Protocol of the Session on May 21, 2014

(Beifall bei der CDU und des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Das ist die Basis dafür, dass wir einen Standortfaktor mit der staatlichen Verwaltung und sächsischen Justiz gewonnen haben. Sie haben mit dem Wirken zu einem stabilen Standortfaktor im Freistaat Sachsen beigetragen. Er ist die Grundlage dafür, dass es zu einer soliden und guten Wirtschaftsentwicklung im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren gekommen ist und auch, davon gehe ich aus, kommen wird. Die Verwaltung, besonders die Staatsverwaltung, und weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes, die ich benennen möchte, haben im Freistaat Sachsen mit ihrem eingeständigen herausragenden Handeln Anteil an der guten wirtschaftlichen Entwicklung. Sie haben mit Impulsen und Leistungsstärke den Aufholprozess vorangetrieben und damit ihren Anteil am Aufschwung und Wachstum seit dem Jahr 1990 geleistet.

Ich habe es bereits angesprochen, möchte es aber noch einmal wiederholen: Mein Respekt gilt allen Mitarbeitern in der sächsischen Verwaltung und des öffentlichen Bereichs, vor allem der allgemeinen Verwaltung, aber auch den Schulen, Hochschulen, der sächsischen Polizei, der sächsischen Justiz bis hin vielleicht auch zur Sächsischen Aufbaubank. Die Sächsische Aufbaubank hat mit ihrer Arbeit dazu beigetragen, dass 58 Milliarden Euro – ich betone: 58 Milliarden Euro – an finanziellen Mitteln für den Aufbauprozess in die Investitionen geflossen sind. Das war Verwaltungshandeln. Es musste umgesetzt werden. Es ist kein Pappenstiel, dass eine Verwaltung 58 Milliarden Euro für Investitionen bereitstellt und umsetzt.

(Frank Heidan, CDU: So ist es!)

Dafür sei ein deutlicher Respekt noch einmal hervorgehoben.

(Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass sich der Bürger im Freistaat Sachsen auf eine starke und effizient arbeitende Verwaltung verlassen kann. Wir sind überzeugt, dass eine moderne und starke Verwaltung sowie Justiz entscheidende Standortfaktoren für die Entwicklung unseres Freistaates Sachsen sind und bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Standortfaktor bleibt und ist damit die entscheidende Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates. Dabei fordere ich aber auch mehr Eigenverantwortung im Verwaltungshandeln und damit eine leistungsfähige und leistungswillige Verwaltung mit verantwortungsvollen und leidenschaftlich handelnden Führungskräften. Die Eigenverantwortung ist ein wichtiger Beitrag für eine moderne Verwaltung und eine Verwaltung der Zukunft, die sich auf ihre Mitarbeiter verlassen kann und in der sich die Mitarbeiter auf ihre Führungskräfte für Verwaltungshandeln verlassen können. Eigenverantwortung, Leistungswille und Motivation sind

Grundpfeiler der sächsischen Staatsverwaltung. Dieses Markenzeichen müssen wir behalten.

Wir stehen vor großen Veränderungen. Der Solidarpakt läuft aus; meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen. Der Freistaat Sachsen muss sich den veränderten Rahmenbedingungen stellen. Ich gehe dennoch davon aus, dass es zu einem Solidarpakt III kommen muss, damit die Deutsche Einheit als Generationsaufgabe erfüllt werden kann.

Wir stehen derzeit bei einer Steuerdeckungsquote in Höhe von 59 %. Im Jahr 1991 lag die Steuerdeckungsquote bei 30 %. Nunmehr liegen wir bei 59 %. Unsere Zielrichtung muss es sein, 75 % des Landes Rheinland-Pfalz zu erreichen. Das ist noch ein sehr langer Weg. Diesen werden wir nicht ohne Hilfe von außen meistern können. Ich glaube aber auch, dass es Hausaufgaben gibt, die es zu erfüllen gilt. Ich möchte sagen, dass die Staatsregierungen – auch diese Staatsregierung – sehr deutlich bemüht sind, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Wir haben als Haushaltsgesetzgeber diesen Weg entsprechend der Veränderungen der sächsischen Verwaltung begleitet.

Ich stelle somit fest, dass wir bereits jetzt Vorsorge dafür treffen, dass der erfolgreiche Weg des Freistaates seit der friedlichen Revolution auch nach dem Jahr 2020 seine Fortsetzung finden kann. Wir haben uns den genannten Herausforderungen in den vergangenen Jahren hier im Sächsischen Landtag intensiv gestellt und über sie auch oft konträr diskutiert. Dabei ging es nicht um das Ob, sondern meist nur um das Wie. Wir werden uns den genannten Herausforderungen in den kommenden Monaten und Jahren weiter stellen müssen. Es sind keine geringfügigen zu erledigenden Aufgaben, sondern es sind schwere Herausforderungen, die vor dem Freistaat stehen.

Die Gestaltung der Zukunft ist ein fortlaufender Prozess. Hierzu zitiere ich Erich Kästner: „Stillstand bedeutet Rückschritt.“ Wer möchte schon rückschrittlich bleiben? Deshalb möchten wir uns nicht ausruhen und die Hände in den Schoß legen. Wir möchten sowohl für die Bürger als auch für die sächsischen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Das geht nur mit einer modernen, motivierten und effektiven Staatsverwaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten die modernen Wege der Verwaltung ebenen. Wir möchten aber auch, dass das Gespräch zwischen den Verwaltungsmitarbeitern und dem Bürger weiter aufrechterhalten bleibt. Gleichzeitig erwarten wir, dass ihre Anliegen kompetent, unbürokratisch und schnell bearbeitet werden. Hierfür sind eine leistungsfähige IT-Infrastruktur und leistungsfähige IT-Verfahren nötig. Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion diese Projekte der Staatsregierung ganz besonders. Wir werden diese Projekte kritisch, aber gleichzeitig sehr offen für die Zukunft begleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen Bemühungen zur Modernisierung müssen Vorhaben und Prozesse zunächst fachlich sorgsam vorbereitet und umgesetzt werden. Geplante Neuerungen müssen klar und deutlich auf ihre möglichen Wirkungen sowie Kosteneffi

zienz geprüft werden, denn Staatsmodernisierung ist und bleibt kein Selbstzweck. Die Kostenfrage muss kritisch und ehrlich geprüft werden. Neben Investitionen in eine moderne Infrastruktur ist aus meiner Sicht aber auch entscheidend, bestehende Aufgaben auf ihren Sinn und Zweck zu überprüfen.

Ein weiteres aus meiner Sicht sehr zentrales Thema wird es neben der Schaffung einer modernen Infrastruktur sein, auch künftig fähige, motivierte und verlässliche Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, denn auch in diesem Bereich bleiben wir von der demografischen Entwicklung nicht unberührt. Das zeigt sich zum einen an weniger Universitätsabgängern, die im Freistaat Sachsen bleiben, und an weniger Auszubildenden. Es zeigt sich aber auch an der bereits jetzt bestehenden Altersstruktur in vielen Bereichen der öffentlichen Staatsverwaltung. Deshalb brauchen wir ein tragfähiges Personalentwicklungskonzept in der Verwaltung und der sächsischen Justiz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich fordere eine starke, motivierte und effizient arbeitende Verwaltung und sächsische Justiz als wichtigen Standortfaktor für den Freistaat Sachsen. Tragfähige Personalentwicklungskonzepte, die Modernisierung und Neuausrichtung von Verwaltungsprozessen müssen solide durchdacht und nachhaltig erarbeitet werden. Wir müssen weiter den Spitzenplatz als Staat mit der geringsten Zahl an Gesetzen in Deutschland beibehalten. Die Modernisierung der Verwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird deshalb nur unter Einbeziehung der Mitarbeiter gelingen.

Der Staatsregierung möchte ich für ihre bisherigen Bemühungen danken. Arbeit wird es noch genügend geben, bis das Ziel erreicht ist.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Kollege Schiemann hatte gerade das Wort für die Fraktion der CDU. Wir fahren jetzt fort in der Rednerliste. Die SPD-Fraktion könnte das Wort ergreifen, aber ich sehe Kopfschütteln bei Frau Köpping. Die FDP-Fraktion hat ihre Redezeit ausgeschöpft. Ich frage die GRÜNEN. – Kein Redebedarf. NPD? – Kein Redebedarf. Wir könnten jetzt eine dritte Rednerrunde einleiten, wenn Redebedarf besteht. Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung noch das Wort ergreifen? – Nein, Staatsminister Martens auch nicht. Damit sind wir, meine Damen und Herren, am Ende der Aussprache angelangt.

Uns liegt in der Drucksache 5/14450 ein Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE vor. Frau Jähnigen wird ihn jetzt einbringen. Ich erteile Ihnen das Wort.

Aus Sicht unserer Fraktion liegen folgende drei zentrale Punkte als unerledigte Aufgaben vor Regierung und Parlament.

Erstens. Wir brauchen ein Personalkonzept für die ganze Verwaltung, das unter Aufgabenkritik genügend Einstellungskorridore für die notwendigen Aufgaben sichert. Nur damit können wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren.

Zweitens. Wir brauchen in Sachsen eine Demokratieoffensive, die die Bürgerinnen und Bürger spüren. Dazu gehört Informationsfreiheit, ein Anspruch der Bürger gegen den Staat, staatliche Transparenz und nicht nur neue Beteiligungsformen, sondern auch Beteiligungsansprüche der Bürger, eine Bürgerbeteiligung, deren Ergebnis man als Bürger auch spüren kann. Das ist umso dringender geworden, da viele Strukturen auf Landes- und kommunaler Ebene schon zentralisiert und vergrößert worden sind bzw. noch zentralisiert werden sollen, Stichwort: Gemeindefusion.

Drittens. Wer die Schuldenbremse ernst meint, führt alle staatlichen Entscheidungen nur unter Kosten-NutzenBetrachtung durch. Genau das ist beim Standortkonzept nicht geschehen. Das fällt Ihnen jetzt auf die Füße. Deshalb brauchen wir mit diesem Thema einen anderen Umgang.

Vor diesem Hintergrund und, lieber Herr Kollege Schiemann, weil wir glauben, dass es nicht reicht, ein besseres Personalkonzept von der Verwaltung zu fordern, sondern weil wir das als Parlament auch durchsetzen müssen, haben wir diese Entschließung eingebracht. Wir meinen in Punkt I, das Parlament soll grundsätzlich feststellen, wo es die Regierung und den Freistaat an dieser Stelle sieht, in den Punkten zu II sich noch einmal zu den Schwerpunkten der Regierungsarbeit konkret äußern und die Defizite benennen, die wir kennen. In Punkt III, das ist eigentlich der wichtigste, soll das Parlament Aufträge an die Regierung geben, nämlich die Einführung von Informationsfreiheitsrechten technisch und rechtlich vorzubereiten, eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen, ein tragfähiges Personalkonzept für die ganze Verwaltung zu entwickeln, für das Standortkonzept endlich eine Kosten-Nutzen-Untersuchung nachzuholen und den

bisherigen Prozess ehrlich, ergebnisoffen und transparent zu evaluieren.

Bitte stimmen Sie diesem Auftrag an die Regierung zu. Sie braucht ihn.

(Beifall bei den GRÜNEN – Carsten Biesok, FDP, steht am Mikrofon.)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. Das war die Einbringung des Entschließungsantrages. – Ich erteile jetzt am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Biesok das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag enthält im Wesentlichen Polemik und wenig Neues. In Teilen sind die Fakten einfach falsch dargestellt. Es ist nicht so, dass ein fehlendes ausdrückliches Informationsfreiheitsgesetz das Grundrecht auf Informationsfreiheit

der sächsischen Bürger beschneidet. Ein solches Gesetz würde lediglich den technischen Zugang besser machen. Das ist nicht richtig.

Sie haben in einigen Bereichen Fakten aufgeführt, die so nicht stimmen. Sie nennen zum Beispiel beim Standortkonzept unter II.2 die Schließung des Landgerichtes Bautzen. Das Landgericht Bautzen ist nicht geschlossen worden. Es ist jetzt eine Außenstelle des Landgerichtes Görlitz im gleichen Gebäude mit den gleichen Richtern und den gleichen Aufgaben. Sie schreiben etwas von einer Schließung zahlreicher Amtsgerichte. Es sind nicht zahlreiche Amtsgerichte geschlossen worden. Es ist lediglich die Außenstelle Wurzen des Amtsgerichtes Grimma geschlossen worden. Das ist aber eine Maßnahme, die schon lange vereinbart war. Das Amtsgericht Marienberg wird mit dem Amtsgericht Annaberg an einem Standort zusammengeführt, wobei der Standort in Annaberg aufgegeben wird.

Im Gegensatz dazu haben wir einige Amtsgerichte explizit gesichert, indem wir sie als einen Amtsgerichtsstandort mit Außenstelle im Gesetz verankert haben, um auch zukünftig noch in der Fläche Amtsgerichtsleistungen in den Bereichen anzubieten, die zwar infrastrukturell nicht so gut erschlossen sind, aber wo Bürger darauf angewiesen sind, ein Amtsgericht vor Ort zu haben. Es sind explizit Gerichtsstandorte erhalten geblieben in den Teilen, wo man aufgrund der Entfernung ein Amtsgericht braucht, auch wenn die Fallzahlen nicht entsprechend sind. Deshalb ist es falsch, hier den Eindruck zu erwecken, dass das Standortkonzept hier zu einem Abbau von Bürgerleistungen vor Ort geführt hat.

Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP – Julia Bonk, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Das war Kollege Biesok. Er hat gegen den Entschließungsantrag gesprochen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine weitere Wortmeldung am Mikrofon 1. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Staatsmodernisierung kann nicht bedeuten, das Gewohnte mit anderen Mitteln fortzusetzen, sondern es erfordert einen Paradigmenwechsel in der Verwaltung und im Verhältnis von Bürgern und Staat, und in diesem Zusammenhang greift der Entschließungsantrag einige Punkte auf, die auch meine Fraktion im Verlauf dieser Legislaturperiode vorangetrieben hat. Auch wir haben uns zum Beispiel für einen Informationsanspruch in einem Informationsfreiheitsgesetz eingesetzt. Es ist nicht so, wie Kollege Biesok eben gesagt hat, dass das nur die technischen Bedingungen ändern würde. Nein, man braucht die Verankerung dieses Rechts in der Verfassung, um den Informationsanspruch über dem Amtsgeheimnis einordnen zu können. So wie wir den Informationsanspruch über dem des Betriebsgeheimnisses einordnen wollen, ist es auch hier nötig, diese Verankerung als ein Prinzip der

Verfassung vorzunehmen, wofür wir uns auch weiterhin einsetzen. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, die Quoren zu senken, weswegen dieser Punkt natürlich unsere Unterstützung findet.

Digitale Staatsmodernisierung ist für uns einer der Punkte, bezüglich dessen wir uns immer für die höchsten Sicherheitsstandards eingesetzt haben, und zwar nicht nur für die marktüblichen – ein traditioneller Fehler dieser Regierung, sich beim digitalen Ausbau der Anwendungen nur für die marktüblichen Standards einzusetzen.

Es ist richtig – wie der Antrag sagt –, dass der Fortgang der Entwicklung dieser digitalen Prozesssteuerung und ihr Kostenaufwand dem Parlament nicht berichtet worden sind – auch aus unserer Sicht ein großes Manko. Wir haben uns zum Beispiel dafür eingesetzt, dass es da zum Aufbau einer Wissensbibliothek mit offenem Quellcode, zu einer Open-Source-Bibliothek kommt. Wie meine Kleine Anfrage gezeigt hat, belaufen sich allein die Lizenzkosten, die der Freistaat jährlich hat, auf über 9 Millionen Euro, sodass es nötig ist, auch diesbezüglich zu einem Paradigmenwechsel zu kommen, da OpenSource auch die mittelständische IT-Wirtschaft vor Ort stärkt, denn es sind die hiesigen Unternehmen, die dann die jeweiligen Anwendungen umsetzen. Hier braucht es ein Umdenken und auch klare Maßnahmen zu den Standorten; zu dem Personalkonzept hat meine Fraktion bereits gesprochen. Wir werden dem Entschließungsantrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Frau Kollegin Bonk hat den Entschließungsantrag unterstützt. – Jetzt erteile ich Kollegen Schiemann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr deutlich gezeigt, dass die Verwaltungsveränderungen und Staatsmodernisierungen ein laufender Prozess sind und kein Prozess, der innerhalb von fünf, zehn oder 20 Jahren abgeschlossen ist. Wir haben uns permanent diesem Prozess stellen müssen. Ich gehe davon aus, dass die Einreicherin, wie sie es selbst vorgetragen hat, das nicht beachtet hat.

Zweitens: Der Rechtsanspruch an amtlichen Informationen ist derzeit schon im Rahmen dessen möglich, was die Gesetze im Freistaat zulassen.

(Lachen der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)