Protocol of the Session on August 31, 2016

(Beifall bei den LINKEN)

Wie sieht nun die Reaktion aus? Kollege Modschiedler, möchten Sie reagieren?

(Martin Modschiedler, CDU: Ja!)

Sie sprechen an Mikrofon 4, bitte.

Sie sprechen selbst dieses Demokratieverständnis an. Es bleibt dabei, dass in der Begründung steht, dass es um den Referentenentwurf geht. Wir müssen schauen, dass wir das an etwas Konkretem aufhängen. Das haben wir im Ausschuss immer besprochen. Dort gehört es hin, auch zukünftig.

Wenn wir aber nun sagen, das eine oder andere darf nicht sein, dann kommen wir analog zum Selbstbefassungsrecht. Ansonsten schauen wir uns irgendein Thema an, das wir interessant finden, und sprechen darüber. Mehr ist es zurzeit nicht. Wenn der Referentenentwurf vorliegt und uns in unseren Rechten benachteiligt, dann können wir als Parlament tätig werden. Wir sollten aber aus der Menge kein Thema herausgreifen. Ansonsten werde ich mir zur Elbe-Schifffahrt etwas Lustiges heraussuchen und besprechen. Das ist nicht die Aufgabe unseres Parlaments. Deswegen habe ich es kritisiert. Als Pressemitteilung ist dies durchaus möglich.

(Dr. Frauke Petry, AfD: Der Triumph wird kurz sein!)

Vielen Dank. Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Nun geht es weiter. Nun hat endgültig Herr Kollege Baumann-Hasske das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun hat Kollege Modschiedler alles so schön dargelegt, wie ich es eigentlich machen wollte. Ich möchte mich deswegen kurzfassen. Herr Bartl, es ist nicht sinnvoll, dass wir die Diskussion vorwegnehmen und von vornherein pauschal sagen, dass bei der Diskussion über das Sanktionensystem die Fahrerlaubnis, der Führerschein oder das Fahrverbot nicht angefasst werden. Es scheint mir im Ergebnis der im Dialog geführten Debatte herausgekommen zu sein, dass dies Ihre Zielrichtung ist. Wir müssen die Debatte, die vor allen Dingen im Bundestag zu führen ist, meinetwegen auch gern hier, so weit abwarten, bis wir wissen, worum es dabei geht.

Wir wissen heute schon, dass der Entzug der Fahrerlaubnis eine Nebenstrafe nach § 44 StGB sein kann, allerdings mit der Bezugnahme auf Straftaten, die etwas mit dem Führen von Fahrzeugen zu tun haben. Das, was jetzt passieren soll, ist eine Entkopplung dieser Verbindung. Ich glaube, darüber kann man nachdenken. Das kann durchaus sinnvoll sein. Es wäre eine Sanktion, die sich irgendwo zwischen der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe einordnet. Man könnte auf die Idee verfallen, zu sagen, dass das zumindest eine teilweise Form von Freiheitsentziehung ist, und das müsste natürlich dann auch entsprechend bewertet werden. Das heißt, da wird sehr sorgfältig gearbeitet werden müssen, wie man so etwas einordnet, und ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Gerichte einige Zeit brauchen werden, bis sie dieses neue Instrument – wenn es denn kommt und für welche Zwecke es auch immer eingesetzt werden soll – vernünftig anwenden können.

Aber dass es eine empfindliche Sanktion ist, die möglicherweise präventive Wirkung entfalten kann, ich glaube, dass ist relativ unbestreitbar. Ich habe bisher zwar vieles gehört, zu welchen Fehlwirkungen es führen könnte – und darüber muss man in der Tat diskutieren, ich glaube, da sind wir nicht am Ende –, aber wir können nicht sagen, dass wir uns die Sanktionsmöglichkeit von vornherein nehmen sollten, weil sie keine präventive Wirkung entfalten würde. Das wäre aber, glaube ich, ein wesentliches Ziel, das hier verfolgt wird.

Sie haben vorhin ganz unterschiedliche Stellungnahmen von Verbänden, dem Deutschen Richterbund unter anderem zitiert. Die Bedenken, die da geäußert werden, sind in der Tat, soweit sie nicht gerade polemisch waren, berechtigt. Sie haben es vorhin etwas zugespitzt oder die zugespitzten Stellungnahmen zitiert. Aber wenn man diese Stellungnahmen betrachtet, ist einiges dabei, das man sehr ernst nehmen muss, was aber für mich nicht unbedingt dazu führt, dass wir heute sagen: Alles das, was mit Fahrerlaubnis oder Fahrverbot zu tun hat, darf man auf Bundesebene nicht anfassen.

Das ist der Grund, warum ich sage: Unsere Fraktion wird Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir wollen das diskutiert wissen. Im Übrigen ist die Diskussion keineswegs neu. Sie haben anfangs gesagt, es sei jetzt die ganz neue Idee. Danach haben Sie aus schon vorangegangenen Reforminitiativen zitiert. Ich glaube, der Deutsche Juristentag hat sich irgendwann in den Neunzigerjahren erstmals damit befasst und 2002 noch einmal.

Es ist nicht so, dass man sagen könnte, es habe noch keine Diskussion dazu gegeben. Es ist ein Resultat aus diesen Diskussionen. Aber das Resultat aus diesen Diskussionen ist in der Tat der von Herrn Modschiedler vorhin zitierte Referentenentwurf. Dann müssten wir, wenn überhaupt, genau über diesen Referentenentwurf diskutieren. Ich vermag auch nicht zu erkennen, warum dieser Referentenentwurf so grundfalsch ist, dass wir von Sachsen aus heute schon sagen müssen, das kommt überhaupt nicht in Betracht. Das wäre unserem Strafrechtssystem entgegenstehend, kontraproduktiv, völlig falsch.

Deshalb meinen wir: Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen. Wir müssen zusehen, wie die Diskussion weiterläuft, und sie gegebenenfalls in diesem Haus noch einmal aufnehmen, wobei ich allerdings auch darauf hinweisen möchte: Wir können uns hier darüber austauschen – entschieden wird es im Bundestag. Ich glaube, es wäre für uns Rechtspolitiker sinnvoll, vor allen Dingen im Rahmen der Debatte auf Bundesebene zu versuchen, Einfluss im Sinne dessen zu nehmen, was wir gerade vertreten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war Herr BaumannHasske. Er sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Spangenberg. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Modschiedler, Sie haben natürlich recht, als Ort wäre vielleicht ein anderer besser gewesen. Aber nun ist das einmal hier, und ich denke, das ist ein sehr wichtiges Thema, und wir sollten darüber reden. Insofern finden wir den Antrag der LINKEN sehr gut. Er ist auch gut dokumentiert und vorgetragen. Aber ich denke, es schadet nicht, wenn wir noch einmal darauf eingehen.

Justizminister Maas verantwortet einen Gesetzentwurf, initiiert im Koalitionsvertrag von 2013, nach dem das Fahrverbot generell als mögliche Nebenstrafe eingeführt werden soll. Das haben wir gehört. Er ist selbst Volljurist. Damit ist er vom Fach. Aber das ist bei diesem Gesetzentwurf aus unserer Sicht nicht ansatzweise zu erkennen. Er setzt hier eine Reihe ideologisierter, weltfremder, rechtspolitischer Fehlentscheidungen fort. Seriöse

Rechtspolitik sieht aus unserer Sicht anders aus, meine Damen und Herren.

Worum geht es genau? Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Verhängung eines Fahrverbots nur als Nebenstrafe zusätzlich zur Freiheitsstrafe eingeschränkt möglich. § 44 StGB wurde schon genannt. Es muss ein Zusammenhang bestehen zwischen Straftat wie dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder mit der Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers mit entsprechenden Beispielen. Beim § 69 ist es auch so, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis, was ein ganz schwerer Eingriff ist, immer in Verbindung mit dem Straßenverkehr zu sehen ist.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, diese Beschränkung aufzuheben. Das haben wir auch gehört. In dem Koalitionsvertrag heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eingeschränkte Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Klar ausgedrückt: Bei rot-schwarzer Rechtspolitik soll Justitia die Augenbinde abnehmen.

Seitdem gibt es die kuriosen Vorschläge, mit einem Führerscheinentzug allgemeine Straftaten zu ahnden. Innenpolitiker von SPD und CDU/CSU wollten Ladendiebe mit dem Fahrverbot ahnden. Dann war die Steuerhinterziehung im Gespräch, und Familienministerin Schwesig drohte im Juli, und ich zitiere: „Wir sollten darüber nachdenken, ob man nicht auch einmal härter zugreift und den Führerschein einzieht.“ Also wegnimmt. Bei diesem Vorschlag – so sehen wir das – wird die Subjektivität besonders deutlich, und man spürt förmlich, wie hier ideologisch vorgegangen wird.

Meine Damen und Herren! Das ist ein abenteuerlicher Gesetzentwurf, eröffnet er doch dem Richterecht hier einen Ermessensspielraum, der sich leicht zu subjektiver Schikane ausweiten kann. Künftig soll also das Fahrverbot zusätzlich als Nebenstrafe verhängt werden können. Ein Zusammenhang ist dann nicht mehr notwendig. Das kann zu einer Zweiklassenjustiz führen, weil die Bevölkerung auf dem Lande, wie wir auch gehört haben, dadurch

unangemessen benachteiligt werden könnte oder Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, weil sie ungünstig wohnen oder ohne Auto nicht zur Arbeitsstelle kommen oder im besonderen Fall weil sie Berufskraftfahrer sind. Gesundheitlich Betroffene könnten auch stark davon benachteiligt werden.

Demgegenüber trifft das in Großstädten kaum jemanden. Der könnte dann auf den ÖPNV umsteigen und damit der Sache entgehen. Wohlhabende überbrücken das mit Taxis oder Chauffeurdiensten. Wie gesagt: Wir haben hier eine Maßnahme, die sehr ungleich wirkt und damit sehr viele Benachteiligungen in den Raum stellt. Es stellt sich auch die Frage, warum gerade ein Fahrverbot als Sanktion gewählt wird. Herr Bartl hat es schon gesagt. Ich könnte auch sagen, er darf nicht mehr nach Mallorca fliegen, weil er dort gern zum Ballermann 6 will, oder er darf nicht mehr nähen, stricken, häkeln. Wir könnten die Pandora aufmachen und verbieten alles, wo wir glauben, wo der Richter meint, damit kann ich den besonders treffen, und legen das als Nebenstrafe fest. Es ist also nicht mehr wichtig, worum es geht, Hauptsache ich kann eins draufgeben.

Die Unterschiede in der Wirkung des Fahrverbots können Gerichte angesichts der sehr unterschiedlichen Lebensumstände der einzelnen Betroffenen nicht gerecht ausgleichen. Die Nebenstrafe wirkt unterschiedlich, je nachdem, ob arm oder reich, auf dem Land oder in der Stadt, beruflich darauf angewiesen oder nicht. Die Stellungnahmen lasse ich weg. Sie wurden bereits zitiert.

Meine Damen und Herren! Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass jeglicher empirischer Beweis fehlt, dass die Verhängung eines Fahrverbotes bei Straftaten allgemeiner Kriminalität überhaupt wirkt. Das wissen wir nicht, ob sie wirkt. Diese Erfahrung haben wir nicht. Dann kommt es zu einer erheblichen Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Betroffene, die über die bereits erwähnten Kompensationsmöglichkeiten nicht verfügen werden, wie zum Beispiel Berufskraftfahrer und Pendler. Sie müssen die Gerichtsinstanzen mit allen Mitteln ausschöpfen. Sie werden die Gerichte beschäftigen, weil sie gar keine andere Wahl haben, weil Fahrverbot gleich Berufsverbot sein kann. Das heißt, sie werden faktisch gezwungen, alles zu versuchen, das zu umgehen. Darüber entsteht der eben genannte Aufwand bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Außerdem müsste das kontrolliert werden. Wenn ich ein Fahrverbot verhänge, muss ich es auch kontrollieren. Das ist eine Zusatzbelastung der Polizei.

Für den Bereich des Jugendstrafrechtes, meine Damen und Herren, ist das ebenfalls abzulehnen. Hier kommt noch hinzu, dass jeder Sanktion im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke zugrunde liegt. Erziehung kann aber nur dann funktionieren, wenn der straffällig gewordene Jugendliche den inneren Zusammenhang zwischen der von ihm begangenen Tat und der Strafe erkennt und versteht. Eine von der Tat völlig losgelöste Strafe verfehlt

den Erziehungszweck. Der ist weg, weil er gar nicht weiß, warum er das machen soll.

Fazit: Wieder ein Beispiel für ideologisierte, sachfremde, weltfremde, bürgerfremde Rechtspolitik – wenn das überhaupt eine ist – der schwarz-roten Bundesregierung. Meine Damen und Herren, die AfD stimmt dem Antrag der LINKEN zu.

Recht vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Spangenberg sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Meier. Sie wird für die Fraktion GRÜNE das Wort ergreifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ideen zu einer Ausweitung eines Fahrverbots oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis als strafrechtliche Sanktionen kursieren schon seit Anfang der Neunzigerjahre hier im Land. Mehrere Justizministerinnen haben sich daran schon versucht. Allein die Anläufe sind im Sand verlaufen, was offensichtlich auch seine Gründe hat. Nun hat also der Herr Maas einen neuen Anlauf genommen; so ein Sommerloch bietet sich für solche Vorschläge an. Bei allem Respekt, die LINKE springt natürlich sofort darauf an.

Was ist also die Idee dieses vorliegenden Entwurfs? Wir haben es heute schon gehört: Das Fahrverbot soll zwar Nebenstrafe zur Geld- oder Freiheitsstrafe bleiben, dies aber auch als Sanktion für Straftaten, die nichts mit dem Straßenverkehr oder mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu tun haben. Auf den ersten Blick mag man meinen, dass es gar keine schlechte Idee sei. Es gab sogar einen honorigen Rechtsprofessor, der sagte, dass solcherlei Sanktionen – ich zitiere – „für den Staat kostenneutral, für den Täter weniger schädlich als die Freiheitsstrafe und außerdem umweltfreundlich“ seien. Sie meinen, das könnte die GRÜNEN überzeugen? Nein! Die Argumentation ist nicht nur falsch, sondern sie ist auch zynisch. Seit wann ist die Nutzung des ÖPNV oder des Fahrrads eine Strafe?

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von den LINKEN)

Für uns wiegen die verfassungsrechtlichen Einwände schwerer, und wir haben auch praktische Bedenken bei der Umsetzung.

(Starke Unruhe bei den LINKEN)

Die Auflösung des inneren Zusammenhangs zwischen Art der Tat und Art der Strafe senkt die Akzeptanz letzterer. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Sondersanktion für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber handelt, ist schon jetzt mit vielen Rechtsmittelverfahren und auch einer entsprechenden Zusatzbelastung der Gerichte zu rechnen. Die Ausweitung des Fahrverbots als Nebenstrafe für alle Straftaten würde außerdem die Rechtsfolgenabschätzung erheblich erschweren, da durch vielfältige Kombinationsmöglichkeiten mit Geld- und

Freiheitsstrafen die Strafzumessung durch das Gericht sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Weiterhin trifft ein Fahrverbot verschiedene Personen genauso unterschiedlich hart wie die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten. Strafen müssen aber für alle gleichermaßen wirken. Während für einen Lkw-Fahrer oder eine Taxi-Fahrerin diese Art von Sanktionen einem Berufsverbot gleichkommt, hat es für andere Bestrafte kaum eine Auswirkung. Im ländlichen Raum führt ein Führerscheinentzug zu erheblichen Mobilitätseinschränkungen – ich könnte jetzt zum Regionalisierungsgesetz ausführen, das mache ich aber nicht. In den großen Mittelstädten gibt es Ausweichmöglichkeiten.

Zum Antrag der LINKEN. Ich gebe zu, der ist für mich etwas oberflächlich. Ihre Forderung an die Staatsregierung, die Umwandlung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug in sogenannte Kriminalstrafen abzulehnen, ist etwas pauschal, vor allem, wenn man bedenkt, dass die befürchteten Maßnahmen, die die LINKEN in ihrer Begründung aufgezählt haben, gar nicht Gegenstand des Referentenentwurfs des Bundesjustizministerium sind. Weder soll das Fahrverbot zur eigenständigen Hauptstrafe werden noch ist geplant, den Entzug der Fahrerlaubnis als Reaktion auf jegliche Strafen zu installieren. Nichtsdestotrotz stimmen wir mit Ihrer Grundintention überein, dass so erhebliche systematische Veränderungen der strafrechtlichen Sanktionen von der Sächsischen Staatsregierung nicht unterstützt werden sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt den LINKEN)

Mit dem Beitrag von Frau Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sind wir am Ende der Rednerrunde angekommen. Ich frage die einbringende Fraktion, ob eine neue Rederunde eröffnet werden soll. – Nein. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Sebastian Gemkow.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Einige Kollegen hatten bereits darauf hingewiesen: Weder die Aktuelle Debatte zum erweiterten Fahrverbot noch die daran geübte Kritik sind neu. Insbesondere die Forderung, das Fahrverbot zur Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität zuzulassen, ist tatsächlich schon auf dem 59. Deutschen Juristentag im Jahr 1992 thematisiert worden. Seitdem hat es eine Reihe von Gesetzesinitiativen gegeben. Sie sind alle gescheitert. Anfang Juni dieses Jahres hat der Bund den schon besprochenen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem unter anderem der Anwendungsbereich des Fahrverbotes auf alle Straftaten ausgedehnt und seine Höchstdauer auf sechs Monate angehoben werden soll.

Ich möchte an dieser Stelle zunächst klarstellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ausschließlich das Fahrverbot betrifft – das wurde schon thematisiert – und nicht etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, wie es hier im Antrag

zunächst den Anschein hat. In der Tat handelt es sich bei der Entziehung der Fahrerlaubnis um eine präventiv wirkende Maßregel, die nur bei mangelnder Fahreignung ausgesprochen werden sollte. Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr geben insofern als Anlasstaten wenig her, aber konkrete Überlegungen dazu, dies zu ändern, sind mir persönlich auch nicht bekannt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Fahrverbot auch nicht zu einer neuen Hauptstrafe aufgewertet werden. Es bleibt dabei, dass es auch weiterhin nur neben einer Geldstrafe oder neben einer Freiheitsstrafe verhängt werden darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Argumente für und gegen das Fahrverbot beleuchten. Das Fahrverbot selber ist als äußerst wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme anerkannt, die sich insbesondere für den Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität eignet. Der Verurteilte kann dadurch häufig wirkungsvoller beeinflusst werden als zum Beispiel durch eine Geld- oder eine Bewährungsstrafe.