Protocol of the Session on November 13, 2014

Bei der Gelegenheit möchte ich sagen, dass ich mich auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Wissenschaftsministerin freue. Ich gratuliere ihr namens meiner Fraktion und namens unserer Hochschulpolitiker ausdrücklich zur Ernennung und freue mich auf fünf gute Jahre für unsere Hochschulen und Universitäten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

Auf Kollegen Mackenroth, der für die CDU-Fraktion sprach, folgt jetzt Frau Kollegin Klepsch für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dankbar, dass sie das Thema „Freie BAföG-Mittel“ auch in Anbetracht der neuen schwarz-roten Landesregierung heute noch einmal aufgegriffen hat, denn – darin sind wir uns sicherlich einig – mit Bildung, Forschung und Transfer spielen die sächsischen Hochschulen eine entscheidende Rolle für die Zukunft dieses Landes.

Tatsache ist aber – daran möchte ich erinnern –, dass die sächsischen Hochschulen bisher unterfinanziert sind. Die sächsischen Universitäten im Vergleich der Bundesländer belegen es: Unsere Universitäten erreichen bei der Betreuungsrelation nur Platz zehn. Bei den laufenden Ausgaben, also den Grundmitteln im Jahr 2010 mit 6 540 Euro je Studierendem für Forschung und Lehre, landete Sachsen auf Platz 14 von 16. Im Vergleich der laufenden Ausgaben je Professor bzw. je Professorin rangierte Sachsen im Jahr 2010 sogar auf dem vorletzten Platz aller Bundesländer. Das muss sich ändern, auch mit den BAföG-Mitteln.

Umso erstaunlicher ist es, dass unsere Universitäten bei der Einwerbung von Drittmitteln bundesweit an der Spitze standen und stehen. Das spricht zwar für die engagierte Arbeit der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, aber es spricht nicht für die sächsische Hochschulpolitik, denn – das will ich der neuen Ministerin und vor allem dem Finanzminister ins Stammbuch schreiben – Wissenschaft, die überdurchschnittlich stark auf die Finanzierung durch Drittmittel angewiesen ist, ist nicht mehr frei in Forschung und Lehre, sondern sie macht sich von ihren Geldgebern abhängig. Das darf nicht sein.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Allein die sächsischen Universitäten haben einen jährlichen Mehrbedarf von 60 Millionen Euro. Da wären diese 85 Millionen Euro, die aus den frei werdenden BAföGMitteln kommen, sehr gut angelegt – auch nur im Hochschulbereich. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene wurde vor einem Jahr bereits angekündigt, dass der Bund die Länder im Bildungsbereich finanziell entlasten möchte. Im Mai dieses Jahres, also vor einem halben Jahr, gelang es Bundesbildungsministerin Wanka und Bundesfinanzminister Schäuble,- sich endlich zu einigen, wie denn die Entlastung aussehen solle. Es wurde eine Vereinbarung über die Verwendung der frei werdenden BAföG-Millionen geschlossen.

Im Juni erfuhren wir im Sächsischen Landtag, auch dank der Aktuellen Debatte der SPD-Fraktion, dass die damalige Landesregierung für die frei werdenden Mittel einen Zukunftsfonds für die Hochschulen anlegen möchte. – So weit, so gut. Doch der Landtag als Haushaltsgesetzgeber erfuhr bis heute nicht – Herr Mackenroth, wir als Opposition kennen den Haushaltsentwurf nicht –, wofür genau diese 57 Millionen Euro im Interesse der Hochschulen eingesetzt werden sollen. Die Landesregierung hat gewechselt. Der Finanzminister und der Sparkommissar Prof. Unland ist derselbe. Nur das Wissenschaftsministerium hat das Parteibuch von schwarz in rot getauscht.

Es ist deshalb zu befürchten, dass die neue Wissenschaftsministerin weiterhin mit dem Finanzminister darum wird ringen müssen, genügend Geld für die Hochschulen zu bekommen. Ich kann Ihnen, liebe Frau Dr. Stange, dabei nur ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen wünschen.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten sächsischen Regierung heißt es nämlich salomonisch – ich zitiere –: „Die frei werdenden BAföG-Mittel werden wir auch künftig im Verhältnis Studierenden‐ und Schüler‐BAföG im Haushalt veranschlagen.“

Aber, Herr Mackenroth, was heißt das denn genau? Soll es für Investitionen oder für Personal, für Forschung und Lehre oder für Technik ausgegeben werden? Das möchten wir gern wissen.

Es ist auch die Rede von einer Abkehr vom geplanten Stellenabbau, jedoch nur, wenn die Hochschulen bereit sind, entsprechende Zielvereinbarungen einzugehen bzw. fortzuschreiben. Zielvereinbarungen an sich sind nichts Schlechtes. Es ist aber aus meiner Sicht keine Verhandlungssituation zwischen Landesregierung und Hochschulen auf Augenhöhe, sondern es ist schlicht Erpressung. Herr Zschocke hatte es heute bereits gesagt. Ich bin nicht die Erste, die diesen Vorwurf hier erhebt.

Auch die Hochschulrektorenkonferenz mahnte mit Blick auf die Verwendung der BAföG-Mittel nicht umsonst zu Beginn dieser Woche an – ich zitiere –, „dass einige Länder nur den falschen Anschein einer Stärkung der Hochschulmittel erweckten“.

Die neue Staatsregierung wird uns beweisen müssen, dass sie es mit der Verwendung der BAföG-Mittel für eine

bessere Lehre und Personalausstattung der Hochschulen ernst meint.

Holger Mann kritisierte im Juni als hochschulpolitischer Sprecher der SPD – ich zitiere –: „Statt sich um eine verlässliche Finanzierung und eine vernünftige Stellenausstattung zu kümmern, wird mit diesem Fonds, dem Zukunftsfonds, das nächste Drittmittelprogramm aus der Tasche geholt. Damit wird die Chance verpasst, die finanziellen Spielräume für den längst überfälligen Stopp des Stellenabbaus an den Hochschulen zu nutzen.“

Wir haben jetzt gehört, dass eine andere Richtung eingeschlagen werden soll. Ich bin, wie gesagt, gespannt auf den Haushaltsentwurf.

Noch ein Punkt, der mich heute Vormittag bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten verstimmt hat. Der Ministerpräsident sagte heute Vormittag: Man setze auf „Qualität statt Quantität“ an den sächsischen Hochschulen. Ich halte das – mit Verlaub – für eine vergiftete Botschaft. Denn Qualität statt Quantität, Herr Tillich, unterstellt nicht nur, dass man vernünftigerweise Parallelstrukturen auf Synergieeffekte überprüft – das ist legitim, das muss Hochschulpolitik leisten –, sondern Qualität statt Quantität unterstellt auch, dass es offenbar in der Vielfalt der sächsischen Studienangebote überflüssige Studiengänge gebe.

Ich kann heute nur noch einmal an Frau Dr. Stange appellieren, dass Fächer wie Pharmazie, Archäologie und Theaterwissenschaft an der Leipziger Universität auch zukünftig zum sächsischen Studienangebot gehören und nicht verzichtbar sind, weil: Es gibt sie nur einmal in diesem Freistaat.

(Beifall bei den LINKEN)

Die zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem BAföG machen einen Erhalt der gefährdeten Studienfächer möglich. Darauf wies bereits im Juni die Landesrektorenkonferenz hin. Denn mit dem BAföG-Anteil, der bisher den Studierenden zugutekam – 57 Millionen Euro sind es –, könnten 1 000 Vollzeitstellen finanziert und damit der Stellenabbau verhindert und auch diese Fächer gerettet werden.

Zum Antrag selbst: Die Fraktion DIE LINKE wird dem Antrag der GRÜNEN in seinem grundsätzlichen Anliegen zustimmen. Auch wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen und die Studentenwerke mehr finanzielle Unterstützung brauchen. Allerdings bitten wir um punktweise Abstimmung, da wir die Priorität bei der Verwendung der BAföG-Mittel bei den Hochschulen und zur Unterrichtsabsicherung in den Schulen sehen.

Zur Schulsozialarbeit sagen wir Ja. Ein Landesprogramm ist zweifelsohne unverzichtbar. Auch wir haben es in den vergangenen Jahren bereits eingefordert. Es sollte jedoch aus unserer Sicht als Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialministerium etabliert und aus zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden. Das Land Sachsen hat hier die Hausaufgabe, die Schulsozialarbeit auf sichere

finanzielle Füße zu stellen. Das sei in Richtung Sozialministerium gesagt.

Die Fraktion DIE LINKE setzt die Priorität auf die BAföG-Millionen für die Schulen und Hochschulen. In Richtung Koalition möchte ich sagen: Werte Mitglieder der Koalition, setzen Sie sich dafür ein, dass die BAföGMillionen an den Hochschulen in der Lehre ankommen und damit die gefährdeten Studiengänge erhalten werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, vereinzelt bei der SPD und den GRÜNEN)

Das war Frau Kollegin Klepsch. Sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Mann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Insbesondere werte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Sie haben unseren Koalitionsvertrag aufmerksam gelesen. Ja, ich bin der Meinung, es lohnt sich, diesen Koalitionsvertrag zu lesen.

Gerade deshalb möchte ich, wie es Kollege Mackenroth für die CDU schon getan hat, für die SPD feststellen: Wir, die Große Koalition in Sachsen, werden die Entlastung bei den BAföG-Mitteln vollumfänglich für Schule und Hochschule einsetzen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Dies ist ein Erfolg der Koalitionsverhandlungen, eine klare Vereinbarung und eine deutliche Selbstverpflichtung. Wir werden diese Mittel im Haushalt im Verhältnis Schüler- zu Studierenden-BAföG, also im Verhältnis 1 : 2, veranschlagen. Damit hier nicht in Reden die ersten Millionen verloren gehen, sei gesagt: Nach meiner Rechnung macht das für den Hochschulteil 57 Millionen Euro aus. Ich denke, darüber brauchen wir nicht zu streiten.

Meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es besteht also keine Gefahr, dass diese versickern, und ich bin mir sicher, dass wir daran ein gemeinsames Interesse haben.

Wir werden Ihren Antrag dennoch – so deutet es sich an –, auch im Punkt 1, aus formalen Gründen ablehnen müssen; denn Sie nehmen hier Bezug auf die prioritären Maßnahmen und die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2014. Wenn Sie das wirklich aufmerksam durchgelesen haben, werden Sie feststellen, dass hier weit mehr geregelt ist, als Ihr Antrag auf den ersten Blick vorgibt. Ich will es mal auf den Punkt bringen: Während in anderen Bundesländern der Republik diese zusätzlichen Mittel auch für den KitaBereich eingesetzt werden, werden wir sie in Sachsen vollumfänglich im Bereich Schule und Hochschule einsetzen.

Da der Antrag im Punkt 2 noch stärker den Charakter eines vorgezogenen Haushaltsantrages annimmt, können

wir auch diesem Punkt nicht zustimmen. Ohne Zweifel ist die Haushaltsaufstellung das höchste Recht des Parlaments. Aber aus Ihrer Erfahrung werden Sie wissen, dass dies auch die größte Pflicht der regierungstragenden Mehrheit ist. In Ausübung dieser Pflicht würde ich es wirklich bedauern, wenn durch Beschluss Ihres Antrages einzelnen Bereichen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen würden, als es die SPD für sinnvoll hält.

Es sollte Sie dennoch freuen, dass wir uns inhaltlich einig im Ziel sind, die sächsischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu stärken, wie dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auch verankert ist. Herr Mackenroth hat bereits einzelne Punkte vorgetragen. Wir wollen gemeinsam die Qualität in Lehre und Forschung heben. Wir wollen den Stellenabbau nach zwei Dekaden stoppen und im Rahmen einer Hochschulentwicklungsplanung 2025 langfristige Zuschussvereinbarungen zwischen Freistaat und Hochschulen schließen. Wir wollen eine gute Lehre mit guter Arbeit verbinden und ein Konzept für den wissenschaftlichen Nachwuchs erstellen. Wir wollen – das war hier schon in Rede und ist auch Teil Ihres Antrages – die Zuschüsse für die Studierendenwerke deutlich erhöhen. Das alles sind Punkte, bei denen ich mir sicher bin, dass wir hier im Hohen Haus durchaus einer Meinung sind.

Zu guter Letzt lassen Sie mich Folgendes sagen – wenn Sie heute bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten bei den prioritären Maßnahmen zugehört haben, dann haben Sie es herausgehört –: Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU trägt nicht nur die Überschrift „Sachsens Zukunft gestalten“, sondern auch die notwendigen Vereinbarungen, dies zu tun. Meine Damen und Herren, Sie können sich sicher sein, dass die Prioritätensetzung im Bereich der Bildung, Wissenschaft und Forschung dazugehört.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Das war Kollege Mann für die SPD-Fraktion. Jetzt hat das Wort für die AfDFraktion Frau Kollegin Dr. Muster.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bund übernimmt ab 01.01.2015 ganz allein die BAföG-Finanzierung. Das ist eine gute Nachricht. Der Freistaat Sachsen spart dadurch 85 Millionen Euro.

Die Koalition in Sachsen hat vereinbart, von diesen frei werdenden BAföG-Mitteln künftig rund ein Drittel für die Schulen und zwei Drittel für die Hochschulen zu verwenden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich schon jetzt Gedanken darüber gemacht, wofür man das Geld konkret verwenden könnte. Der richtige Zeitpunkt für diesen Antrag ist sicherlich nicht ein Tag nach der Wahl des Ministerpräsidenten und der Tag der Ernennung

des Kabinetts. Diese Debatte gehört in den Haushaltsausschuss.

Doch schon jetzt darf ich Ihnen mitteilen, dass die AfDFraktion den vorliegenden Antrag ablehnen wird. Im Bereich Schule will die Antragstellerin die Schulsozialarbeit finanzieren. Wir halten es für richtiger, wenn das Geld für die Einstellung von mehr Lehrern und für die Sanierung von Schulgebäuden ausgegeben wird. Hier gibt es noch viele Defizite.

Die Koalition will zwar in dieser Legislaturperiode 6 100 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet einstellen. Diese Zahl wird jedoch nur die aus Altersgründen ausscheidenden Lehrer ersetzen.

(Frank Kupfer, CDU: Das ist nicht richtig!)

Oh, doch!

(Christian Piwarz, CDU: Das ist nicht richtig! – Zuruf des Abg. Frank Kupfer, CDU)