Ich danke Ihnen, Frau Schubert. Meine Damen und Herren, damit ist die erste Runde beendet. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Will die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Auch das kann ich nicht erkennen.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, die Unterrichtung, die wir soeben besprochen haben, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Unterrichtung des Petitionsausschusses, Drucksache 6/1991, zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt für beendet erkläre, meine Damen und Herren, möchte ich mich für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und des ihn betreuenden Referates auch im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtages sehr herzlich bedanken.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, SPD, danach DIE LINKE, AfD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Für die Fraktion CDU beginnt die Aussprache Frau Abg. Fiedler. Bitte sehr, Frau Fiedler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein attraktiver Hochschul- und Wissenschaftsstandort. Das haben wir den vielen exzellenten Forschern und Wissenschaftlern an unseren Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu verdanken. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Erfolgskonzeptes und für die Zukunft des Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandortes Sachsen von entscheidender Bedeutung.
Dabei brauchen die besten Köpfe beste Bedingungen, zumal wir uns hier nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte befinden. Nur eine erstklassige Infrastruktur und modernste Ausstattung unserer Forschungs- und Wissenschaftsstandorte bilden zusammen mit guten Arbeitsbedingungen das Gerüst für eine erfolgreiche Wissenschaftslandschaft Sachsen.
Wissenschaftler brauchen gute Arbeitsgrundlagen, berufliche Perspektiven, längerfristige Beschäftigungsverhältnisse und planbare Karrieren. Diese sind für junge Talente notwendig, um sie für eine berufliche Laufbahn zu gewinnen und ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Forschung zu ermöglichen, und sie sind für Sachsen wichtig, um im internationalen Wettbewerb um den wissenschaftlichen Nachwuchs bestehen zu können.
Für gute Arbeitsbedingungen werden drei Partner benötigt: erstens der Bund mit dem gesetzlichen Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, zweitens die Hochschulen als Arbeitgeber und drittens der Freistaat, indem er die Hochschulen mit einem ausreichenden Budget ausstattet. Nur in einem funktionierenden Dreiklang der Beteiligten wird es möglich sein, die besten Nachwuchswissenschaftler für unsere Hochschulen und Forschungsinstitute zu gewinnen und sie auch dort zu halten.
Einen Teil, den der Freistaat dazu beitragen kann, haben wir bereits mit dem Beschluss des Haushaltes erfüllt, indem wir zwei Drittel der BAföG-Millionen – 56 Millionen Euro – für die Hochschulen bereitgestellt und damit das Budget für Hochschulen und Forschungseinrichtungen um über 7 % erhöht haben.
Heute wollen wir mit dem Antrag einen weiteren, einen zweiten Schritt gehen und sicherstellen, dass zum einen das Wissenschaftsministerium die Hochschulen auf dem
Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs begleitet und eine Form der Koordinierung übernimmt. Zum anderen geht es darum, den Hochschulen für Maßnahmen zur Umsetzung des Antrages finanzielle Mittel aus dem Programm „Talente für Sachsen“ zur Verfügung zu stellen.
Natürlich nehmen wir mit diesem Antrag auch die beiden anderen Partner mit in die Pflicht. So wollen wir gegenüber dem Bund verdeutlichen, dass wir eine Anpassung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für unerlässlich halten und damit der überbordeten Befristungspraxis ein Ende setzen. Dies ist für nach der Sommerpause angekündigt, ebenso wie ein umfassendes Tenure-TrackProgramm zur Anbahnung und Verstetigung wissenschaftlicher Karrieren.
Beides sind wesentliche, aber auch dringend notwendige Schritte für das Wissenschaftssystem und zusammen mit diesem Antrag bedeutend für Sachsen, dass sich die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs deutlich verbessern werden. Wir nehmen mit diesem Antrag aber auch den dritten notwendigen Partner in die Pflicht, die Hochschulen. Sie haben die Personalverantwortung und sie sind der unmittelbare Arbeitgeber. Wir wollen mit diesem Antrag den Anstoß für hochschuleigene Personalentwicklungskonzepte geben, in denen die notwendigen Daueraufgaben definiert und für diese Daueraufgaben im Regelfall auch Dauerstellen eingerichtet werden. Außerdem wollen wir, dass im Regelfall die Vertragslaufzeit von Arbeitsverträgen an die entsprechende Qualifizierungsphase, beispielsweise die Zeit der Promotion oder der Habilitation oder die Laufzeit von Drittmittelprojekten, gekoppelt ist. Unsachgemäße Befristungen sollen der Vergangenheit angehören, außer es gibt einen besonderen Grund, beispielsweise eine Überbrückung. Aber das soll die Ausnahme bleiben.
Das ist in der Wissenschaft nicht immer einfach – wir wissen das –, da eine gewisse Flexibilität und Dynamik – das soll an der Stelle auch gesagt werden – zur Wissenschaftslandschaft dazugehören.
Eine gute Lösung streben wir auch für die Lehrbeauftragten an Kunsthochschulen und besonders an Musikhochschulen an. Sie sind nicht nur für die Hochschulen unerlässlich, sondern bestreiten mit ihren Lehraufträgen häufig auch ihren Lebensunterhalt. Endlich die Situation für die Lehrbeauftragten zu verbessern ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir sind froh, dass wir mit dem Antrag eine bessere Vergütung für die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen in Aussicht stellen können.
müssen als Arbeitgeber regional, national und international so attraktiv sein, dass sie die besten Wissenschaftler für Sachsen weiterhin gewinnen und halten können. Mit diesem Antrag wollen wir die Hochschulen in ihren Anstrengungen unterstützen, dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Stück mehr Planbarkeit und Sicherheit zu geben. Erfolgversprechende Absolventen sollen ihr Talent, ihre Begeisterungsfähigkeit und ihren Enthusiasmus für eine wissenschaftliche Arbeit in Sachsen mitbringen und hier einen planbaren und attraktiven Karriereweg angeboten bekommen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.
Nun die SPD-Fraktion; Herr Abg. Mann, Sie gehören zu den Einreichern, deshalb haben Sie jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn sich in der Debatte manches doppeln mag, so möchte ich doch artikulieren, dass wir mit dem vorliegenden Antrag – so denke ich – Neuland in der sächsischen Hochschulpolitik beschreiten. Denn der Antrag definiert einen Rahmen, in dem die Staatsregierung Gespräche und Verhandlungen mit den Hochschulen nicht nur über Leistungsziele, sondern auch über die Bedingungen guter Arbeit und Forschung führen soll. Das ist nötig, denn die Situation in den vergangenen Jahren war so, dass sich je nach Verband die Kritik über prekäre Arbeitsverhältnisse oder zumindest unklare Karriereperspektiven an unseren Hochschulen mehrte. Nicht zuletzt gründeten sich an sächsischen Hochschulen Mittelbau- und Promovierenden-Initiativen, welche teilweise mit wissenschaftlichen Methoden, zunehmend aber auch über öffentliche Artikulation und Demonstration auf einzelne Missstände hinwiesen. Dass wir mit diesem Antrag am Puls der Zeit liegen, zeigen nicht nur der Vorstoß, den Bundesministerin Wanka in dieser Woche an die Öffentlichkeit getragen hat, sondern auch verschiedene Entschließungen aus der Verbändelandschaft in der Hochschulpolitik.
Ich möchte einzelne aufgreifen, namentlich die GEW, die mit ihrer Entschließung aus dem Januar 2015 zur im Bundesgebiet diskutierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzesnovelle mehrere Punkte benennt, die auch wir hier in Sachsen jetzt schon aufgreifen. Zum einen, dass an den Hochschulen Daueraufgaben identifiziert werden sollen und mittels Selbstverpflichtung dafür gesorgt werden soll, dass hierfür mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse vorzusehen sind und dass genau das in die Personalentwicklungskonzepte eingeht und insofern für Verlässlichkeit sorgt. Wir machen uns in Sachsen ferner auch auf den Weg, die Ausweitung von Tenure-Professoren auszugestalten, damit tatsächlich planbare wissenschaftliche Laufbahnen nach der Promotion entstehen können. Auch wenn wir der Forderung der GEW nach drei Jahren Mindestbefristung in diesem Antrag nicht folgen, so
machen wir uns auf den Weg mit einer ganz klaren Maßgabe, dass Verträge grundsätzlich ein Jahr nicht unterschreiten sollten. Es besteht Konsens zwischen den Koalitionsfraktionen, dass bei Qualifizierungsphasen eine Kopplung zwischen Vertragslaufzeit und Qualifizierungsziel bestehen soll.
Um es zu unterstreichen: Wenn wir wissen, dass eine Promotion im Regelfall mindestens zwei Jahre, aller Erfahrung der Praxis nach drei bis vier Jahre dauern könnte, dann sollen sich die Arbeitsvertragslaufzeiten daran orientieren.
Aber es sind nicht nur die Gesellschaften, die diese Ziele formulieren. Erfreulicherweise gibt es diese Stimmen inzwischen auch aus den Universitäten und Hochschulen selbst. Allen voran die TU9 – zu der auch die TU Dresden gehört –, die fordern und sich dazu im Mai 2015 bekannt haben: dass sie für die Förderung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses Personalentwicklungskonzepte etablieren wollen und dass sie eine Orientierung am Qualifikationsziel für die Gesamtdauer von Verträgen suchen, egal, aus welcher Finanzierungsquelle diese Mittel stammen, und sie Verlässlichkeit gegenüber ihren Arbeitnehmern auch im Hinblick auf eine Weiterbeschäftigung erreichen wollen.
Man sieht, es bewegt sich etwas an den Hochschulen. Auch wenn die Hochschulrektorenkonferenz mit ihren Entschließungen an vielen Stellen noch ein wenig weiter ist und von einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten spricht bzw. darauf verweist, dass mit Promotionsvereinbarungen mehr Verlässlichkeit in die Qualifizierungsphase der ersten eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit gebracht werden soll, so merkt man doch, dass sich an allen Ecken und Enden Partner auf den Weg machen.
Zuletzt sei kurz eingegangen auf das Thema TenureTrack, das inzwischen auch in aller Munde ist. Der Wissenschaftsrat hat hier zuletzt im Juli 2014 Empfehlungen ausgesprochen und schlägt zweierlei Dinge vor: Zum einen eine Forderung nach mehr Tenure-Track
Professoren. Hier werden wir sicherlich mit dem Bund beraten müssen und eifriger Partner sein, in welchem Umfang eine Ausweitung möglich ist. Zum Zweiten sagt der Wissenschaftsrat ganz deutlich, dass es zwei etablierte Wege der wissenschaftlichen Karriere geben soll: entweder auf eine Professur oder auf eine unbefristete Beschäftigung.
Man sieht auch hier, das Thema verlässliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist angekommen. Unser Antrag findet zunehmend Unterstützung von allen Seiten.
Unser Ziel ist, dass die Hochschulen im Dialog mit dem SMWK Mindeststandards erarbeiten und Selbstverpflichtungen eingehen, welche die Arbeitsverhältnisse und Karriereperspektiven – insbesondere Mittelbau – verlässlicher und fairer gestalten. Wir wollen dabei unterstützen, Personalkonzepte auf den Weg zu bringen, die wissenschaftliche Laufbahn planbarer zu machen und für alle
Die einzelnen Instrumente wurden schon angesprochen. Ich möchte einlassen, dass es kein einfacher Prozess wird, zumal wir auf dem Weg sind, eine neue Hochschulentwicklungsplanung zu gestalten, und in der Folge auch neue Zielvereinbarungen geschlossen werden müssen. Aber genau deshalb ist es der richtige Zeitpunkt, zu dem die Koalitionsfraktionen diesen Antrag und damit einen Verhandlungsauftrag an die Staatsregierung erteilen.
Wir erwarten daher, dass sich auch im Dialog mit dem Bund zum Ende des Jahres über die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und die Fortsetzung der Bundesexzellenzinitiative insbesondere mit dem Baustein „Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ diverse Verbesserungen in diesem Feld ergeben. Wir gehen daher gemeinsam das Thema gute Arbeit und Perspektiven für den Nachwuchs an unseren Hochschulen an, und – das kam auch schon zur Sprache durch Kollegin Fiedler – wir sind uns bewusst, dass es angesichts der rechtlichen und finanziellen Rahmen kein einfacher Weg wird und wir dies nur im Dialog mit den Hochschulen und dem Bund erfolgreich gestalten.
Mit diesem Antrag, meine Damen und Herren, ist deutlich mehr als ein erster Schritt getan. Wir bitten Sie daher um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen sich viele Menschen weniger Streit und mehr Harmonie in der Politik und in den Parlamenten wünschen, scheint es fast ideal, dass CDU und SPD heute mit einem Antrag auf der Tagesordnung stehen, der auch von der Opposition sein könnte.
Allein diese Anträge zum wissenschaftlichen Nachwuchs und zu den Lehrbeauftragten an den Hochschulen gibt es bereits so ähnlich von den Fraktionen GRÜNE und LINKE. Sie sind minimal älter als der Ihrige. Das ist auch der GEW aufgefallen, wie wir der heutigen Pressemitteilung entnehmen können.
Am 12. Mai reichte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag ein mit dem Titel „Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verlässliche Karriereperspektiven schaffen“. Am 12. Juni folgte die Fraktion GRÜNE unter dem Titel „Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses nachhaltig verbessern“. Am 29. Juni schließlich wurden wir gewissermaßen links überholt vom Antrag der Koalition.