Protocol of the Session on December 18, 2014

Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Der Freistaat Sachsen ist damit das erste deutsche Land, das diesen Weg geht, und ich glaube, es gibt bisher auch kein einziges anderes deutsches Land, das sich in Richtung dieses Weges bewegt.

Geringere Hürden bei der Antragstellung müssen eine größere Verantwortung bei der Mittelverwendung durch die Nutzer garantieren. Hier weisen auch unsere finanzpolitischen Kollegen sehr deutlich darauf hin, dass dies dann nicht zulasten von Risiken des Freistaats Sachsen gehen darf. Nur so ist diese Neuordnung im Bereich der ETZFörderung gerechtfertigt. Wir wollen also die Förderverfahren vereinfachen, damit die Chancen der Nutzer erhöhen und gleichsam die ländlichen Räume noch besser entwickeln.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Sie haben alle schon Ihre Zustimmung signalisiert. Ich freue mich auf einen gemeinsamen guten Weg.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung wünscht das Wort. Herr Staatsminister Schmidt, bitte sehr. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die jetzt vorangegangene Debatte und die signalisierte Zustimmung zu dem Antrag, dem ich auch sehr gern nachkomme.

Als Erstes freue ich mich – Herr Winkler, Sie haben es schon gesagt –, überhaupt bekannt geben zu können, dass der EPLR für Sachsen genehmigt worden ist. Letzte Woche, in der Ausschusssitzung, war das noch nicht der Fall. Inzwischen haben wir auch schriftlich erhalten, dass der EPLR seine Zustimmung aus Brüssel erhalten hat. Das freut mich, wie gesagt, sehr.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Damit hat es sich ausgezahlt, dass Sachsen das Programm bereits im Mai dieses Jahres als erstes deutsches Bundesland eingereicht hat. Das war ein großer Kraftakt, vor allem für unsere Verwaltung. Die Programmierung hat sich deutlich verkompliziert, und ich habe größten Respekt vor dem – das gilt nicht nur für den ELER, sondern auch für EFRE und ESF –, was hier zu leisten ist, um überhaupt ein genehmigungsfähiges Programm zustande zu bekommen.

Hinter den nun genehmigten knapp 1 000 Seiten stecken über zwei Jahre intensive Arbeit und eine überaus enge Abstimmung mit den Vereinen, Verbänden sowie den Ausschüssen hier im Landtag; dort ist es auch vorgestellt worden. Deshalb mein herzlicher Dank. Ich werde das, Herr Kollege Schiemann, an die Verwaltung weitergeben.

Ich möchte zudem die Gelegenheit nutzen, meinem Vorgänger im Amt, lieber Frank Kupfer, und Staatssekretär Dr. Jaeckel für diese Leistungen zu danken. Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich darf jetzt hier verkaufen, was ihr dort eingeleitet habt.

Doch nicht nur die Erstellung, sondern auch der Genehmigungsprozess mit der Europäischen Kommission war alles andere als einfach. Aus Brüssel kamen nicht nur zahlreiche telefonische Nachfragen, sondern auch

215 Nachfragen, die wir schriftlich beantworten mussten. Wir sind sehr froh, dass es uns gelungen ist, unsere Entwicklungsziele und Förderangebote gegenüber der EU-Kommission erfolgreich zu verteidigen.

Von den europaweit 118 Programmentwürfen gehört das sächsische Programm mit zu den ersten, die eine Genehmigung erhalten haben. In Deutschland hat das neben Sachsen nur noch Sachsen-Anhalt geschafft. Die anderen Bundesländer müssen nach jetzigen Verlautbarungen aus Brüssel teilweise bis zum nächsten Sommer warten, bis dort die Genehmigung eintrifft. Ich denke, dort sind wir weit voraus und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Förderung in unseren ländlichen Regionen zügig fortgesetzt werden kann.

Damit steht nun die Basis für die weitere Förderung unseres ländlichen Raums, und wir haben bestmögliche Startbedingungen für die neuen Förderangebote in der Land- und Forstwirtschaft, im Naturschutz – oder überhaupt im gesamten ländlichen Raum.

Noch ein letztes Mal in dieser Förderperiode – wir wissen noch nicht, wie es nach 2020 weitergehen wird – stehen erhebliche Mittel zur Verfügung: 1,1 Milliarden Euro fließen in dieser Zeit noch einmal aus EU-, Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln in den ländlichen Raum. Ich denke, das ist eine gute Voraussetzung, um die Förderung, die wir über die letzten Jahre betrieben haben, fortzusetzen.

Die Kritik, verehrte Kollegen von der AfD, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Fahren Sie einmal durch die anderen Bundesländer. Vergleichen Sie das, und zwar nicht nur mit „Leuchttürmen“, sondern mit den Gemeinden bei uns hier in Sachsen, egal, in welcher Region. Da brauchen wir uns überhaupt nicht zu verstecken, und diesen Unsinn von Ihnen müssen wir uns nicht gefallen lassen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich glaube übrigens, dass Sie sich mit solcher Argumentation auch in die Isolierung begeben, die Ihnen angeblich immer von anderen entgegengebracht wird. Ich glaube,

Sie machen es selbst. Überlegen Sie, ob Sie da vielleicht etwas ändern sollten.

Aber zurück zur Förderung des ländlichen Raums: 40 % der Mittel gehen in die ländliche Entwicklung. Das ist deutschlandweit mit Abstand absolute spitze, eben weil uns die gleichwertigen Entwicklungschancen, eine aktive Bürgerbeteiligung auf dem Land so wichtig sind.

Das neue Entwicklungsprogramm stellt weiterhin Mittel für den Arten- und Biotopschutz, den Waldumbau, den forstlichen Wegebau sowie Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen zur Förderung einer umwelt- und naturschutzgerechten Landwirtschaft bereit.

Ganz wichtig ist mir auch die neu aufgenommene Förderung für Innovationen sowie des Wissenstransfers. Denn gerade in der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Anwendern gibt es noch einige Potenziale, die wir hier erschließen können, auch im Interesse von Umwelt- und Naturschutz. Außerdem ermöglicht das Programm Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher

Produkte.

In einem nächsten Schritt – wir sind bereits dabei – sind die zur Umsetzung des EPLR notwendigen Förderrichtlinien zu erarbeiten. Um einen möglichst zügigen Programmstart zu ermöglichen, haben wir damit bereits, wie gesagt, begonnen. So konnte das sächsische Kabinett bereits am 25. November ein ganzes Paket an Förderrichtlinien beschließen. Dazu gehört unter anderem die ILERichtlinie – 40 % gehen da hinein –, die Kern des vorliegenden Antrags der Regierungsfraktionen ist. Das Förderverfahren entspricht im Großen und Ganzen dem der alten ILE-Richtlinie. Neu ist – das wurde hier schon angesprochen –, dass die einzelnen Regionen künftig noch mehr Freiheiten erhalten. Bisher konnten die Gebiete aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit einheitlichen Förderhöhen auswählen. Künftig entscheiden sie allein auf Grundlage ihrer Strategien, ihrer ILE-Entwicklungsstrategien – LES –, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen.

Die Palette der Möglichkeiten geht von kommunaler Infrastruktur bis zur Unterstützung des Umbaus leer stehender Gebäude zum Beispiel für Wohnraum für junge Familien, um die jungen Menschen im ländlichen Raum zu halten, oder für die Einrichtungen der Grundversorgung.

Wir machen keine Vorgaben für irgendwelche Fördergegenstände. Entscheidend für die zu fördernden Projekte ist nur die bereits genannte Strategie der Regionen selbst. Wir hoffen, dass so ohne starre Richtlinienrahmen regionale Probleme flexibler und zielgerichteter gelöst werden können. In Sachsen arbeiten derzeit 30 Regionen an dieser LEADER-Entwicklungsstrategie (LES); dieser Prozess wurde durch das SMUL finanziell und fachlich begleitet und unterstützt. So wurde gemeinsam mit der LEADER-Fachstelle im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Anforderung an die Strategie in sieben Informations- und Fachveranstaltungen erläu

tert. Sie sind nicht alleingelassen worden, ganz im Gegenteil, wir haben den Prozess intensivst begleitet.

Dabei ging es beispielsweise um den demografiegerechten Dorfumbau, um Tourismus und um die regionale Budgetbewirtschaftung. Mit der Erstellung der Strategien ist in fast allen Dörfern und Kleinstädten Sachsens erneut eine beachtliche Bürgermitwirkung im Gang. Federführend dabei sind sogenannte LEADER-Aktionsgruppen, die später auch die Fördervorhaben auswählen werden.

Die LEADER-Entwicklungsstrategien müssen bis Mitte Januar im SMUL eingereicht werden. Ja, da sind wir in einem Konflikt. Wir sind der Meinung, wenn es schnell losgehen soll, muss man ein Datum setzen, bis wann es eingereicht werden soll. Frau Meiwald Sie haben es angesprochen. Das ist eine Herausforderung, aber ich denke, es ist leistbar und wir begleiten diesen Prozess durchaus intensiv.

Wenn diese Strategien eingereicht werden, werden wir nach Prüfung der Einhaltung der EU-Voraussetzungen voraussichtlich im Mai 2015 die LEADER-Regionen ernennen – dann kann die Förderung beginnen.

Insgesamt erhalten die Regionen bis 2020 rund 420 Millionen Euro an Zuschüssen aus dem EU- und Landeshaushalt. Die Ermittlung und Verteilung der regionalen Budgets zur Förderung von Vorhaben erfolgt, wie in der vergangenen Förderperiode, einwohnerbezogen. Das ist hier auch angesprochen worden. Es ist nichts Neues. Es war bereits in der letzten Förderperiode so. Die voraussichtlichen Budgets wurden den potenziellen Leader-Regionen bereits bekannt gegeben. Die Menschen vor Ort wissen Bescheid.

Meine Damen und Herren, neu in dieser Förderperiode sind die Vereinfachungen – Herr Kollege Schiemann ist darauf schon eingegangen –, die wir in unserer sächsischen Förderrichtlinie vorgenommen haben. So werden wir künftig die über das EU-Recht hinausgehenden Regelungen des Zuwendungsrechts nach der Sächsischen Haushaltsordnung bei der Umsetzung des EPLR nicht mehr anwenden. Wir sind Vorreiter, das stimmt, es ist einmalig im Bund. Es war in dieser kurzen Zeit schon ein Kollege aus einem anderen Bundesland bei mir und hat sich darüber informiert.

Damit sollen die Regularien sowohl für die Antragsteller als auch für die Bewilligungsbehörden vereinfacht und Fehler in der Vergabe von Fördermitteln reduziert werden. Antragsteller können dann beispielsweise auch ohne Bewilligung bereits mit der Umsetzung ihrer Maßnahmen beginnen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns – also förderunschädlicher Maßnahmebeginn – fällt weg. Private und auch Firmen müssen für ihre Projekte nicht mehr die formalen Vergabevorgaben einhalten.

Bei der vielfach geäußerten Forderung nach einer Einszu-eins-Umsetzung des EU-Rechts sind wir in Sachsen damit einen großen Schritt gegangen. Andere Länder sind bereits jetzt an unseren Ideen interessiert.

Meine Damen und Herren! Ich werde selbstverständlich auch zukünftig im Sächsischen Landtag über die weitere Umsetzung des EPLR 2014 bis 2020 berichten und freue mich, dass Sie diesem Antrag zustimmen wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister! Bevor ich zum Schlusswort aufrufe, meine Damen und Herren vor allem auf den Zuschauertribünen: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie eine Fotografiererlaubnis brauchen, wenn Sie hier fotografieren wollen. Ich bitte Sie, das entsprechend anzuzeigen; ansonsten lassen Sie bitte die Bilder hier.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Das soll noch gehalten werden bei dem signalisierten Abstimmungsverhalten? – Herr von Breitenbuch, Sie haben jetzt dazu die Gelegenheit.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über die Überzeugungskraft, die in diesem Antrag von CDU und SPD zum Ausdruck kommt – herzlichen Dank; das vornweg.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Ich möchte noch kurz auf das eingehen, was die Kollegen gesagt haben. Frau Meiwald, ich war selbst bei uns in der Region in einer Sitzung dabei. Dort wurde mit hoher Kompetenz gearbeitet – es gab keine Beschwerden –, und wenn Dinge zu regeln waren, dann lassen sie sich auch regeln. Diese Verwirrung, die Sie darstellen, ist sonst nicht so aufgetreten. Aber man muss sie selbstverständlich bearbeiten.

Das Nächste: Die Regierung handelt immer bei uns – deswegen regiert sie ja und deswegen kann sie auch jederzeit berichten. Aber die Dinge müssen erst einmal in einem gewissen Fluss sein, bevor sich ein Bericht lohnt. Insofern passt es schon zusammen, wie es der Antrag letztendlich fordert.

Herr Kollege Wild von der AfD: Sie waren hier vorn sehr aufgeregt; wir haben Sie zum ersten Mal erlebt. Ich glaube, die Mehrheit der CDU kommt aus dem ländlichen Raum – lebt in Dörfern, lebt im ländlichen Raum, verteidigt dort immer wieder ihre Wahlkreise, wird auch wiedergewählt – und wir haben einen sehr guten Eindruck davon, was in den letzten 25 Jahren seit der Wende im ländlichen Raum passiert ist – was vorher passiert ist,

welche Veränderungen nötig waren, die einfach auch gekommen sind und die bewältigt werden mussten. Das war nicht immer einfach und selbstverständlich auch schwierig vor Ort. Aber wie der Staatsminister vorhin gesagt hat, hilft es manchmal, über die Grenze zu fahren. Wir müssen den Realitäten ins Auge sehen. Wenn Sie hier nur das platte Bild – Leuchttürme, und alle anderen sind vergessen – aufmalen, so erwarten wir auch von Ihnen in solchen Debatten höheres Niveau – ganz klare Aussage –,

(Beifall bei der CDU, der SPD und des Staatsministers Thomas Schmidt)

weil wir nämlich die Probleme im ländlichen Raum auch sehen und ernst nehmen und immer ernst genommen haben. Das müssen wir uns von Ihnen hier nicht so hinschmieren lassen, wie Sie es getan haben. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und hoffe im nächsten Jahr auf wirklich gute inhaltliche Debatten. Darauf können Sie sich bitte etwas besser vorbereiten.

(Beifall bei der CDU und der SPD)