Protocol of the Session on June 19, 2014

haben wir fristgerecht ein Gesetz vorgelegt. Genau wie es in dem mit den Kommunen erarbeiteten Fahrplan stand, ist es zeitlich abgearbeitet worden.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Was ist schiefgelaufen?)

Damals, 2012, hatten wir, Herr Kollege Scheel, mit den Kommunen vereinbart, dass zum 31.12.2012 alles eingeführt ist. Ins Gesetz haben wir es 2013 hineingeschrieben und jetzt noch einmal bis 2016 verlängert. Es wird wieder nicht reichen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Was hatten Sie denn?)

Ich weise noch einmal darauf hin: Aus meiner Sicht gibt es keine technischen Gründe, die Doppik nicht einzuführen. Die werden gern vorgeschoben. Dahinter verbergen sich in meinen Augen bei vielen ein fehlender Umgang mit diesem System und die Sorge mit der Interpretation der Ergebnisse. Aber die Ergebnisse möchten wir jetzt erst einmal haben, dann können wir für die Interpretation noch eine Lösung finden, wie man die doppischen Haushalte verabschieden kann, selbst wenn sie keine Deckung haben.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das sagt doch der Innenminister!)

Für die Deckung, Herr Scheel, gibt es verschiedene Größen, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen.

Bitte zum Schluss kommen.

Es gibt ordentliche und außerordentliche Ergebnisse, die man genau differenziert, wenn Sie sich die Richtlinie anschauen, die ebenfalls auf den Weg gebracht worden ist. Wie das umgesetzt wird, das sagt dann Herr Ulbig.

Danke.

Meine Damen und Herren, es geht in der Aussprache weiter. Für die SPDFraktion spricht Herr Abg. Pecher. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Ausführungen von Herrn Patt haben gezeigt: Es ist normalerweise ein hochspezifisches Fachthema, und ich hätte mir gewünscht, dass wir es im Zuge von Anfragen im Ausschuss unter Fachexperten diskutiert hätten; denn wenn wir einmal ehrlich sind, dann ist das kein Thema, bei dem man politische Ideologien schlagen kann.

(Carsten Biesok, FDP: Sie waren nicht dabei!)

Wir sehen bei dem Thema Doppik durchaus Probleme, die ich auch gleich anführen werde. Vorab möchte ich noch einmal deutlich sagen: Wir als SPD-Fraktion und auch ich persönlich als Stadtrat – als neuer Stadtrat von Zwickau, worauf ich sehr stolz bin – finden Doppik richtig. Ich finde sie gut und nachvollziehbar.

Damit möchte ich den Bogen zu Herrn Patt spannen. Die Finanzsituation der sächsischen Kommunen ist nicht vom Nichtwissen der Kämmerer oder von den Begehrlichkeiten von Kämmerern oder Oberbürgermeistern geprägt. Sie ist in erster Linie von den Aufgabenübertragungen geprägt, die Bund und Land auf die Kommunen vornehmen. – Das ist das Erste. Dabei hilft und schadet auch keine Doppik.

Was in der Kommune gemacht wird – die Finanzsituation –, das entscheiden Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte. Sie legen die Bedürfnisse fest. Nun frage ich Sie einmal, Herr Patt: Wer hat bei den letzten Kommunalwahlen die Mehrheit in diesem Bereich erobert? Es sind auch Ihre Leute, die in den Gemeinden sagen, wir brauchen eine Straße, wir brauchen eine Schwimmhalle und eine Schule – und nicht nur der Kämmerer. Daher ist es natürlich hilfreich, wenn die Doppik diesen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten aller Couleur die Augen öffnet, was gewisse Begehrlichkeiten und Beschlüsse letztendlich bedeuten.

Kommen wir nun einmal zu den Fehlstellen. Ich will mich nicht lange damit aufhalten. Wir haben drei Problemkreise. Einen hat Herr Scheel bereits angesprochen: das Thema Abschreibungen. Sie haben dieses Problem elegant auf 2016 verschoben, indem Sie es in das Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderung verschoben haben. Dort haben Sie eigentlich nichts anderes getan, als die Möglichkeit eröffnet, dass die doppische Abschreibung gegen das Eigenkapital gebucht werden kann. Das kann man im Übrigen auch zum Sankt-Nimmerleins-Tag tun. Das tun manche westdeutschen Kommunen auch heute; denn ich weiß nicht, wer mir die Frage beantworten kann: Was passiert, wenn das Eigenkapital einer Kommune negativ wird? – Das kann ich Ihnen sagen: nichts, gar nichts. Sie umgehen das Thema Abschreibungen nur; denn es bindet liquide Mittel.

Ich möchte das an einem praktikablen Beispiel festmachen. Sie binden in der Abschreibung Mittel für eine Schule. Woher wissen Sie denn, dass Sie diese Schule in 20 Jahren sanieren oder neu bauen wollen?

(Marion Junge, DIE LINKE: Genau!)

Oder Sie binden vielleicht auch Mittel, sagen wir einmal, im Bereich einer Sporthalle, können aber nicht sagen, ob Sie diese in 20 oder 25 Jahren wirklich sanieren oder neu bauen wollen oder ob Sie sie noch brauchen, Stichwort: demografische Entwicklung. Von daher ist das Thema Abschreibungen natürlich etwas komplex. Ich spreche dabei gar nicht von dem Bereich Kunst und Kultur. – Das ist das eine.

Das andere ist: Wenn Sie diese Abschreibungen auf der kommunalen Seite vornehmen, dann wissen Sie, dass Sie die Fördermittel über die Sonderposten ausbuchen, also das Fördergeld vom Land nicht in die Abschreibung bringen. Sie können aber in 20 Jahren eine Schule nicht nur mit 50 % kommunalem Geld bauen, dann brauchen Sie im Zweifelsfall wieder Fördermittel. Es müsste eigentlich auch dort wirken, wo dieser Sonderposten auf

Landesebene abgeschrieben wird, sprich: Rücklagen gebildet werden.

Das nächste Thema, das wichtig ist und eine Rolle spielt, auch was die Vergleichbarkeit betrifft, und in die Richtung geht, wie man die Doppik – ich sage einmal – aktualisieren will, sind die Eröffnungsbilanzen. Dort haben Sie ebenfalls wieder zwei Möglichkeiten: Sie können sich eine Eröffnungsbilanz armrechnen. Das bedeutet, Sie können viel auf Instandsetzung buchen. Dafür brauchen Sie keine Abschreibungen bilden. Sie können sich aber auch reichrechnen. Dann müssen Sie Abschreibungen bilden, aber Sie können gegen sehr viel Eigenkapital buchen. Es gibt also sehr viele Möglichkeiten. In diesem Spagat stehen auch die Kommunen, und die Vergleichbarkeit dazu muss man herstellen. Daher müssen wir abwarten.

Was ich jedoch vermisse, ist, warum der Antrag abgelehnt wird. Ich muss einmal lobend erwähnen – das gehört auch dazu –: Ich finde die Antwort der Staatsregierung zur jetzigen Situation, zu diesem Antrag sach- und fachgerecht, und ich finde sie gut. Aber es steht nicht drin, warum bestimmte Fragen nicht beantwortet wurden. Bei den Statusfragen, die mit aufgeführt sind, hätte man durchaus sagen können, dass man sie beantwortet. Im Zweifelsfall hätte ich zumindest die Brücke gebaut und gesagt: Okay, wir werden zu bestimmten Teilen dieser Fragestellung im nächsten Ausschuss informieren. Damit hätte man das Thema erschlagen. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Marion Junge, DIE LINKE)

Nun die FDP-Fraktion, Herr Abg. Prof. Schmalfuß. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe als Volksvertreter, darauf zu achten, dass die knappen öffentlichen Mittel nachhaltig ausgegeben werden. Vorhandene Ressourcen müssen so effektiv eingesetzt werden, dass wir auch deren Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen im Blick behalten.

Um dies auch innerhalb der sächsischen Kommunen zu gewährleisten, wurde die doppelte Buchführung im Haushalts- und Rechnungswesen eingeführt. Damit ist es möglich, dass nicht mehr nur der Geldverbrauch, sondern auch der Ressourcenverbrauch berücksichtigt wird. Darin besteht auch einer der wesentlichen Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik. Die Doppik bildet sämtliche Vermögenswerte und Schulden sowie den gesamten Werteverzehr ab. Auch Abschreibungen und Rückstellungen werden sichtbar. Somit haben es die Kommunen deutlich leichter, zu erkennen, wenn es im Haushalt Probleme gibt, und können diesen bereits frühzeitig entgegenwirken.

Meine Damen und Herren, leider kann ich mir auch nach den Ausführungen von Herrn Scheel – es ist wie gestern Abend – noch immer nicht erklären, warum Ihnen die Behandlung Ihres Antrages heute im Plenum so wichtig ist; denn die im Antrag aufgeworfenen Fragen wurden durch Herrn Staatsminister Markus Ulbig ausführlich beantwortet. Ich danke ihm noch einmal dafür.

Die zusätzlichen Erkenntnisse sind im Gesamtkomplex der Doppik-Einführung nicht allzu groß, deshalb mache ich es kurz. Wir sind als FDP-Fraktion Befürworter transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungsvorgänge, auch in den sächsischen Rathäusern. Gerade für kleine Gemeinden ist die erfolgte Umstellung von kameralistischer auf doppelte Buchführung eine große Herausforderung.

Neben den aufgezeigten Vorteilen ist der entsprechende Aufwand jedoch immens. Die Umstellung der Buchführung darf nicht dazu führen, dass Neuinvestitionen deutlich erschwert oder verhindert werden. Deshalb wollen wir in der kommenden Legislaturperiode die bisherigen Regelungen zur doppelten Buchführung für Kommunen überprüfen. Den Antrag werden wir ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Abg. Giegengack. Viel Erfolg!

Annekathrin Giegengack GRÜNE: Sehr geehrter Präsident, vielen Dank! Ich komme heute wahrscheinlich auch noch einmal bei dem Thema der Hochschulen nach vorn.

(Christian Piwarz, CDU: Sind Einzelkämpferin mittlerweile?)

Aber trotzdem habe ich auch von dem jetzigen Thema ein wenig mitbekommen, da ich auch einmal Stadträtin, und zwar der drittgrößten Stadt – die bereits erwähnt worden ist –, war. Diese Stadt hat ein Stadion gebaut. Sie hätte es sicherlich nicht gebaut, wenn sie schon doppisch gebucht hätte.

Wir können die Ablehnung der Koalition zum Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht nachvollziehen, weil wir durchaus die Notwendigkeit sehen, einen evaluierenden Zwischenbericht im Landtag abzugeben. Seit sieben Jahren gibt es die gesetzliche Grundlage dazu. Wenn die Staatsregierung den Bericht mit den Worten ablehnt – ich zitiere –, „eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung des eingeleiteten Reformprozesses zur Einführung der Doppik zum jetzigen Zeitpunkt ist zu verfrüht“, dann können wir das nicht nachvollziehen.

Ich glaube, es wäre sinnvoll, diese Problematik darzustellen. Die Kämmerer klagen nach unserer Auffassung zum Teil auch zu Recht. Hierbei geht es auf der einen Seite vor allem um das Spannungsverhältnis von Vollständigkeit und Perfektion und auf der anderen Seite um die Steuerungsrelevanz. Ein maßgeblicher Punkt in Bezug auf die

Einführung der Doppik ist der enorme und zum Teil kostspielige Aufwand, der durchaus in einem Missverhältnis zu den Steuerungsinformationen steht, die man dann bekommt.

Hierbei geht es darum – wir haben die Eröffnungsbilanz angesprochen –, dass auch Vermögensbestandteile bewertet werden müssen, die unentbehrlich und bei vorhandener Veräußerungsabsicht überhaupt nicht marktgängig sind. Wie wollen Sie eine Brücke oder eine Feuerwache verkaufen? Darüber muss man einfach sprechen, was dabei noch Sinn macht.

Auf dem 3. Ostdeutschen Kämmerertag wurde auch darüber diskutiert – und vom Kämmerer der zweitgrößten Stadt in Sachsen wurde der Begriff geprägt –, dass es hierbei um sogenanntes Powerpoint-Geld ginge, das nur virtuell dargestellt werde, aber quasi nicht zur Deckung zur Verfügung stünde.

Ein anderer Punkt, den ich ansprechen möchte, weil er in mein anderes Themengebiet hineinfällt, ist die Uneinheitlichkeit der doppischen Haushalte. Ich habe mir von verschiedenen Städten in Sachsen das Produkt Grundschule zuarbeiten lassen. Ich muss Ihnen sagen, ich habe es zum Teil nicht wiedererkannt, wie es in den verschiedenen Städten dargestellt wird. Da ist absolut keine Vergleichbarkeit mehr gegeben. Auch die Steuerung vonseiten des Landes sehe ich überhaupt nicht mehr, weil man es nicht nachvollziehen kann, was in diesem Produkt eingerechnet wird und was nicht.

Herr Patt, es hätte dem Land freigestanden, klarere Vorgaben zu machen, damit wir eine Einheitlichkeit haben. Sie haben gesagt, dass vom Bund nichts gekommen sei. Warum haben wir es von Landesseite nicht klar vorgegeben, damit es vergleichbar ist? Mit dem Produkt Grundschule können Sie in den verschiedenen Städten nicht viel anfangen. Es ist hierzu schon sehr viel gesagt worden.

Ein weiterer Punkt, den auch wir sehen, ist schon von Herrn Scheel angedeutet worden. Es werden unter Umständen noch größere Dinge auf uns zukommen, und zwar mit europaweit geltendem Rechnungslegungsstandard, der vielleicht noch bei uns angewendet werden muss. Deshalb sollten wir uns tatsächlich anstrengen und uns damit auseinandersetzen: Was ist richtig? Was ist notwendig?

Vor dem Hintergrund halten wir den Antrag der LINKEN für durchaus zustimmungsfähig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Für die NPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Delle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion will nach eigenem Bekunden erreichen, dass der Landtag das neue

kommunale Steuerungsmodell einer eigenen Bestandsaufnahme sowie Bewertung unterzieht. Der Antrag enthält zwar allgemeine Hinweise für Bewertungen, die wir beim Sächsischen Rechnungshof, beim Statistischen Landesamt und beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag nachlesen können, es fehlen aber Hinweise auf die politischen Bewertungskriterien der Antragstellerin selbst, also der Linksfraktion.