Protocol of the Session on May 27, 2016

Leider gehen die meisten Betroffenen erst zu den Beratungsstellen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Anfangs glauben viele, ihre Probleme noch selbst lösen zu können. Zusätzlich besteht aber auch die Angst vor der Ausgrenzung, besonders im ländlichen Raum, vor der Stigmatisierung, wenn bekannt werden sollte, dass die Schuldnerberatung aufgesucht wurde und man verschuldet ist. Nur etwa 7 % der verschuldeten Bürgerinnen und Bürger suchen überhaupt die Hilfe bei den Schuldnerberatungsstellen. Viele schämen sich einfach, dass sie Schulden gemacht haben, und möchten sich deshalb niemandem anvertrauen.

Die Beratungsstellen haben einen ganzheitlichen Ansatz, und der ist auch ganz wichtig. Neben einer Entschuldung wird beispielsweise die Fähigkeit verbessert, mit dem verfügbaren Einkommen umzugehen, oder aber auch zum Beispiel zu Suchtberatungsstellen weitervermittelt. Die Beratungsstellen verbessern die psychosoziale Situation der Betroffenen, die eigene Zuversicht und – auch ganz wichtig – das Selbstbewusstsein der Schuldnerinnen und Schuldner. Viele können wieder in Arbeit gebracht werden. Auch das persönliche Umfeld der betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner wird in den Prozess einbezogen, was durchaus wichtig ist. Über 80 % der Betroffenen geben an, dass sie ohne die Schuldnerberatungsstellen nicht auf den Weg der Entschuldung gekommen wären. Für diese Arbeit benötigen aber die Beratungsstellen natürlich eine solide Finanzierung.

Prävention ist auch in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe. Da die Art der Schulden in den verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich ist, ist auch ein unterschiedlicher Ansatz bei vorbeugenden Maßnahmen wichtig. Besonders Kinder und Jugendliche müssen frühzeitig mit den Problemen in den Bereichen Finanzen, Marktgeschehen, Kredite und Verbraucherrechte vertraut gemacht werden, besonders wenn diese Kompetenzen nicht durch das Elternhaus vermittelt wurden. Da der Bildungsstand auch als Garant für die Vermeidung einer möglichen Überschuldung gesehen wird, ist eine gute Bildung ein wichtiger Indikator, um Menschen vor Verschuldung zu schützen.

Aber auch die allgemeine Verbraucherbildung muss gestärkt werden, besonders im Bereich der Vertragsabschlüsse, der Finanzgeschäfte und der Verbraucherrechte. Dazu kommt, dass Schuldner oft nicht die Kenntnis über das Angebot der Schuldnerberatung haben oder leider eine lange Zeit auf Termine warten müssen.

Sie fordern in Punkt 2 Ihres Antrages, dass überschuldete Menschen im Freistaat weiterhin mehr Beratung bekommen und die personelle Ausstattung der Beratungsstellen sichergestellt werden soll. Jedoch verlieren Sie kein Wort darüber, wie dies finanziert werden soll. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag gefordert, dass die hinreichende Ausstattung der Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungsstellen aus dem Landeshaushalt

erfolgen muss. Zusätzlich muss die Möglichkeit gegeben werden, dass alle Schuldnerinnen und Schuldner beraten und begleitet werden können, auch wenn diese über keinen entsprechenden Beratungsschein verfügen, um die Schuldner auf den Weg der Entschuldung zu bringen und sie aktiv zu begleiten.

Schuldnerberatungen müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Forderung nach einem empfohlenen Personalschlüssel – auf 50 000 Einwohner zwei Schuldnerberaterinnen oder -berater – wird in Sachsen bei Weitem nicht erreicht. Die steigende Zahl der verschuldeten Menschen in Sachsen zeigt, dass es dringend nötig ist, den betroffenen Menschen schnell zu helfen und sie nicht ewig auf einen Termin warten zu lassen. Denn genau diese Wartezeit treibt die meisten in Kostenpflicht; es sind meistens dubiose Unternehmen, die den Betroffenen weniger helfen, sondern die Probleme eher vergrößern.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Antwort auf Punkt 2 d. eigentlich schon auf www.justiz.sachsen.de zu finden ist, und bitte dann um eine punktweise Abstimmung.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Pfau. Sie haben jetzt für DIE LINKE gesprochen. War das, verehrte Frau Kollegin, gleichzeitig auch die Einbringung, Ihres Änderungsantrages? – So habe ich das verstanden. Gut, vielen Dank.

Wir fahren fort in dieser Runde. Für die AfD spricht jetzt Herr Hütter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab kurz, Kollege Fischer, zu Ihren Ausführungen: wunderbar. Jedoch sehe ich das Herausstellen der Sparkasse doch anders, zumal, wenn sich dort Leute kurzfristig Geld leihen über ein Kontokorrent und dabei Zinsen bis zu 20 % aufgerufen werden. Ich denke nicht, dass das zielführend ist.

Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bedanken, dass die Regierungsfraktionen ihren Antrag, aufbauend auf den Kleinen Anfragen der AfD-Fraktion mit den Drucksachen 6/2374 und 6/4003, mit geringfügigen Änderungen eingebracht haben. Da wir das Thema angestoßen haben, sind wir natürlich an weitergehenden Informationen sehr interessiert, weshalb wir der Ziffer 1 Ihres Antrages uneingeschränkt zustimmen können. Fraglich ist allerdings, weshalb Sie einen Bericht über die Kenntnisse von Ursachen der Verschuldung in Ziffer 1 a anfordern, wenn Sie diese Kenntnisse ohnehin bereits aus den Schlussfolgerungen der vom SMS beantragten Studie entnehmen können. Wenn jedoch die Regierung anderweitige Kenntnisse über die Ursachen der Privatverschuldung in Sachsen hatte, stellt sich die Frage, wieso man diese zusätzliche Studie benötigte.

Zudem können wir auch der Ziffer 2 Ihres Antrages zustimmen, obwohl man die Frage stellen muss, ob es hierzu in der Tat eines Antrages bedurfte. Die Aufrechterhaltung der Insolvenzberatungsstellen und deren hinreichende personelle Ausstattung gelten für uns als selbstverständlich. So wäre es angebracht, die Förderung von Beratungseinrichtungen im besonderen Maße auszubauen, wobei sich der Schwerpunkt von Angeboten in den Beratungsstellen auf die Vermeidung von Insolvenzen beziehen sollte. Der hierfür vorgelegte Antrag lässt sich inhaltlich mit einfachen Worten beschreiben: unnötig. Das Stellen von Kleinen Anfragen wäre der richtige Weg gewesen – es sei denn, die Qualität der erhaltenen Antworten wäre wieder einmal eher übersichtlich.

Wir alle wissen, dass schwere Schicksalsschläge, wie Trennung vom Partner oder dessen Tod, ebenso wie Krankheit und Arbeitslosigkeit zu den fünf Hauptgründen für die Überschuldung gehören. Daran lässt sich politisch kaum etwas ändern. Allerdings zeichnen sich manche Ursachen einer Überschuldung für künftige Insolvenzen bereits im Vorfeld ab, was wiederum eine politische Gegensteuerung ermöglicht. So ist es positiv, dass, anders als in anderen Bundesländern, in sächsischen Mittelschulen das Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

gelehrt wird. In Sachsen wird ab Klassenstufe 7 das ökonomische Prinzip gelehrt, bei dem die Grundsätze des wirtschaftlichen Handelns jungen Leuten nahegebracht wird. In der Klassenstufe 9 der Mittelschule wird der Lernbereich Leben im privaten Haushalt gelehrt. Inhalte sind unter anderem das Haushalten mit Einnahmen und Ausgaben sowie eine Vorratshaltung. Das ist richtig, und das ist gut so.

Der Lernbereich Finanzierungsverträge wird leider nur als Wahlpflicht angeboten. Das bedeutet, dass die Schüler aus den verschiedenen Lernbereichen einen auswählen und belegen müssen. Der Lernbereich Finanzierungsverträge sollte Pflicht für alle werden, da gerade dieser Bereich häufig die Ursache für private Insolvenzen ist.

Zudem sei erwähnt, dass das Lehrfach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung-Wirtschaft anscheinend nur am Landesgymnasium Sankt Afra als Leistungskurs unterrichtet wird. Hier sollte die Politik veranlassen, dass dieses Fach an allen sächsischen Gymnasien gleichermaßen gelehrt wird.

Kommen wir nun zu den hauptsächlichen Hintergründen von Privatinsolvenzen in Sachsen. Für unsere Fraktion liegen die Fakten klar auf der Hand. In erster Linie sind hier die gescheiterte Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Trennung vom Partner zu nennen. Verschärfend tritt die noch immer vorhandene Ungleichheit der Einkommen zwischen Ost und West bei fast gleichen Lebenshaltungskosten hinzu, und das im Jahr 26 nach der deutschen Einheit. Ferner wird uns das Problem der Altersarmut in den nächsten Jahren nicht nur hier in Sachsen massiv beschäftigen. Der Lösungsansatz „Arbeiten bis zum Umfallen“ kann hier nicht die zielführende Lösung sein. Beim Eintritt in das Rentenbezugsalter oder auch Arbeitslosigkeit wird durch das Fortbestehen von Zahlungsverpflichtungen für Finanzierungen und Darlehensverträge zuzüglich steigender Lebenshaltungskosten eine schleichende Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt.

Einer unserer Lösungsansätze sieht vor, dass die schulische Ausbildung im Hinblick auf den Lebensalltag und den damit unmittelbar verbundenen Umgang mit Finanzmitteln deutlich verbessert und ausgebaut werden sollte. Vorausschauendes Handeln muss hier ins Zentrum der Betrachtung gerückt werden, um entsprechende Maßnahmen im sächsischen Ausbildungs- und Lehrplan zukünftig langfristig zu verankern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Jetzt kommt Herr Zschocke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die folgenden fiktiven Beispiele sollen illustrieren, auf welche unterschiedliche Art und Weise Menschen in prekäre finanzielle Verhältnisse geraten können.

Stellen Sie sich Harald vor. Er hat sich seinen Lebenstraum erfüllt und ein Haus im Süden von Leipzig gebaut. Da er nur wenig Eigenkapital hat, hat er sich hoch verschuldet und gar keine Sorgen darüber gemacht, weil er eine gut bezahlte Stelle hat. Die Kreditraten hat er immer tilgen können. Problematisch ist das erst geworden, als er seine Arbeit verlor. Als er nach vier Monaten noch immer keine neue Anstellung gefunden hat, kommt

er mit den Kreditraten in Verzug. Auch in den folgenden Monaten hat er kein Glück, etwas Neues zu finden. Das Haus möchte er aber auf keinen Fall verkaufen. Die Briefe, die er von der Bank bekommt, legt er immer ungeöffnet zur Seite. Das ist übrigens eine ganz typische Situation am Eingang der Schuldnerberatung, dass kluge, gut ausgebildete Menschen mit einem Berg ungeöffneter Briefe kommen, weil sie das in dieser Lebenskrise verdrängt haben.

Stellen Sie sich nun Michaela und Hannes vor. Sie haben auch ein Haus gebaut und sich dafür ebenfalls hoch verschuldet. Nach zehn Jahren Ehe geht diese in die Brüche. Einvernehmlich entscheiden beide, dass Michaela das Haus erhält und für die restlichen Raten aufkommt. Dafür muss sie sich ziemlich einschränken, um jeden Monat die Pflicht gegenüber der Bank zu erfüllen. Dann wird sie schwer krank, dauerhaft arbeitsunfähig und ist gar nicht mehr in der Lage, die Kredite zu tilgen.

Stellen Sie sich schließlich einen Vater von drei Kindern vor. Ich nenne ihn einmal Peter. Er hat endlich eine Stelle bei einer Reinigungsfirma bekommen. Das Einkommen reicht aber nicht, und er erhält noch ergänzende Leistungen. Er ist ein sehr gutmütiger Mensch, der seinen Kindern keinen Wunsch abschlagen kann. Da werden Playstations und Handys gekauft, die Verträge abgeschlossen, und das alles auf Raten. Er selbst ist ein Autonarr, hat sich ein gebrauchtes Auto zugelegt, auch auf Raten. Er ist leider kein guter Fahrer – Fahrzeug Totalschaden. Im Laufe der Jahre hat sich durch diesen Lebensstil ein Schuldenberg von über 100 000 Euro angehäuft. Solche Fälle gibt es tatsächlich.

Zurück zu Harald. Er hat einfach Glück gehabt, denn er hat eine Frau kennengelernt, die die Raten für das Haus übernimmt. Michaela geht es nicht ganz so gut, weil sie dauerhaft arbeitsunfähig bleibt. Sie findet eine Schuldnerberatungsstelle, hat am Anfang große Hemmungen, dorthin zu gehen, macht aber trotzdem einen Termin, bekommt dort Hilfe, und schrittweise über einen längeren Zeitraum kommt es systematisch zu einer Entschuldung. Bei Peter sieht es ganz schlecht aus, weil er von der Existenz einer Schuldnerberatungsstelle viel zu spät erfährt. Am Ende bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz.

Meine Damen und Herren! Die Lebenslagen, die zu Verschuldung und schließlich zur Privatinsolvenz führen können, sind so vielseitig, und Schulden entstehen nicht immer nur selbst verschuldet. Das zeigen vielleicht auch die Beispiele, mit denen ich dies zu illustrieren versucht habe. Umso wichtiger ist es, dass wir in Sachsen ein flächendeckendes Netz an Schuldner- und Insolvenzberatungen haben, und diese müssen im Wohnumfeld bekannt sein. Wenn zum Beispiel Peter früher hingegangen wäre, hätten ihm und seinen Kindern all die Unannehmlichkeiten, die mit einer Privatinsolvenz in Verbindung stehen, erspart bleiben können.

Prävention beginnt eigentlich noch viel, viel früher, darauf hat Frau Pfau ebenfalls hingewiesen: Sie beginnt

bereits in den Schulen. Die Schuldnerberatungsstellen haben eine ganze Reihe Präventionsprojekte etabliert. Auch dabei ist es notwendig, dass diese stabil unterstützt und finanziert werden.

Nun ist der Antrag, den uns die Koalition vorlegt, in erster Linie ein Berichtsantrag. Die Forderungen im zweiten Punkt des Antrags sind noch ein wenig unkonkret. Ich kann jetzt noch nicht herauslesen, ob sich in Zukunft die Beratung für verschuldete Menschen tatsächlich verbessern wird. Fakt ist eines: Notwendig sind deutlich mehr Fachkräfte in den Beratungsstellen. Wir GRÜNEN haben dazu jahrelang in den Haushaltsberatungen Änderungsanträge eingebracht.

Was für Familien- und Sozialberatungsstellen gilt, das gilt natürlich auch für die Schuldnerberatungsstellen. Beratungsstellen, die über einen längeren Zeitraum Privatinsolvenzverfahren begleiten, dürfen natürlich nicht selbst in prekäre Finanzsituationen kommen, weil die Fördermittel nicht kontinuierlich fließen. Von den 25 nach der Richtlinie Verbraucherinsolvenzberatung im Jahr 2016 geförderten Trägern ist die Auszahlung an ungefähr die Hälfte zum Stichtag 20. April noch nicht erfolgt, das möchte ich noch einmal betonen. Nicht jeder Träger ist so liquid, dass er monatelange Einnahmenausfälle einfach so kompensieren kann.

(Unruhe bei der CDU)

Kurz und gut: Die Koalition hat offenbar das Ziel, die Schuldner- und Insolvenzberatung 2017 maßgeblich zu stärken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden natürlich bei den Haushaltsberatungen, die nach den Sommerferien beginnen, sehr genau prüfen, ob Sie Ihre vagen Ankündigungen auch umsetzen. Deshalb stimmen wir heute erst einmal zu, und auch der Änderungsantrag der LINKEN findet unsere Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Mit Herrn Kollegen Zschocke sind wir nun am Ende der Rednerrunde angekommen. Besteht bei den einbringenden Fraktionen der Wunsch, eine weitere Rednerrunde zu eröffnen? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es von den anderen Fraktionen Redebedarf? – Ich sehe nur die AfD-Fraktion. Damit hat Herr Kollege Hütter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr wichtig sind die Angebote von Verbraucherzentralen, das haben wir heute schon des Öfteren gehört. Ich möchte gern einmal ein Zitat aus einem Angebot der Leipziger Verbraucherzentrale Sachsen e. V. bringen: „Vorrangige Ziele eines Bildungsangebotes sind die Förderung eines kompetenten Umgangs mit Geld und die Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Handlungskompetenz, das Reflektieren des eigenen Konsumverhaltens, die Sensibilisierung für die Risiken der Verschuldung und schließlich die

Darstellung von Möglichkeiten zur Krisenbewältigung bei Überschuldung.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nun kommt die Staatsregierung zu Wort. Das zuständige Ressort ergreift dieses und ich gebe Ihnen gern das Wort, Frau Staatsministerin Klepsch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag fragt nach den aktuellen Fakten und den Schlussfolgerungen einer Studie meines Hauses: „Geld, Finanzen, Schulden – Zum Umgang und den Einstellungen der erwachsenen Bevölkerung im Freistaat Sachsen“. Der Antrag hinterfragt die Befassung der Justiz mit der Thematik der Verbraucherinsolvenz sowie die Ausrichtung und Kapazitäten der Beratungsstellen. Deshalb begrüße ich diesen Antrag ausdrücklich.

Ja, in Sachsen bieten wir ein flächendeckendes, tragendes Netzwerk an Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Jeder hat kostenlos Zugang zur Beratung, und das überall – auf dem Land oder in der Großstadt. Niemand muss bei uns, womöglich auf eigene Kosten, anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Jeder ist berechtigt, Beratungsstellen aufzusuchen, egal, ob er in der Tat überschuldet ist oder nur selbst den Eindruck hat, überschuldet zu sein oder sich in Überschuldung zu begeben. Und es gibt umgehend Hilfe: Für jede angefragte Beratung wird innerhalb einer Woche ein Termin vergeben.

Überschuldung kann jeden treffen, auch dies wurde bei den Vorrednern bereits deutlich. Die Ursachen sind vielfältig: Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes oder zerbrochene Familien. Überschuldung ist also ganz und gar nicht allein ein Bildungsdefizit. Lassen Sie mich an dieser Stelle klar sagen: Jeder Fall, bei dem es zu einer Überschuldung kommt, ist ein Fall zu viel. Lassen Sie mich aber auch noch auf Folgendes hinweisen: Die im Antrag aufgeführte Bundesstatistik ist eine freiwillige Statistik. Wir in Sachsen haben ein Interesse daran, mehr zu wissen über die Entwicklung der Schuldnerschaften in Sachsen, deshalb stellen wir dem Bund für seine Statistik die entsprechenden Zahlen zur Verfügung.

Aber andere Länder tun dies leider nicht. Das heißt, wir verfügen zwar über eine gute Aussage für den Freistaat Sachsen, aber über keine hinsichtlich unseres Status im bundesrepublikanischen Vergleich. Schauen wir auf andere Dienstleister, wie die Auskunftei „Creditreform“, so steht der Freistaat Sachsen dort im Ranking der Schuldnerquoten auf Platz 4 und liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 9,90 %. Und dennoch: Wir werden die Ursachen für den Anstieg der Zahlen in Sachsen weiterhin erkunden, um das notwendige Beratungsangebot bereitzuhalten.

Hierbei setze ich auch weiterhin auf unsere gute Zusammenarbeit mit der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Wir wollen das Wissen um die Verbraucherrechte erhöhen, und dies möglichst nachhaltig und bereits in frühen Jahren. Außerdem wollen wir die Alltagskompetenzen für die Haushaltsführung stärken. Dies umfasst den bewussten Umgang mit Geld, Finanzprodukten, Geldanlagen und Kreditformen ebenso wie die private Absicherung und Altersvorsorge sowie den Umgang mit Werbungskosten und sonstigen Konsum.

Deshalb begrüßt die Staatsregierung diesen Antrag. Ja, er trägt unseren politischen Zielvorstellungen Rechnung: die Entwicklung von Schulden und Insolvenz im Freistaat Sachsen weiterhin genau zu untersuchen, die flächendeckende Förderung wie bisher zu gewährleisten und präventive Aspekte vor jedweder Beratung mehr denn je in den Blick zu nehmen.

Vielen Dank.