Protocol of the Session on November 10, 2016

(Beifall bei den GRÜNEN)

Am Ende der ersten Rederunde sprach Frau Kollegin Schubert, Fraktion GRÜNE. Bei dieser wichtigen Aktuellen Debatte gibt es natürlich weitere Rederunden. Diese wird jetzt von der einbringenden CDU-Fraktion durch Herrn Kollegen Löffler eröffnet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben schon gehört, das Ringen um die Neuregelung dauerte lange. Erlauben Sie mir deshalb, das Ganze noch einmal ein wenig einzuordnen und einige Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir haben gehört, es sei ein gutes Ergebnis – und das ist es auch. Daher Dank Herrn Ministerpräsidenten, der als Speerspitze in die Verhandlungen hineingegangen ist.

Wir können mit den ausgehandelten Regelungen mit einem Plus von rund 770 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 für Sachsen rechnen. In der mittelfristigen Finanzplanung bedeutet das aber auch beim Bund, dass dort 1,1 Milliarden Euro fehlen. Herr Scheel, Sie haben es gesagt. Der Bund wird verlieren. Dort bleibt ein Stück weit Geld auf der Strecke bzw. wird richtig umverteilt, nämlich auf die Länder.

Für uns bedeutet das Planungssicherheit, aber auch kein Fortschreiben der Bundesfinanzen, der Bundeseinnahmen in der bisherigen Höhe. Das wiederum wird auch Auswirkungen auf den Freistaat haben, weil wir nicht umhinkommen werden, unsere langfristigen Einnahmeperspektiven kritisch zu hinterfragen und daraus folgend auch die Ausgabenseite. Die Auswirkungen werden sich dann noch ein Stück weit verschärfen, wenn ich an die nächste EUPeriode denke. Was sich dort abzeichnet, wird sich auch auf den Freistaat Sachsen niederschlagen. Im Zweifelsfall wird weniger Geld von der EU zum Verteilen nach Sachsen kommen.

Was den Aspekt der Solidarität angeht, sehr geehrte Frau Kollegin von den GRÜNEN, teile ich Ihre Einschätzung zur mangelnden Solidarität ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ich glaube, wir sehen jetzt tatsächlich die Solidarität unter den einzelnen Ländern. Es wird nicht mehr staccatomäßig festgelegt, wer bedürftig ist und wer nicht. Zugespitzt kann man Folgendes sagen: Das Saarland wird jetzt Sanierungshilfen bekommen, welche dem Freistaat Sachsen verwehrt bleiben. Finanzpolitisch spielt der Freistaat mit den westdeutschen Bundesländern durchaus in einer Liga.

Die höhere Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ist ebenfalls zu begrüßen. Eine systematische Benachteiligung wird tatsächlich abgebaut. Es besteht auch das erste Mal die Möglichkeit, tatsächlich Gelder vom Bund direkt den Kommunen zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Mein Kollege Mikwauschk hat den

Mechanismus der Verteilung in den kommunalen Finanzen etwas skizziert. Dennoch gilt es, weiterhin zu schauen, was aus den Nebenabreden wird. Ich denke hierbei zum Beispiel an die Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Die Auswirkungen, welche sich auf Beschäftigte und Standorte ableiten werden, werden zu prüfen sein.

Zusammenfassend sei noch einmal Folgendes gesagt: Der Freistaat Sachsen wird das Einnahmenniveau des Jahres 2019 ab dem Jahr 2020 halten können. Die drohende Zäsur, welche ab dem Jahr 2020 im Raum stand, ist ein Stück weit abgewendet worden. Folgendes hatte ich schon gesagt: Wir werden trotzdem unsere eigene sächsische Finanzpolitik weiter im Auge behalten müssen, um den Aufholprozess, wie bisher, weiter erfolgreich gestalten zu können.

Der aktuelle Doppelhaushalt 2017/2018, welchen wir gerade verhandeln, beinhaltet das größte Ausgabenniveau, welches der Freistaat jemals gesehen hat. Dieser ist sicherlich unter den sehr positiven Vorzeichen der steigenden Steuereinnahmen zu sehen. Hierbei sollten wir als Freistaat Folgendes nicht vergessen: Wir erleben derzeit eine Besonderheit, welche nicht der Regelfall ist. Irgendwann habe ich einmal Folgendes gelernt: Ein Konjunkturzyklus umfasst einen Zeitraum von acht Jahren.

Die Redezeit ist zu Ende.

Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident. – Die Konjunkturzyklen bewegen sich in einem Rahmen von acht Jahren. Hierbei sollten wir als Landespolitiker zukünftig beachten, eine sichere Perspektive für einen strategisch sinnvollen Haushalt in den nächsten Jahren zu gestalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Durch Herrn Kollegen Löffler ist die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt hätte die einbringende SPD-Fraktion die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. – Das Wort wird nicht gewünscht. Somit gehen wir in der Rednerrunde weiter. Möchte die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen? – Herr Kollege Scheel, Sie haben erneut das Wort. Sie reden frei ohne Zettel.

(Kurzes Gespräch zwischen Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Sebastian Scheel, DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir schon dabei sind, dann können wir auch auf viele kleine Einzelheiten eingehen oder über Sachen sprechen, die abgewehrt wurden.

Was aus unserer Sicht schwierig war, war Folgendes: Es gab eine lange Zeit Debatten darüber, in Deutschland eine konkurrierende Sozialgesetzgebung einzuführen. Der

Bund hatte das Ansinnen, dass die Länder die Hoheit darüber bekommen sollten, welche Leistungen Behinderten, Kindern und Jugendlichen zufließen sollten. Das wäre für den Freistaat Sachsen, wahrscheinlich allgemein für den Osten, aber auch für Länder, die ebenfalls schwach sind, eine Katastrophe gewesen. Das hätte bedeutet, dass wir mit Blick auf den Wettbewerb und die Schuldenbremse, mit Blick auf die Gesetzgebung eine Tendenz nach unten hätten verzeichnen können. Damit wäre die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in ganz Deutschland für Menschen, die Hilfe nötig haben und Unterstützung brauchen, in Gefahr gewesen. Diese Gruppen wären der Gefahr ausgesetzt worden, finanziell schlechtergestellt zu sein. Das findet nicht statt. Das ist einer der großen Gewinne, die der Kompromissvorschlag mit sich gebracht hat.

Ich teile die Sorgen, wenn es darum geht, was mit der Infrastrukturgesellschaft passiert. Die Bundesfernstraßen dem Bund in die Verantwortung zu geben, mag erst einmal logisch klingen. Es sind nämlich Bundesfernstraßen. Natürlich ist auch eine Gefahr damit verbunden. Was passiert mit diesem Eigentum? Wie kann gesichert werden, dass das Eigentum des Bundes auch Eigentum des Bundes bleibt und am Ende keine Privatisierung stattfindet? Wie kann gesichert werden, dass nicht hinten herum – über die Aufnahme von Krediten – privates Kapital hineingezogen wird oder eine Teilprivatisierung stattfindet? Dazu gibt es eine Protokollerklärung des Landes Thüringen. Wir werden sehr gespannt beobachten, inwieweit die Änderung des Grundgesetzes sicherstellt, dass das Eigentum des Bundes auch Eigentum des Bundes bleibt. Es muss bei einem öffentlichen Zugriff auf die Straßen bleiben. Es darf keine Privatisierung der Straßen mit Mautsystemen oder anderen Dingen geben. Das ist eines der größten Probleme.

Es wird eine Unlogik bleiben, dass einzelne Länder einen Sonderstatus erhalten haben. Wie es Brandenburg gelungen ist, 11 Millionen Euro extra für die politische Führung herauszuhandeln, ist mir unklar. Sie werden wahrscheinlich wissen, wie es dazu gekommen ist.

(Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Ich finde es immer noch faszinierend, wie ein Bundesland ausgerechnet für die politische Führung höhere Kosten haben soll. Der Bund hat gemeint, dass das verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Er hat zu vielen Punkten gesagt, dass es verfassungsrechtlich schwierig wäre und eigentlich nicht umsetzbar sei. Man solle das Ganze besser sein lassen.

Die Antwort des Bundes fünf Monate nach dem Vorschlag der Länderchefs war schon eine Frechheit, das muss man einmal so sagen. Zuerst einmal lässt man die Länder fünf Monate auf eine Antwort warten. Daraufhin liefert man eine Antwort, die eigentlich nur ein Schlag ins Gesicht der Staatskanzleichefs der Länder war. Das war schon eine besondere Qualität in der Auseinandersetzung. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass miteinander nicht

gerade zart umgegangen wurde. Es geht natürlich auch um Geld.

Insofern kann ich nur Folgendes festhalten: Es gibt natürlich bei jedem Kompromiss Licht und Schatten. Wir möchten den Schatten nicht vergessen. Wir werden sehen, wie das gute Dutzend an Grundgesetzänderungen, die wahrscheinlich notwendig sein werden, um diesen Kompromiss mit Leben zu erfüllen, durch die Länderkammer und den Bundestag kommen. Dies muss innerhalb eines sehr engen Zeitplans passieren. Im Zusammenhang damit möchte ich daran erinnern, dass wir eigentlich Ende dieses Jahres fertig sein müssten. Das war die ursprüngliche Verabredung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Wir befinden uns unter Zeitdruck, weil demnächst irgendetwas stattfindet: die Bundestagswahl. Wir wissen, wie es ist: Wenn die Bundestagswahl näherkommt, nimmt der politische Konfliktstoff zu. Ich wünsche allen Beteiligten viel Erfolg und Glück bei der Umsetzung bzw. Änderung der Grundgesetzartikel.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Kollege Scheel. Herr Barth, Sie hatten es schon angekündigt, Sie sprechen erneut für die AfD.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bzw. Angleichung der Lebensverhältnisse deutschlandweit – dazu müssten sich unsere Staatsregierung und insbesondere Wirtschaftsminister Dulig Gedanken machen. Folgende Fragen stellen sich zum Beispiel: Was geschieht in Zukunft im strukturschwachen Ostsachsen mit der Braunkohleverstromung? Gibt es in der Staatsregierung eine Konzeption, wie Technologieunternehmen in Sachsen angesiedelt werden könnten? Ebenso wird die Digitalisierung in der Industrie zu großen Umbrüchen in unserer Industrielandschaft führen. Dazu müssen so schnell wie möglich Anstrengungen unternommen werden, um im Wettbewerb mit anderen Standorten in Deutschland erfolgreich bestehen zu können.

(Staatsminister Martin Dulig: Sie halten Ihre Rede zwei Jahre zu spät!)

Schauen wir uns ganz kurz den Breitbandausbau an. Seit dem Jahr 2013 stehen hierzu bereits erhebliche Haushaltsmittel bereit. Schauen wir uns aber das Wirtschaftsministerium an, so wurden nach den Sommerferien eilig erste Fördermittelbescheide durch den Haushaltsausschuss gepeitscht, am besten früh einreichen und mittags im Haushaltsausschuss zustimmen. So sieht die Situation aus. Der umfassende Breitbandausbau wäre aber eine elementare Voraussetzung für eine moderne und wachstumsstarke Industrieansiedlung in Sachsen.

Meine Damen und Herren! Es ist also höchste Zeit, dass sich die Staatsregierung und insbesondere unser Wirtschaftsminister endlich auf den Weg machen, um die

Voraussetzungen für die Ansiedlung von Wachstumsunternehmen in Sachsen zu schaffen. Es nützt dem Freistaat Sachsen nämlich wenig bzw. nichts, wenn Hochschullehrer und Wissenschaftler zwar in einem sächsischen Forschungsinstitut beispielsweise eine neue Antriebswelle für Kraftfahrzeuge entwickeln, wenn diese Neuerung dann aber tatsächlich von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Sachsens umgesetzt wird.

Bleibt die Wertschöpfungskette von Innovation allerdings in Sachsen, dann haben sowohl die sächsischen Bürger als auch der Freistaat einen höheren Nutzen. Nur dann werden sich die Steuereinnahmen erhöhen und wird die Abhängigkeit der Länderfinanzen von Drittzuweisungen sinken.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD – Staatsminister Martin Dulig: Sie leben im Parallelland!)

Herr Abg. Barth sprach gerade für die AfD-Fraktion. Jetzt könnte die Fraktion GRÜNE noch einmal das Wort ergreifen. – Kein Redebedarf. Wollen wir jetzt, und da geht mein Blick zur einbringenden CDU-Fraktion, eine dritte Rederunde eröffnen? – Das sehe ich nicht. Möchte eine andere Fraktion eine dritte Rederunde eröffnen? – Auch das kann ich nicht erkennen. Damit hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Es wird von Herrn Staatsminister Dr. Jaeckel ergriffen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles zum Länderfinanzausgleich und seiner Technik wurde bereits von den Vorrednern erwähnt. Lassen Sie mich aber einige Ergänzungen vornehmen, die die Vorredner in einigen Punkten mit Informationen versorgen, insbesondere über den Verhandlungsablauf. Das kann man schön anhand eines Dreiklangs diskutieren: Von wo sind wir gekommen? Was wurde erreicht? Wie geht es weiter?

Von wo sind wir gekommen, meine Damen und Herren? Vor drei Jahren hatten wir in der Tat – Vorredner haben darauf hingewiesen – eine Situation, in der die Solidarität der Länder zur Disposition stand. Frau Schubert, ich möchte daran erinnern, dass Bayern, Hessen und BadenWürttemberg eine Verfassungsklage erwogen hatten und dass auf diese Art und Weise die Solidarität unter den Ländern zur Disposition gestellt wurde. Durch die Verhandlungen des Ministerpräsidenten ist es gelungen, dass diese Klage nicht weiter verfolgt wurde.

Mein Vorteil ist es nun, Herr Scheel, dass ich bei den allermeisten Gesprächen mit dabei sein durfte. Es gab da eine Begebenheit in der Bayerischen Staatskanzlei, die ich kurz erwähnen möchte. In einem Gespräch im Frühherbst 2015 ist es erstmalig gelungen, Bayern und Hessen davon zu überzeugen, dass Sachsen in den nächsten Jahren nach wie vor mit einer Strukturschwäche zu kämpfen haben

wird: Das ist die unterdurchschnittliche steuerliche Finanzkraft, die wir haben und die im Durchschnitt bei 54 % der westdeutschen Länder liegt. Es war sehr eindrücklich zu erkennen, dass dies den beiden Ministerpräsidenten, die zu den klageführenden Ländern gehört haben, in dieser Deutlichkeit nicht klar war.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja! Das lag ja wohl auch am Wirtschaftsminister!)

In dieser Linie setzt sich das fort. Es gab eine weitere Beratung in der sächsischen Landesvertretung, in der es unserem Ministerpräsidenten auch gelungen ist, einen wesentlichen Baustein dafür zu liefern, dass es am 3. Dezember 2015 zu der Einigung 16 : 0 kam.

Was haben wir erreicht, meine Damen und Herren, was vor allem auch politisch langfristig im Föderalismus tragen wird? Ich möchte daran erinnern, dass wir in Ostdeutschland im Länderfinanzausgleich mit dem Fonds Deutsche Einheit, mit dem Solidarpakt I und II immer auf Sondertöpfe verwiesen worden sind. Die Sächsische Staatsregierung und der Ministerpräsident haben es öffentlich gemacht, dass wir mit dem neuen BundLänder-Finanzausgleich keinesfalls wieder auf diese Sonderstrukturen verwiesen werden wollen.

Das ist gelungen, meine Damen und Herren. 30 Jahre nach der Deutschen Einheit, nämlich 2019, sind wir dann voller integraler Bestandteil des bundesdeutschen Finanzausgleichssystems. Das halte ich unter Gesichtspunkten einer langfristigen weiteren Strukturierung dieser Beziehungen zwischen Bund und Ländern im Föderalismus für eines der wesentlichen, wichtigsten Ergebnisse.

Zur Gemeindefinanzkraft, Frau Schubert. Sie hatten erwähnt, dass Sie mit dem Finanzminister darin einig seien, dass es besser gewesen wäre, auf 100 % Gemeindefinanzkraft zu kommen. Auch hier möchte ich daran erinnern, dass wir einen Kompromiss erzielt haben, der etwas besser war als die rote Verhandlungslinie des Landes Bayern. Bayern hat – das war auch ein Grund für die Verfassungsklage – im Wesentlichen gesagt: Wir wollen herunter von diesem Gemeindefinanzkraftunterschiedsausgleich. Bayern hatte sich als rote Linie die 70 % hingelegt. Dass wir 75 % erreicht haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Das wird durch Folgendes noch unterstützt: Es gibt eine Verpflichtung des Bundes – darauf hat Sachsen insbesondere mit den ostdeutschen Bundesländern gedrängt –, dies auch verfassungsrechtlich in der bundesdeutschen Verfassung zu verankern. Damit ist der Pfad für die 100 % zu einem späteren Zeitpunkt gelegt. Das möchte ich hier ausdrücklich erwähnen.

Insofern kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Ich will die Zahlen nicht wiederholen. Wir hatten die Sorge, dass wir 2019 um 750 Millionen Euro geringere Einnahmen haben werden. Das konnte abgewendet werden. Damit sind Verlässlichkeit und Planungssicherheit für den Freistaat Sachsen erreicht worden. Dieser Erfolg wurde von den Kollegen zuvor ja schon erwähnt.

Wie geht es jetzt weiter, meine Damen und Herren? Es ist zutreffend darauf hingewiesen worden, dass wir unter immensem Zeitdruck stehen. Letzte Woche, am Donnerstag, hat die Bundesregierung mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien eine erste Besprechung zur Umsetzung dieses, sage ich einmal, föderalen Maßnahmenpakets durchgeführt, das sozusagen unter Teil B des Kompromisses verankert worden ist. Am Donnerstag nächster Woche werden wir die nächste Runde dazu haben. Am 17. November folgt eine Besprechung wieder im Kreis der Chefs der Staats- und Senatskanzleien.

Herr Scheel, Sie haben recht; ich nenne das so ein bisschen eine verkappte Föderalismusreform III, die da stattfindet. Es wird sehr interessant werden, wie wir uns zu den großen Themen verständigen. Deshalb noch einige Bemerkungen dazu.