Die Staatsregierung hat am 6. Mai 2014 in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Sächsischen Landtages unter „Informationen der Staatsregierung“ umfangreich über die laufenden Gespräche, den aktuellen Stand und die Interessenlagen berichtet.
Zu ergänzen bleibt, dass Herr Staatssekretär Bomba vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
signalisiert hat, seitens des Bundes den Ländern ab 2015 tendenziell eher mehr Regionalisierungsmittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird am 11. Juli 2014 zu diesem Thema auch eine Sonder-Verkehrsministerkonferenz der Länder stattfinden.
Ich bitte um Verständnis, dass während der noch laufenden Verhandlungen keine detaillierten Aussagen in öffentlicher Sitzung des Landtages möglich sind. In der erwähnten Ausschusssitzung am 6. Mai 2014 wurde aber zugesagt, weiter im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Thema zu berichten.
Mit der „Kriterienbeschreibung – Schulische Qualität im Freistaat Sachsen“ wurde eine umfassende und verbindliche Definition von Schulqualität im Freistaat Sachsen festgelegt. Auf Grundlage dieser Kriterien soll in den sächsischen Schulen Qualitätsentwicklung erfolgen.
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sind im sächsischen Schulgesetz verankert. Neben der Verpflichtung zur Erstellung eines Schulprogramms sind die Durchführung interner und externer Evaluationen sowie die Erstellung eines Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzeptes für die Schulen verbindlich.
1. Welche Möglichkeiten existieren für Schulen, sich bei diesem Qualitätsentwicklungsprozess extern unterstützen zu lassen (Entscheidungsbefugnisse, Budget, Angebote usw.)?
2. Gibt es Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Qualitätsentwicklungsprozessen an Schulen, und wenn ja, welche? (Bitte getrennt angeben für die Förderperioden 2007/2013 und 2014/2020.)
Zu 1.: Zur Unterstützung von Qualitätsentwicklungsprozessen an sächsischen Schulen existiert ein gut ausgebautes Netzwerk entsprechender Angebote – das Unterstützungssystem Schulentwicklung (USYS). Dieses ist bei der Sächsischen Bildungsagentur angesiedelt und somit fester Bestandteil des sächsischen Schulsystems. Im Rahmen des USYS haben öffentliche Schulen die Möglichkeit, sich bei der Planung, Gestaltung und Reflexion ihrer schulischen Entwicklungsprozesse fachkundig begleiten zu lassen.
Dafür stehen ihnen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung: Trainer für Unterrichtsentwicklung (selbstständiges Lernen) , Prozessmoderatoren (Schulpro- grammarbeit), Pädagogische Supervisoren (begleitete Praxisreflexion), Berater für Demokratiepädagogik
(Umgang mit Konflikten und Gewalt) sowie die Regionalbegleiter Schulmediation (Schülerstreitschlichtung). Die Kolleginnen und Kollegen aus dem USYS sind erfahrene Lehrkräfte, die direkt an die Schulen kommen und dort gemeinsam mit den Schulleitungen, dem Kollegium sowie den Schülern und Eltern arbeiten. Zusätzlich haben Schulen die Möglichkeit, sich über Fortbildungen extern unterstützen zu lassen. So stehen den Schulen für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen 25 Euro pro Lehrer zur Verfügung. Zu 2.: Mit den Projekten zum Qualitätsmanagement an sächsischen Schulen verfolgen wir das Ziel, durch Veränderung des schulischen Qualitätsmanagements die systematische Unterrichtsentwicklung voranzubringen. Damit wird zur Verbesserung der Schülerleistungen beigetragen. Die Projekte laufen bis 31. Mai 2015 und werden durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von insgesamt circa 37 Millionen Euro finanziert. An 181 allgemeinbildenden Schulen (Projekt 1) und 30 öffentlichen berufsbildenden Schulen (Projekt 2) arbeiten sogenannte Q-Teams, die nach einer Schulung im Umfang von 40 Stunden zu den Schwerpunkten Projektmanagement, schulischer Qualitätskreislauf, Unterrichtsentwicklung und -beobachtung sowie interne und externe Evaluation Qualitätspläne mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen erstellt haben.
Aktuell läuft an den Schulen die Phase der Umsetzung geplanter Maßnahmen einschließlich Netzwerkarbeit der beteiligten Schulen und die Steuerung durch die Projektleitung, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Für die Projektumsetzung an den Schulen erhalten die Q-Teams ESFVerrechnungsstunden sowie projektbezogene Sach- und Reisekosten. Die ESF-Projekte werden wissenschaftlich begleitet.
Laut Medienberichten und Aussagen des Staatssekretärs im SMF wird der Abriss der Neuen Mensa der TU Dresden nicht mehr in Erwägung gezogen und stattdessen eine Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes erwogen.
2. Wenn ja, welche Kosten plant die Staatsregierung dafür ein und wer übernimmt diese Sanierungs- und Modernisierungskosten?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die oben genannte mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Das Gebäude wurde auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des SMF vom 16.02.1994 zur Überlassung von staatseigenen Grundstücken, Gebäuden und Räumen an Studentenwerke im Jahre 1997 dem Studentenwerk Dresden im Erbbaurecht übertragen. Gemäß § 7 des Erbbaurechtsvertrages liegt die Sanierungslast beim Studentenwerk.
Aufgrund der Denkmalschutzeigenschaft des Gebäudes wurde nochmals geprüft, inwieweit eine Sanierung des Gebäudes zu einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung
führen kann. Es zeichnet sich ab, dass diese Untersuchung erfolgreich abschließt. Das Studentenwerk befürwortet eine Sanierung des Bestandsgebäudes, nicht zuletzt, da dadurch die Bauzeit und damit die Standzeit des Interims gegenüber einer Neubaulösung verkürzt werden kann.
Zu 2.: Wenn die oben genannte Untersuchung erfolgreich abschließt und das Ergebnis eine wirtschaftlich vertretbare Lösung darstellt, sind für die Sanierung derzeit Kosten von 20 825 000 Euro (Kostenrechnung nach Kostengrup- pen) zu erwarten. Für die Variante wurden 3 857 Quadratmeter Nutzfläche zugrundegelegt.
In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 ist beabsichtigt, eine Entscheidung zur Finanzierung eines Zuschusses für das Studentenwerk Dresden zu treffen. ich bitte jedoch um Verständnis, dass aufgrund der derzeit noch andauernden Verhandlungen keine abschließende Zusage getroffen werden kann.
Am 14. Februar 2014 war der LVZ Online zu entnehmen, „[...] das sächsische Innenministerium will die polizeiliche Drogen-Prävention auf ein Minimum reduzieren. Im Zuge der Strukturreform fallen Dutzende Stellen in der Aufklärungsarbeit weg.“
1. Welche und wie viele Stellen fallen innerhalb welchen Zeitraums bei der polizeilichen Aufklärungsarbeit weg?
Antwort zu Frage Nr. 1: Zum 1. Januar 2014 waren in der sächsischen Polizei insgesamt 114 Bedienstete hauptamtlich im Bereich der polizeilichen Prävention tätig, von denen 19 ihren Dienstposten in der Zentralstelle für polizeiliche Prävention im Landeskriminalamt und 95 in den Fachdiensten Zentrale Aufgaben der Polizeidirektionen hatten. Darüber hinaus waren in den Polizeirevieren weitere 93 Bedienstete nebenamtlich mit Präventionsaufgaben
beauftragt. Eine Zuordnung der Bediensteten zu einzelnen Aufgabengebieten ist aktuell und auch zukünftig nicht möglich, da diese grundsätzlich themenübergreifend eingesetzt werden.
Die Stellenausstattung ist im Feinkonzept zur zukünftigen Organisation der sächsischen Polizei des Projektes „Polizei.Sachsen.2020“ und in der Konzeption zur Neuorganisation der polizeilichen Prävention im Freistaat Sachsen dargestellt. Demnach sind für die Zielorganisation zukünftig beim Landeskriminalamt 15 und bei den Polizeidirektionen insgesamt 30 hauptamtliche Sachbearbeiter Prävention ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 1 und 2 der Drucksachennummer 5/14028 verwiesen.
Antwort zu Frage Nr. 2: Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen und die Bereitschaft zu institutionsübergreifender Zusammenarbeit erfordert. In den zurückliegenden Jahren hat die Polizei neben ihrem originären Auftrag der Sekundärprävention (Reduzierung von Tatgelegenheitsstrukturen) auch zahlreiche Maßnahmen mit primärpräventiven Ansätzen (Vermittlung von
Grundwerten) übernommen. Während bis Anfang der Neunzigerjahre polizeiliche Präventionsarbeit fast ausschließlich im Nebenamt geleistet worden ist, verfügt die sächsische Polizei mittlerweile über hauptamtliche Präventionsmitarbeiter im Landeskriminalamt und den Fachdiensten „Zentrale Aufgaben“ der Polizeidirektionen.
Basierend auf den Empfehlungen des „Programms Innere Sicherheit“ der IMK aus dem Jahr 2009 gilt es, Präventionsarbeit zu bündeln, effizient zu gestalten und die Maßnahmen öffentlichkeitswirksam umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund richtet sich die sächsische Polizei strategisch dergestalt aus, dass sie künftig vorrangig in den spezifischen Handlungsfeldern agiert, in denen sie besondere Kompetenzen besitzt, über das notwendige Fachwissen verfügt und einen zwingenden gesellschaftlichen Bedarf erkennt. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Sekundärprävention.
Darüber hinaus besteht ihre Aufgabe vor allem darin, die jeweiligen Verantwortungsträger aktiv auf sicherheitsrelevante Themen hinzuweisen und geeignete Präventionsmaßnahmen vorzuschlagen. Unterstützung wird die Polizei dafür mit notwendigen polizeilichen Informationen leisten. Im Ergebnis des Modellprojektes „Prävention im Team (PiT)“ wird insbesondere der Mitwirkung in Netzwerken unter Einbindung externer Partner besondere Bedeutung beigemessen.
Zur rein polizeilichen Aufstellung und den polizeilichen Maßnahmen im Bereich der Prävention wird im Weiteren auf die Antworten der Staatsregierung zu den Fragen 2 und 4 der Drucksachennummer 5/6115 zu den Fragen 2 und 4 der Drucksachennummer 5/14028 verwiesen.
In Bezug auf die Bekämpfung des Crystal-Konsums sollte jedoch nicht allein auf den Einzelumstand der polizeilichen Neuausrichtung geblickt werden. Vielmehr ist hervorzuheben, dass in Sachsen mit der „Konzeption zur Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums“ ein ressortübergreifender Handlungsleitfaden mit konkreten Maßnahmen erarbeitet wurde. Dessen Ziel ist es, den Konsum von Crystal und die damit einhergehenden gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden wieder zurückzudrängen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern im Allgemeinen und die sächsische Polizei im Besonderen arbeiten im Rahmen besagten Konzeptes eng mit dem Justiz- und dem Kultusministerium, dem Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zusammen – jeder Bereich gemäß seiner Kompetenzen.
Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Sozial-, Kultus-, Justiz- und Wirtschaftsministerium einen 10-Punkte-Plan für die Bekämpfung von Crystal vorgestellt. Auf der Pressekonferenz am 6. Mai 2014 betonte Innenminister Ulbig, dass die finanzielle Ausgestaltung noch mit dem Landespräventionsrat abgestimmt wird.
1. In welcher Höhe, in welchem Zeitraum und von welchen Ministerien werden finanzielle Mittel zur Umsetzung des 10-Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ bereitgestellt?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen des 10-Punkte-Plans „Sachsen gegen Drogen“ in diesem Jahr umgesetzt?
Antwort zu Frage 1: Der Vorstand des Landespräventionsrates Sachsen hat am 13. Mai 2014 unter anderem zum 10-PunktePlan getagt. Infolge werden die beteiligten Staatsministerien, weitere Partner aus dem Landespräventionsrat, insbesondere der Landesfachausschuss Suchtprävention und die kommunale Ebene, Feinplanungen und weiteres Vorgehen abstimmen. Erst im Zuge dessen können auch detaillierte Haushaltsplanungen vorgenommen werden. Die Vorplanung geht jährlich ab 2015 von 1,645 Millionen aus, das heißt: zusätzlich rund 5 Millionen Euro mehr bis einschließlich 2017. In diesen Planungen sind für den kommenden Doppelhaushalt Erhöhungen für das Sächsische Suchthilfesystem von insgesamt 1,4 Millionen Euro interjection: (jährlich 700 000 Euro) enthalten.
Antwort zu Frage 2: Die konkreten Maßnahmenplanungen unterliegen den in der Antwort zu Frage 1 benannten Abstimmungsprozessen. Der 10-Punkte-Plan verknüpft neue und bestehende Aktivitäten, weshalb bereits laufend Umsetzung im Sinne der Konzeption stattfindet. Beispielhaft seien die polizeilichen Maßnahmen erwähnt. Darüber hinaus ist mit einer Bearbeitung der Aspekte aller zehn Punkte in diesem Jahr zu rechnen.
Der Freistaat bürgt für die Firma Unister und/oder deren Mitarbeiter für eine Kontokorrentkreditlinie zur Betriebsmittelfinanzierung in Höhe des Ausfalls bis zu maximal 9,4 Millionen Euro (Stand: 29.01.2013; Druck- sache 5/11004).