Protocol of the Session on March 17, 2016

Wir können diese zweite Säule nicht ganz losgelöst von der ersten betrachten; denn eine nachhaltige Landwirtschaft ist für die ganze Gesellschaft wichtig. So verstehe ich auch den ersten Fragekomplex in der Großen Anfrage in Bezug auf die Greening-Prämien. Ich lese aus den Fragen allerdings auch eine gewisse Skepsis heraus, ob die sächsischen Landwirte die Vorgaben umgehen, zum Beispiel in Bezug auf ökologische Vorrangflächen.

Auch wenn dazu noch keine konkreten Angaben möglich sind, möchte ich grundsätzlich sagen, dass die sächsische Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz leistet.

Agrarumweltmaßnahmen dienen dem Ziel, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung einzubinden. Dabei geht es um die Verbesserung des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Biodiversität.

Durch die Förderung von Maßnahmen auf Ackerland und Grünland werden die Landbewirtschafter und Flächennutzer unterstützt, die sich dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sehen und damit Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.

Es ist gut und richtig, dass mit der neuen Förderperiode die feldlerchengerechte Bewirtschaftung eine Fördervoraussetzung ist, um Vorhaben auf Ackerland zu beantragen. Ob es dabei Verstöße gibt, auch dazu ist noch keine Aussage möglich, weil dies erst ab dem Antragsjahr 2016 verpflichtend ist und derzeit noch die Kontrollen und Berechnungen laufen, wie vom Kollegen von Breitenbuch schon ausgeführt wurde.

Insgesamt entnehme ich der Antwort der Staatsregierung, dass es regelmäßig Vor-Ort-Kontrollen zur Umsetzung von Greening- und Flächenmaßnahmen gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Große Anfrage stellt man immer mit einer gewissen Zielstellung, aber so ähnlich wie in der letzten Plenarsitzung möchte ich heute noch einmal wiederholen: Es liegt mir fern zu behaupten, dass im Naturschutz in Sachsen alles in bester Ordnung sei. Das kann es vermutlich nie sein; denn Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der wir alle täglich mitarbeiten müssen.

Es stimmt auch nicht, dass der Naturschutz in Sachsen eine untergeordnete Rolle spielte. Wir haben das Programm Biologische Vielfalt, das bereits im Jahr 2009 aufgelegt und im Jahr 2013 aktualisiert wurde. Der entsprechende Bericht des Ministeriums liegt vor. Hier wird transparent und nachvollziehbar dargelegt, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie der Umsetzungsstand ist. Die andere Frage ist, ob wir die richtigen Instrumente haben, um den Naturschutz in Sachsen weiter zu befördern. Hier müssen wir erst einmal grundsätzlich feststellen, dass wir für die Flächenmaßnahmen bei Agrarumweltprojekten und für den investiven Naturschutz hauptsächlich europäische Mittel verwenden. Über die Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben wir im vorigen Plenum schon gesprochen, denn es gilt hierbei europäische Vorgaben zu beachten.

Zurzeit befinden wir uns noch in der ersten Hälfte der Strukturperiode, das heißt, es ist noch zu früh, um konkrete Aussagen zu treffen, ob alles so funktioniert wie es sollte und ob mit den Strukturfondsmitteln alle erforderlichen Maßnahmen abgedeckt werden können. Ebenso müssen wir schauen, ob es wirklich praktikabel ist. Für die EU-finanzierten Fördergegenstände der Richtlinie Natürliches Erbe wird es eine Ex-post-Evaluierung geben. Das heißt, dass die Nachhaltigkeit des Projektes überprüft und anschließend offengelegt wird, ob die vorher abgesteckten Ziele erreicht wurden. Darauf wurde übrigens auch in der Antwort auf die Große Anfrage verwiesen. Dieser Bericht wird voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen. Wir müssen das Thema also im Auge behalten und gegebenenfalls Änderungsanträge bei der Europäischen Union stellen bzw. ergänzende Maßnahmen ergreifen. Dazu müssen wir weitere Gespräche mit den Praktikern und den Verbänden suchen. Ich weiß, dass Herr Staatsminister Schmidt dies in regelmäßigen Abständen tut, und ich gehe davon aus, dass diese Gespräche fortgesetzt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren! Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Urban.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Debatte zu der Großen Anfrage der Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN nutzen, um auf die bestehenden Defizite bei der Naturschutzförderung und bei Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen einzugehen. Der Freistaat Sachsen hat sinnvollerweise die Naturschutzförderung weitgehend in die EU-Förderung des ländlichen Raumes eingebunden. Dadurch konnten in großem Umfang zusätzliche Mittel für den Natur- und Landschaftsschutz bereitgestellt werden. Mit der Nutzung von zusätzlichen EU-Geldern müssen nun aber auch die Rahmenbedingungen der EU bei der Bewertung von Naturschutzprojekten beachtet werden. Welche Arten sind entsprechend den FFH-Richtlinien schützenswert? Welche Auswirkungen haben Naturschutzprojekte auf die Gewässerentwicklungsziele entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie?

Bedenklich ist allerdings, dass trotz der jahrzehntelangen üppigen Förderung die Vielfalt der Arten und Biotope in Sachsen nach wie vor rückläufig ist, auch wenn es Ausnahmen gibt, zum Beispiel den Wolf. Der Schwund von Arten und Biotopen setzt sich immer weiter fort, obwohl der Freistaat jedes Jahr zweistellige Millionenbeträge für den Naturschutz ausgibt. Dieser Widerspruch – riesige Mengen Fördergeld auf der einen Seite und fortschreitender Artenschwund auf der anderen Seite – scheint mir auf systematische Fehler in der sächsischen Naturschutzpolitik hinzuweisen.

Ich möchte dazu zwei grundsätzliche Fragen stellen. Woran liegt der fortgesetzte Artenrückgang? Sind unsere Naturschutzprojekte die richtigen Gegenmittel? Heute leben in der sächsischen Agrarlandschaft weniger Arten als zu DDR-Zeiten. Die Feldlerche, die in der aktuellen Naturschutzförderung einen besonderen Platz einnimmt, ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Die DDR hat für Naturschutz kaum Geld ausgegeben. Heute fließen jährlich zig Millionen Euro in den Naturschutz. Warum also der Rückgang der Biodiversität?

Ein wichtiger Faktor ist die industrielle Landwirtschaft mit ihren großen Schlägen und regelmäßigem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Weitere negative Faktoren sind die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrsinfrastruktur und die schleichende Vernichtung von Biotopverbundstrukturen, wie Feldgehölze oder Feldwege und Ähnliches, durch die Agrarbetriebe. Mindestens genauso wirksam für den Artenschwund ist aber der Verlust von wirklichen natürlichen Flächen. Neben der Versiegelung ist hierbei die Energiewende die treibende Kraft. Und für diese Entwicklung trägt die GRÜNE-Partei entscheidende Verantwortung, auch wenn Sie das nicht gern hören. Mit dem Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen und Biodiesel verschwanden viele bisher extensiv bewirtschaftete Flächen, die für viele Pflanzen- und Tierarten noch bewohnbar waren. Die erzielbaren Gewinne aus subventioniertem Ökostrom verdrängen Kulturbiotope in Größenordnungen und ersetzen sie durch industriell bewirtschaftete Monokulturen.

Was setzt die sächsische Naturschutzpolitik dem nun entgegen? Sie konzentriert sich zum einen viel zu sehr auf

die Pflege kleiner Kulturbiotope, die nur mit großem Aufwand erhalten werden können.

Ich möchte dafür ein Beispiel nennen. Die Pflege einer Streuobstwiese in Hanglage wird jährlich mit bis zu 4 000 Euro pro Hektar bezuschusst. Das heißt, jährlich fließt mehr Geld in die Pflege dieser Fläche als ihr Grundstückswert ist. Diese Streuobstwiese ist auch kein natürliches Biotop. Es wurde von unseren Vorfahren aus wirtschaftlichen Gründen angelegt. Jetzt, da kein wirtschaftliches Interesse an der Bewirtschaftung dieser Hangflächen mehr besteht, sollte man sie wieder der Natur überlassen. Die Natur will an diesen Stellen keine Streuobstwiesen. Es ist aus meiner Sicht schlechter Naturschutz, wenn man mit großem finanziellen Aufwand versucht, gegen die Natur zu kämpfen. Die Streuobstwiese in Hanglage ist sicher ein besonders teures Beispiel. Ähnliches gilt aber auch für unzählige andere Kulturbiotoptypen, wie Bergwiesen, Nasswiesen, künstliche Steinrücken und Ähnliches.

All diese Biotope sind früher aus wirtschaftlichen Gründen angelegt worden und heute finanzieren wir auf diesen Flächen einen Kampf gegen die Natur mit Säge, Rasenmäher und Heckenschere.

Ein Beispiel aus dem Artenschutz: Bevor unsere Vorfahren mit der Rodung von Wäldern und der Ansaat von Getreide begannen, gab es in Mitteleuropa keine Feldhamster. Der Hamster ist aus den natürlichen Gras- und Steppenlandschaften Osteuropas eingewandert. Noch heute werden Feldhamster in Ungarn und in der Ukraine, also in ihrer natürlichen Heimat, als Plage der Landwirte bekämpft. Dort gibt es zu viele davon. Für den Erhalt der letzten Feldhamster in Sachsen hat der Freistaat inzwischen Millionen Euro ausgegeben – ohne sichtbare Erfolge. Ist das sinnvoll eingesetztes Steuergeld?

In der Landwirtschaft konzentriert sich die Förderpolitik zum großen Teil auf temporäre Naturschutzmaßnahmen: Grünlandförderung, späte Wiesenmahd, Förderung von zeitweisen Brachflächen, aber auch sehr fragwürdige Maßnahmen, wie bereits angesprochen: die pfluglose Bodenbearbeitung mithilfe von Totalherbiziden – nennt sich Naturschutz.

All diese Naturschutzmaßnahmen schaffen nie bleibende Werte. Ihre Wirksamkeit besteht immer nur eine kurze Zeit lang, und schon im nächsten Jahr müssen erneut Fördergelder fließen. Echte Investitionen in bleibende Biotopstrukturen erfolgen leider viel zu wenig. Ein schlechtes Beispiel für Naturschutzinvestitionen ist die millionenschwere Sanierung von Weinbergsmauern. Das hat mit Naturschutz nichts zu tun, insbesondere, wenn danach mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet wird. Natürlich sind die Weinbergsmauern ein Teil unseres Kulturerbes, das wir lieben und auf das wir stolz sind. Ihre Sanierung gehört aber nicht in die Naturschutzförderung, sondern in die Wirtschafts- oder Kulturförderung.

Ein richtig gutes investives Instrument war das Waldmehrungsprogramm des Freistaates. Leider wurde es nach einer erfolgreichen Anlaufzeit finanziell so schlecht

ausgestattet, dass heute kaum noch ein Grundstückseigentümer bereit ist, neue Waldflächen zu schaffen. Dabei ist ein neu angelegter Wald ein für immer bleibendes naturnahes Biotop. Auch das Programm zur Neuanlage von Feldgehölzen, das in der vergangenen Förderperiode dazu geführt hat, dass wieder Heckenstrukturen in der ausgeräumten Agrarlandschaft entstanden, wurde finanziell ausgedünnt. Es sind aber genau diese einmaligen Investitionen in die Natur, die bleibende natürliche Biotopstrukturen schaffen im Gegensatz zu all den Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, die immer nur so lange existieren, wie jedes Jahr aufs Neue Fördergelder fließen. Mit einer Schwerpunktsetzung auf die Waldmehrung und auf die Anlage von Feldgehölzen könnte man endlich mit dem Aufbau des sächsischen Biotopverbundes beginnen, dessen Pläne seit zehn Jahren in den Schubladen unserer Naturschutzbehörden verstauben.

Neben dem Willen zur Investition wäre für die Realisierung des Biotopverbundnetzes aber eine deutlichere Wertschätzung der privaten Naturschutzakteure nötig. Die privaten Akteure dafür stehen bereit. Es sind neben den Naturschutzvereinen vor allem die Grundstückseigentümer und die Landwirte. Man muss sie nur ernst nehmen, und man muss sie mitnehmen.

Hätte unser Landwirtschafts- und Umweltministerium seit 1990 jedes Jahr 50 Kilometer Feldgehölzpflanzungen gefördert, gäbe es heute 1 250 Kilometer zusätzliche Biotopverbundstrukturen in Sachsen.

Wenn der Freistaat Sachsen den Rückgang der Artenvielfalt beenden will, müssen Naturschutzmaßnahmen endlich auf ihre Effizienz geprüft werden. Teure Maßnahmen, die nur auf eine mehr schlechte als rechte Erhaltung des Status quo hinauslaufen, gehören abgeschafft. Dafür ist das viele Steuergeld zu schade.

Verlagern Sie den Schwerpunkt der Naturschutzförderung auf investive Maßnahmen und nehmen Sie die privaten Akteure mit!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen für eine weitere Runde? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Die CDU-Fraktion war bereits angekündigt. Herr Abg. Heinz, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten vorhin das Thema Standortmarketing. Ich würde mir wünschen, dass parlamentarische Initiativen so gestaltet werden, dass man ein durchaus vorhandenes gutes Niveau anerkennt und sagt, man kann gewisse Dinge verbessern, und nicht das, was bisher geleistet wurde, in Abrede stellt und sagt: Hier ist alles Chaos. Die Welt geht unter. Es wird Zeit, dass man endlich aufwacht. So ist das alles nicht. Ich bitte um

etwas mehr Realismus, wenn es darum geht, vorhandene Zustände in Sachsen zu bewerten.

Für mich ist der Naturschutz in Sachsen ein großer Erfolg. Das drückt sich unter anderem darin aus, dass die uns bis 2020 zur Verfügung stehenden Mittel schon fast überzeichnet sind und wir anfangen müssen zu überlegen, wie wir bei dem ersten Änderungsantrag, der dann wahrscheinlich zur Antragstellung 2017 erst wirksam werden kann, nachsteuern können. Auch hier gilt wieder: Förderung anbieten und dass die Betroffenen die Förderung auch annehmen, sind zwei verschiedene Dinge. Wir erleben auch, dass bestimmte Fördermaßnahmen – aus welchem Grund auch immer – sehr gut angenommen werden und andere wiederum überhaupt nicht.

Speziell die Förderungen werden nicht angenommen, bei denen man seinen grundsätzlichen Status verschlechtert, das heißt, wo aus Ackerland Grünland wird, wo aus Ackerland vielleicht sogar Gehölze werden, wo der Eigentümer weiß, wenn ich mich einmal auf diesen Status begebe, bekomme ich nur noch Reglementierungen, Verbote und kann nur noch sehr eingeschränkt über mein Eigentum verfügen. Diese Dinge werden nur sehr schleppend angenommen. Das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

Zu Frau Dr. Pinka: Chronische Unterfinanzierung der Naturschutzförderung kann ich so nicht feststellen. Wir hatten noch nie so viel Geld im Topf wie in dieser Förderperiode. Wir haben 70 Millionen Euro mehr. Wir haben es auf 200 Millionen Euro aufgestockt. Ich kann eine chronische Unterfinanzierung nicht feststellen – wohl wissend, dass man immer mehr machen kann. Das will ich auch nicht in Abrede stellen.

Glyphosat ist ein beliebtes Thema. Natürlich kann ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt gern darüber aufregen. Beim nächsten Mal haben wir einen Antrag über Stoffeinträge in Gewässer. Erosionsarme Bodenbearbeitung geht nun einmal nur ganz eingeschränkt ohne Einsatz von Chemie. Dann muss man sich irgendwann zwischen Pest und Cholera entscheiden.

Das Waldmehrungsprogramm wurde angesprochen.

Diesbezüglich haben wir viele Anträge ablehnen müssen, weil Naturschutzbehörden gesagt haben, die Bergwiesen sind uns mehr wert. Hier wollen wir den Wald nicht haben, auch wenn Eigentümer aus Produktivitätsgründen gesagt haben, hier macht Landwirtschaft eigentlich wenig Sinn, zum Beispiel in den Kammlagen des Erzgebirges. Das ging aber aus anderen Gründen nicht. Dort, wo Landwirtschaft auch finanziell gesehen richtig Spaß macht, haben wir die wenigsten Anträge auf Waldmehrung.

Ich für meinen Teil sehe dieses Szenario, das Sie hier an die Wand malen, dass das keine Erfolgsgeschichte ist, nicht. Wenn man es ganz grundsätzlich debattieren möchte, heißt das eine Veränderung unseres Lebensstiles in Art und Weisen, die die Gesellschaft nicht bereit ist zu dulden. Das beginnt bei simplen Dingen, zum Beispiel, wenn man einmal versucht, ein Anleinverbot für Hunde

im Wald wenigstens zur Brut- und Setzzeit durchzusetzen. Das ist einfach nicht mehrheitsfähig, auch bei all denen, denen Naturschutz sonst so am Herzen liegt.

In diesem Sinne: Die Medaille hat wie immer zwei Seiten. Wir bemühen uns weiter und versuchen das Beste zum Wohle unserer Leute und natürlich auch der Natur.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich frage nun die Fraktion DIE LINKE: Wird noch einmal das Wort gewünscht? – Die SPD-Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Die AfD-Fraktion? – Das ist auch nicht der Fall. Wünscht überhaupt noch jemand aus den Reihen der Fraktionen das Wort? – Herr Abg. von Breitenbuch.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch etwas ergänzen. Wir haben gerade in der Naturschutzförderung ein sehr kleinteiliges Angebot. Im Programm „Natürliches Erbe, A 5“ gibt es nur zwei Anträge. Dafür wird die gesamte Struktur vorgehalten. Alles muss geprüft werden. So kleinteilig sind wir im Land unterwegs, um spezielle Situationen, auch biotopartig in der Lausitz, im Erzgebirge, im Leipziger Tiefland irgendwie abzudecken. Es ist eine enorme Leistung, den Fächer am Anfang der Förderperiode aufzuspannen und zu schauen, wie es angenommen wird. Wir haben eine große Überzeichnung, das heißt, eine große Nachfrage nach diesen Dingen. Insofern scheint es uns recht zu geben, dass das alles nicht so ganz falsch sein kann.

Frau Dr. Pinka, Sie pflegen die Idylle der Sense.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Ich kenne Menschen, die das machen!)