom 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Bei diesem wurde ein neuer Leitfaden zur Inklusion im Breitensport vorgestellt. Das ist ein Leitfaden, der Möglichkeiten aufzeigt, wie Inklusion im alltäglichen Vereinsleben funktioniert. Eine ähnliche Veranstaltung hat auch der Kreissportbund in Görlitz angeboten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich hier aufgrund der begrenzten Redezeit exemplarisch nur einige Beispiele nennen kann, so ist es uns in den letzten Jahren doch gemeinsam gelungen, den inklusiven Ansatz im Sport weiter voranzubringen. Dabei kommt dem Behindertensport eine besondere Rolle zu. An dieser wichtigen Herausforderung muss jedoch weiter gearbeitet werden, um Menschen mit und ohne Behinderungen den Zugang zum Breitensport und zum Verein um die Ecke zu ermöglichen.
Ich erinnere hier an den Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Wir werden den Sport unabhängig von den körperlichen Voraussetzungen der Sporttreibenden weiter unterstützen. Dazu gehört auch das gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderungen, das zum Abbau von Vorurteilen, Berührungsängsten und allgemeiner sozialer Unzufriedenheit beitragen kann.“
Das setzt die Einbeziehung der Behindertensportverbände in diesen Prozess voraus. Auch hier setzt die Koalition neue Akzente. Ich erinnere an den neuen Zuwendungsvertrag mit dem Landessportbund mit 20,5 Millionen Euro. Hier waren wir wirksam, liebe Kollegin Verena Maiwald. Mit dem neuen Zuwendungsvertrag unterstützen wir ausdrücklich die neue Öffentlichkeitsarbeit. Wir unter
stützen Sportveranstaltungen für Behindertensportverbände. Wir haben sogar 150 000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um den Behinderten- und Rehabilitationssportverband sowie den Gehörlosensportverband weiter zu unterstützen. Natürlich gehört die Talententwicklung mit Blick auf die Paralympics dazu. Das haben Sie angedeutet.
Der Behindertensport ist somit schon heute fester Bestandteil im sächsischen Sport. Wenn die Erhöhung der Mittelzuwendungen weiter dazu führt, dass die Sitzungskultur in den Sportbünden im Hinblick auf Inklusion verbessert wird, indem man zum Beispiel Gebärdensprachendolmetscher verstärkt zum Einsatz bringt, finde ich das sehr positiv. Das verdeutlicht, dass verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, auch Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht Maßnahmen vor und beschreibt diese ganz genau. Zu nennen sind hier der barrierefreie Internetzugang des Landessportbundes und das Projekt „Inklusion im Sport“ vom Wassersportverein Lausitzer Seenland.
Zum fortlaufenden Geschäft gehört es auch, die Barrierefreiheit als Aspekt bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der konsumtiven und der investiven Sportförderung weiterzuentwickeln. Hier erinnere ich an unser Landesprogramm „Lieblingsplätze für alle“. Frau Maiwald, ich kann Ihnen versichern, dass das ein niederschwelliges Verfahren ist. Sie brauchen einen fünfjährigen Mietvertrag. Sie brauchen natürlich die Zustimmung des Eigentümers. Aber ansonsten ist das ein niederschwelliges und sehr bürokratiearmes Programm und für alle Sportvereine zugänglich.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, der Sport bewegt uns alle und ganz besonders meine Fraktion. Darum haben wir in der 5. Legislaturperiode ein Sportfördergesetz eingebracht. Hier finden sich die Ansätze für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Sport wieder. Genau daran werden wir weiterarbeiten, wenn es jetzt um die neue Sportförderrichtlinie im Freistaat geht. Dabei werden wir die Ansätze der UN-Behindertenrechtskonvention natürlich berücksichtigen.
Da uns Ihr Berichtsantrag nicht wirklich weiterbringt, lehnt meine Fraktion Ihren Antrag ab. Gleichwohl gilt es, weiter an dem Thema zu bleiben, die Verpflichtung zu erfüllen, uns um alle Menschen in dieser Gesellschaft zu kümmern, ganz besonders natürlich auch um Menschen mit Behinderungen, die Sport treiben wollen. Die Vielzahl von positiven Projekten, die ich Ihnen geschildert habe, zeigt, dass wir im Freistaat handeln. Wir sind hierbei gut unterwegs und setzen die Forderungen der Behindertenrechtskonvention um.
Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ Der AK Sport der Landtagsfraktion findet seit sieben Jahren, und zwar mit
Gebärdensprachendolmetscher, statt. Für uns ist das nichts Besonderes. Das hat meine Kollegin Hanka Kliese in der letzten Legislaturperiode eingeführt. Das führe ich selbstverständlich fort. So können wir den Grundsatz umsetzen: Nicht über uns ohne uns!
Ich finde, wenn das alle Parteien tun – bei Ihnen, liebe Verena Meiwald, gehe ich davon aus –, kommen wir schon ein ganzes Stück weiter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der LINKEN geht es um einen ausführlichen Bericht zur Situation des Behindertensports in Sachsen, um ein spezielles Förderprogramm für Sportler mit Behinderungen sowie um die Anpassung der Sportförderrichtlinie an die UN-Behindertenrechtskonvention.
So berechtigt das grundsätzliche Ansinnen des Antrags ist: Die Antwort bzw. die Stellungnahme der Staatsregierung liegt vor, und sie liefert auch Antworten. Selbst wenn diesem Antrag heute zugestimmt werden sollte – was eher als unwahrscheinlich zu betrachten ist und nach den Redebeiträgen von Herrn Rost und Herrn Vieweg auch so sein wird –, werden die Antworten nicht anders ausfallen.
Zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags: In Punkt I wird eine ausführliche Berichterstattung zur Situation und zu den Perspektiven im Behindertensport gewünscht. Die Fragen sind, wie bereits erwähnt, von der Staatsregierung beantwortet, und man kann durchaus auch einige Informationen aus diesen Antworten entnehmen. Allerdings – auch das muss man klar sagen – sieht eine ausführliche Berichterstattung anders aus. Sie wäre durchaus möglich gewesen, zumindest was den Punkt I.1, die Angebote im Behindertensport, betrifft.
Der SBV, der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband, einer der mitgliederstärksten Landesfachverbände im Landessportbund Sachsen, ist sehr aktiv. Auf dessen Webseite sind die vielfältigen Aktivitäten gut aufgezeigt. Was wir allerdings im Antrag vermissen und uns gewünscht hätten, ist die Forderung nach einer kontinuierlichen Berichterstattung über die Situation im Behindertensport, um einerseits die Entwicklung in diesem Bereich beobachten und andererseits entsprechende Handlungsansätze für die Perspektiven im Behindertensport ableiten zu können. Denn aus der zu Punkt I gegebenen Stellungnahme der Staatsregierung kann zwar ein kurzer Überblick über die Situation im Behindertensport abgeleitet werden, über die Perspektiven erfahren wir aber nichts.
Insofern fehlt dieser Teil in der Beantwortung der Staatsregierung. Aber – auch das gehört zur Wahrheit dazu – explizit wurde danach nicht gefragt. Wir wissen ja nun,
dass bei den Antworten bzw. den Stellungnahmen der Staatsregierung nicht eine einzige Information zu viel gegeben wird.
Erstaunt hat mich persönlich, dass man als Übungsleiter bzw. als Trainer im Behindertensport keinerlei Voraussetzungen erfüllen muss. Glücklicherweise sieht die Praxis in Sachsen anders aus. Der SBV ist diesbezüglich anderer Meinung und bietet laufend Angebote und Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung an. Auch das kann man auf der Webseite des SBV erfahren.
Interessant wäre ebenfalls gewesen, wenn wir über den Antrag erfahren hätten, ob einerseits die Anzahl der Anleiter im Behindertensport und andererseits die Angebote im Bereich der Aus- und Fortbildung als ausreichend betrachtet werden ober ob gegebenenfalls Defizite bestehen. Aber genau diese Fragen wurden im Antrag nicht gestellt.
In Punkt II geht es um ein spezielles Förderprogramm für den Behindertensport. Die klare Aussage dazu ist, dass die Sächsische Sportförderrichtlinie als Förderinstrument gleichermaßen für den Behindertensport gilt. Darüber hinaus gibt es weitere Fördermöglichkeiten – wir haben es gehört: So gibt es die Richtlinie „Teilhabe“, das Investitionsprojekt „Lieblingsplätze“ oder auch das Investitionskraftstärkungsgesetz.
Die Inanspruchnahme der genannten Fördermöglichkeiten liegt darüber hinaus nicht nur in der Verantwortung der Staatsregierung. Hierbei sind auch die Sportvereine gefragt und natürlich die Träger der Sportstätten, welche sich meistens in kommunaler oder in Vereinsträgerschaft befinden.
Natürlich wissen wir, dass hinsichtlich der baulichen Anpassung von Sportstätten in Sachsen – dies betrifft Punkt II.3 des Antrags – Nachholbedarf besteht. Unsere Große Anfrage zu Sportstätten in Sachsen vom vergangenen Jahr hatte ergeben – Sie werden sich erinnern –, dass lediglich 32 von 102 landeseigenen Sportstätten barrierefrei sind. Auf kommunaler Ebene wird es sicherlich nicht viel besser aussehen. Es gibt daher in diesem Bereich viel zu tun. Solange aber nicht bekannt ist, wo genau die Schwierigkeiten liegen und ob sie aufgrund eines fehlenden Förderprogrammes bestehen, sehen wir ein solches Vorhaben nicht als zielführend an.
Letztlich wird in Punkt III des Antrags die Anpassung der Sportförderrichtlinie an die UN-Behindertenrechts
konvention gefordert. In der UN-BRK ist dazu zu lesen, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, damit Menschen mit Behinderungen an breitensportlichen Aktivitäten teilnehmen können. Genau das ist mit der Sportförderrichtlinie gegeben. Der Behindertensport ist in der Sportförderrichtlinie ebenso wie alle Sportverbände und -vereine als möglicher Zuwendungsempfänger explizit benannt. Da – wie bereits von mir ausgeführt – der SBV der mitgliederstärkste Verband im Landessportbund ist, ist nicht anzunehmen, dass behinderte Sportler hier ausgeschlossen wären.
Abgesehen davon empfinden wir es als befremdlich, wenn immerzu unterstellt wird, dass irgendwer ausgegrenzt ist oder nicht teilhaben kann, nur weil er nicht explizit benannt ist.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass durch die Stellungnahme der Staatsregierung im Wesentlichen die Forderungen des Antrags erfüllt sind, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle durchaus etwas mehr Auskunft hätte sein können.
Die aus unserer Sicht fehlenden Informationen sind nicht Bestandteil des Antrags, sodass diese auch bei Zustimmung zum Antrag nicht geliefert werden würden. Die AfD-Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung über den Antrag enthalten.
Nach Frau Kollegin Kersten schließt jetzt Herr Kollege Zschocke die erste Rederunde ab. Er spricht für die Fraktion GRÜNE.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß Artikel 11 der Sächsischen Verfassung fördert das Land die sportliche Betätigung. Die Teilnahme am Sport ist dem ganzen Volk zu ermöglichen. Sport hat eine umfassende Funktion für das Gemeinwohl, deshalb wurde er als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen.
Angesichts der Tatsache, dass Sport ein Staatsziel mit Verfassungsrang ist, habe ich dann doch über die sehr spärliche Stellungnahme von Minister Ulbig zum Antrag, insbesondere zu Punkt I, gestaunt. Zugleich wird dadurch aber deutlich, dass der geforderte Bericht, der Aufschluss über die Situation und die Perspektiven zur Betätigung von Menschen mit Behinderung im Sport geben soll, tatsächlich erforderlich ist.