Ich sage deutlich: Es gibt redliche, ordentliche und gesetzestreue Schützen. Aber es gibt offensichtlich auch Personen, die versuchen, in den Besitz von Waffen zu gelangen, obwohl sie diese besser nicht erhalten sollten. Insofern müssen die Kommunen bei der Zuverlässigkeitsprüfung sehr, sehr genau hinschauen. Damit müsste man sich in Sachsen tatsächlich intensiver als bisher beschäftigen. Das ist eine Frage der Kontrolle und hat mit der EU zunächst einmal wenig zu tun. Die EU gibt insoweit auch keine Antworten.
Herr Lippmann, wir haben das deswegen zum Thema einer Aktuellen Debatte gemacht, weil die Vorschläge der EU-Kommission vom 18. November sind. Das ist doch wohl ein aktuelles Thema, oder nicht?
Es geht nicht nur um Sachsen, sondern um ganz Europa. Also können wir, wenn es um das Abkassieren durch die Kommunen geht, auch auf die Zahlen aus anderen Bundesländern verweisen.
Herr Baumann-Hasske, wenn Sie als Jurist die Definition von „legal“ und „illegal“ nicht hinbekommen, dann wundere ich mich darüber. Es ist relativ einfach, etwas als „legal“ oder „illegal“ zu definieren.
Herr Stange, ich kritisiere Sie ungern; Ihre Rhetorik ist immer sehr gut. Aber wir reden hier von Waffenbesitzkarten, nicht von Waffenscheinen. Diesen Unterschied möchten Sie sich bitte irgendwann einmal zu Gemüte führen.
Regelkontingente wurden eingeführt. Bei fehlendem Bedürfnis – § 45 Abs. 3 des Waffengesetzes; das ist die Änderung von 2009 – kann der Widerruf der Waffenbesitzkarte erfolgen. Die Vernichtung der Waffen ist möglich; das bedeutet einen Eingriff in das Eigentum. Zudem gibt es die Altersbeschränkung bei großkalibrigen Waffen.
Ich betone: Das Bundeskriminalamt hat festgestellt, dass nur 0,2 % aller Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen begangen werden. Die Gewerkschaft der Polizei weist darauf hin, dass die legalen Schusswaffen im Kriminalitätsbereich bedeutungslos sind. Innerhalb von drei Monaten soll das umgesetzt werden. Wenn man sich das überlegt, meine Damen und Herren, die letzte Richtlinie hat sich immerhin ein Jahr und sechs Monate Zeit gelassen. Die drei Monate jetzt sind ein absoluter Schnellschuss. Bemerkenswert ist auch, dass man innerhalb von fünf Tagen die neue Richtlinie fertiggebracht hat. Angeblich gibt es einen Zusammenhang mit den Ereignissen von Paris. Das war am 13. November und die Richtlinie ist vom 18. November. Es ist sehr ungewöhnlich, dass man in dieser kurzen Zeit eine Richtlinie erarbeitet oder man hat sie schon fertig gehabt, aber noch keinen Grund zur Einbringung und hat sich nun begeistert auf den Terroranschlag von Paris gestürzt, der mit legalen Waffen nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Ich komme nun kurz zu Seite 10, Abs. 1 der Richtlinie 2015 zur Änderung der Richtlinie von 1991, Verbot von halbautomatischen Waffen. Angeblich kann man diese leicht zu vollautomatischen Waffen umbauen. Was für ein abenteuerlicher Vorschlag! Wer ist denn so verrückt und baut eine halbautomatische Waffe in eine vollautomatische um? Die Sportschützen sowieso nicht, weil sie gar
keine haben dürfen, sie werden also wieder einmal verdächtigt. Die Kriminellen müssten doch krank sein im Kopf, wenn sie sich nicht gleich eine vollautomatische auf dem Markt kaufen, ehe sie im Hinterzimmer eine Waffe zusammenbasteln, die ihnen dann womöglich noch selbst um die Ohren fliegt. Also, ich muss sagen, es ist eine abenteuerliche Gesetzesvorlage, die hier eingebracht wird.
Zur Erläuterung auf Seite 13 Abs. 9 würde ich sagen, populistisch, subtile Unterstellung. Angeblich sind die meisten halbautomatischen Waffen umbaufähig. Dann ist auch noch die Gefährlichkeit der Munitionskapazität angesprochen worden. Wenn einer drei Schuss drin hat, dann soll er damit schießen dürfen, wenn er 16 Schuss in der Pistole hat, dann ist sie gefährlicher. Ja, das mag alles sein, aber für den legalen Waffeninhaber hat das keine Bedeutung. Wir greifen das Waffengesetz an, ein Gesetz, was die Legalität betrifft. Das müssen Sie den Illegalen sagen, denen können Sie erklären, wie viele Patronen sie reinnehmen sollen, die werden sich aber kaum danach richten.
Dann haben wir noch den Begriff der Nutzung. Hier wird unterstellt, dass man die umgebauten Waffen nutzen kann. Die Sportschützen nutzen aber keine Waffen für den Terrorismus, sondern allein auf dem Schießplatz zur Pflege ihres Sports. Dann haben wir noch das Verbot der vollautomatischen Waffen, die ähnlich aussehen. Das sagte ich schon. Die rot-grüne Regierung hat diesen Unsinn damals aufgehoben, jetzt soll er wieder reinkommen. Auf Seite 12 in den Erläuterungen zu Abs. 5 werden die Waffensammler als Quelle des Handels mit Feuerwaffen bezeichnet. Das ist auch abenteuerlich, denn alle Waffen sind registriert. Man kann nicht einfach irgendwelche Waffen in den Handel bringen, man muss sie nachweisen. Es ist eine Unterstellung, dass Besitzer legaler Waffen diese in den Terror einbringen.
Der wichtigste Punkt ist aber ein ganz anderer, nämlich die Befristung der WBK, der sogenannten Waffenbesitzkarte auf fünf Jahre. Meine Damen und Herren, das ist ein gewaltiger Einschnitt in die persönliche Freiheit und auch ein bürokratischer Aufwand. Dazu kommt noch, dass auf Seite 11 und Seite 18 eine medizinische Untersuchung angemahnt wird. Das heißt, alle fünf Jahre ist die WBK ungültig, man muss sie also neu machen. Das ist wieder eine schöne Einnahmequelle für die Kommunen. So eine WBK ist nämlich ziemlich teuer, wenn man zur unteren Polizeibehörde geht. Die medizinische Untersuchung muss man natürlich auch auf eigene Kosten machen lassen. Auch das ist sehr teuer. Beim Führerschein ist das wohl nicht der Fall. Bis 67 soll man arbeiten müssen, aber hier soll man alle fünf Jahre eine Untersuchung über sich ergehen lassen, die sehr teuer ist. Man kann nicht sagen, dass diese Vorschrift sehr milde ausgelegt ist.
Ja. Dann erkläre ich noch einmal ganz kurz, wie man zu einer Waffe kommt. Das hat Herr Otto schon einmal angedeutet, aber ich will es noch einmal ausführlich machen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, Sie gehen im dritten Beitrag noch auf Silberbüchse und Henrystutzen ein. Wir sind gespannt.
Ich möchte mich an dieser Stelle vor die Jäger stellen und einige Ausführungen zu Waffen bei der Jagd machen. Was sind die Werkzeuge des Försters, des Waldbauern? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind Säge und Gewehr. Das Gewehr hat eine alte und wichtige Funktion: die Wildbestände zu regulieren, nicht nur im Wald, sondern auch auf dem Feld für den Bauern. Insofern stellt sich die Frage, wie man heute in Sachsen Jäger wird. Es ist ein umfangreiches Prozedere. Man besucht einen Lehrgang, entweder sehr kurz in einer Jägerschule oder längerfristig über die Kreisjagdverbände. Es heißt auch grünes Abitur. Man muss umfangreiche Prüfungen machen: Waffenrecht, Schießfertigkeit, Wildhygiene, Wildbiologie, Naturschutz etc. Diese ganze Thematik muss man dort behandeln, bevor man sich einer schwierigen Prüfung stellt. Selbstverständlich achten die Lehrausbilder darauf, dass man in seiner Haltung geeignet ist, mit Waffen umzugehen oder auch nicht, denn diese Möglichkeit gibt es auch, das zu prüfen.
Wenn man die Prüfung bestanden hat, ist man berechtigt, Lang- und Kurzwaffen zu führen und damit legal Waffen zu besitzen. Alle drei Jahre wird der Jagdschein verlängert. Da wird immer wieder die Zuverlässigkeit des Jägers geprüft. Damit sind die Jäger unter der notwendigen Kontrolle. Das funktioniert. Auch ich wurde schon einmal unangekündigt mit meinem Waffenschrank kontrolliert. Ich bin selbst Jäger. Selbstverständlich habe ich keine Gebühr dafür bezahlen müssen, Herr Spangenberg. Es war eine umfangreiche Kontrolle. Welche Waffen sind im Schrank? Stimmen die Daten mit der Waffenbesitzkarte überein? Das wurde abgehakt. Stimmt der Schrank? Das sind alles funktionierende Dinge in unserem Land. Ich möchte das in dieser Normalität und Selbstverständlichkeit hier ansprechen.
Ich habe sogar schon einmal ein Gewehr über den Onlinehandel aus einem Jagdgeschäft in Münster bestellt und gekauft. Das ging von den Papieren her sauber hin und her, wurde genehmigt, alle waren einbezogen, bis dann die Nummer dieser Waffe in meiner Waffenbesitzkarte aufgetaucht ist. Da gab es auch Fristen, in denen man das eintragen musste, damit es kontrollierbar ist. Also das funktioniert in unserem Land.
Was ich mit diesen Ausführungen der Normalität und der Selbstverständlichkeit hier sagen möchte: Es funktioniert bei uns in diesem Bereich wie bei den Schützen auch alles im normalen Rahmen. Wir sind daran gewöhnt, damit umzugehen. Insofern fürchten wir uns natürlich vor zusätzlichen Belastungen, die vielleicht aus einer Terrorsituation heraus kommen. Ich sehe, dass CDU/CSU in Europa und letztendlich im Bundestag schon aktiv geworden sind. Hermann Winkler wurde hier genannt. Deswegen sollten wir die Kirche im Dorf lassen. Das System funktioniert in diesem Bereich gut.
Wird von den LINKEN noch das Wort gewünscht? – Möchte überhaupt noch jemand das Wort zur Debatte ergreifen? – Bitte, Herr Pallas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon einiges zur Sprache gekommen, was mich zu dem Schluss kommen lässt, dass der sehr reißerische Titel der Aktuellen Debatte von der AfD-Fraktion nicht durch das gerechtfertigt ist, was jetzt von der europäischen Kommission im Waffenrecht vorgeschlagen wird.
Ich möchte dennoch auf zwei weitere Punkte eingehen, die sich relativ eng am Titel orientieren. Zum einen geht es um die Unterstellung, dass Sportschützen, Jäger und auch Waffensammler durch diese vorgeschlagenen Änderungen unter einen Generalverdacht gestellt würden. Was soll eigentlich konkret verboten werden? Wenn man Ihren Ausführungen lauscht und dem Titel folgt, könnte man meinen, dass ein sehr gravierender Eingriff in die Handlungsmöglichkeiten von Sportschützen vorgenommen werden soll.
Ich kann Ihnen aber sagen, das ist nicht so. Um es ganz konkret zu machen: Eine Waffenkategorie soll vom Bereich der genehmigungspflichtigen in den Bereich der verbotenen Waffen überführt werden. Ich möchte gern noch einmal klarmachen, um welche Kategorie es sich handelt. Es sind die halbautomatischen Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die sozusagen Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über Schusswaffen ist. Diese einzelne Kategorie soll verboten werden. Es bleibt aber noch eine ganze Reihe von Kategorien übrig, die natürlich genehmigungspflichtig sind, aber mitnichten den Handlungsspielraum für Sportschützinnen und Sportschützen übermäßig einschränken.
Der zweite Punkt dreht sich um die Einschränkung der Möglichkeiten für Sammler von Waffen. Die Kommission hat selbst diese Fragestellung aufgenommen. Bisher haben Sammler weitergehende Möglichkeiten, Waffen zu besitzen, als es für alle anderen Privatpersonen der Fall ist. Das gilt zum Beispiel für die Sportschützen oder
Jäger. Es erschließt sich mir mit Blick auf den Status quo nicht, warum die Gruppe der Sammler im Vergleich zu allen anderen Privatpersonen bei dem Erwerb und Besitz von Waffen privilegiert ist. Wer garantiert, dass ein Sammler nur gute Motive hat? Das kann niemand garantieren. Insofern ist es auch aus Gründen der Gleichbehandlung nachvollziehbar, dass die Kommission in diesem Bereich handelt.
Schließlich möchte ich noch einmal kurz auf die Frage nach den strengeren Regeln bei den deaktivierten Waffen eingehen. Das scheint mir auch ein sehr relevanter Punkt zu sein. Bisher ist es so, dass eine deaktivierte Waffe rechtlich nicht mehr als Waffe gilt. Dementsprechend können auch die Bestandteile ohne die Restriktionen durch das Waffenrecht frei gehandelt werden. Es ist wohl aus Sicht der Kommission belegbar, dass in sehr vielen Fällen ein einfaches Reaktivieren dieser Waffenteile oder ein neues Montieren der Teile zu neuen Waffen nicht nur möglich, sondern eben auch häufig der Fall gewesen ist. Deshalb erschließt es sich mir absolut, in diesem Bereich strengere Regeln zu erlassen. Diese Regelungen sollen es ermöglichen, dass eine reaktivierte Waffe unbrauchbar gemacht wird.
Klar ist aber auch, dass es natürlich keinen hundertprozentigen Schutz geben kann. Diesen wird es nie geben. Insofern ist der nächste Schritt folgender: Bestimmte Waffenkategorien sind noch einmal strenger zu behandeln. Das ist auch nachvollziehbar.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Kollegen Stange machen, der sozusagen die Aspekte der Geschehnisse von Gewaltexzessen an Schulen, sogenannten School Shootings oder Amokläufen, angesprochen hat. Ich halte das für ein ganz wichtiges Thema. Die Problemlage mit Blick auf diese Phänomene ist jedoch woanders und nicht im Waffenrecht zu Hause. Wenn man sich die Fälle einmal vor Augen führt, die in Europa passiert sind, dann erkennt man, dass es häufig nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Waffenregeln und das Waffenrecht geschah. Vielmehr ging es um den Umgang. Diese sind hier aber nicht Gegenstand. Ich halte es dennoch für wichtig, dass man sich mit den Ursachen für dieses Phänomen tiefergehender beschäftigen muss.
Kurzum lässt sich Folgendes sagen: Der Sinn der Debatte erschließt sich mir nicht. Sie haben die Gelegenheit genutzt, Ihre ablehnende Haltung gegenüber der Europäischen Union zum Ausdruck zu bringen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie müssen die Kirche im Dorf lassen, Herr von Breitenbuch. Es gibt sehr viele Kreise, die das allein machen können. In unserem Schützenverein gibt es einige, die schon für diese Kontrollen bezahlen mussten, die sie aber nicht bestellt hatten.
Herr Pallas, es geht auch um die halbautomatischen Waffen. Die halbautomatischen Waffen werden grundsätzlich unter Verdacht genommen.
Ich betone noch einmal Folgendes: Die Sportschützen haben mit der Kriminalität nichts zu tun. Sie haben nichts damit zu tun. Sie erlassen ein Gesetz gegen die Waffenbesitzer, obwohl die Kriminalität davon nicht betroffen ist. Es gibt keinen Fall, in dem legale Waffen verwendet wurden. Wenn das dennoch so sein sollte, dann wären es null Komma null irgendwas Prozent. Deswegen ist das Gesetz bzw. diese Richtlinie unsinnig. Sie schadet nur dem Vertrauen in den Gesetzgeber.