Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Jetzt sehe ich wirklich niemanden mehr. Dann die Staatsregierung, bitte, Herr Minister Ulbig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die muntere Diskussion zu diesem Thema hat deutlich gemacht – wenn wir einmal den Teil des Dresdner Stadtrates und den Teil, der ideologisch geprägt war, weglassen –, dass es im Kern dieses Gesetzesentwurfs nach meinem Verständnis nur darum geht, die Veräußerung kommunaler Unternehmen aus Prinzip zu erschweren.
Genau das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie das wiederholen, aus unserer Sicht – aus Prinzip und verpflichtend – weder wünschenswert noch in irgendeiner Form notwendig.
Ich weiß, dass einige die kommunale Selbstverwaltung nur dann besonders hochhängen, wenn eine Entscheidung ihrer politischen Zielsetzung oder ihrer Ideologie entspricht. Die letzten Diskussionen haben deutlich gemacht, dass Privatisierungen für einige offenkundig Teufelszeug sind.
Aber ich will gern noch einmal aussprechen, wie unsere Verfassungs- und die Kommunalgesetzgebung geprägt sind: Wir haben uns in Sachsen für eine repräsentative Demokratie entschieden. Es geht dabei darum, Wahlmehrheiten zu erringen, um die eigene Auffassung möglichst wirkungsvoll durchzusetzen oder um Mehrheiten zu werben. Dabei bringt es meines Erachtens nichts, die formalen Entscheidungsvoraussetzungen so hoch zu definieren, dass quasi nur noch Konsensentscheidungen realistisch sind.
Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meinem Verständnis Verhinderungspolitik. Am Ende bedeutet das Stillstand. Den Kommunen würde der Handlungsspielraum genommen und verhindert, dass sie mit ihren jeweiligen Herausforderungen eigenverantwortlich umgehen können.
Wir aber haben uns im Gegensatz dazu für das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung entschieden. Das hat sich im Kern in den letzten Jahren sichtbar bewährt. Ich bin auch davon überzeugt, weil man es vor Ort sehr gut abschätzen kann, in welche Richtung sich eine Gemeinde konkret entwickeln soll.
Dazu noch einmal zwei Dinge, die gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sprechen. Erstens. Für uns ist klar, dass der Verkauf eines kommunalen Unternehmens eine demokratische Legitimation braucht. Aber genau diese ist gegeben, wenn der Gemeinderat mit einfacher Mehrheit zustimmen muss. Eine Zweidrittelmehrheit als Voraussetzung, sozusagen konstitutiv, zu fordern ist schlichtweg nicht notwendig; denn dann könnten sich zum Beispiel Gemeinden von Unternehmen, die nicht mehr rentabel sind, nicht trennen. Das kann aus meiner Sicht nicht funktionieren.
Das Zweite, das ich ansprechen will, ist das Thema Bürgerbegehren. Es ist angesprochen worden und es funktioniert, wenn es dafür ein Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt. Dabei will ich nicht nur nach Dresden schauen, sondern wir können auch in den Landkreis Meißen schauen, wo es einen Bürgerentscheid zum Thema Privatisierung von Krankenhäusern gegeben hat. Die Beispiele ließen sich sicherlich weiter fortführen.
Ein weiterer Punkt, den ich aufgrund der intensiven Diskussion zu dem Thema nicht vertiefen will: Entgegen dem, was hier unterstellt wird, gibt es im Moment einen echten Trend zur Rekommunalisierung, also zum „Zurückholen“, wenn wir uns die Wasser-, Energieversorgungsunternehmen etc. anschauen. Das ist im Kommen. Privatisierungen in den beschriebenen Größenordnungen
sind kaum noch zu erwarten. Auch an dieser Stelle geht der Gesetzentwurf am realen Diskussionsstand vorbei.
Wenn es passt, dann wird die Position des SSG besonders in den Mittelpunkt gerückt, und wenn es nicht passt, wird die Position zur Seite geschoben.
In dem Fall sehen das sowohl der SSG als auch der Sächsische Landkreistag gleichermaßen so. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, ich erlaube mir, auf Folgendes hinzuweisen: In unserer Gemeindeordnung haben wir bereits bestimmte Quoren, beispielsweise für die Abwahl eines Bürgermeisters. Diesen Antrag müssen drei Viertel der Mitglieder eines Stadtrates stellen. Erst auf diesen Antrag hin kommt es zu einem Bürgerentscheid.
Ein zweites Beispiel: Bei Beigeordneten ist es so, dass die Mehrheit der Mitglieder eines Gemeinderates einen Antrag auf Abwahl von Beigeordneten stellen muss und dieser Antrag der Mehrheit von zwei Dritteln bedarf.
Nun frage ich: Wir haben Regelungen für die Abwahl von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern. Gleichzeitig erzählen Sie uns hier, wenn es um die Privatisierung geht, dass das alles Teufelszeug sei. Das passt doch nicht zusammen. Wir denken, es ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch der Gemeinden, wenn wir für derartige Entscheidungen, wie die Veräußerung kommunalen Vermögens, die aus unserer Sicht bedeutender sind als beispielsweise die Abwahl eines Fachbürgermeisters, die Hürden einziehen, die auch für die Abwahl des Spitzenpersonals der Kommunen gelten.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Ich schlage vor, dass wir artikelweise vorgehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen.
Aufgerufen ist das Gesetz über die Einführung einer kommunalen Privatisierungsbremse im Freistaat Sachsen, eingebracht durch die Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich beginne mit der Überschrift.
Wer will die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch die Überschrift abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch ist Artikel 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf Artikel 2, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Der Artikel 2 wurde mit Mehrheit abgelehnt.
Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abgelehnt und die 1. Lesung geschlossen.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die Fraktion der CDU, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsre
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf Einzelheiten des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages
eingehe, möchte ich kurz die Gelegenheit nutzen, ein paar grundlegende Äußerungen zur Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu machen.
Die Pressefreiheit ist die Grundlage all dessen, was wir in Sachen Rundfunk tun. In Artikel 5 des Grundgesetzes ist sie garantiert. Wir wissen, dass es in manch anderem Land der Welt leider anders aussieht. Es herrscht Zensur, das Internet wird blockiert, oder die Arbeit von Journalisten wird behindert.
Vor diesem Hintergrund sollten und müssen wir uns erneut stets die Bedeutung der Presse- und der Meinungsfreiheit ins Bewusstsein rufen. Beide gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Der Programmauftrag für unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk baut darauf auf. Unabhängige Medien sind, egal ob sie privat oder öffentlich-rechtlich sind, wichtige Garanten für unsere offene und vielfältige Gesellschaft. Sie sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir uns in dieser komplexen Welt eine Meinung bilden können. Der öffentlichrechtliche Rundfunk steht dabei in ganz besonderer Weise in der Verantwortung.
Daher hat er unsere besondere Wertschätzung und ist in unserem demokratischen Gemeinwesen eine Errungenschaft, die wir nicht preisgeben werden, aber sinnvoll und gezielt weiterentwickeln wollen.