Protocol of the Session on December 17, 2015

Ich betone noch einmal Folgendes: Die Sportschützen haben mit der Kriminalität nichts zu tun. Sie haben nichts damit zu tun. Sie erlassen ein Gesetz gegen die Waffenbesitzer, obwohl die Kriminalität davon nicht betroffen ist. Es gibt keinen Fall, in dem legale Waffen verwendet wurden. Wenn das dennoch so sein sollte, dann wären es null Komma null irgendwas Prozent. Deswegen ist das Gesetz bzw. diese Richtlinie unsinnig. Sie schadet nur dem Vertrauen in den Gesetzgeber.

(Beifall bei der AfD)

Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Die Redezeit ist abgelaufen. Die grenzüberschreitende Kriminalität ist auch durch den Wegfall der Grenzkontrollen durch das SchengenAbkommen angestiegen.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Nun hat der Staatsminister das Wort. Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Aktuelle Debatte gibt auch mir aus der Sicht der Staatsregierung noch einmal die Gelegenheit, zu diesem Thema eine gewisse Einordnung vorzunehmen. Deshalb möchte ich zuerst als zuständiger Minister klar und deutlich erklären, dass diejenigen, die zu den genannten Gruppen gehören – einerseits diejenigen, die als Sportschützen tätig und im Bereich der Traditionspflege unterwegs sind und andererseits diejenigen, die als Jäger einen Jagdschein haben –, sehr verantwortungsvoll mit den Waffen umgehen. Sie sind legale Waffenbesitzer. Ihnen gegenüber einen Generalverdacht auszusprechen ist ungerechtfertigt. Dafür gibt es keinen Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Zu den Jägern ist einiges gesagt worden. Ich denke auch, dass wir gelegentlich stolz sind, wenn die Sportschützen aus den nationalen Ebenen heraustreten und bei Olympischen Spielen Medaillen erringen. Dann sehen wir, dass

das auch für uns eine bemerkenswerte Angelegenheit ist. Deswegen möchte ich dies voranstellen.

Dass es aber in diesem Bereich auch schwarze Schafe gibt, ist völlig klar. Dass wir über illegalen Waffenbesitz und über unerlaubten Waffenhandel reden und Menschen auch Straftaten verüben, ist auch klar.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, gern.

Bitte, Herr Stange.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich möchte nur zur Rückversicherung Folgendes nachfragen: Wir sind uns einig, dass eine Generalverdächtigung fehl am Platze ist. Wer hat diese Generalverdächtigung ausgesprochen?

Derjenige hat den Verdacht ausgesprochen, der den Antrag für die Aktuelle Debatte eingebracht hat.

Vielen Dank.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, lohnt es sich, dass wir uns das, was die EU bezweckt, genauer anschauen. Der Vorstoß hat nämlich das Ziel, europäische Regelungen zur Kontrolle und Erfassung der zivilen Nutzung der Feuerwaffen zu verbessern. Es geht um ein europäisches Sicherheitsniveau. Es geht damit um unsere Sicherheit. Wenn wir dies schon diskutieren, dann sollten wir es nüchtern und unaufgeregt machen. Deshalb fällt das Urteil durchaus differenziert aus, wenn wir uns die einzelnen Punkte anschauen. Im Übrigen hat der Deutsche Schützenbund das auch getan. Ich kann schon vorab sagen, dass dessen Sichtweise ähnlich der Sichtweise ist, die ich hier vortragen werde.

Auf der einen Seite haben wir folgende Problematik: Es geht darum, wie effektiv eine weitere Aufblähung des Überprüfungsverfahrens ist. Hier muss genau geschaut werden, ob Aufwand und Ertrag noch in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Der Prozess muss noch kritisch begleitet werden.

Auf der anderen Seite haben wir einen Großteil der Forderungen, die durchaus in die richtige Richtung gehen, wie beispielsweise die EU-weit einheitliche Regelung für die Kennzeichnung von Feuerwaffen im Sinne einer besseren Rückverfolgbarkeit von Waffen. Weiterhin sind die wirksame Deaktivierung von Waffen, damit zum Beispiel Schreckschusswaffen nicht funktionstüchtig gemacht werden können, und auch der intensivere Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten zu nennen.

Es geht um die Vernetzung der nationalen Waffenregister. Diese ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll; es ist durchaus ein vernünftiger Ansatz. Der Deutsche Schüt

zenbund gibt hierzu eine generelle Zustimmung. Deshalb möchte ich den letzten Punkt noch einmal herausgreifen: die Vernetzung. Sie wird schon seit längerer Zeit von den Sicherheitsexperten gefordert, damit der Informationsaustausch zwischen den Ländern zwingend vorangetrieben wird. Wir sind uns darüber einig, dass wir mit unserem nationalen Waffenregister einen wichtigen Sicherheitsbaustein geschaffen haben. Für mindestens 20 Jahre werden hier Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber und Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und Besitzern gespeichert. Dieses Waffenregister ist auch für die Polizei wichtig, wenn es zum Beispiel um eine polizeiliche Lagebeurteilung und um die Bewältigung von entsprechenden Einsatzlagen geht.

Hier anzusetzen, hier noch stärker zu vernetzen und auszubauen hat nichts mit Generalverdacht gegen unsere

Jäger und Schützen zu tun. Es ist nach meinem Verständnis lediglich eine sachliche Sicherheitspolitik. Deshalb kann man im Grundtenor dessen, was jetzt die EUKommission vorgelegt hat, durchaus sagen, dass es richtig ist. Wie es jetzt weitergeht, wird in den zuständigen Ebenen konstruktiv zu besprechen und zu begleiten sein. Deswegen wird deutlich, dass wir diesen Antrag mit dem Debattentitel uns heute hätten sparen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsminister

Heute sprechen wir zum Thema „Kulturraumgesetz, Kultur bewahren und ermöglichen“. Frau Staatsministerin Dr. Stange wird 10 Minuten in das Thema einführen. Danach können sich die Fraktionen mit Fragen anschließen.

Der zweite Themenkomplex nach der ersten Runde ist Hochschulentwicklungsplanung 2025, beantragt von der Fraktion GRÜNE.

Wir beginnen mit Frau Staatsministerin Dr. Stange.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung von Kunst- und Kulturförderung im Freistaat Sachsen ist ein unveräußerlicher und fester Bestandteil unseres politischen Handelns, egal, auf welcher Ebene, ob auf Landes- oder kommunaler Ebene. Das ist quasi Eulen nach Athen getragen, wenn wir so wollen.

Aber gerade in der heutigen Zeit merken wir umso mehr, wie wichtig uns Kultur und Kunst sind, denn sie schaffen Identität. Wo kommt unser Land her? „Kein Meißen ohne China“, wie heute der Generaldirektor Fischer gegenüber einer Zeitung sagte, Industriekultur als ein Teil unseres kulturellen Erbes, wenn man nicht nur auf die berühmten und internationalen Sammlungen der Staatlichen Kunstsammlungen schaut.

Kultur schafft ein Stück unserer Identität, unseres Wertebewusstseins unserer Vergangenheit. Wo kommen wir her? Sie ist aber auch ein Fingerzeig darauf, wo wir uns hinbewegen sollten. Kunst und Kultur sind gleichzeitig auch Mittel der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung. Sie versuchen es mit ihren Möglichkeiten, egal, ob im Bild, im Theater, ob mit Musik oder auf anderen Wegen, Werte zu schaffen, in denen Kulturen, nicht nur die deutsche oder die abendländische Kultur, wertge

schätzt werden und zum Tragen kommen. Kultur an sich ist eine Integrationskraft in unserer Gesellschaft. Deshalb lohnt es sich auch, sie zu fördern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Sachsen eine Vielfalt an Kulturförderung. Es sind die Kulturstaatsbetriebe wie die Sächsischen Staatstheater, die Staatlichen Kunstsammlungen, das Staatliche Museum für Archäologie als jüngstes Museum und Schlösser, Burgen und Gärten nicht zu vergessen.

Wir haben aber auch das Instrument der institutionellen Förderung über unsere Landesverbände und die Filmfestivals, die jetzt durch den Koalitionsvertrag und durch den Haushalt noch einmal gestärkt worden sind. Wir haben unsere Kulturstiftung des Freistaates seit etlichen Jahren, die mit Projektförderung bildende Kunst, darstellende Kunst und Musik, Literatur, Film, Soziokultur und spartenübergreifende Projekte, auch interkulturelle Projekte, fördert.

Dazu kommt – damit bin ich bei dem, was heute im Zentrum stehen soll – die Kulturraumförderung als stärkste Säule in der konsumtiven Kulturfinanzierung des Freistaates, denn 40 % der laufenden Kulturmittel oder des Kulturetats unseres Ministeriums stehen für das Sächsische Kulturraumgesetz zur Verfügung. Damit ist das der mit Abstand größte Einzelposten für dieses Instrument.

Dieser erhebliche Finanzierungsbeitrag des Landes ist dank des Landtags im laufenden Doppelhaushalt mit einer Aufstockung um 5 Millionen Euro versehen worden und trägt damit maßgeblich zur Finanzierung der Kulturangebote in der Fläche bei. Die sächsische Kulturraumfinanzierung hat auch erheblichen Anteil an den hohen öffentlichen Kulturausgaben in Sachsen, die ja immer wieder heraufbeschworen werden. Ich will nur wenige Zahlen nennen. Land und Kommunen geben insgesamt rund

667 Millionen Euro für Kultur aus. Das war der Kulturfinanzbericht 2014, der letzte, der sich auf Kulturausgaben 2011 bezog. Da seitdem aber die Kulturausgaben nicht gesunken, sondern weiter gestiegen sind, können wir davon ausgehen, dass wir heute sogar über diesem Wert liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sächsische Kulturraumgesetz ist ein bundesweit einmaliges Gesetz, das mehrfach im Hohen Haus besprochen worden ist. Es führt in einem Finanzierungsverbund Träger mit Sitz in Gemeinden und Landkreisen, Kulturräume und die staatliche Ebene zum Wohle der Kulturförderung zusammen. Förderentscheidungen werden dort getroffen, wo sie hingehören, Kulturpflege in Sachsen ist nämlich weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Das muss immer wieder einmal betont werden.

Seit 1995 werden mithilfe des Kulturraumgesetzes regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen erhalten und weiterentwickelt. Allein im Jahr 2015, also im noch laufenden Jahr, werden in den ländlichen Kulturräumen, also ohne die urbanen Zentren, über 300 Einrichtungen und mehr als 400 Projekte finanziell über die Kulturraummittel unterstützt. Ein Finanzierungsvolumen von 91,7 Millionen Euro, das wir jetzt als Freistaat pro Jahr zur Verfügung stellen, macht das möglich. Wenn es Regierung und Landtag gemeinsam wollen, dann werden es entsprechend dem Koalitionsvertrag ab 2017

94,7 Millionen Euro sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Entfristung des Kulturraumgesetzes im Jahr 2008 und damit auch der Aufdauerstellung und Anerkennung, dass wir dieses Instrument in Sachsen weiterentwickeln wollen, haben wir gleichzeitig einen Evaluierungsauftrag erteilt. Das Evaluierungsergebnis, das durch eine Expertenkommission, die im Wesentlichen aber die interne Expertise mit herangezogen hat, liegt jetzt dem Landtag vor. Das Evaluierungsverfahren beruhte auf einer Internetanhörung, aber vor allem auf den beratenden und empfehlenden Sitzungen der Arbeitsgruppe mit zwölf Mitgliedern, die sich aus allen Betroffenen zusammengesetzt hat. Da waren der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, die urbanen und ländlichen Kulturräume, der Kultursenat und die IG der Landeskulturverbände vertreten, aber genauso auf der staatlichen Seite neben dem Wissenschafts- und Kunstministerium das Innenministerium, Finanzministerium, ein Statistiker der Kultusministerkonferenz, weil es ja auch darum ging, welche Kulturausgaben wir zugrunde legen, und Kulturexperten der UNESCO-Kommission sowie Vertreter der sächsischen Wirtschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ergebnisse der Expertenkommission liegen Ihnen vor. Wir werden sie in den nächsten Wochen sicher noch weiter beraten und auch eine Anhörung dazu durchführen. Lassen Sie mich einige Empfehlungen herausgreifen. Das Allererste und Wichtigste ist, dass sich das Kulturraumgesetz bewährt hat und erhalten bleiben soll. Das ist nicht trivial, denn wir haben 2008 noch darum gerungen, ob die neue Kon

struktion der Kulturräume tatsächlich tragen wird: Ja, sie trägt.

Das Gesetz hat zur Pflege und Bewahrung der regionalen Kulturkreise in Sachsen beigetragen, indem es kulturelle Förderentscheidungen den Regionen überlässt. Der Kern ist damit erhalten. Kulturräume können selbst am besten entscheiden, welche Kultur und Kunst die regionale Identität am besten widerspiegelt. Das ist in der einen Region nun der Zoo, in der anderen Region ist es die Kirchenmusik oder auch ein großes Museum.

Gründe für eine Erhöhung der Kulturraummittel um 10 Millionen Euro pro Jahr sind sicher aus den Empfehlungen nachvollziehbar. Aber ich hatte es bereits gesagt: Ich denke, dass wir ab 2017 mit 8 Millionen Euro zusätzlich dieser Empfehlung schon sehr nahekommen. Mit der Erhöhung ist die Erwartung verbunden, dass sich die kommunale Seite auch künftig an der Finanzierung der Kultur beteiligt und so das paritätische Gleichgewicht in der solidarischen Kulturfinanzierung zwischen Freistaat und kommunaler Ebene aufrechterhält und stärkt. Auch dieser Fakt war 2008 nicht trivial: dass die Finanzierung durch das Land an die Kulturausgaben der Regionen gekoppelt wird. Auch dieses Instrument hat sich bewährt.

Was sich ebenfalls bewährt hat und in den Empfehlungen zum Ausdruck kommt, ist die Beibehaltung der Mittelaufteilung zwischen ländlichen und urbanen Kulturräumen – dazu sicher an anderer Stelle mehr. Insoweit wurde dem Solidargedanken, der dem Sächsischen Kulturraumgesetz innewohnt, auch zwischen den urbanen und ländlichen Räumen Rechnung getragen. Diese Empfehlung wurde sogar einstimmig von der Arbeitsgruppe ausgesprochen.

Mithilfe des Kulturraumgesetzes werden in Sachsen immerhin 19 nicht staatliche Theater und Orchester durch die Kulturräume mitfinanziert – eine Dichte, die es in keinem anderen Bundesland gibt, wenn wir über Theater und Orchester reden. Ein großer Teil der Kulturraummittel wird hierfür derzeit aufgewendet. Ergänzt wird dieses flächendeckende Angebot durch die Landesbühnen Sachsen. Diese werden seit 2011 anteilig mit über das Kulturraumgesetz finanziert. Die Arbeitsgruppe hat die Empfehlung ausgesprochen, die Befrachtung der Kulturraummittel mit dem Anteil der Landesbühnen – 3,2 Millionen Euro – mittelfristig zurückzuführen. Dafür soll die Beteiligung von Sitzkulturraum und der Gemeinden Radebeul und Rathen erhöht werden.