Nach Herrn Kollegen Bienst, der gerade für die CDU-Fraktion das Wort hatte, könnte jetzt DIE LINKE sprechen. – Kein Redebedarf. Die SPD? – Kein Redebedarf. GRÜNE? – Wir könnten eine weitere Rednerrunde eröffnen. Möchte das die einbringende Fraktion? – Das kann ich jetzt nicht erkennen. Damit geht das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Gemkow ergreift dasselbige in dieser Bildungsfrage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kurth hat mich gebeten, ihren Beitrag zu übernehmen, weil sie wegen dringender terminlicher Verpflichtungen nicht in der Lage ist, jetzt hier zu sein. Das mache ich sehr gern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sachsenstipendium ist ein wichtiger Baustein unserer Lehrerkampagne. Ziel ist es, motivierte und engagierte Nachwuchslehrerinnen und -lehrer für eine Tätigkeit in den Schularten und Regionen zu gewinnen, in denen sie am dringendsten benötigt werden. Wer das vierte Fachsemester erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich bewerben. Wer bis dahin gekommen ist, beendet auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Studium.
Die Stipendiaten erhalten eine finanzielle Förderung während ihres Studiums und im Rahmen des Begleitprogramms „Perspektive Land“ können sie sich außerdem optimal auf einen späteren Schulstart vorbereiten.
Mit dem Sachsenstipendium will die Staatsregierung neue Wege bei der Gewinnung von Lehrernachwuchs gehen. Wir haben es als Pilotprojekt mit dreijähriger Laufzeit konzipiert. Aber erst dann, wenn die ersten Stipendiaten in ihren Beruf starten, werden wir wissen, ob dieses Vorgehen erfolgreich sein wird. Dass sich mittlerweile auch andere Bundesländer dafür interessieren, ist sehr erfreulich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag nährt den leicht verführbaren Sozialcharakter, wo immer möglich, von Mitnahmeeffekten zu profitieren. Aber es geht hier darum, bedarfsgerechte und angemessene Anreize zu setzen. Mit der vergleichsweise geringen Zahl von 50 Stipendiaten jährlich können wir den großen Bedarf an Lehrernachwuchs außerhalb der Ballungsräume nicht decken.
Wir können aber Impulse setzen und unsere Bedarfsstudiengänge aufwerten. Wir können mit den Stipendiaten Botschafter für ihre künftigen Einsatzregionen gewinnen, und wir können mit dem Programm „potenzielle Führungskräfte“ für ländliche Schulen frühzeitig fördern. Das
Aufgrund dieser Ziele sind uns die sorgfältige Auswahl der Stipendiaten und ihre ideelle Förderung durch das Begleitprogramm genauso wichtig wie die finanzielle Unterstützung, die sie bis zum Ende ihrer Regelstudienzeit erhalten.
In der Förderrichtlinie zum Sachsenstipendium haben wir eine klare Regel aufgestellt. Das Stipendium wird im Vorgriff auf einen künftigen beruflichen Einsatz in der Bedarfsregion gewährt. Entscheiden sich die Stipendiaten allerdings nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung dafür, sich doch nicht für eine Bedarfsregion zu bewerben, müssen sie ihr Stipendium zurückzahlen. Um dem vorzubeugen, haben wir das Begleitprogramm initiiert. In dessen Rahmen lehren und lernen die Stipendiaten ihre künftige Einsatzregion, die Schule und die Menschen vor Ort kennen. Es entstehen dadurch auch letztlich Bindungen vor Ort.
Wir setzen darauf, dass die Stipendiaten durch das Begleitprogramm bestens für ihren Beruf gerüstet sind und gern in ihrer neuen Heimat ins Arbeitsleben starten werden. Deshalb ist auch die Dauer der Nebenbeschäftigungszeit eher nachrangig. In der Regel fällt bis zum Ende des ersten Berufsjahres die Entscheidung, ob Berufswahl und Arbeitsort beibehalten werden. Im Übrigen ist es widersprüchlich, einerseits die Attraktivität des Stipendiums in bestimmten Fächern erhöhen zu wollen, andererseits aber eine unverhältnismäßig lange Bindefrist festzulegen.
Was nützt uns ein Lehrer, der fünf Jahre an einer Schule unterrichtet, an der er gar nicht sein will? Letzten Endes gar nichts, denn wer seinen Beruf nicht gern ausübt, übt ihn in der Regel auch nicht gut aus.
Das Sachsenstipendium kann bedarfsorientierte Anreize für Lehramtsstudentinnen und -studenten bieten, aber keinesfalls eine Planungsgrundlage für unsere Personalverwaltung sein. Um motivierte, leistungsstarke Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl für den Schuldienst zu gewinnen, gilt es, einen anderen Fokus zu setzen. Dieser muss in erster Linie auf die Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen zielen. Dazu befinden wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Wenn wir attraktivere Bedingungen für Lehrerinnen und Lehrer
in Sachsen schaffen wollen, dann wird das wesentlich zur Sicherung des Lehrerbedarfs beitragen. Ein wichtiger Baustein dafür ist das Sachsenstipendium.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Mein Schlusswort wird jetzt deutlich kürzer, als von mir geplant.
Vielen Dank für Ihre Hinweise, Herr Bienst. Zwei Dinge in Ihre Richtung: Sie hatten die Frage aufgeworfen, ab wann das Stipendium in unserem Fall bei der Erweiterung gezahlt werden soll. Der Titel besagte es schon: Erweiterung des Sachsenstipendiums. Die Bedingungen, die wir in unserem Antrag nicht geregelt haben, bleiben natürlich so wie beim bisherigen Sachsenstipendium. Auch hier wäre die Auszahlung erst ab dem fünften Semester möglich, und das genau aus den Gründen, die Sie letztlich auch vorgetragen haben.
Dann haben Sie uns das Angebot gemacht, dass Sie darüber gern weiter diskutieren wollen. Das nehmen wir gern auf. Wir verzichten daher an dieser Stelle auf eine Abstimmung und möchten diesen Antrag in den entsprechenden Ausschuss überweisen.
Meine Damen und Herren! Sie haben es soeben vernommen, es ist von der AfD-Fraktion die Überweisung an den Fachausschuss beantragt worden. Das ist nach § 89 der Geschäftsordnung möglich.
Ich frage daher, wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, einige Stimmen dagegen. Dem Antrag wurde aber mehrheitlich zugestimmt, und die Überweisung ist erfolgt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Auch hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Herrn Günther von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag lautet: „Für mehr Transparenz – Kennzeichnung der Haltungsform auf Fleisch und Fleischprodukten einführen“. Wir möchten, dass sich der Freistaat dafür einsetzt, dass auf Bundes- und vor allem auch EU-Ebene eine entsprechende Kennzeichnung von Fleischprodukten zustande kommt. Wir wollen dafür ein ganz einfaches System, ähnlich wie Sie es schon von den Eiern kennen, die Sie kaufen. Es ist ein Zahlensystem von 0 bis 3. „0“ ist Öko, also Bio, „1“ Zugang zum Freien, „2“ 30 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben und „3“ Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards.
Für den Verbraucher ist es derzeit sehr schwierig, im Laden zu erkennen, aus welcher Haltungsform das Fleisch kommt. Es gibt nur die Biosiegel, die eingeführt wurden. Aber für alles, was jenseits davon ist, gibt es eine Vielfalt von verschiedenen Erzeugern, die sich mit eigenen Siegeln zusammengetan haben. Das ist sehr unübersichtlich. Der Verbraucher kann kaum durchsehen, was in alledem wirklich drinsteckt und an Gutem draufsteht. Von daher ist es naheliegend, ein einheitliches System einzuführen.
Wir holen das auch nicht ganz aus dem Kalten. Der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik und Verbraucherschutz beim Bundeslandwirtschaftsministerium
empfiehlt genau so eine Kennzeichnung und vor allem auch ein staatliches Kennzeichnungssystem – um das gleich richtig festzuklopfen – insbesondere im Hinblick darauf, dass das Marktpotenzial für Fleischprodukte mit höheren Tierschutzstandards, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind, noch nicht annähernd ausgeschöpft ist. Das muss man erst einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist das, zu welcher Erkenntnis man fachlicherseits gekommen ist.
Ich darf daran erinnern: Die EU-Kommission hatte schon im Jahr 2005 eine Umfrage gestartet und festgestellt, dass von den EU-Bürgern 89,6 % für eine Kennzeichnung sind. In Deutschland sind es sogar noch mehr gewesen, nämlich 95,7 %. 89,2 % von ihnen haben EU-weit gesagt, das würde auch ihre Kaufentscheidung direkt beeinflussen – in Deutschland waren es sogar 94,2 % der Befragten. Sie sehen, das ist fast Common Sense, dass man das möchte und dass man seine Kaufentscheidung von so etwas leiten lassen will.
Infratest hat im Jahr 2013 in Deutschland eine Umfrage gemacht, in der 96 % der Befragten angegeben haben, dass ihnen eine tiergerechtere Haltung wichtig ist, und immerhin 61 % haben gesagt, dass sie sich beim Einkauf noch lange nicht ausreichend über die Haltung informiert fühlen.
Häufig kommt der Vorwurf: Ja, die Leute sagen das so schnell hin bei einer Befragung, aber das, was man bei einer Befragung sagt, und das, was man hinterher tut – vor allen Dingen an der Ladenkasse –, das sind immer zwei verschiedene Welten. Auch dazu kann man einiges sagen. Es gibt nämlich ein leuchtendes Beispiel, und zwar die Eier. Dort hat das funktioniert. Im Jahr 2000 wurde EU-weit eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.
Nach einer ganz aktuellen Umfrage von Emnid 2016 zu Eiern und Verarbeitungsprodukten haben 87 % der Befragten gesagt, sie lassen sich genau von dieser Kennzeichnung, die dort draufsteht, bei ihrem Kauf leiten, und 81 % wünschen sich, dass das endlich auf Verarbeitungsprodukten draufsteht. Das ist ja noch das kleine Manko. Wenn ich Eier in der Schale kaufe, habe ich die Kennzeichnung, wenn ich sie verarbeitet in der Nudel kaufe, habe ich sie eben noch nicht.
Das sind nicht nur Befragungen, was die Leute behaupten, sondern das sind Fakten, die sich nachvollziehen lassen. Im Jahr 2000 wurde die Kennzeichnungspflicht eingeführt und schon im Jahr 2005 – also Angebot und Nachfrage muss sich noch ein bisschen entwickeln – haben die Verkaufszahlen all dieser alternativen Haltungsformen die Produkte aus Käfighaltung überholt. Die Tendenz hat sich danach fortgesetzt und Käfighaltungseier sind jetzt auf dem Weg zu einem Nischenprodukt.
Eine Kennzeichnung auch für Fleischprodukte würde also erstens dem Tierschutz dienen. Unser Hinweis ist ja: mehr Platz. Ganz viele Probleme – ob es nun angebissene Schwänze bei den Ferkeln oder Verletzungen sind –, haben immer etwas mit dem Platz zu tun, den die Tiere haben; da könnte man sehr vielen nützen. Es würde auch den Landwirten nützen – das hat man bei der Produktion der Eier schon gesehen; die Leute sind bereit, mehr Geld auszugeben –, genau diesen wirtschaftlichen Anreiz zu bringen. Der Verbraucher würde mehr bezahlen für bessere Haltung. Das heißt, die Landwirte, die es besser machen würden, würden dafür die ausreichenden Finanzen bekommen. Vor allem könnten die Landwirte, die sich schon heute vorbildlich verhalten und mehr tun als das, was im Gesetz steht, endlich den Mehraufwand durch Verkaufspreise wiederbekommen
Es geht ausdrücklich um solche Kennzeichnungen – wir haben es bei den Eiern gesehen –; wir sehen es im Prinzip auch auf Bundesebene in Diskussionen. Es geht bei
unserem Antrag ausdrücklich nicht darum, neue Vorschriften einzuführen, dass den Landwirten neue Haltungsbedingungen vorgeschrieben werden, an die sie sich halten müssen, sondern es geht einzig und allein darum, Anreize zu schaffen – Anreize sowohl für die Verbraucher als auch für die Landwirte – für ein freies eigenverantwortliches Handeln, damit sie etwas daraus machen können. Die Erfahrung bei der Eierproduktion zeigt, es funktioniert.
Von daher würden wir uns wünschen, wenn Sie das in Ihren Redebeiträgen – alles spricht dafür – vielleicht auch mit zum Ausdruck bringen könnten und hinterher gleich noch unserem Antrag zustimmen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Frage an Sie, die Sie hier regelmäßig die Kantine besuchen: Sehen Sie es auch, wenn Sie in der Schlange stehen, dass viele von uns unbedingt täglich Fleisch auf dem Teller haben müssen?
Sie haben es gesehen, es ist eine richtige Beobachtung. 2015 hat es das Statistische Bundesamt auch nachgewiesen: Mit 59,3 Millionen Schweinen und 3,5 Millionen Rindern, die wir geschlachtet haben, sind wir bei einer extrem hohen Anzahl. Mit 10,6 Milliarden Euro Umsatz trägt das Fleischwirtschaftsgewerbe fast ein Viertel des Gesamtumsatzes der deutschen Ernährungswirtschaft. Die Produktion stieg 2015 mit 8,2 Millionen Tonnen auf einen neuen Höchstwert.
Wenn die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfehlen würde, den Fleischkonsum zu reduzieren, wäre das wünschenswert. Aber das kann nicht der Staat festschreiben, sondern das ist jedem von uns und seiner Gesundheit selbst überlassen.
Kommen wir aber zum Thema. Seit 01.04.2015 gelten bei Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verbindliche Regeln zur Darstellung des Ursprungslandes – beim Rind durch die BSE-Krise schon etwas länger. Die Informationen zum Herkunftsnachweis gemäß der Durchführungsverordnung der EU Nr. 1337 sagt aus, dass das Tier, wenn das Fleisch das Qualitätsmerkmal „geboren und aufgezogen in Deutschland“ erfüllen will, mindestens vier Monate hier bei uns gelebt haben und nach unseren Regeln der Landwirtschaft aufgezogen worden sein muss.