Protocol of the Session on May 26, 2016

Damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er dient der Zustimmung und Ratifizierung des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages und den hierfür erforderlichen Anpassungen in Landesrecht. Dieser Staatsvertrag ist sehr umfangreich und umfasst eine Reihe von Komponenten. Er beinhaltet die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, das Jugendangebot von ARD und ZDF, den Jugendmedienschutzstaatsvertrag und die Transparenzvorschriften bei Tochterunternehmen von ARD und ZDF, die Umsatzbesteuerung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die Transparenzvorschriften für die Programmbeschaffung bei ARD und ZDF.

Ich möchte daraus drei Regelungsgegenstände herausgreifen, die für die Fraktion der CDU besondere Bedeutung haben und auf die auch die Experten im Medienausschuss besonders hingewiesen haben.

Das ist zum einen die geplante Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Mit Beginn des Jahres 2013 wurde das Beitragssystem von einer gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsabgabe umgestellt. Damit wurde ein grundlegender Systemwechsel bei der Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks vollzogen. Die Beitragserhebung ist dadurch transparenter geworden, und wir haben nach Jahren der ständigen Erhöhung endlich eine Beitragsstabilität erzielt. Dieses Ziel werden wir auch weiter verfolgen.

Bei den jetzt vorliegenden geplanten Änderungen geht es im Zuge des von mir genannten Systemwechsels um eine Feinjustierung bei der Beitragserhebung in einigen wenigen Bereichen. So wird es zum Beispiel für Unternehmen künftig ein Wahlrecht geben, ob für ihre Betriebsstätte entweder die Beschäftigtenzahl nach Köpfen oder sogenannte Vollzeitäquivalente als Berechnungsmodell gelten sollen.

Darüber hinaus – das ist für uns ebenfalls ein wichtiger Punkt – sollen gemeinnützige Einrichtungen, beispielsweise für Menschen mit Behinderung, der Jugend- und Altenhilfe sowie eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen weiter entlastet werden, indem sie künftig statt des einfachen nur noch ein Drittel des Beitrags zahlen.

Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im März dieses Jahres die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag festgestellt. Damit bestätigt das Gericht die ermäßigte Beitragspflicht auf einen Drittelbetrag für Menschen mit Sehbehinderung und Hörschädigung. Dazu gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen. Aber ein Blick auf das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender lohnt hier.

So ist der Ausbau der barrierefreien Angebote seit dem Jahr 2013 deutlich gestiegen, was auch die Sozialverbände anerkennen. Ich möchte hier nur eine Zahl nennen: Für das ARD-Hauptprogramm ist von 2012 auf 2015 die Quote der Untertitelung von 49 % auf 95 % gestiegen. Ich begrüße diese positive Entwicklung sehr, denn diese Angebote sind für diesen Personenkreis wichtig, um an öffentlichen Informations- und Unterhaltungsangeboten teilhaben zu können.

Lassen Sie mich kurz auf einen weiteren Bereich des Rundfunkänderungsstaatsvertrages eingehen: das junge Angebot von ARD und ZDF. Es gab durchaus die berechtigte Diskussion darüber, ob die öffentlich-rechtlichen Sender ein solches Angebot brauchen. Mit diesen nur im Internet abrufbaren Programm sollen junge Menschen zwischen 14 und etwa 29 Jahren dort abgeholt werden, wo sie sind: im Internet. Und nicht nur das: Junge Leute sollen Themen auch mit anstoßen können, mit diskutieren und das Angebot somit aktiv mitgestalten können.

Da es der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender ist, für alle Altersgruppen ein Angebot zu machen, halten wir es für überzeugend, diesen Weg zu gehen, zumal weitere Angebote, wie EinsPlus, nicht weiter verfolgt werden.

Ich komme damit zu meinem dritten Bereich, den neuen Regelungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Diese Änderungen berücksichtigen insbesondere die wachsende Bedeutung des Internets für die Mediennutzung junger Menschen. Sie tragen ferner den Forderungen der Medienanbieter nach einer gegenseitigen Anerkennung der Prüfentscheidung freiwilliger Selbstkontrolle Rechnung, unabhängig davon, ob sie im Landesrecht oder im Bundesrecht arbeiten.

Zusammengefasst: Die hier genannten Novellierungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland sind auch bei der Anhörung von Experten im Medienausschuss durchaus als führend und beispielgebend in Europa begrüßt worden. Aus meiner Sicht sind die Regelungen im Jugendmedienschutz ein guter Anfang, in einer digitalisierten Welt zu Regelungen zu kommen, die auch eine Weiterentwicklung erwarten lassen. Jugendmedienschutz wird auch weiterhin eine hohe Relevanz haben. Dafür sinnvolle und machbare Regelungen zu finden, wird auch in Zukunft eine der großen Herausforderungen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nicht nur ein guter Kompromiss, er macht insgesamt auch deutliche Fortschritte in den einzelnen Regelungsbereichen und geht mit dem Thema Jugendmedienschutz einen Bereich an, für den wir heute eine gute Grundlage für die weiteren notwendigen Diskussionen legen können. Daher werden wir dem Staatsvertrag unsere Zustimmung geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Die Linksfraktion, Herr Abg. Neubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über den wir heute sprechen, ist eine sehr gute Gelegenheit, kritisch über das Verfahren dieser Art der Gesetzgebung zu sprechen, bei dem der Landtag kaum mehr als eine Statistenrolle einnimmt.

Das Parlament kann heute nur noch Ja oder Nein sagen zu einem Vertragswerk, das die Staatsregierung mit den anderen Beteiligten ausgehandelt hat. Nun ist es sicherlich nicht so problematisch, wie bei dem in der Bevölkerung und auch in den Parlamenten kritisch betrachteten TTIP- oder CETA-Abkommen. Wir müssen auch nicht beantragen, dass wir in geschlossene Räume gehen, um in diese Verträge hineinschauen zu können.

Wir sind über die Zwischenstände diesbezüglich immer informiert. Sie sind mehr oder weniger öffentlich zugänglich. Aber das strukturelle Grundproblem bleibt. Wir können als Landtag heute nicht die kleinste Änderung vornehmen, sei sie auch noch so vernünftig und überparteilicher Konsens in diesem Haus. Wir können nur Ja oder Nein sagen.

Wie Sie wissen, ist es bei Staatsverträgen selten, dass Parlamente Nein sagen. Einer der wenigen Fälle im Rundfunkbereich – es ist, glaube ich, der einzige Fall, bei dem es vorgekommen ist – war die Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, bei dem ein Landtag Nein gesagt hat. Natürlich war es nicht der Sächsische Landtag – Gott bewahre. Der hat brav zugestimmt. Mit Gegenstimmen – übrigens damals der Fraktion DIE LINKE – war das der Landtag Nordrhein-Westfalen. Es

war noch am selben Tag im Dezember 2010, an dem der damalige Staatsminister Beermann hier im Sächsischen Landtag verkündete – ich zitiere –: „Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf.“

Gescheitert ist dieser Vertrag übrigens in NRW damals in allen Parteien, von der LINKEN bis zur CDU. Nachdem die Sache einmal ins Rutschen gekommen ist, wollte niemand mehr der Depp sein und dort zustimmen.

Aus dieser peinlichen Niederlage wurden natürlich Lehren gezogen, leider weniger in der Sache – an dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurden nur wenige Dinge wirklich verbessert –, dafür in Bezug auf das Verfahren.

Mit dem gewählten Verfahren wurde der schon erwähnte undemokratische Charakter der Staatsverträge noch getoppt. Uns liegt nicht einfach nur ein neuer Entwurf für einen Jugendmedienschutzstaatsvertrag vor, sondern ein Paket von Staatsverträgen im Medienbereich, in dem wirklich für jeden etwas dabei ist und bei dem niemand guten Gewissens dagegen sein kann. Es ist also nicht so, dass wir nur Ja oder Nein sagen können, sondern wir müssen noch gleichzeitig Ja und Nein sagen zu solchen ganz unterschiedlichen Dingen wie die Evaluierung der Rundfunkfinanzierung über das neue Beitragssystem, die Einführung eines Jugendangebotes von ARD und ZDF, die Verbesserung der Transparenzregeln bei ARD und ZDF, die Befreiung der Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der Umsatzsteuer und schließlich zu dem bereits benannten Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

Es ist also ein gemeinsames Ja oder Nein zu Dingen, die miteinander nichts zu tun haben und die gegensätzlich – zumindest aus unserer Sicht – in Bezug auf Interessenlagen und inhaltliche Ausrichtung sind.

Sehr freundlich kann man diese Kopplung als Kopplungsgeschäft beschreiben, weniger freundlich wurde diesbezüglich von schlichter Erpressung gesprochen. Deshalb bleibt uns heute nur, noch einmal klar zu sagen, was wir wollen und was wir nicht wollen. Diesen schlechten Jugendmedienschutzstaatsvertrag wollen wir nicht. Sehr wohl sind wir für Jugendmedienschutz, aber wir glauben nach wie vor nicht an die Sinnhaftigkeit und die Wirksamkeit von Zensur bzw. von Zensurinfrastruktur im Netz. Wir glauben nicht an technische Filtersysteme, die angesichts der Technikaffinität junger Menschen, die uns weit voraus sind, immer wieder zu einer Neuauflage des Wettlaufs zwischen Hase und Igel werden.

Wir glauben auch nicht an Sendezeiten im Internet, dass alles nicht Jugendfreie nach 8 Uhr im Internet gesendet werden kann. Auch das halten wir für antiquiert. Wir setzen stattdessen auf Prävention, auf die Entwicklung von kritischer Medienkompetenz und kritischem Reflexionsvermögen von Kindern und Jugendlichen sowohl hinsichtlich des Medieninhalts als auch des Mediennutzungsverhaltens.

Für diese Art von Jugendmedienschutz bedarf es aber anderer Dinge als die, die hier im Vertrag stehen. Es bedarf eines neuen Stellenwertes von Medienkompetenz, in welche sowohl Geld als auch Gehirnschmalz investiert werden müssen. Wie schlecht es um das Thema Medienkompetenz in Sachsen bestellt ist, haben wir in der letzten Sitzung im Landtag diskutiert.

Einen kleinen Lichtblick gibt es diesbezüglich vielleicht im gesamten Vertragswerk. Dieser befindet sich aber nicht im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, sondern in dem darin enthaltenen Jungen Angebot, das neu integriert werden soll. Mit diesem Jungen Angebot von ARD und ZDF, welches wir uns hätten noch viel umfangreicher vorstellen können, wird nicht nur klargestellt, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht etwas von gestern für Ältere ist, sondern dass er selbstverständlich auch jungen Menschen gehört und gehören muss.

Das Jugendangebot ist sicherlich eine Chance, wie ARD und ZDF einen eigenen kleinen Beitrag zur Entwicklung der Medienkompetenz beisteuern und damit hoffentlich ein wenig das Manko des Punktes 1 ausgleichen können.

Das Jugendangebot ist überfällig. Es soll die Lücke zwischen dem KiKA für Kinder und dem klassischen Fernsehprogramm, das tendenziell für Erwachsene konzipiert ist, schließen.

Ich selbst habe mich im Rundfunkrat des MDR immer wieder für die Schaffung eines solchen Angebotes starkgemacht und eingesetzt. Einem solchen Angebot hätten wir folglich heute, wenn darüber separat abgestimmt worden wäre, zugestimmt. Dass wir uns heute dazu nur enthalten werden, ist der beschriebenen Verquickung mit anderen Aspekten geschuldet.

Damit komme ich zum dritten Punkt in dem heute zur Abstimmung stehenden Vertragswerk, der eine breitere Öffentlichkeit interessieren dürfte: die Regelungen zum Rundfunkbeitrag. Es hat allerdings an dieser Stelle noch kleine Nachbesserungen infolge einer Evaluierung gegeben; das kann man durchaus anerkennen. Es gibt aber eine Menge Ungerechtigkeiten, die in diesem System immer noch bestehen:

Erstens nenne ich die weitere Belastung von Zweitwohnungen. Aber Wohnungen schauen nun einmal nicht fern, dies tun nur Menschen.

Zweitens gibt es die weitere unverhältnismäßige Belastung von mittelständischen Betrieben mit mehreren Filialen, die als separate Betriebsstätten gelten.

Als dritten Punkt nenne ich die ausgebliebene Korrektur hinsichtlich der damaligen Fehlentscheidung, auch Menschen mit Beeinträchtigungen zum Rundfunkbeitrag heranzuziehen. Diese Befreiung war als Nachteilsausgleich für die eingeschränkte Möglichkeit, am kulturellen Leben teilzuhaben, konzipiert. Dieser Nachteilsausgleich ist nach wie vor notwendig und berechtigt, also bleibt in der Gesamtschau wenig Befriedigendes hinsichtlich der Evaluation des Rundfunkbeitrages, geradezu Falsches hinsichtlich des Jugendmedienschutzes, Gutes und Ver

nünftiges beim Jugendangebot, aber auch bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Kooperation zwischen den ARDAnstalten.

Alles in allem bleibt uns aber nichts anderes übrig – ich habe es ausgeführt –, als uns bei diesem Staatsvertrag zu enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren, nun die SPD-Fraktion, Herr Abg. Panter, bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz am Anfang auf die Rede meines Vorgängers, des Kollegen Neubert, eingehen, der davon sprach, dass es schwierig sei, einem solchen Gesetzeswerk noch viel hinzuzufügen und darüber zu diskutieren, wenn man nichts mehr verändern kann. Dazu möchte ich mich konkret an Herrn Staatsminister Dr. Jaeckel wenden, da ich in diesem Landtag Zeiten erlebt habe, in denen wir überhaupt keine Informationen über solche Gesetzeswerke erhalten haben, in denen wir mit Dingen konfrontiert wurden und überhaupt keinerlei Möglichkeiten hatten, uns einzubringen. Das hat sich ganz grundlegend geändert. Insofern möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Staatsminister Dr. Jaeckel bedanken, weil wir die Möglichkeit haben, über solche komplizierten Gesetzeswerke vorab zu diskutieren. Das ist ein klarer Qualitätssprung, den wir hier erlebt haben, und es ist, wie ich meine, nicht alltäglich, gerade bei diesem komplizierten Paket, das wir vor uns liegen haben. Deshalb vielen Dank, Herr Staatsminister!

Um drei wichtige Bereiche, sowohl um das Thema Jugendmedienschutz als auch um die Jugendangebote sowie die Feinjustierung im Beitragssystem, haben wir uns heute zu kümmern. Nun ist zum Jugendmedienschutz bereits gesagt worden, dass NRW beim letzten Mal ein Veto eingelegt und den Vertrag nicht verabschiedet hat. Wir konnten uns nicht näher damit befassen, und ich war darüber ganz froh, muss ich sagen, da ich im Bereich des Jugendmedienschutzes immer noch meine Fragezeichen habe, auch wir als SPD-Fraktion insgesamt. Gerade in einer sich rasant verändernden Medienumwelt ist es schwierig, mit Gesetzen Regelungen zu schaffen, die im Prinzip immer hinterherhinken.

Aber wir müssen mit den Instrumenten arbeiten, die wir haben, und das sind eben diese Rundfunkstaatsverträge, und ich bin sehr froh, dass wir im Rahmen der Anhörungen mitbekommen haben, dass auch die Experten deutlich gemacht haben, dass dieser Teil des Rundfunkänderungsstaatsvertrages das Beste ist, was wir im Bereich des Jugendmedienschutzes momentan tun können. Vor allem ist es auch, wie ich meine, ein hoher Wert, dass wir einen Konsens aller Länder erreichen konnten und zum Beispiel endlich auch Detailregelungen wie die Vereinheitlichung

der Altersstufen von Jugendschutz und Jugendmedienschutz hinbekommen konnten.

Es wurde zu Recht angesprochen, dass Jugendmedienschutz nicht nur technischer Natur ist, sondern auch der richtige Umgang von jungen Menschen mit Medieninhalten und deren kritische Nutzung eine Rolle spielen muss. Dazu haben wir die Kritik von Kollegen Neubert vernommen. Das gehen wir in Sachsen an. Wir haben im letzten Plenum darüber diskutiert, einen Antrag der Koalition dazu verabschiedet und sind auf dem richtigen Weg, uns diesem wichtigen Thema zu widmen, da wir im Bereich der Medienpädagogik zugegebenermaßen Nachholbedarf haben.

Zum zweiten Punkt in diesem Staatsvertrag, dem Thema Jugendangebot und online-basierte Angebote, freue ich mich, dass wir einen deutlichen Schritt vorangekommen sind; dies ist bereits angesprochen worden und ich brauche es nicht noch einmal ausführlich darzustellen. Es ist sehr, sehr wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Möglichkeit erhält, hier endlich eine Lücke zu schließen; denn sein Auftrag umfasst die gesamte Gesellschaft generationenübergreifend. Deshalb ist es richtig, dass dieses Jugendangebot geschaffen werden kann, und es ist auch richtig, dass es kostenneutral geschieht. Es werden zwei Spartenkanäle abgeschaltet. Das heißt, das Geld, das dort bisher aufgewendet wurde, kann nun für das Jugendangebot genutzt werden. Ich bin sehr froh, dass wir dort nach langwierigen Diskussionen endlich vorankommen und sich Sachsen sehr konstruktiv eingebracht hat. Auch das war, wie wir wissen, nicht immer so.

Wenn wir beim Thema Geld sind, kommen wir natürlich auch zum dritten Aspekt, der Feinjustierung, was die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe betrifft. Wir haben bereits die Details gehört. Dabei finde ich es wichtig zu betonen, dass wir das tun, was wir gesagt haben, also: Sage, was du tust, und tue, was du sagst. Wir haben die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe eingeführt und haben auch gleich festgelegt, dass wir sie evaluieren. Die Evaluation ist erfolgt, und jetzt justieren wir nach. Das heißt nicht, dass wir das nicht auch in Zukunft noch weiter tun werden. Wir tun es aber schon einmal in einem ersten Schritt. Ich bin froh, dass wir jetzt im Bereich der Kitas, der Schulen und der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Entlastungen kommen, genauso – dies wurde bereits angesprochen – bei den Unternehmen mit Teilzeitbeschäftigten.

Ich wollte an dieser Stelle eigentlich noch etwas zum Auftrag und zur Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sagen. Das muss ich aber nicht, da Kollegin Fiedler dazu bereits einige Ausführungen gemacht hat, die ich nur vollumfänglich unterstreichen kann. Ich möchte kurz noch etwas zu dem Vorschlag der KEF, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, sagen, die für die Zukunft eine Absenkung des Beitrages vorschlägt.

Wir sind uns als Koalition und auch mit dem Staatsminister darin einig, dass wir dies nicht unterstützen wollen. Wir möchten einen langfristig ordentlich finanzierten

öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das bedeutet, dass wir auch zukünftige Preissteigerungen im Blick haben müssen. Deshalb ist eine weitere Senkung des Beitrages nicht sinnvoll.

(Jörg Urban, AfD: Negativ!)