Protocol of the Session on April 9, 2014

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Das war Herr Storr von der NPD-Fraktion. Ich habe die sichere Annahme, dass es keine zweite Runde gibt. Oder? – Entschuldigung, Herr Staatsminister. Wir eröffnen eine zweite Runde. Die einbringende Fraktion, DIE LINKE, hat keinen Redebedarf. Damit erteile ich das Wort Herrn Kollegen Hartmann von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es in aller gebotenen Kürze, aber Frau Jähnigen kann man so nicht im Raum stehen lassen.

(Heiterkeit bei der CDU – Zuruf des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Ich weiß nicht, an welcher Anhörung Sie teilgenommen haben. Aber – so ist es gelegentlich – wenn man den Landkreistag als Kronzeugen bemüht, ihn aber verkürzt zitiert, dann ist es erforderlich, hier etwas richtigzustellen.

Frau Jähnigen, der Sächsische Landkreistag hat zum Thema angeführt, dass sich die Frage stellt, ob heute tatsächlich noch ein Bedarf für diese Rechtsform besteht. Er hat seinerzeit – das können Sie auf Seite 10 nachlesen – deutlich gemacht, dass aus Sicht des Landkreistages nichts dagegen spricht, weil es lediglich eine Erweiterung wäre. Er hat aber deutlich gemacht, dass der Bedarf nicht gesehen wird.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es uns darum, dass die Diskussion im vergangenen Jahr keinen Bedarf dafür ergeben hat. Ich zitiere abschließend den Sächsischen Städte- und Gemeindetag: „Als

Schwachpunkt bei der Ausgestaltung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in diesem Gesetzesentwurf wurde in unseren Gremien angesehen, dass einerseits eine starke Verselbstständigung der kommunalen Anstalt erfolgt, etwa durch die recht starke Stellung des Vorstandes, die Kommune aber gleichzeitig im Rahmen der Gewährträgerschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der kommunalen Anstalt haftet.“ Das ist, was wir in Bezug auf die rechtlichen Probleme in diesem Entwurf sehen. Deshalb werden wir ihn ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Jähnigen, Sie stehen immer noch im Raum. Sie möchten intervenieren?

Wenn es zu der Frage, die ich stellen wollte, nicht mehr kommt, möchte ich gern aus der Anhörung zitieren. Herr Groneberg hat wörtlich gesagt: „Besondere Probleme bei der Nutzung dieser Rechtsform sind uns nicht bekannt geworden, sodass aus unserer Sicht nichts gegen die Einführung in Sachsen sprechen würde. Es stellt sich allerdings aus unserer Sicht die Frage, ob heute tatsächlich noch ein nennenswerter Bedarf bei uns besteht. Die Frage, inwieweit die Kommunen Gebrauch machen würden, lässt sich nicht eindeutig beantworten.“ Er hat also gesagt, quantitativ unklar, qualitativ durchaus sinnvoll, zumal er in seinen weiteren Ausführungen Argumente dafür gegeben hat.

Sie müssen das schon komplett zitieren, Herr Kollege Hartmann. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie es so als undifferenzierte Ablehnung zitieren. Herr Groneberg hat – und wie ich ihn kenne, macht er das bewusst – Argumente für diese Form vorgetragen. Er hat sie nicht für unnötig und unnütz erklärt. Er hat nur gesagt, dass der Anwendungskreis nicht sehr hoch ist. Aber hier geht es auch nicht darum, dass die Kommunen Anstalten bilden müssen, wie das bei den Sparkassen der Fall war, die offensichtlich bei der FDP prägend sind, sondern es geht darum, ob sie es können.

Ich finde es wirklich bedauerlich, dass Sie das weiter verbieten wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

In dieser Schlacht der Zitate ging gerade Frau Jähnigen in einer Kurzintervention auf ihren Vorredner ein. Wollen Sie reagieren, Kollege Hartmann? – Nein. Dann hat jetzt endgültig die Staatsregierung das Wort. Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Ulbig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch aus der Sicht der Staatsregierung bringt der vorliegende Gesetzesentwurf den sächsischen Gemeinden keine wirklichen Vorteile.

Der Entwurf beklagt scheinbar unzureichende Möglichkeiten für unsere Kommunen, sich wirtschaftlich zu betätigen. Über die vermeintlichen Verbesserungen, die hier angesprochen worden sind, ist in der Debatte schon eine ganze Menge vorgetragen worden, seien es die Hoheitsrechte, die übertragen werden können, die Dienstherrenfähigkeit oder die sogenannte Anstaltslast.

Dann komme ich – das ist aus meiner, aus unserer Sicht bei diesem Thema das Problem – zu den Verbindlichkeiten, dass für die Verbindlichkeiten der Anstalten uneingeschränkt gehaftet werden soll, die sogenannte Gewährträgerhaftung.

Im Klartext will ich es auf den zentralen Punkt bringen: Die Gemeinde hat bei dieser Rechtsform weniger Einfluss auf die Unternehmensorgane als bei Unternehmen in privater Rechtsform, und wenn die Anstalt beispielsweise Schulden macht, dann haftet die Gemeinde auch noch

uneingeschränkt. Aus diesem Grund machen dieser Entwurf und diese Rechtsform keinen Sinn, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Hartmann und Herr Biesok sind schon auf die politische Diskussion eingegangen. Es konterkariert das, was in der Novelle zur Gemeindeordnung gerade erst vor Kurzem als Recht neu ausgeformt worden ist. Darin ging es darum, die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden in ihren Unternehmen zu stärken, bis auf die letzte Ebene, was bisher nicht möglich gewesen ist. Deshalb passt die kommunale Anstalt schlicht nicht in das zumindest jetzt vorhandene Gefüge der Sächsischen Gemeindeordnung. Das kann man zugegebenermaßen politisch anders sehen und dann auch anders entscheiden, aber vor dem Hintergrund, wie die Debatte gelaufen ist und wie die Gemeindeordnung am Ende novelliert worden ist, muss das entsprechend ausgesprochen werden.

Zu dem Thema der Gewährträgerhaftung hat Herr Hartmann aus meiner Sicht schon ausreichend vorgetragen. Er hat deutlich gemacht, welche Probleme dabei bestehen.

Wenn die Uni-Kliniken angesprochen worden sind, dann kann man dazu sagen, die Uni-Kliniken haben tatsächlich eine Besonderheit: Auf der einen Seite sind sie für die akademische Ausbildung zuständig und auf der anderen Seite ist ihnen aufgetragen worden, zu besonderen Krankheiten einen entsprechenden Forschungsschwerpunkt zu setzen, zum Beispiel bei Epidemien oder Ähnlichem. Vor diesem Hintergrund gibt es ein Alleinstellungsmerkmal. Das muss aber nicht jedes kommunale Krankenhaus haben.

Auch der SSG und der Landkreistag sehen zumindest keinen praktischen Bedarf für eine solche Regelung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Staatsregierung, den Entwurf abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Ulbig. Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der allgemeinen Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.

(Marion Junge, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Frau Junge, Sie haben sich noch einmal zur Aussprache gemeldet? – Entschuldigung. Ich habe Sie übersehen. Ich erteile Ihnen noch einmal das Wort im Anschluss an den Staatsminister. Es war eine sehr zurückhaltende Wortmeldung. Aber jetzt ergreifen Sie nochmals das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schade, dass die CDU/FDP-Koalition den Gesetzentwurf so, wie wir ihn eingebracht haben, ablehnt. Ich sage es sehr deutlich: Wir haben den Gesetzentwurf extra sehr langfristig in die Debatte eingebracht und ganz bewusst nicht mit den Änderungsvorschlägen in der Debatte über die Kommu

nalrechtsänderung verbunden. Daher kann ich die Begründung von Herrn Hartmann nicht nachvollziehen, die Spitzenverbände hätten dafür keinen Bedarf bei der Kommunalrechtsänderung gesehen – weil dieser Gesetzentwurf dazu überhaupt nicht vorlag.

Sie haben im Kommunalrecht, im Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit, die kommunale Arbeitsgemeinschaft eingeführt. Wir haben dem zugestimmt und deutlich gemacht, dass das ein Weg ist, aber eben nicht der einzige. Wir haben im Nachgang dafür plädiert, diese neue Rechtsform in der Sächsischen Gemeindeordnung und im Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit zusätzlich einzuführen. Das halte ich auch für legitim.

Die Argumente oder Gegenargumente, die Sie gebracht haben, fußen hauptsächlich darauf, dass kein Bedarf gesehen wird. Ich sage noch einmal, Bedarf hin oder her: Wenn es dieses Instrument gibt, dann muss die Kommune entscheiden, ob sie dieses Instrument nutzen will oder nicht. Ich will auch nicht sagen, es müssten jetzt 50 oder 100 kommunale Anstalten entstehen. Der Bedarf ergibt sich aus der aktuellen Entwicklung.

In der Anhörung wurde deutlich gemacht, dass man das machen kann. Das haben zumindest fünf der sechs Sachverständigen gesagt. Vier Sachverständige haben gesagt, das wäre ein guter Weg, um den Kommunen noch mehr Handlungsspielräume zu geben.

Es ist eine Entscheidung der kommunalen Ebene. Sie verweisen bei fast jeder Entscheidung auf die kommunale Selbstverwaltung. Genau darum geht es, den Handlungsspielraum für die Kommunen zu erweitern. Mehr sieht dieser Gesetzentwurf nicht vor, mit den entsprechenden Ausgestaltungen im Wirtschaftsrecht.

Ich sage zum Abschluss: Auch Herr Groneberg vom Sächsischen Landkreistag hat diese Option offengelassen. Er hat deutlich formuliert – ich zitiere –: „Ob der Bedarf später aufgrund zukünftiger politischer Entwicklungen erheblich steigen könnte, lässt sich von uns momentan nicht absehen.“

Das heißt, er hat gesagt, liebe Abgeordnete, liebe Politiker, ihr seid am Zug. Ihr müsst diese Entscheidung treffen. Genau das fordere ich hier und heute ein und frage Sie: Wollen wir den Kommunen diese dritte Möglichkeit geben oder nicht?

(Staatsminister Markus Ulbig: Eigentlich ist es die vierte!)

Ich würde damit gern noch den Änderungsantrag begründen.

Das ist sehr gut, Frau Kollegin.

Dann kann darüber auch im Komplex abgestimmt werden.

Unser Änderungsantrag hat eigentlich nur einen redaktionellen Kern. Er ergibt sich aus der Gesetzesnovelle zum Kommunalrecht. Wir haben die entsprechenden Paragra

fen an die novellierte Sächsische Gemeindeordnung und an das Sächsische Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit angepasst. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen. Darauf haben wir verzichtet. Es gab in der Anhörung wichtige Hinweise, über die man im weiteren Verfahren noch einmal nachdenken sollte bzw. wozu in der neuen Legislaturperiode entsprechende Vorschläge eingearbeitet werden können.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf selbst auch Grundlage der Abstimmung. Ich schlage Ihnen entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 5/11427, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Es liegt Ihnen dazu ein Änderungsantrag vor, Drucksache 5/14190, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich weise darauf hin, dass der Änderungsantrag schon eingebracht worden ist.

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag in Drucksache 5/14190 mit Mehrheit abgelehnt worden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Einführung der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 5/11427. Ich lasse zunächst über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überschrift abgelehnt.