Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, Sie sprachen vorhin von über 400 Anträgen im Wert von circa
30 Millionen Euro, die jetzt vorliegen. Können Sie etwas zum Stand der derzeitig beantragten Mittel sagen und wie sich das mit der Auszahlung noch in diesem Jahr verhält?
Ja. Kollege Vogel, der hier mit im Raum sitzt, hat gestern bereits mit der SAB zusammengesessen. Ich finde sehr positiv, dass die Anträge auch für die Vereine und Verbände sehr einfach zu stellen waren. Die komplizierten Antragsverfahren, wie wir sie aus anderen Förderrichtlinien kennen, wurden hier sehr vereinfacht. Das haben wir gestern gesichtet. Wir haben Anträge aus allen Bereichen, ob es kulturelle Veranstaltungen, interkulturelle Veranstaltungen oder ob es Veranstaltungen sind, wo man Aufklärungsarbeit leistet, indem man zum Beispiel demokratische Regeln anbietet – also für alle Bereiche, die man sich denken kann.
Wir werden in Kürze diese Anträge bearbeiten und zunächst vorzeitige Maßnahmenbeginne bei den Anträgen verteilen, bei denen der Antrag dazu gestellt ist. Ich muss mich dort an geltendes Recht halten. Bei den anderen Anträgen sind wir dabei, dass wir über Haushaltsreste und
Übertragungsleistungen in das neue Jahr schauen. Wir wollen versuchen, die Anträge, die wir nicht kurzfristig beantragen können, weil sie über die Jahresscheide hinausgehen, so zu gestalten, dass schnell reagiert werden kann. Wir haben uns eine sehr schnelle Beantragungs- und Bearbeitungsfrist vorgenommen. Was ich aber heute noch nicht genau sagen kann, ist das Datum, wann alle Anträge draußen sind.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, ich habe noch eine konkrete Frage zu der recht breit aufgestellten Richtlinie. Sind jetzt schon Schwerpunkte erkennbar, was die großen Bedürfnisse des Ehrenamtes sind, die sich innerhalb der Antragsstellung herausgestellt haben?
Ich würde es gern noch einmal aufgliedern. Es ist in der Tat so, dass bei den 450 Anträgen die meisten Anträge in Richtung Beratungsprojekte gehen, aber auch sehr viele Projekte – was uns sehr freut – in Richtung Patenschaftsprojekte, eine ganze Reihe von Projekten in Richtung Kulturprojekte, durch die man Begegnungen schafft und miteinander spricht. Aber wir haben auch Anträge zur psychosozialen Beratung. Ich möchte das gern trennen in die psychosoziale Betreuung und in die psychosoziale Beratung. Was bei uns ankommt, ist die psychosoziale Beratung. Wir wissen, dass wir sehr viele traumatisierte Menschen haben und dass das ein großes Thema ist, das wir bearbeiten müssen. Auch das haben wir in den Anträgen gemerkt.
Wir haben natürlich eine ganze Reihe an Workshops, an Veranstaltungsreihen, bei denen es darum geht, die Ehrenamtlichen, die mit Flüchtlingen arbeiten, vorzubereiten auf diese Arbeit, weil sie ja selbst eine ganze Menge Fragen haben, wie sie mit beistimmten Dingen umgehen müssen, wie man sich mit bestimmten Dingen auseinandersetzt, gerade wenn es um traumatisierte Flüchtlinge geht.
Vielen Dank. Frau Ministerin, ich habe eine Frage, die Bezug nimmt auf Punkt V der Förderrichtlinie. Dazu möchte ich fragen, ob bereits Personal eingestellt worden ist. Verbunden damit frage ich Sie weiterhin, auf welchen Bezugszeitraum diese Arbeitsverträge geschlossen worden sind.
Ich gehe davon aus – ich habe jetzt nicht gleich alle Paragrafen im Kopf –, dass Sie die Einstellungen meinen, bei denen es um die Koordinierungsleistungen bei den Landkreisen geht. Die Landkreise sind dabei, die entsprechenden Projektmittel bereitzustel
len. Man muss dabei wissen, dass die Landkreise teilweise schon reagiert haben. Ich habe vorhin schon gesagt, ich finde es gut und richtig, dass man nicht immer nur auf den anderen wartet, sondern dort, wo der Bedarf besonders groß ist, auch schon reagiert hat.
Die Einstellungen erfolgen jetzt. Der Antragsschluss war erst der 1. Oktober, sodass wir jetzt in die Bewilligung kommen. Sobald die Bewilligung heraus ist, wird auch die Einstellung erfolgen. Wir haben zunächst einen Projektzeitraum bis zum Jahresende 2016, und so müssten auch die Einstellungen erfolgen.
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Staatsministerin, meine Frage bezieht sich auf den Teil der Richtlinie Integrative Maßnahmen, in der es um die Unterstützung der Integrationsarbeit vor Ort geht. Es kann eine zusätzliche Koordinationskraft Integration je Landkreis und kreisfreie Stadt gefördert werden. Meine Frage ist jetzt: Sind aus allen zehn Landkreisen und den drei kreisfreien Städten in dieser Hinsicht Anträge eingegangen, und nimmt dieser Förderschwerpunkt so eine herausragende Rolle ein, dass auch mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen ist? Es wäre ja auch ein nicht unbeträchtliches Fördervolumen, wenn wir uns mal die Einstufung und die maximale Höhe der Förderung von 90 % anschauen.
Dazu kann ich sagen, dass alle 13 – zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte – Anträge gestellt haben. Das freut uns natürlich. Das wird eine Priorität haben.
Ich darf vielleicht als Ministerin an dieser Stelle einen Wunsch äußern. Ich bin tatsächlich sehr viel in der kommunalen Ebene unterwegs. Diese Koordinierungsleistungen scheinen für sehr viele eine sehr wichtige Aufgabe zu sein. Mittlerweile haben wir eine ganze Reihe von Städten und Gemeinden, die dazu Fragen stellen. Sie haben noch nie mit Flüchtlingen gearbeitet und für sie ist es Neuland – aber eine Aufgabe. Sie wollen wissen, wie sie das in den Städten und Gemeinden handhaben können. Sie haben auch angefragt, ob diese Koordinierungsleistungen auf kommunaler Ebene geschehen können. Wir werden besprechen müssen, ob so eine Möglichkeit besteht. Ich werbe in meinen Veranstaltungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden dafür. Ich kann es wieder ganz aktuell machen. Ich bin in Borsdorf und Brandis gewesen, die beide eine Gemeinschaftsunterkunft aufmachen werden. Beide Kommunen haben sich verständigt und werden gemeinsam so eine Koordinierungsstelle ausschreiben, auch wenn wir noch nicht die finanziellen Mittel bereitstellen. Sie sehen das als ihre Aufgabe.
Ich werbe immer damit, dass die Asylsuchenden, die in den Städten und Gemeinden ankommen, also auf die Fläche verteilt worden sind – was ja nicht mit den Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen verwechselt
werden darf – zukünftig für die Städte und Gemeinden als Einwohner gezählt werden. Da gibt es natürlich immer die Vorlaufzeit, das wissen wir. Die Mittel für das FAG kommen immer erst zwei Jahre später. Es ist deshalb sicher eine Vorleistung, die die Städte und Gemeinden erbringen. Das wird sich am Ende aber auszahlen.
Ich kann aus meiner Erfahrung berichten, dass es in den Städten und Gemeinden, in denen es eine gute Vorarbeit gegeben hat, in denen man sich rechtzeitig Gedanken über die Integration gemacht hat, sehr gut angelaufen ist. Dazu gehört dezentrale Unterbringung. Dazu gehören schnelle Sprachschulungen, was viele Städte und Gemeinden jetzt schon machen, und zwar im Übrigen nicht nur über das Ehrenamt. Manche Landkreise, zum Beispiel der Landkreis Nordsachsen, finanzieren das auch über eigene Mittel. Dabei wissen wir, dass der Landkreis Nordsachsen wirklich nicht der finanzstärkste ist. Diese Leistungen zahlen sich aber aus. Das hat eine positive Wirkung und wird sich perspektivisch auszahlen, weil sich die neuen Einwohner in den Städten und Gemeinden zukünftig im FAG niederschlagen werden.
Die erste Runde ist abgeschlossen. Jetzt kommt der Themenkomplex der SPD dazu. Ich bitte jetzt die CDU, wieder ihre Frage zu stellen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, der Gleichstellungsbeirat hat sich letzte Woche gegründet und ist aus allen gesellschaftlichen Bereichen besetzt. Wie können mögliche Vorschläge des Gleichstellungsbeirates umgesetzt werden?
Ich freue mich, dass wir am 28. September, wie von mir hier angekündigt, den Gleichstellungsbeirat neu gegründet haben. Er setzt sich zusammen aus 38 Mitgliedern, die aus Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft dort involviert sind. Es kommt dann sicher noch zur Sprache, wie er sich zusammensetzt und wie wir uns das gedacht haben.
Wir möchten natürlich, dass uns der Gleichstellungsbeirat viele Inputs liefert, und zwar Inputs in Richtung unseres neu im Koalitionsvertrag vereinbarten Gleichstellungsgesetzes, das wir Ende nächsten Jahres verabschieden wollen. Der Gleichstellungsbeirat hat mir angekündigt, dass er Arbeitsgruppen bilden will, die sich mit den unterschiedlichen Themen des neuen Gleichstellungsgesetzes auseinandersetzen werden. Wir werden diesen Input, den wir durch den Gleichstellungsbeirat erhalten, natürlich auch bei der Einarbeitung in das Gleichstellungsgesetz nutzen.
Vielleicht greife ich da schon ein bisschen vor. Aber mir war wichtig, dass zum Beispiel auch unsere Fraktionen im Sächsischen Landtag, und zwar alle, im Gleichstellungsbeirat vertreten sind, um so schon im Gleichstellungsbeirat die unterschiedlichen Positionen und die unterschiedlichen Möglichkeiten, die jeder sieht, in unseren Gesetzentwurf einarbeiten zu lassen, um vielleicht einen großen Konsens zu erzielen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, ich freue mich auch über die Gründung des Gleichstellungsbeirates. Allerdings gab es in der Vergangenheit schon einen. Nach allem, was ich gehört habe – ich habe mich, wie Sie sicher auch, informiert –, war der aber relativ wirkungslos, eher ein zahnloser Tiger.
Die Frage ist: Wie können Sie organisatorisch gewährleisten, dass der neue Gleichstellungsbeirat nicht so wirkungslos bleibt?
Wir haben als Erstes die Zusammensetzung neu strukturiert. Der alte Gleichstellungsbeirat, den ich natürlich auch nur vom Hörensagen kenne, hat sich aus vielen Einzelpersönlichkeiten zusammengesetzt. Wir haben dieses Mal gesagt – ich hatte es eingangs erwähnt –, dass wir alle Fraktionen des Landtags involvieren wollen. Außerdem haben wir sehr viele Landesarbeitsgruppen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –, zum Beispiel die neu gegründete Männer-Landesarbeitsgruppe, involviert, sodass wir dort nicht nur von Einzelpersonen beraten werden. Diesbezüglich ließ, wie ich gelesen habe, in der Vergangenheit die Teilnahme sehr zu wünschen übrig. Wir arbeiten deshalb nun mit Organisationen.
Wir möchten von Anfang an durch die Gründung von Arbeitsgruppen den Input zu den einzelnen Schwerpunkten einfließen lassen, bei dem die einzelnen Landesarbeitsgruppen ihr spezifisches Know-how, ihr Wissen haben.
Es ist mein Wille, dass wir die Kompetenzen, die wir im Land bereits aufgebaut haben, tatsächlich für den Landesbeirat nutzen, um die vorhandenen Erfahrungen in unser neues Gleichstellungsgesetz einfließen zu lassen.
Wir werden die Beratungen so koordinieren, dass sie bedarfsgerecht sind. Ich werde also jetzt nicht sagen, dass der Beirat einmal im halben Jahr tagt. Wenn wir merken, dass wir einen hohen Beratungsbedarf haben, sollten wir uns zusammensetzen und beraten.
Wir haben momentan im Gleichstellungsbeirat eine Satzung, die sagt, dass der Gleichstellungsbeirat nicht öffentlich tagt. Vielleicht reden wir darüber. Ich glaube durchaus, dass es eine ganze Reihe von Dingen im Bereich der Gleichstellung gibt, die man öffentlich diskutieren muss. Insofern möchte ich neben dem, was wir regeln, auch die öffentliche Diskussion anstoßen. Das werden wir miteinander besprechen. Da möchte ich nicht vorgreifen. Dazu hat man ja einen Beirat, damit man das miteinander berät.
Das sind meine Vorstellungen, damit der Gleichstellungsbeirat in der Tat kein zahnloser Tiger bleibt, sondern ein wirksames Instrument für die Verbesserung der Gleichstellung in Sachsen wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, meine erste Frage war schon beantwortet. Ich würde dann zur zweiten übergehen, die ein bisschen weiter geht. Gestatten Sie mir, mit meiner Frage noch einmal auf die aktuelle Flüchtlingssituation einzugehen.
Sie wissen, dass unter den Flüchtlingen die Frauen und Kinder besonders Leidtragende sind. Haben Sie bereits Vorstellungen, wie hier gegengesteuert werden könnte?
Ich bin eine Ministerin, die sehr viel im Land herumfährt. Ich beginne einmal so mit der Beantwortung dieser Frage. Da ist mir zum Beispiel aufgefallen, dass es zu unseren Frauenschutzhäusern in der Vergangenheit – ich war ja selbst einmal Landrätin, wie bekannt ist – immer Fragen gab. Wie sind sie denn ausgelastet? Wie kann man damit arbeiten? Ist denn die finanzielle Voraussetzung, die man damit schafft, in Bezug auf die Haushaltssituation wirklich gerechtfertigt? Da lagen wir immer bei einer Auslastung der Frauenschutzhäuser bei circa 30 %. Das hat sich geändert. Wir haben mittlerweile in den Frauenschutzhäusern eben auch Migrantinnen mit Kindern, die dort „aufschlagen“. Das heißt, wir haben eine viel höhere Auslastung als in der Vergangenheit.
Wir müssen uns auch zusammensetzen und überlegen, ob die Frauenschutzhäuser von ihrer alten Bedeutung her noch die Rolle spielen, oder ob wir sie neu aufstellen und umstellen müssen auf die neue Rolle, die sie spielen sollen.
Das ist ein solches Thema. Insofern glaube ich, dass wir dort überlegen müssen, wie wir gerade mit dem Thema Migrantinnen und Migranten und Frauenschutzhäuser in diesem Bereich umgehen können.
Das trifft auch auf andere Bereiche zu, nämlich auf die Gleichstellung von Mann und Frau generell. Auch dort glaube ich, dass wir als neues Gleichstellungsministerium eine neue Aufgabe haben, die sich gut mit dem Integrationsministerium verknüpfen lässt. Es geht zum Beispiel um Gewalt gegen Menschen; ich will das jetzt gar nicht nur auf die Frauen beziehen, sondern gegen Frauen und Männer, natürlich in der Mehrzahl gegen Frauen. Das müssen wir thematisieren, aber auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Natürlich müssen wir auch nachdenken über unsere Außenwirkung auf die Menschen, die neu zu uns kommen, dass wir uns ihnen mitteilen müssen und ihnen auch die Rechtsgrundlagen, die wir hier in Deutschland haben, nahebringen müssen.
Frau Ministerin, eine Frage: Wenn es gerade um Gleichstellung/Gleichberechtigung geht, frage ich, wie den Asylbewerbern, die zu uns kommen, dieses Vorgehen und diese Werte, die wir in unserem Land haben, vermittelt werden können und wie hoch die Erfolgsaussichten sind, dass dies auch angenommen wird. – Danke.
Ich fange einmal so an, weil das wieder eng miteinander zusammen hängt: Integration und Gleichstellung lassen sich nicht verordnen. Sie müssen wir tagtäglich leben und sie müssen wir in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht nur vorleben, sondern natürlich auch vermitteln.
In Leipzig – ich habe gerade noch einmal nachgeschaut – in der vergangenen Woche in der größten Erstaufnahmeeinrichtung, die wir in Sachsen haben mit 1 700 Bewohnerinnen und Bewohnern, darunter übrigens 180 Kinder, habe ich mit der Hausleitung und mit dem Flüchtlingsrat Leipzig besprochen, dass wir in Kürze – ich will den Tag noch nicht nennen, weil wir noch an dem Programm arbeiten – eine Werte- und Rechtssystemschulung in der Einrichtung, und zwar in der EAE zuerst, beginnen. Wir machen das dort erst einmal mit Ehrenamtlichen. Dort werden die Themen unseres Grundgesetzes, die Themen unseres Wertesystems – und dazu gehört die Gleichberechtigung – gleich in der EAE beginnend vermittelt.
Ich halte es für außerordentlich wichtig, das in ganz Sachsen durchzuführen, weil ich glaube, dass das, was wir gleich am Anfang versäumen, sehr schwierig in der Zukunft nachzuholen ist.
Ich hatte vorhin gesagt, dass das unser erklärtes Ziel ist, nach wie vor so viele Personen wie möglich, auch unter der Situation der neuen Zuwanderung, in dezentrale Unterkünfte zu bringen. Wenn wir dort, wo wir die Menschen noch zentral untergebracht haben, nicht nutzen, haben wir uns ein großes Chancenpotenzial vergeben. Deswegen ist es unser großes Bestreben, gleich in den Erstaufnahmeeinrichtungen damit zu beginnen.
Ein zweites Pilotprojekt werden wir in fünf Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen. Dort werden wir nicht nur das Werte- und Rechtssystem – das ist jetzt das Leipziger Modell – vermitteln, sondern auch mit einem ersten Sprachkurs in den EAE beginnen, sodass man sagen kann: Wo komme ich denn her, wie heiße ich, was habe ich für ein Anliegen? Denn viele Probleme entstehen alleine durch Missverständnisse. Deswegen wollen wir auch dies zu lösen beginnen.