Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll der Fonds um insgesamt 72 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Jahre 2013 und 2014 aufgestockt werden. Diese Mittel sollen ab dem Jahr 2015 ausschließlich für die Bereiche Krankenhausbau und digitale Offensive eingesetzt werden.
In den jetzt aufgestockten Bereichen besteht ein bedeutsamer Investitionsbedarf. Der Zukunftssicherungsfonds kann so zum Beispiel einen Beitrag zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Investitionsniveaus im Bereich der Krankenhausfinanzierung leisten. Es ist richtig: Ab dem Jahr 2015 werden die Krankenkassenzuschüsse jährlich in Höhe von 44 Millionen Euro – ich sage das sehr vorsichtig – möglicherweise wegfallen. Es besteht hier also Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, ich halte den Ausbau des Instrumentariums des Zukunftssicherungsfonds im Sinne einer vorausschauenden Haushaltspolitik für sinnvoll. Diese ermöglicht den Fachressorts eine partielle Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg für wichtige Investitionsprogramme. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung zum Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftssicherungsfonds Sachsen“, Drucksache 5/13242, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/13308. Ich frage Sie, Frau Meiwald, als Berichterstatterin des Ausschusses: Wünschen Sie noch das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 5/14000, Änderungsantrag der NPD-Fraktion. Herr Abg. Schimmer, möchten Sie ihn noch einmal einbringen, oder haben Sie das bereits getan? – Das haben Sie nicht getan; er wurde nur schon viel erwähnt. Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir möchten in unserem Änderungsantrag zum vorliegenden Änderungsgesetz einen Vorschlag des Sächsischen Landkreistages aufgreifen und den Zukunftssicherungsfonds um den Tatbestand „Demografische und wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes“ erweitern.
Genau dies trug Frau Anke Hamann als vom Landkreistag entsandte Sachverständige in der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 15. Januar dieses Jahres als Forderung ihres Verbandes vor. Sie tat es mit folgenden Worten: „Der Sächsische Landkreistag möchte deswegen heute die Gelegenheit nutzen und seine Forderung deutlich machen, dass wir uns eine tatbestandliche Erweiterung des Fonds in Bezug auf den demografischen Wandel wünschen. Konkret: Wir schlagen vor, den Bereich Demografie aufzunehmen und dort beispielsweise die Forderung von Impulsregionen, die Anstoßung von Brachenrevitalisierungen, die Unterstützung demografiebedingter Umbaumaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit kommunaler Haushalts-, Versorgungs- oder auch Verwaltungsstrukturen mit aufzunehmen.“
In unserem Änderungsantrag haben wir diese konkrete Formulierung übernommen, bis auf die demografiebedingten Umbaumaßnahmen. Hier wollen wir lieber die Förderung von Rückwanderungs- und Siedlungsprojekten in den Vordergrund stellen und die notwendigen Umbau
Wir bringen diesen Änderungsantrag nicht etwa aus einer Laune heraus ein – das wissen Sie, meine Damen und Herren –; denn die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Flächenlandes Sachsen prägt unsere Politik hier im Landtag seit bald zehn Jahren. Wir sorgen uns eben nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit einiger international tätiger Spitzenbetriebe, sondern vor allem um die bevölkerungsmäßige Substanz von Sachsen insgesamt, einschließlich aller sächsischen Regionen.
Angesichts der dramatischen Schrumpfung der Bevölkerung in sämtlichen sächsischen Landkreisen hält es die NPD-Fraktion für eine Fehlkonstruktion, wenn sich ein Zukunftssicherungsfonds in tatbestandlicher Hinsicht auf spezielle Aufgaben wie Krankenhausbau, Schulhausbau und Breitbandnetzausbau beschränkt – so wichtig diese Ausgaben und Aufgaben natürlich auch aus unserer Sicht sind.
Die NPD-Fraktion ist vielmehr der Überzeugung, dass eine echte Zukunftssicherung für die ländlichen Regionen Sachsens nur durch ein umfassendes Revitalisierungskonzept für den ländlichen Raum möglich ist. Deswegen bringt unser Änderungsantrag genau diesen Aspekt in Form eines neuen demografischen Tatbestandes in das vorliegende Änderungsgesetz ein – im Prinzip so, wie es auch der Sächsische Landkreistag vorschlägt. Das Finanzvolumen, das wir dafür angesetzt haben – 10 Millionen Euro jährlich –, ist natürlich für ein umfassendes Revitalisierungsprogramm bei Weitem nicht ausreichend; das weiß die NPD selbstverständlich.
Uns kommt es aber darauf an, zunächst grundsätzlich den Fonds um den Tatbestand Demografie zu erweitern.
Ich bitte deshalb um die Annahme unseres Änderungsantrages und bedanke mich für die Aufmerksamkeit; besten Dank.
Es gibt keinen Redebedarf. Somit lasse ich über den soeben eingebrachten Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen, bitte! – Bei wenigen Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und beginnen mit der Überschrift. Wer
möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich rufe jetzt den Artikel 1 auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Wer gibt Artikel 2 seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimm
Ich lasse nun über das gesamte Gesetz abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist dem Gesetz mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Es wurde keine allgemeine Aussprache vorgeschlagen und ich bitte deshalb die einbringende Fraktion, das Wort zu nehmen. – Herr Dr. Gerstenberg, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr jährt sich zum 25. Mal die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR, in der die Menschen aus eigener Kraft eine Diktatur hinweggefegt und ihre Freiheit erkämpft haben.
In den ersten Jahren danach war es wichtig, die verdeckte Arbeit des Staatssicherheitsdienstes und dadurch auch den Charakter der SED-Diktatur offenzulegen. Wir wollten alle wissen, wie die geheimen Strukturen aussahen und wer die Täter waren, wir wollten die Schicksale der bespitzelten, unterdrückten, eingesperrten Opfer erfahren und dafür sorgen, dass ihnen Beratung, Hilfe und Rehabilitation zuteil wird.
In Verbindung mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz hat deshalb der Sächsische Landtag im Juni 1992 das Gesetz über Aufgaben und Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschlossen.
Die Landesbeauftragten haben bis heute eine wichtige Arbeit geleistet, für die ich ihnen ausdrücklich danke.
Der heutige Bundespräsident, Joachim Gauck, hat als Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen diese Aufgabe treffend beschrieben mit den Worten: „Nur wenn wir die Vergangenheit kennen – unsere Ohnmacht von einst, unsere Schwäche und unser Versagen, aber auch unseren Mut von einst –, werden wir von der Gefahr befreit, alte Lebensmuster ständig zu wiederholen.“
Es ist jetzt an der Zeit, zu überprüfen, ob das vor fast 22 Jahren beschlossene Gesetz noch diesen Anforderungen entspricht. Nach Überzeugung unserer Fraktion darf die Arbeit des Landesbeauftragten ein Vierteljahrhundert nach der friedlichen Revolution nicht länger auf die Staatssicherheit verengt werden.
Diese Reduzierung trug von Anfang an dazu bei, dass die Auftraggeber für das Schild und Schwert der Partei, nämlich die Funktionäre der SED, aus dem Blickfeld gerieten.
Die Konzentration auf Täter und Opfer führte aber zudem zur Ausblendung der Alltagserfahrungen und der Lebenswirklichkeiten einer übergroßen Mehrheit der Bevölkerung. Das Machtsystem der DDR stützte sich außer auf Angst und Androhung von Repressionen, von Ausgrenzung und staatlicher Gewalt auch auf die Vergabe von Privilegien, auf das Suggerieren von Chancengleichheit. Denker, Gestalter und konkrete Auftraggeber innerhalb dieses Systems waren vor allem die Funktionäre der SED, aber auch jene aus Massenorganisationen, wie beispielsweise FDGB und FDJ, und aus den Blockparteien.
Das heißt, dass zum Aufgabenbereich des Landesbeauftragten auch die Alltagsgeschichte in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR und die sozialen Prozesse unter den Bedingungen ausgeklügelter Repressionsandrohung gehören müssen.