Frau Schubert, im Gegensatz zu Ihnen bin ich schon der Meinung, dass die Braunkohle und die Braunkohleverstromung mit allen angesiedelten Industrien der wichtigste Industriezweig in der Lausitz ist. Das wird uns auch von vielen Leuten bestätigt.
Sie können diesbezüglich anderer Meinung sein. Zum zweiten Vorwurf mit den Grenzen: Ich weiß nicht, wo Sie Ihre Grenze ziehen. Es ist aber Fakt – und das können Sie nicht leugnen –, dass hinter der Grenze zu Polen und nach Tschechien ganz andere Lebenshaltungs- und Lohnkosten existieren als bei uns. Das spüren wir auch in anderen Bereichen. Das mit der Betreuung der Windenergieanlagen ist ein Beispiel. Unsere Handwerker spüren das alle. Wenn man es ignoriert, kann man das machen. Die Grenze kann man leicht überschreiten.
Aber wir haben die Realität, dass wir ein ganz anderes Lohnniveau und ein ganz anderes Lebenshaltungsniveau in unseren Nachbarländern haben.
(Beifall bei der AfD – Franziska Schubert, GRÜNE: Deutsche fahren mittlerweile nach Tschechien zur Arbeit!)
Meine Damen und Herren! Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Dulig, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den beiden Anträgen der Fraktionen GRÜNE und LINKE zum Braunkohlebergbau in Sachsen und zum Vattenfall-Verkaufsprozess will ich zusammengefasst antworten.
Beide Anträge fordern die Staatsregierung auf, zukünftig ausschließlich den Braunkohlebergbau im Umweltbereich und im betriebswirtschaftlichen Bereich mit verschärften und weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Auflagen zu belasten.
Wie auch in den zahlreichen Kleinen Anfragen der vergangenen Jahre und Wochen wird darüber hinaus unterstellt, dass die Braunkohleindustrie ebenso wie die Behörden und Verwaltungen Gesetze und Vorschriften vorsätzlich missachten würden und der sächsischen Gesellschaft bewusst schaden wollen. Dagegen verwahre ich mich im Namen der zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit dem Braunkohlebergbau befassten Behörden und Verwaltungen auf das energischste.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die öffentliche Verwaltung ist an die Vorschriften und Gesetzlichkeiten unseres Rechtsstaates gebunden. Mit den Verfahren rund um den Bergbau werden weltweit wohl die umfangreichsten Verwaltungsverfahren durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen haben Umfänge erreicht, die kaum noch zu bewältigen sind.
Aber Transparenz ist die Grundvoraussetzung für Demokratie, und deshalb ist die Beteiligung trotz aller Anstrengungen richtig und wichtig.
Sie kennen das, denn gerade die Braunkohleplanverfahren zu den Tagebauen Schleenhain und Nochten standen fortlaufend im Fokus der Medien. Die sich anschließenden Planfeststellungsverfahren für die Rahmenbetriebspläne sichern über die gesetzlich festgeschriebene Einbeziehung aller Betroffenen, dass alle Aspekte eines solchen Vorhabens betrachtet werden. Die Forderung Ihrer Anträge nach Kontrollen über das gesetzliche Maß hinaus hätte eine gravierende Ungleichbehandlung eines Wirtschaftszweiges zur Folge, welche in keinem Fall mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung vereinbar wäre.
Das Bundesberggesetz ist weltweit anerkannt. Solch weitgehende Vorschriften für eine Branche werden in keinem anderen Land der Welt so konsequent durchgesetzt. Die im Bundesberggesetz in Verbindung mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen vorgeschriebenen abgestuften und aufeinander abgestimmten Verfahren bedeuten eine in der Regel aller zwei Jahre wiederholte Überprüfung und Zulassung der Vorhaben. Die zuständigen Behörden kontrollieren daher regelmäßig das Handeln der Unternehmen. Die Unternehmen müssen sich auf dieses rechtsstaatliche Handeln der Behörden verlassen können. Ein wichtiger Grundsatz im Bundesberggesetz ist die Verantwortlichkeit des Unternehmers. Das gilt für die Durchführung des Vorhabens genauso wie für die Gesundheit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Finanzierung der Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Landschaft.
Die außerhalb des Bergbaus üblichen Verpflichtungen zur Besteuerung und Bilanzierung gelten selbstverständlich auch neben dem Bundesberggesetz. Gerade für den Umweltschutz im Bergbau wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Verbesserungen in die Verfahren eingefügt. Heute sind für die großen Vorhaben zwingend Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Das Sächsische Oberbergamt ist die bergrechtlich zuständige Behörde und im Planfeststellungsverfahren zwingend darauf angewiesen, dass beispielsweise die Wasserbehörden den Plänen einvernehmlich zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! In den Begründungen der Anträge wird unterstellt, dass die FFH-Gebiete am Tagebau Nochten austrocknen würden und dass im Tagebau eingebaute Massen das Grundwasser vergiften würden.
Für diese Behauptungen gibt es keine Belege. Die FFHGebiete bei Schleife werden mit sauberem Grundwasser bespannt. Es ist das gleiche Wasser, das in den verloren gegangenen Quellen das Tageslicht erblicken würde.
Das hat gut funktioniert, trotz der allgemeinen Trockenheit im vergangenen Jahr. Tatsache ist, dass alle Schutzgebiete im Tagebauumkreis von der kontinuierlichen Grundwassererhebung profitieren. Außerdem kann ich die Forderungen nach zusätzlichen Beprobungen von eingebauten Reststoffen nicht nachvollziehen, wenn die Beprobung bereits beim Einbau erfolgt ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werbe dafür, die Anträge abzulehnen. Es ist nicht erforderlich, über die gesetzlichen und insbesondere über die bergrechtlichen Regelungen hinausgehende willkürliche Vorschriften zu erfinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in einer sehr sensiblen Phase. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die Art und Weise, wie die
Es würde vielleicht helfen, wenn Sie klarer machen würden, was die Motivation Ihrer Anträge ist. Denn Sie haben Ihr Urteil schon gesprochen. Es ist klar, was Sie wollen. Sie versuchen das auf unterschiedlichen Wegen. Aber wir sind zurzeit in einer sensiblen Phase, in der es genau darum geht, den Verkaufsprozess mit Vattenfall zu Ende zu bringen.
Um es klar in Richtung LINKE zu sagen: Das Gequatsche von Insolvenz ist mehr als gefährlich. Herr Lippold, ich schätze Sie sehr, aber gerade, wenn Sie die Energiewirtschaft noch kriminalisieren und ihr Bilanztricks vorwerfen, dann verlassen Sie die sachliche Grundlage der Auseinandersetzung.
Sie wollen keine Braunkohle. Sie wollen, dass es zu Ende geht. Aber der Preis, den wir bezahlen würden, wenn wir jetzt dieses Verfahren nicht vernünftig und geordnet über die Bühne bekommen, ist zu hoch. Es muss unser gemeinsames Interesse sein, das Verfahren, in dem wir uns befinden, vernünftig zu begleiten, um Schaden vom Freistaat Sachsen abzuwenden, und nicht, wie Sie es tun, ein Urteil zu sprechen, um auf unterschiedlichsten Wegen Ihr Ziel zu erreichen, nämlich den sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle.
Das, was wir wirklich brauchen, ist Zuverlässigkeit; denn die Unzuverlässigkeit und die Unplanbarkeit der bundesweiten Energiepolitik hat dazu geführt, dass nicht mehr investiert wird. Sie hat dazu geführt, dass die Preise jetzt in den Keller gegangen sind und Planungsunsicherheit entsteht. Wir brauchen auch Zuverlässigkeit und Planbarkeit in der Energiepolitik; zumindest kann man sich auf die sächsische verlassen.
Zum Abschluss meiner Ausführungen will ich aus der Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE zitieren, die meiner Meinung nach in krassem Widerspruch zu dem steht, was Sie gerade gesagt haben. Aber wahrscheinlich sprechen Sie vor jeder Gruppe anders.
Ich zitiere aus Ihrer Pressemitteilung: „Wir sind uns einig: Es darf keinen weiteren Strukturabbruch für die Industrie in der Lausitz geben.“
„Die Förderung und Verstromung der Braunkohle muss noch für längere Zeit eine starke Säule für die Wirtschaft in Ostsachsen sein.“
(Beifall bei der SPD und der CDU – Enrico Stange, DIE LINKE: Wo ist jetzt der Widerspruch? – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Frau Dr. Pinka, ich vermute, Sie wollen intervenieren. Es besteht noch einmal die Chance. Die Zeit läuft.
Wenn ich schon persönlich angesprochen werde und der Minister mich adelt, indem er meine Pressemitteilungen liest – –
Nein, das ist egal. – Ich habe natürlich auch Ihre Pressemitteilungen, die zum Redebeitrag kamen, gelesen. Darin unterstützen Sie den Erhalt der Arbeitsplätze, der Förderverträge, der Möglichkeiten zur Nutzung von Optionen für neue Gruben und die Renaturierung von Kohlegruben.
Ich habe vermisst, dass Sie sich zum Beispiel für die Einhaltung der Tarifverträge eines Neuerwerbers einsetzen, auch über die Reichweite des Bürgerlichen Gesetzbuches nach einem Jahr hinaus, zum Beispiel für die Unterstützung der Kommunen, weil ihnen die Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen oder weil sie keine Gemeindeumsiedlungsverträge mehr haben, da diese stillgelegt worden sind. Für all das hätten Sie sich auch einmal einsetzen können.