Im Jahr 2014 haben wir eine Kleine Anfrage zu Korrekturpunkten gestellt, wie viele Mitarbeiter dafür beschäftigt werden sollten. Man ist in der Antwort von 1,5 Mitarbeiteräquivalenten ausgegangen. In der Großen Anfrage selbst ist man noch von reichlich 6 000 Korrekturpunkten ausgegangen und hat gesagt, dass man 83 Vollzeitäquivalente braucht, um die Probleme bei den Richtlinien zu bearbeiten. Dabei machen die Korrekturpunkte einen Schwerpunkt aus. Durch die Nachfrage wissen wir, dass noch viel mehr Änderungen drin sind. Sie sehen, dafür wird eine Vielzahl von Leuten beschäftigt, die eigentlich gar nicht vorhanden ist.
Nun kann man sagen, das sei ein Übergangsphänomen. Wir haben aber das Problem, dass es schon mehrere Monate läuft. Über ein Jahr kann dort nichts gemacht werden. Die Biotope können nicht gepflegt werden und manche sind dann vielleicht hinüber und haben nicht mehr die Qualität, die sie als zu schützendes Biotop haben sollten.
Ein anderes Problem – vielleicht auch nur ein Übergangsproblem – ist die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen, vor allem im Kernbereich des Naturschutzes. Außer C 1 Naturschutzberatung und im August vorigen Jahres sechs Maßnahmen, Förderkategorien A4, A5, Naturschutz im Wald, sind von 236 praktischen Naturschutzmaßnahmen – mit einer Ausnahme der Weinbergmauern und Artenerfassung, Amphibienschutzzäune – nur sechs bewilligt worden. Von 236 im eigentlichen Kern sind es nur sechs – das ist faktisch nichts. Das muss ganz dringend abgearbeitet werden.
Probleme gibt es auch im Zuschnitt der Förderkulissen. Manche der bereitgestellten Budgets sind unterkalkuliert, zum Beispiel das Paket Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik A1, A2, A3. Im Kern Naturschutzpraxis gab es eine Zeichnung von 316 % der Anträge aufs bereitgestellte Volumen. Bei B1, B2 Planung Artenerfassung inklusive Amphibienzäune waren es 297 %. Hier muss man auch etwas umstellen.
Ein anderes, sehr deutliches Problem – das ist jetzt schon das vierte Beispiel – bei der Biotoppflege, diesen GL2, ist: Den 985 geförderten Biotoppflegeflächen der Vergangenheit, die früher noch gefördert wurden, stehen 870 Biotope gegenüber, für die jetzt gar keine Anträge mehr gestellt wurden. Das waren etwa 121 Flächen in 35 Naturschutzgebieten mit 67 Hektar und in FFHGebieten; in 108 Natura-2000-Gebieten 238 Flächen mit 90 Hektar. Also eigentlich für die wertvollsten Flächen, für die jeweils mit Schutzgebietssatzung und FFHManagementplan eine Verbesserung stattfinden muss und FFH-rechtlich ein Verschlechterungsverbot besteht,
werden keine Pflegemaßnahmen mehr durchgeführt. Das kann durchaus auch europarechtlich zu Problemen führen.
Zur Zielrichtung der Agrarumweltmaßnahmen: Eine Reihe von Maßnahmen, die so gefördert werden, dienen etwa dem Hochwasser- oder Bodenschutz, aber nicht wirklich dem Kern, dem Naturschutz. Fast drei Viertel aller Anträge gelten für Acker-, Futter- und Legumino
senanbau sowie den Anbau von Zwischenfrüchten und tatsächlichen Naturschutzmaßnahmen AL.5, Brachen und Blühflächen AL.6 Naturschutzäcker mit Einschränkung AL.7. Überwinternde Stoppel betreffen nur rund
9 000 Hektar. Das sind bei der Fläche des sächsischen Ackerlandes von 715 000 Hektar nur 1,3 %. Auf 1,3 % der sächsischen Äcker wird originäre Naturschutzarbeit gemacht. Wenn wir uns erinnern: Das Programm ist dazu gedacht, die Artenvielfalt zu erhalten, sowohl was die Arten in ihrer Anzahl als auch die Individuenanzahl anbelangt. Wenn wir in der Sackgasse stehen, kann hier kein wirksamer Beitrag geleistet werden.
Wenn man es sieht – es werden ja Anträge gestellt –; bei den vielen Flächen, die bisher gar nicht so gefördert wurden, fragt man sich, wo denn nun beantragt wird. Man muss feststellen, dass hier vor allem größere Agrarbetriebe in den Genuss von Förderung kommen – mehr, als es früher der Fall war –; zwei Drittel aller Biotoppflegeflächen werden von größeren Landwirtschaftsunternehmen mit Betriebsgrößen von über 100 Hektar beantragt.
Welche Folgen hat das? Damit ist man beim nächsten Problem, etwa bei der Bewirtschaftungsweise. Warum wird das gemacht, wenn es eigentlich um Naturschutz auf der Fläche geht? Das liegt auch daran, dass bis auf Mahdtermine bei GL5-Maßnahmen (GL4) und Tierartengruppen bei Bewaldungsförderung GL4 die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Bewirtschaftungsweise nur sehr allgemein formuliert sind. Es gibt eine Festlegung, dass bestimmte Handlungen bestimmten Förderzwecken nicht direkt entgegenstehen dürfen; aber viele Dinge wie etwa die Frage, welche Technik auf welcher Fläche eingesetzt wird, werden nicht ausgeschlossen.
Das führt dazu, dass auf Flächen, auf denen bisher mit der Hand- oder Motorsense oder Einachsmähern gemäht wurde – gerade auf Nassbiotopen –, jetzt Traktoren drüberfahren. Es gab im letzten Jahr, das noch ein sehr trockenes war, schon mehrere Problemanzeigen von Naturschützern, dass auf Flächen, die sie früher bewirtschaftet haben, jetzt der Boden verdichtet wird – was naturschutzfachlich einfach schlecht ist, und wenn 2016 vielleicht ein nasser Sommer wird, könnte das noch viel schlimmer werden.
Ein großes Thema ist noch die Vorfinanzierung. Bei der alten Förderrichtlinie hatte man drei, vier Monate für die Beantragung und Durchführung der Maßnahmen, bis das Geld geflossen ist, und jetzt ist man bei zehn Monaten, und die Naturschutzvereine können einfach nicht vorfinanzieren; das sind keine Landwirtschaftsbetriebe. Sie haben keine Reserven, deshalb werden jetzt Biotoppflegemitarbeiter entlassen. Langjährige Akteure im Naturschutz orientieren sich jetzt schon neu und stehen uns nicht mehr zur Verfügung.
Noch ein Problem sind Schutzgebietsbestimmungen, die nicht richtig Eingang gefunden haben, die im Netz für die Antragsteller leider auch nicht leicht zugänglich sind, dass man Biotoppflege machen könnte. Es sind noch nicht einmal richtig die Voraussetzungen dargestellt, was
Wir hatten schon darauf hingewiesen, wo das Problem überhaupt herkommt: Weil wir uns in Sachsen entschieden haben, diese Naturschutz- bzw. Umweltschutzmaßnahmen in europäische Programme zu integrieren. Wir haben die ELER, und dort taucht die Biotoppflege als Begriff nicht auf und dann kann man es dort auch nicht unterbringen.
Wo es funktioniert, das ist bei der Wolfschadensprävention. Dort haben wir nämlich ein eigenes Landesprogramm. Deswegen auch unsere Forderung, weil es dort gut funktioniert: Wir brauchen einfach Landesmittel, damit wir hier weiterkommen, und natürlich eine rasche Abarbeitung dieser ganzen Übergangsprobleme.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion steht seit 1990 in Sachsen für einen aktiven Umweltschutz im Miteinander. Kulturlandschaft und Naturlandschaft sind für uns nicht zu trennen, sondern mit den Landnutzern und den Eigentümern – nicht gegen sie – wollen wir die natürlichen Gegebenheiten unserer Heimat erhalten und nach Möglichkeit verbessern.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Bewahrung der Schöpfung sind für uns Kernanliegen unserer politischen Arbeit: saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden, gesunde Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Vertragsnaturschutz, Freiwilligkeit ist für uns immer der bessere Weg vor einer Anordnungspolitik des Staates. Es zeigt sich deutlich, wie sehr wir in diesen Maßnahmen, die wir heute besprechen, diesen Grundsätzen gefolgt sind.
Oppositionsarbeit, Herr Günther, ist manchmal nicht so einfach; da können sich Themen schon einmal wiederholen. Vor gerade einmal fünf Wochen haben wir zum Thema Förderung Naturschutz hier umfangreich debattiert. Nun stellen Sie das Thema wieder auf diese Tagesordnung mit der Großen Anfrage zum Thema Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen. Ich denke, wir setzen deshalb seitens der CDU heute etwas den Schwerpunkt in Richtung Agrarumweltmaßnahmen, da wir das andere Thema erst vor fünf Wochen besprochen haben.
Grundsätzlich wird aus den Antworten der Staatsregierung deutlich, dass die Programme in Teilen zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage noch gar nicht auswertbar sind bzw. noch keine Schlussfolgerungen aus den Auswertungen des vergangenen Jahres gezogen werden konnten. Die Einführung der neuen Flächen-CD hat die Verwaltung in Atem gehalten, um auch gerade die Korrekturpunkte intensiv
einzupflegen; es sind ja immer Detailentscheidungen vor Ort. Diese CDs werden gerade in diesen Tagen neu an die Agrarbetriebe ausgegeben, um vorab die technischen und flächenbezogenen Anpassungen vorzunehmen.
Daher halte ich es fachlich nicht für richtig, dass Sie damals die Anfrage gestellt haben; denn das war der falsche Zeitpunkt, um hier die Auswertung wirklich mit Aussagekraft zu präsentieren. Damit haben Sie auch die Aussagekraft Ihres Entschließungsantrages gemindert, den Sie gleich nachschieben wollen. Es fehlt eigentlich vorab die Vollständigkeit der Auswertung. Deswegen ist das ein kleines Dilemma, was ich hier natürlich aufzeigen möchte.
Hinweisen möchte ich auf das neue Instrument des Greenings. Sie streifen dieses in Ihren Ausführungen nur leicht. Dabei werden – und das ist neu – 5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche verbindlich durch ökologische Vorrangflächen mit dem entsprechenden Anbau und der Nutzung in die Landschaft gebracht und damit eine neue Qualität der naturbezogenen Bewirtschaftung in Sachsen eingeführt. Das gab es vorher noch nicht. Insofern haben wir eigentlich viel mehr Ökologie und Naturschutz als vorher.
Allein im Landkreis Leipzig, wo ich herkomme, sind das mehr als 10 000 Hektar – vor allem Zwischenfrüchte und Leguminosen, die die Fruchtfolge ergänzen und die Landschaft zusätzlich bereichern. Man sieht das auch. Zu Ihrem Vorwurf, dass das nur die großen Betriebe machen: Es ist doch toll, wenn gerade die großen Flächen jetzt auch mit diesen Maßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Ich denke, Sie haben den falschen Blick auf die Realität.
Bei vielen der neuen Maßnahmen müssen neue Kriterien festgelegt werden; sprich, es muss der Schaden oder der Nutzungsausfall ermittelt werden. Auch hier sind Anpassungen nötig. Das muss von den Betrieben letztendlich nachvollzogen werden. Insofern sind wir hier am Anfang einer Förderperiode, haben die normalen Anpassungen und deswegen ist es richtig, dass wir darüber reden. Insofern halte ich es für überzogen, dass Sie nachher gleich zur Entschließung kommen wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Förderprogramme in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Forst sind die wesentlichen Finanzierungsinstrumente, um die Biodiversitätsziele zu erreichen. So steht es jedenfalls im Maßnahmenplan Biologische Vielfalt 2020 der Staatsregierung. Die Fragen der GRÜNEN gehen tatsächlich sehr ins Detail, und die
Fragesteller wissen, wo sie hinwollen. Alles ist zu bürokratisch, für kleine Antragsteller kaum zu bewältigen, und Naturschutz wird oftmals aufgrund unserer hochgelobten Landwirtschaft vernachlässigt, obwohl der Schutz der Umwelt ein Staatsziel in unserer Verfassung ist.
Die Analyse der sächsischen Zustände zeigt auch aus unserer Sicht: Wertvolle Flächen werden zu wenig gepflegt, insbesondere kleine Flächen. FFH-Managementpläne werden in zu geringem Maße umgesetzt. Das Freiwilligkeitsprinzip gerät an seine Grenzen, weil die freiwillig von den Landnutzern ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den Biodiversitätsverlust aufzuhalten. Dass Naturschutzbehörden durchgreifen und Maßnahmen anordnen, ist aufgrund des Drucks von oben kaum anzunehmen. Außerdem leidet der Naturschutz an permanenter Unterfinanzierung.
Die Staatsregierung ziert sich nicht vor einer Beantwortung – davon war allerdings auszugehen. Schließlich muss sie zeigen, dass sie trotzdem alles im Griff hat. Ich möchte die detaillierte Aufarbeitung der Antworten aber den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN überlassen und beschränke mich hier auf wenige Punkte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass die Biodiversitätsziele nicht verhandelbar sind. Dennoch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der Konzeption der Fördermittel zu stark in Richtung Geschwindigkeit und Verwaltungsvereinfachung gearbeitet wurde und dadurch das Gesamtziel gefährdet wird. Einige Beispiele:
Erstens. Wenn ich die Beantwortung der Fragen unter Abschnitt V Punkte 3 und 4 richtig interpretiere, dann führen neue Rahmenbedingungen bei bestimmten Grünland-Biotoppflegemaßnahmen dazu, dass Wiesenflächen in FFH- und Naturschutzgebieten zu etwa 60 % im Vergleich zur vorangegangenen Förderrichtlinie nicht mehr gepflegt werden.
Zweitens. Das Glyphosat-Absatzförderprogramm Konservierende Bodenbearbeitung, das in der vergangenen Förderperiode der absolute Renner bei der Agrarförderung war – vergleiche die Antwort zur Frage unter Abschnitt IX Punkt 12 –, wird fortgesetzt, nur der Name ändert sich.
Drittens. Um das Bild abzurunden: Es gibt nach wie vor keine Ge- und Verbote in den FFH-Schutzgebietsverordnungen. Bis zum Jahr 2014 – aus diesem Jahr stammt meine Kleine Anfrage in Drucksache 5/13617 – wurden keine rechtlichen Anordnungen von Naturschutzbehörden erlassen, um drohende Gefährdungen von Schutzgebieten abzuwehren.
Sachsenforst zum Beispiel ist seine eigene Naturschutzbehörde. Das gibt es in anderen Bundesländern nicht, auch wenn die Staatsregierung diese Frage von Herrn Kollegen Günther in der Kleinen Anfrage in Drucksache 6/3683 nicht beantworten mag. Dieser Umstand wurde bereits im Jahr 2012 von EUROPARC gerügt und bis heute nicht abgestellt.
Die Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in FFH-Gebieten macht nur geringe Fortschritte. Komplett irreführend ist auch die Beantwortung der Frage unter Abschnitt V Punkt 5. Dabei geht es darum, wo der Große Wiesenknopf vorkommt. Das mag für einige hier vielleicht lustig klingen, ist aber nicht trivial. Dahinter steckt die Forderung in der FFH-Richtlinie, die auf diese Pflanze angewiesenen Tierarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling überall dort zu schützen, wo sie vorkommen, egal, ob innerhalb oder außerhalb eines FFH-Gebiets. Die Staatsregierung ignoriert das und weiß in der Antwort nur, wo diese in den jeweiligen Gebieten vorkommen. Sie geht damit komplett an der Frage und an ihrem naturschutzrechtlichen Hintergrund vorbei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir wieder am Ausgangspunkt. Mit Lippenbekenntnissen ist der Verlust der Biodiversität nicht aufzuhalten. Das Grundmanko beim Naturschutz ist, dass der ursprüngliche Schutz durch Nutzung oftmals komplett weggefallen ist und nun simuliert werden muss. Über Sinn und Unsinn möchte ich hier nicht streiten. Zentral ist jedoch – das wiederhole ich gern –, dass diese Biodiversitätsziele einfach nicht verhandelbar sind. Deswegen sind wir verpflichtet, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen zu schützen und zu erhalten. Dazu sollen die Fördermittel eigentlich dienen.
Schlimm finde ich, dass der Naturschutz, oder vielleicht treffender der Kulturlandschaftsschutz, schleichend im Rahmen einer Debatte über die verwaltungsoptimierte Fördermittelvergabe geopfert und zwischen den verschiedenen Lobbygruppen zerrieben wird. Dass Naturschutzförderung bislang ein Thema ist, das nicht viele Menschen hinter dem Ofen hervorlockt, zeigen die nur etwa 1 000 Unterschriften unter der Petition „Sachsens Natur bewahren“. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren wurden 9 500 Unterschriften für eine Petition gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfs an den Landtag übergeben. Das zeigt meines Erachtens jedoch nur, dass mit Angst besser Stimmung zu machen ist als mit solch sperrigen Begriffen wie „Naturschutzförderung“.
Abhilfe soll von den Naturschutzstationen kommen. So interpretiere ich eine Hoffnung der GRÜNEN, die sie mit einem Antrag verbinden, der noch im Geschäftsgang ist. Ich bin skeptisch, möchte mich diesem Weg und einer Debatte darüber jedoch nicht verschließen; denn es geht immer zuerst um Menschen und dann um geeignete Instrumente. Es geht zunächst darum, wie Menschen dafür begeistert und dabei unterstützt werden können, Streuobstwiesen anzulegen und zu pflegen, Totholz im Wald zu belassen und dort weniger aufzuräumen, Feldhecken und Biotopverbindungselemente nicht als Bewirtschaftungshindernisse zu empfinden oder auch eine kleine Nasswiese mit der Sense zu mähen.
Naturschutzförderung muss ermöglichen und unterstützen und darf nicht abschrecken. Gleichermaßen erkenne ich aber die Zwänge der Verwaltung an.
Ich wünsche mir, dass Naturschutz nicht als eine rein technische Frage und als ein lästiges Problem betrachtet wird. Ich wünsche mir weniger Mitnahmeeffekte bei der konventionellen Landbewirtschaftung. Vielleicht hat der Minister einige Verbesserungsvorschläge; denn nach wie vor gilt: Mit „weiter so wie bisher“ sind diese Biodiversitätsziele in Sachsen eben nicht erreichbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Naturschutzmaßnahmen in Sachsen sprechen, dann sprechen wir über eine Finanzierung mit Mitteln der Europäischen Union. Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Sachsen werden fast vollständig aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, den sogenannten ELER-Mitteln, finanziert. Das ist die zweite Säule der europäischen Agrarpolitik, in die Geld aus der ersten Säule umgeschichtet wurde.