Protocol of the Session on April 21, 2016

ist aber eine formale Frage, die wir hinterher klären. Dabei sind wir sozusagen im Plan. Im Mai wird es so weit sein, davon gehen wir aus, sodass wir im September die Projekte starten können.

Zur Abgrenzung: Die gesamte Vorbereitung dieser Richtlinie ist ja schon in Abstimmung mit den Kammern und mit der Bundesagentur für Arbeit gelaufen. Dabei spielte natürlich eine Rolle, dass wir keine Doppelstrukturen aufbauen. Wir brauchen nicht dort Strukturen zu schaffen, wo andere schon die Aufgabe übernehmen. Die Arbeitsmarktmentoren sind sozusagen Dienstleister für Unternehmen und Dienstleister für Geflüchtete, und zwar in dem Bereich, wo andere nicht tätig sind. Man kann nicht von dem Unternehmen verlangen, dass es sich einen Geflüchteten daraufhin anschaut, welche Voraussetzungen an Qualifizierung, Sprache usw. diese Person hat, um danach die Instrumente zu suchen. Umgekehrt kann man von einem Geflüchteten nicht verlangen, dass er alle Instrumente kennt. Genau das ist die Aufgabe der Mentoren, das zusammenzubringen.

Notwendig ist die Zusammenarbeit mit der BA, denn das Unternehmen wendet sich natürlich an den Arbeitgeberservice der BA oder an die Kammern. Deshalb ist die Voraussetzung für die Arbeitsmarktmentoren eine Kooperation aller Akteure in dem entsprechenden Landkreis, damit Doppelstrukturen vermieden werden, sondern die Mentorin oder der Mentor müssen tatsächlich eine Dienstleistungsfunktion zwischen den Strukturen übernehmen.

Wir haben jetzt noch einmal mit der BA gesprochen. Sie plant nicht selbst solche Mentoren, denn sie sagt, sie professionalisiert eher die Strukturen, die sie hat. Wenn es zusätzliche Ressourcen gibt – und die brauchen wir –, dann sollen sie lieber in die Programme gesteckt werden; denn wir werden in Zukunft nach meiner Meinung einen sehr, sehr hohen Qualifikationsbedarf haben.

Für die Linksfraktion Herr Brünler, bitte.

Zunächst, Herr Staatsminister, begrüßen wir ausdrücklich, dass es dieses Programm inzwischen gibt bzw. dass es auf den Weg gebracht wird. Aus den bisher zugänglichen Materialien ergeben sich für uns schon noch einige Fragen.

Ich möchte in der ersten Runde mit den Mentoren beginnen. Wir gehen einmal davon aus, dass sie hauptamtlich angestellt werden. Welche Qualifikation sollen diese Menschen eigentlich mitbringen, insbesondere hinsichtlich ihrer sprachlichen und interkulturellen Kompetenz und auch ihrer Erfahrungen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht? Es ist doch schon ein besonderer Bereich, in dem sie dann tatsächlich tätig werden sollen.

Antragsteller sind ja Projektträger, die uns mit einem Konzept präsentieren sollen, wie sie tatsächlich die Dienstleistungsfunktion, von der ich gerade gesprochen habe, ausfüllen können. Diese Träger sind dann aber

auch dafür verantwortlich, das qualifizierte Personal dafür anzustellen bzw. zu präsentieren.

Man kann natürlich davon ausgehen, dass für die Tätigkeit eines Arbeitsmarktmentors mit Geflüchteten interkulturelle und sprachliche Kompetenzen eine notwendige Voraussetzung sind. Aber das ist die Verantwortung der Träger, um die hohe Qualität ihres Konzepts dann auch abzusichern.

Die AfD-Fraktion? – Keine Frage. Fraktion GRÜNE? – Gibt es auch keine Fragen mehr. Dann fangen wir wieder von vorn an. SPD?

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wie viele Geflüchtete sollten Ihrer Einschätzung nach durch einen Mentor betreut werden oder wie viele Geflüchtete erreichen wir mit 60 Mentorinnen und Mentoren?

Wir haben nicht den Anspruch, allen Geflüchteten jetzt einen Arbeitsmarktmentor oder eine -mentorin zur Seite zu stellen. Das würden wir nicht schaffen, und es ist auch nicht Sinn und Zweck, alle sozusagen gleich zu behandeln, weil es sicherlich bereits viele Initiativen gibt, auch wenn das langwierige Strecken waren, die viele Unternehmer leidvoll schon durchkämpft haben, um zum Beispiel auch jetzt schon Geflüchtete anzustellen. Andere Geflüchtete brauchen jetzt keinen Mentor, weil sie in bestimmten Maßnahmen schon sind. Das war nicht unser Anspruch für alle. Wir wollten nur anfangen. Wir wollten auch schauen, inwieweit es mit den Arbeitsmarktmentoren möglich ist, eine Dienstleistung zu schaffen, die tatsächlich dazu beiträgt, deutlich mehr Leute in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu bringen.

Natürlich wird es auch bei den Geflüchteten eine unterschiedliche Intensität der Betreuung geben. Deshalb kann man jetzt nicht sagen: Man braucht einen Mentor für zehn oder 20 oder 50 Flüchtlinge, sondern wir haben eine Durchschnittszahl genommen von ungefähr 15 bis 20. Aber das ist nicht vorgeschrieben, sondern das ist so eine gegriffene Zahl, von der wir sagen können, dass es vielleicht eine Zahl ist, die tatsächlich von einem Mentor oder einer Arbeitsmarktmentorin vernünftig behandelt werden kann. Dann würden wir auf eine Zielzahl von ungefähr 1 000 Geflüchteten kommen, die wir mit diesem Projekt betreuen können.

Die CDUFraktion, Herr Kiesewetter.

Das Programm ist Bestandteil der Fachkräfterichtlinie. Diese Richtlinie lässt im Bereich gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften einen Punkt offen. Inwieweit gibt es in Ihrem Haus Überlegungen, in dieser Richtung tätig zu werden?

Es war mir von Anfang an wichtig, dass

wir kein Sonderprogramm nur für Geflüchtete machen, sondern dass das tatsächlich Bestandteil unserer Fachkräfterichtlinie ist. Damit ist es klar, dass es unterschiedliche Herangehensweisen zur Unterstützung von Menschen gibt, die auf dem Arbeitsmarkt ankommen sollen. Eine Gruppe davon sind Geflüchtete. Von daher war es für uns von Anfang an wichtig, dass das kein Sonderprogramm ist, sondern ein Teil der Fachkräfterichtlinie, den wir so oder so geplant hätten. Diese Richtlinie ist jetzt um eine Facette reicher geworden.

Sie sprechen ein Thema an, das wir nicht mit sächsischen Richtlinien oder Gesetzgebungen beeinflussen können. Aber die Haltung, die wir zumindest in der letzten Außenwirtschaftsinitiative formuliert haben, und zwar gemeinsam mit den Kammern, ist natürlich, dass wir die Formen legaler Zuwanderung stärken müssen. Das betrifft die Frage: Kommen wir in Deutschland zu einem modernen Einwanderungsgesetz, bei dem die Hürden nicht zu hoch, sondern so gestaltet werden, dass sie brauchbar sind? Natürlich verstehe ich die Argumente derjenigen, die sagen, dass Zuwanderung nicht dazu dienen darf, Standards zu unterlaufen. Deshalb muss auch bei einem modernen Zuwanderungsgesetz klar sein, wie die Spielregeln sind, dass zum Beispiel Tarifverträge nicht unterlaufen werden können. Da haben aber auch die sächsischen Kammern gesagt, dass das nicht ihr Ziel ist. Es geht um ein brauchbares Zuwanderungsgesetz, wobei ich hoffe, dass sich die Koalition in Berlin auf den Weg macht. Die Forderungen liegen auf dem Tisch.

Ich bin froh, dass es damals im Rahmen der Diskussion um das Asylpaket II zu einer Verständigung gekommen ist und man durch die Flexibilisierung der Arbeitserlaubnisse legale Zuwanderung geschaffen hat, bei der die Asylberechtigung keine Voraussetzung ist. Jemand, der mit einem tarifgebundenen Arbeitsvertrag kommt, hat jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung. Das sind Formen, die uns helfen, die Schwerpunkte zu setzen.

Wir diskutieren jetzt natürlich im Rahmen eines Wirtschaftsministeriums. Es geht bei der Betreuung von Geflüchteten aber nicht nur um den Nutzengedanken, der immer dahinter steht, sondern zuerst um die Mitmenschlichkeit, darum, den Menschen zu sehen und ihm zu helfen. Aber es ist durchaus legitim, Fragen der Zuwanderung als Mittel der Fachkräftegewinnung stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Linksfraktion, Herr Brünler, bitte.

Ich habe eine Nachfrage zu den Personen, um die es unterm Strich tatsächlich geht, das heißt, zu den Geflüchteten. Inwieweit liegen denn bisher überhaupt verlässliche Daten vor, was deren Ausbildung, deren Sprachniveau und dergleichen anbelangt? Inwieweit ist das Zugangsvoraussetzung für dieses Programm oder soll das innerhalb dieses Programmes passieren? Wie soll das unterm Strich tatsächlich genau vonstatten gehen? Wie soll das funktionieren?

Sie sprechen das Kernproblem an. Am Anfang wurden weder Berufe noch Qualifikationen noch Tätigkeiten von Geflüchteten überhaupt erfasst. Das hat man jetzt mit der einheitlichen Datenbank verändert. Trotzdem haben wir noch nicht alle Informationen. Auch die Qualität der Informationen reicht nicht aus, um zu sagen, dass jemand mit dem oder dem Abschluss sofort Zugang zum Arbeitsmarkt hat.

Auch die Sprache ist natürlich ein riesengroßes Problem. Die Grundvoraussetzung ist so oder so die Sprache. Da gab es in den letzten Wochen große Anstrengungen der BA, Kurse für den Spracherwerb für 11 000 Personen anzubieten. Diese Kurse sind aber auf bestimmte ethnische Gruppen spezialisiert gewesen. Nicht alle haben einen Anspruch auf Sprachkurse gehabt. Natürlich reichen bestimmte Sprachniveaus noch nicht aus, um tatsächlich in Ausbildung oder in Arbeit zu kommen.

Das sind die Gründe, warum die BA sagt: Es ist interessant für uns, einen Arbeitsmarktmentor zu haben, weil wir nur unsere Datenbank haben. Das betrifft die vorhin gestellte Frage zur Abgrenzung zur BA.

Es ist besser, einen Mentor oder eine Mentorin zu haben, die individuell schauen können, wie die Bedarfe sind. Das betrifft sowohl die Geflüchteten mit ihren individuellen Bedarfen, mit ihren Vorkenntnissen als auch die Unternehmen, um entscheiden zu können, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit es tatsächlich für das Unternehmen ein interessantes Angebot wäre, die jeweilige Person in Ausbildung oder Arbeit zu bringen.

Ich will an der Stelle deutlich machen, dass wir nicht nur vor der großen Frage stehen, was wir eigentlich über Geflüchtete wissen und wie brauchbar diese Informationen sind, um den genauen Qualifikationsbedarf zu bestimmen. Wir stehen ebenfalls vor der großen Herausforderung, auch den Geflüchteten deutlich zu machen, wie notwendig Qualifikation und Ausbildung sind. Es gibt bei vielen Geflüchteten die Vorstellung, dass sie einfach arbeiten wollen, um Geld zu verdienen. Dass dafür aber eine Qualifikation notwendig ist, muss ihnen vermittelt werden. Das ist noch eine große Aufgabe. Wir sollten nicht davon ausgehen, dass alle wissen, dass Ausbildung und Qualifikation Voraussetzungen dafür sind, dass sie gut arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können. Wir müssen hier noch eine große Überzeugungsarbeit leisten, um zu vermitteln, dass dafür Voraussetzungen notwendig sind.

Hat die AfDFraktion jetzt noch eine Frage? – Nicht. Die GRÜNEN auch nicht. Wer möchte denn noch eine Frage stellen? – Herr Homann, bitte. Ich frage einfach in die Runde, ehe ich alle einzeln abfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, meine letzte Frage für heute wäre: Wer kann denn bei diesem Programm beantragen?

Sind es staatliche Träger, öffentliche Träger, Verbünde? Wer ist antragsberechtigt in diesem Förderprogramm?

Wir haben es bei der Richtlinie bewusst offen formuliert. Das heißt, wir haben neben juristischen Personen oder Personenvereinigungen auch natürliche Personen mit Unternehmenseigenschaften, die gefördert werden können. Wir haben es bewusst offen formuliert, weil es uns um das Konzept geht. Entscheidend ist die Qualität des Konzeptes, das der Antragsteller hat. Wir wollten das nicht zu eng fassen, weil wir nicht den Eindruck erwecken wollten, als sei das nur ein Programm für Bildungsträger.

Es gibt vor Ort sehr unterschiedliche Initiativen oder Trägerstrukturen mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen. Wir wollten den Schwerpunkt eher auf die Qualität des Konzeptes legen und haben es deshalb bewusst bei der Frage der möglichen Zuwendungsempfänger offener gehalten.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister, ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3

Schwerpunkte der Förderung von Medienkompetenz

und Medienbildung im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/4834, Prioritätenantrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Für die CDU-Fraktion beginnt Frau Abg. Fiedler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medien sind Teil unserer Lebenswelt. Big Data, soziale Netzwerke, das Internet der Dinge, mobile Daten – dies alles ist zum Bestandteil unseres Lebens geworden. Alle sind ständig erreichbar, wer weiß das besser als wir. Die Digitalisierung durchdringt und verändert mittlerweile alle Lebensbereiche.

Nur noch 15 % der 14- bis 19-Jährigen lesen täglich eine gedruckte Zeitung. Im Jahr 2000 waren es noch 36 %. Die Nutzung des Internets durch die 14- bis 29-Jährigen stieg in den vergangenen 15 Jahren von 25 auf 200 Minuten täglich. Der größte Teil erfolgt mit Beschäftigungen, die wir früher offline erledigt haben: mit der Kommunikation, dem Einkaufen, dem Spiel oder der Suche nach Informationen.

Ich sage Ihnen sicher nichts Neues: Die Digitalisierung ist ein Bereich mit rasanter Entwicklung. Es ist der hohe Anspruch der Medienbildung, auf dieses Tempo zu reagieren; denn die Nutzung von Medien führt nicht automatisch zu einem selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang und Einsatz. Wir Nutzer müssen die Risiken – beispielsweise in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit – kennen, um uns vor Missbrauch schützen zu können. Wir sollten keine pauschale Abwehrhaltung gegenüber Medien haben, sondern diese sinnvoll, verantwortungs- und selbstbewusst anwenden.

Anliegen der Medienbildung und Medienpädagogik – mit dieser beschäftigen wir uns heute – ist es, dass sich jeder sicher und aktiv in der digitalen Gesellschaft bewegen kann. Medienkompetenz ist ein Schlüssel zum souveränen Leben in der digitalen Gesellschaft. Ziel ist die digitale Selbstständigkeit. Es gibt verschiedene Definitionen zum

Thema Medienpädagogik. Mehrheitlich kann man sich darauf verständigen, dass Medienkritik, Medienkunde, Mediengestaltung und das selbstbestimmte Mediennutzen Nutzung umfasst. Neben dem Wissen über den Einsatz und den Nutzen der digitalen Medien gehören dazu auch die Schulung der Urteils- und Kritikfähigkeit und die Sensibilisierung über Risiken und entstehende Abhängigkeiten. Sie umfasst die Herausbildung eines kritischen, gestaltenden, verantwortlichen sowie reflektierenden Umgang mit Medien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zeigt – deshalb habe ich es als erste Rednerin so ausführlich erklärt –, welches Mammutthema Medienbildung ist, und dass wir es ohne Zweifel mit einer Querschnittsaufgabe, mit einer Vielzahl von Ansprechpartnern zu tun haben. Wir haben in Sachsen eine rege Landschaft von Angeboten der Medienbildung. Wir finden sie in Kindertageseinrichtungen, in Schulen, in Hochschulen, in sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanälen, in den 13 Medienpädagogischen Zentren, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eltern- und Familienarbeit. Es gilt, dies alles zusammenzubringen. Das fordert der vorliegende Antrag.

Wir wollen keine zusätzliche Institutionalisierung – das unterscheidet uns vielleicht von anderen –, aber eine stärkere Koordinierung und die kontinuierliche Abstimmung zwischen den in der Medienbildung tätigen Partnern. Die Angebotspalette zeigt es: Medienbildung ist das Zusammenwirken von verschiedenen Politikfeldern. Wir wollen – auch das ist ein Punkt des vorliegenden Antrages – eine Strukturierung des ressortübergreifenden Austausches zwischen den befassenden Häusern, insbesondere des Kultus-, des Sozial- und des Wissenschaftsministeriums mit der Staatskanzlei.

Insgesamt brauchen wir in Sachsen, aufbauend auf einer sehr guten Grundlage, die kontinuierlichere Vernetzung und den Austausch zwischen den befassenden Ressorts und den externen Partnern. Wir – damit meine ich meine Kollegin von der SPD und mich – haben in Vorbereitung des Antrags intensive Gespräche geführt und festgestellt, dass dieses von allen Beteiligten gewünscht ist und dass das Anliegen sehr wohlwollend und offen angenommen wird.

Medienbildung ist aber nicht nur eine Querschnittsaufgabe, sondern auch eine Daueraufgabe mit dem hohen Anspruch, da die Medienwelt ständigen und vor allem schnellen Veränderungen und Weiterentwicklung unterliegt. Deshalb fordern wir im vorliegenden Antrag die Erstellung einer Studie, die neben der Analyse der derzeitigen Strukturen Hinweise auf Fragen und Aufgabenstellung der Zukunft gibt.

Heranwachsende sind heute bereits sehr früh mit Medien konfrontiert. Deshalb beginnt die Schulung eines kompetenten Umgangs mit Medien nicht erst in der Schule. Zunächst haben die Eltern die große Verantwortung, ein gesundes Maß an Mediennutzung ihren Kindern zu vermitteln. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass die Schule hierbei eine Schlüsselstellung hat und unverzichtbarer, wenn nicht sogar der wichtigste Partner ist. Deshalb müssen die Lehrer die digitalen Lebenswelten der Schüler kennen und verstehen. Dazu gehören gute Ausbildungs- und Fortbildungsangebote, damit digitale Medien altersgerecht, pädagogisch zielführend und fächerübergreifend eingesetzt werden können. Neben allen Vorteilen müssen auch die Risiken besprochen werden; denn die Lehrer müssen mit ihren Schülern die sozialen und digitalen Wirkungen der Digitalisierung einordnen können.